HINTERGRUNDPAPIER SCHÄDLINGS- BEKÄMPFUNGSMITTEL

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Transkript:

HINTERGRUNDPAPIER SCHÄDLINGS- BEKÄMPFUNGSMITTEL Im Test: 303 Schädlingsbekämpfungsmittel April 2016 GLOBAL 2000 Mai 2016

Inhalt Definitionen... 03 Gesetzliche Regelungen... 03 Der Einkaufstest... 05 Wie wir getestet haben... 05 Was wir gefunden haben... 06 Forderungen... 11 Alternativen... 11 IMPRESSUM Medieninhaberin, Eigentümerin und Verlegerin: GLOBAL 2000, Neustiftgasse 36, 1070 Wien. Für den Inhalt verantwortlich: Waltraud Novak, Layout: Hannes Eder/Sabine Potuschak. GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 2

Definitionen Biozid bedeutet wörtlich übersetzt ein Stoff, der Leben tötet. Die EU definiert Biozidprodukte als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, Schadorganismen auf chemische Weise zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen (EU VO 528/2012, 3). Biozide gehören wie Pflanzenschutzmittel zu den Pestiziden. Während jedoch Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Kulturpflanzen eingesetzt werden, dienen Biozide dem Schutz von Materialien wie Kleidern, Möbeln oder Baustoffen, sowie dem Vorratsschutz und der Hygiene. Sie werden gegen Schädlinge außerhalb der Landwirtschaft verwendet. Momentan gibt es 50.000 Biozidprodukte am europäischen Markt, sie finden sich in allen Lebensbereichen der Menschen, von Holzschutzmitteln über Hygieneprodukte bis zu Insektensprays. Sie werden von der EU in 4 Hauptgruppen unterteilt: Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel Hauptgruppe 2: Schutzmittel Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel Hauptgruppe 4: sonstige Biozidprodukte Für unseren Test haben wir uns auf die Gruppe der Schädlingsbekämpfungsmittel fokussiert mit den folgenden Kategorien: e (gegen Insekten) e (gegen Ratten und Mäuse) Molluskizide (gegen Schnecken) Repellentien (Vergrämungs- und Lockmittel) Mittel gegen Vögel, Fische und andere Wirbeltiere sind in Österreich verboten. Gesetzliche Regelungen Die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozidwirkstoffen und Biozidprodukten sind in der EU durch die Verordnung EU/528/2012 geregelt (Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten), die seit 1. September 2013 in Kraft ist. Diese VO ersetzte die Richtlinie 98/8/EC (Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten). Davor mussten Biozidprodukte lediglich für den Markt registriert werden, es gab kein Zulassungs- oder Prüfverfahren. Die Verordnung ist also ein großer Fortschritt im Vergleich zu früher, da jetzt umfangreiche Dossiers zur Wirkung der Wirkstoffe und Produkte eingereicht werden müssen, früher waren oft kaum Daten über die Wirkstoffe verfügbar. Die neue EU Verordnung enthält als Novum sogenannte Ausschlusskriterien für die Zulassung. Wenn Substanzen diese Kriterien erfüllen, dürfen sie nicht zugelassen werden, unabhängig von der zu erwartenden Exposition oder GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 3

Konzentration. Und zwar dürfen nach 5 keine Wirkstoffe zugelassen werden, die erwiesenermaßen krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder hormonell wirksam sind, sowie Wirkstoffe, die besonders umweltgefährdend sind (PBT persistent, bioaccumulative, toxic oder vpvb very persistent, very bioaccumulative). Allerdings werden in Absatz 2 eine Reihe von Ausnahmen definiert, unter denen auch diese hochgefährlichen Wirkstoffe trotzdem zugelassen werden dürfen, was die vorgesehenen Verbesserungen wieder sehr verwässert Die neue VO 528/2012 ist am 1. September 2013 in Kraft getreten, und noch gelten weitreichende Übergangsregelungen und -fristen. So wird es noch bis 2024 dauern, bis alle Wirkstoffe, die jetzt am Markt sind, nach der neuen Verordnung geprüft und zugelassen sein werden. Es gibt daher die Situation, dass Wirkstoffe zwar den Ausschlusskriterien entsprechen und demnach nicht zugelassen werden dürften, aber trotzdem am Markt erhältlich sind. Beispiele dafür sind die in Mäuse- und Rattenködern enthaltenen Antikoagulantien. Diese Wirkstoffe wurden noch nach der alten Richtlinie bewilligt, die noch keine Ausschlusskriterien definierte, und in die neue Verordnung übernommen. Überschneidung Biozide Pflanzenschutzmittel Per Definition gehören Biozide genauso wie Pflanzenschutzmittel zu den Pestiziden. Biozide sind in der EU Verordnung 528/2012 geregelt, während für Pflanzenschutzmittel die VO 1107/2009 gilt. Biozidprodukte können Wirkstoffe enthalten, die auch als Pestizidwirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln vorkommen können. Das heißt, die selben Wirkstoffe sind je nach Verwendung durch verschiedene Verordnungen geregelt. Vor allem die Biozidgruppe der Schädlingsbekämpfungsmittel ist hiervon häufig betroffen. Nicht zufällig weisen also die Verordnungen 528/2012 zur Bereitstellung und Verwendung von Biozid-Produkten und 1107/2009 zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Überschneidungen auf. So beinhalten beide Verordnungen dieselben Ausschlusskriterien, nach denen ein Wirkstoff nicht zugelassen werden darf. Allerdings gibt es eine beträchtliche Anzahl von Wirkstoffen, die gemäß Pestizidverordnung nicht zugelassen sind, in Bioziden aber schon. Beispiele hierfür sind Wirkstoffe in Ratten- und Mäuseködern. Von 8 blutgerinnungshemmenden Substanzen, die als Biozide zugelassen sind, sind nur 2 als Pflanzenschutzmittel genehmigt. Das heißt, Wirkstoffe, die für professionelle Anwender in der Landwirtschaft nicht erlaubt sind, sind für Privatpersonen im Supermarkt erhältlich. Alle diese Wirkstoffe sind als erwiesenermaßen fortpflanzungsschädigend und als lebensgefährlich bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt eingestuft. Weiters gibt es Wirkstoffe, die für Biozidprodukte im Moment noch nicht nach der neuen Verordnung zugelassen sind, die sich jedoch unter Review befinden und bis zur ihrer Überprüfung weiterhin verkauft werden dürfen. Viele davon sind als Pestizidwirkstoffe nicht zugelassen. Hierzu zählt beispielsweise Azamethiphos, ein Wirkstoff, bei dem Studien ein erbgutschädigendes Potenzial zeigen und der in Fenster-Aufklebern gegen Fliegen enthalten ist. Pflanzenschutzmittel dürfen seit 2013 nicht mehr in Selbstbedienung und nur nach Beratung verkauft werden. In Lebensmittelgeschäften dürfen Pflanzenschutzmittel gar nicht mehr verkauft werden. Für Biozidprodukte gilt diese Regelung nicht, d.h. diese sind frei für KonsumentInnen in Supermärkten, Drogeriemärkten, Gartencentern und Bauhäusern erhältlich. GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 4

Einkaufstest Schädlingsbekämpfungsmittel Schädlingsbekämpfungsmittel sind für VerbraucherInnen leicht zugänglich, sie können in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten, Drogeriemärkten, Gartencentern, Bauhäusern etc. gekauft werden. Schädlingsbekämpfungsmittel enthalten jedoch oft die selben Wirkstoffe wie Pflanzenschutzmittel, welche nur nach professioneller Beratung und nicht frei zugänglich verkauft werden dürfen. GLOBAL 2000 hat daher einen Einkaufstest durchgeführt, um zu dokumentieren, welche Schädlingsbekämpfungsmittel für KonsumentInnen verfügbar sind. Wie wir getestet haben In 17 verschiedenen Geschäften, von Supermärkten über Drogeriemärkte bis zu Gartencentern und Bauhäusern, haben wir die Schädlings-Ecke unter die Lupe genommen. Die getesteten Geschäfte: Supermärkte Drogeriemärkte Gartencenter Bauhäuser ADEG DM bellaflora Bauhaus BILLA BIPA Dehner Hornbach Hofer Müller Starkl-Vösendorf Lagerhaus Lidl OBI Merkur Penny Spar Nach folgenden Produktkategorien haben wir gesucht: Mittel gegen Insekten (Ameisen, Motten, Fliegen, Gelsen, Wespen, Ungeziefer) Mittel gegen Nagetiere (Mäuse, Ratten) Mittel gegen Schnecken Vergrämungsmittel gegen Hunde, Katzen, Marder und Maulwurf Die in den Produkten enthaltenen Wirkstoffe haben wir nach folgenden gesundheitsschädlichen Eigenschaften bewertet: krebserregend erbgutschädigend fortpflanzungsschädigend Nervengiftigkeit akute Giftigkeit GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 5

Die Bewertung erfolgte einerseits gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EU/1272/2008), andererseits nach der Einstufung in der Pesticide Properties Database der University of Hertfordshire, UK (PPDB) 1 Folgende Kriterien haben wir als problematisch definiert: wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Einstufung gemäß VO1272/2008 als krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsschädigend Kategorie 1A oder 1B Einstufung gemäß VO1272/2008 als Lebensgefahr bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt Einstufung gemäß PPDB Datenbank als erwiesenermaßen krebserregend, erbgutschädigend, fortpflanzungsschädigend oder nervengiftig wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Einstufung gemäß PPDB Datenbank als möglicherweise krebserregend, erbgutschädigend, fortpflanzungsschädigend oder nervengiftig Was wir gefunden haben Wir sind auf über 300 verschiedene Schädlingsbekämpfungsmittel gestoßen, mit mehr als 50 verschiedenen Wirkstoffen., stellen also hohe potentielle Gesund- Erschreckenderweise fielen 18 der gefundenen Wirkstoffe in die Kategorie heitsgefahren für VerbraucherInnen dar. 9 weitere fielen in die Kategorie. KonsumentInnen erwarten, dass sie durch den Gesetzgeber vor gefährlichen Produkten geschützt sind. Sie rechnen nicht damit, dass sie in Lebensmittelgeschäften oder Drogeriemärkten ungehindert zu Produkten greifen können, die bei nicht sachgemäßer Anwendung beträchtliche gesundheitliche Schäden verursachen können. Wir haben alle Geschäfte auf diese Problematik hingewiesen und sie aufgefordert, die besonders problematischen Produkte auszulisten. Denn: Bis der Gesetzgeber diese Substanzen verbannen wird, können noch Jahre vergehen. KonsumentInnen sind jedoch die Eigenschaften dieser Substanzen meist nicht bewusst, vor allem da auf potentielle Gefahren oft nur im Kleingedruckten hingewiesen wird und die wenigsten Produkte auffällige Gefahrenzeichen tragen. Bewertungstabelle der gefundenen Wirkstoffe im Anhang. 1 Lewis, K.A., Tzilivakis, J., Warner, D. & Green, A. (2016). An international database for pesticide risk assessments and management. Human and Ecological Risk Assessment: An International Journal (http://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/index.htm) GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 6

Reaktion des Handels: Keine problematischen Produkte im Sortiment: bellaflora, Hofer, Lidl, Starkl-Pottendorf Ratten- und Mäusegifte ausgelistet: Merkur Zusage, Sortiment gemäß der GLOBAL 2000 Bewertung anzupassen: Rewe (Adeg, Billa, Bipa, Merkur, Penny), Spar, Starkl-Frauenhofen, Starkl-Vösendorf, Starkl-Wien, Bauhaus Keine Rückmeldung: Drogerie Müller, Hornbach, OBI, Gärtnerei Konrath Berufen sich darauf, dass die Produkte gesetztlich erlaubt sind und sehen keinen Handlungsbedarf: Drogeriemarkt dm (planen nicht einmal, ihre Mitarbeiter zu der Problematik zu schulen), Gärtnerei Dehner (behaupten, Biozidprodukte nicht frei zugänglich zu verkaufen, wobei unsere TesterInnen eine vollständige Liste von über 60 verschiedenen Schädlingsbekämpfungsmitteln frei dokumentieren konnten), Lagerhaus Bewertung der gefundenen Produkte Unter den problematischen Produkten haben wir verschiedene Gefahrenpotenziale identifiziert: Produkte, die eine akute Gesundheitsgefahr für Mensch oder Umwelt darstellen können (v.a. Produkte gegen Nagetiere) Produkte, die Wirkstoffe enthalten, die im Niedrigdosis-Bereich wirken können Irreführende oder verharmlosende Produkte Generell die Handhabung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durch Laien Akute Gesundheitsgefahren Hierbei stellen vor allem Nagetierprodukte, die die Blutgerinnung hemmen, eine Gefahr dar. Sie enthalten sogenannte Antikoagulantien. Diese Wirkstoffe sind von der EU als lebensgefährlich bei Verschlucken, Einatmen oder bei Hautkontakt eingestuft. Wir haben 15 verschiedene Nagetierköder mit Antikoagulantien im Handel gefunden, auf der Basis von 7 verschiedenen Wirkstoffen. Auf der Verpackung ist aber diese Gefahr für KonsumentInnen kaum ersichtlich. Auf keinem Produkt ist ein Gefahrenzeichen abgebildet. Dies ist allerdings legal, da erst ab einer bestimmten Konzentration des Wirkstoffs auf die Gefahr hingewiesen werden muss. 6 von 7 Wirkstoffen waren in der höchst möglichen Konzentration in den Ködern, bei der noch kein Warnhinweis gegeben werden muss. GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 7

Der Gesetzgeber schreibt jedenfalls im Zulassungsdokument:... die Prüfungen haben ergeben, dass diese [Nagetierprodukte] mit Ausnahme von Unfällen mit Kindern keine Gefahr für den Menschen darstellen... 2 Wir haben ein Produkt gefunden, das Haferflocken in offener Form enthält (rot gefärbt und mit einem Bitterstoff versehen), die ausgestreut werden sollen ( Neudorff Quiritox Wühlmausköder ). Dass bei der Handhabung Handschuhe getragen werden sollen, findet sich nur ganz klein gedruckt unter ferner liefen. Wobei das Produkt einen Wirkstoff enthält, der ab einer bestimmten Konzentration lebensgefährlich bei Hautkontakt sein kann... Andere Produkte enthalten Getreidekörner, die in kleine Beutelchen abgepackt sind (z.b. Celaflor Wählmaus-Portionsköder Arrex ). Obwohl gemäß Information des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben ist, dass die enthaltenen Einzelverpackungen mit dem Vermerk Beutel nicht öffnen versehen sein müssen, steht auf der Gebrauchsanleitung des Produkts, dass die Beutel aufgerissen (!) werden sollen (dabei kann man leicht etwas verstreuen oder auf die Hände bekommen...). Und mit dem vorgeschriebenen Vermerk sind die Beutel auch nicht versehen. Bei einem anderen Produkt soll die Ködermenge mit einem Esslöffel (!!) abgemessen werden. Und das bei einem Stoff, der ab einer bestimmten Konzentration eine Lebensgefahr bei Verschlucken darstellen kann... Da diese Wirkstoffe so hochgiftig sind, stellen sie auch eine Gefahr für die Umwelt dar. Sie bringen sogenannte Nicht- Zielorganismen in Gefahr, also andere Tiere außer Nagetiere, die den Köder fressen, z.b. Haustiere. Aber auch Tiere, die verendete Nager fressen, können durch die Substanzen noch getötet werden! Also z.b. Katzen, Greifvögel, Eulen, Füchse, Wiesel oder andere Wildtiere. Und zwar liegt das Vergiftungsrisiko dieser sogenannten Sekundärvergiftungen bei einigen Antikoagulantien weit über 100.000, wobei schon ein Wert größer 1 ein Risiko darstellt... 3 Neben den Nagetiergiften wurde noch ein weiterer Wirkstoff gefunden (Lambda-Cyhalothrin), der von der EU als lebensgefährlich bei Einatmen eingestuft ist. Die Substanz fanden wir unter anderem in einem Ameisen-Spray (!). Produkte mit Wirkstoffen, die im Niedrigdosis-Bereich wirken können Einige Produkte enthalten Wirkstoffe, bei denen es Hinweise gibt, dass sie krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend sein können. Für diese Gesundheitsgefahren gilt die Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht, sie können schon in geringsten Dosen wirken 4. So zeigen zum Beispiel Studien, dass der Wirkstoff Azamethiphos erbgutveränderndes Potenzial hat 5. Dieser Wirkstoff ist in vielen Produkten gegen Fliegen enthalten, unter anderem in Fliegenblumen oder in Motiv-Fliegenköder. Dies sind bunte Sticker in Form von Blumen, Schmetterlingen oder Marienkäfer, die man aufs Fenster klebt, um Fliegen zu vernichten. Die Hersteller werben damit, dass der Wirkstoff auf den bunten Aufklebern nicht an die Raumluft abgegeben wird, weshalb man die Bildchen in allen Räumen anbringen kann. Die Fliegen werden jedoch durch den Kontakt mit dem Wirkstoff rasch vernichtet. Und: würden KonsumentInnen einen Aufkleber am Kinderzimmerfenster anbringen, von dem sie wissen, dass es Hinweise gibt, dass er mutagen sein könnte? 2 Siehe z.b. Richtlinie 2008/81/EG zur Aufnahme des Wirkstoffs Difenacoum in Anhang I 3 Die PEC/PNEC Ratio gibt das Risiko für Vergiftungen an (Predicted Environmental Concentration (also die angenommene Konzentration, die in der Umwelt zu finden sein wird) dividiert durch Predicted No Effect Concentration (Konzentration bei der noch keine Vergiftung stattfindet). Ein Risiko liegt ab einem Verhältnis größer 1 vor. Beim Wirkstoff Brodifacoum liegt das Verhältnis bei 1.582.031. Sogar für Sekundärvergiftung (also wenn eine Katze oder Wildtier eine vergiftete Maus frisst) liegt das Risiko noch bei 855.855. Quelle: Deutsches Umweltbundesamt (2014): Nagetierbekämpfung mit Antikoagulantien Antworten auf häufig gestellte Fragen 4 Siehe z.b. Melnick et al (2002): Summary of the National Toxicology Program s report of the endocrine disruptors low-dose peer review. Environmental Health Perspecitves oder: Deutsches Umweltbundesamt (2005): 3.Statusseminar Chemikalien in der Umwelt mit Wirkungen auf das endokrine System. Fraunhofer IRB Verlag 5 European Agency for the Evaluation of Medicinal Products, Committee for Veterinary Medical Products (1999): Summary Report Azamethiphos (EMEA/MRL/001/95-FINAL) GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 8

Erbgutverändernde Eigenschaften haben keine ungefährliche Dosis. Der Wirkstoff kann beim Hantieren aufgenommen werden (es müssen keine Handschuhe getragen werden, auf der Packung ist sogar ein Bild wo die Sticker mit freien Händen hantiert werden) oder Kinder können mit den Stickern spielen bzw. diese berühren. Ein anderer Wirkstoff ist Permethrin, die im Verdacht steht, fortpflanzungsschädigend und nervengiftig zu sein 6. Die Substanz ist in vielen Insektensprays, Ameisenmitteln, Fliegenstiften und Sprays gegen Wespen enthalten. Auch Etofenprox ist ein Wirkstoff der im Verdacht steht, fortpflanzungsschädigend zu sein, er kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen (EU Einstufung). Wir haben ihn in einem Ameisen Gieß- und Streumittel von Bayer gefunden. Auch die bereits erwähnten Nagetiergifte sind fortpflanzungsschädigend, sie können erwiesenermaßen das Kind im Mutterleib schädigen. Wenn man bedenkt, dass diese Nagetier-Produkte eine Dosis enthalten müssen, die Ratten töten (die ja wie der Mensch Säugetiere sind), und dass es bei fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften keine sichere Dosis gibt (d.h. Stoffe können auch im Niedrigstdosis-Bereich bereits fortpflanzungsschädigend wirken), sowie dass der Wirkstoff auch über die Haut oder Einatmen aufgenommen werden kann, erscheint es ungeheuerlich, dass in Österreich solche Produkte für den Privatgebrauch angeboten werden dürfen. Irreführende oder verharmlosende Produkte Mehrere Produkte geben durch ihre Bezeichnung vor, auf natürliche Weise zu wirken, ein Blick auf die Inhaltsstoffe zeigt jedoch, dass sie chemisch-synthetische Wirkstoffe enthalten. Betroffen sind vor allem Mittel gegen Motten: Pajol Mottentabletten Nelke Inhaltsstoff Transfluthrin Raid Mottengel Lavendel Inhaltsstoff Transfluthrin Raid Mottenkissen Grüner Tee Duft Inhaltsstoff Empenthrin Raid Mottenschutzpapier Blumige Frische Inhaltsstoff Transfluthrin Vandal Blütenfrisch Mottenkissen Inhaltsstoff Empenthrin Vandal Zedernholz Mottenhänger Inhaltsstoff Transfluthrin Auch ein Insektenspray mit Eukalyptusöl von Raid gibt vor, durch das natürliche Pflanzenöl zu wirken, die Inhaltsstoffe sind aber Phenothrin, das möglicherweise nervengiftig ist, sowie Prallethrin, ein Wirkstoff zu dem kaum Daten vorliegen. Auf einem Ameisenmittel zum Streuen von Compo steht groß: Granulat auf Zuckerbasis, was KonsumentInnen das Gefühl gibt, es mit einem komplett ungefährlichen Produkt zu tun zu haben. Im Kleingedruckten kann man aber lesen, dass einer der Inhaltsstoffe Lambda-Cyhalothrin ist, der als lebensgefährlich bei Einatmen eingestuft ist (s.o.) Und auf dem Wühlmausköder von Neudorff mit dem hochgiftigen Warfarin steht groß in rot: Ködergrundlage aus pflanzlichen Stoffen. Wobei Warfarin erwiesenermaßen fortpflanzungsschädigend ist und lebensgefährlich bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt. Auf diese Gefahren muss aber wegen der geringen Konzentration nicht hingewiesen werden. Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft haben wir die Information erhalten, dass alle diese Bezeichnungen nicht rechtswidrig sind. 6 http://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/reports/515.htm GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 9

Handhabung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durch Laien Neben den erwähnten Produkten, die gefährliche Wirkstoffe in Konzentrationen enthalten, die nicht gekennzeichnet werden müssen, haben wir auch Produkte gefunden, die vor Gefahrenzeichen nur so strotzen. Zum Beispiel der Swirr Nebelautomat von Kwizda zur Bekämpfung von Schadinsekten. Auf der Packung prangt ein Ausrufezeichen, ein toter Fisch, ein verätzter Finger sowie ein gesundheitlich angeschlagener Mensch. Das Produkt verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Solche Produkte gehören nicht in die Hände von Laien. Sollte irgendwo ein Schädlingsproblem auftreten, das nur durch solche Produkte gelöst werden kann, muss dies von Fachpersonal gehandhabt werden. Die Gefahren bei unsachgemäßer Handhabung sind zu groß. Denn wie zum Beispiel auch das deutsche Umwelt-Bundesamt in seinen Vorschriften zur Verwendung von Antikoagulantien schreibt: Bei der Verwendung von Biozid-Produkten durch den nicht-berufsmäßigen Verwender (Verbraucher) besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser der Gebrauchsanweisung nicht in allen Fällen exakt folgt, nicht über Fachkenntnisse verfügt und üblicherweise auch keine persönliche Schutzausrüstung, wie z.b. Handschuhe, verwendet. Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, das zum Beispiel alle erwähnten Nagetiergifte für den Privatgebrauch zugelassen hat, ist aber der Meinung, dass nicht-vorschriftsmäßige Verwendung per definitionem bei keiner Produktzulassung berücksichtigt werden kann. Dafür schreibt Österreich als Riskiominderungmaßnahme für nicht-berufsmäßige Verwender unter anderem vor, dass die maximale Verpackungseinheit 1,5kg (!!) beträgt. Die Produkte sollten auch mit der Aufschrift versehen sein Achtung. Verschlucken kann zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen! Auf mehr als der Hälfte der getesteten Ratten- oder Mäuseködern war dieser Gefahrenhinweis jedoch nicht zu finden. Wie auch schon weiter oben erwähnt, sind viele der von uns kontrollierten Gebrauchsanleitungen mangelhaft, da sie nicht mit den Vorgaben der Zulassungsbehörde übereinstimmen. Die Gebrauchsanleitungen sind naturgemäß sehr differenziert, da vielfältigste Gefahren (z.b. für Kinder oder Nicht- Zielorganismen) vermieden werden müssen. Es gibt daher Vorschriften zur Vorbereitung, zur Handhabung, zur Lagerung, zur Reinigung, zur Entsorgung etc. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies alles zuverlässig befolgt wird? Und was bedeutet es, wenn die Anleitungen nicht zuverlässig befolgt werden...? GLOBAL 2000 ist der Meinung: Schädlingsbekämpfungsmittel sind mindestens so gefährlich wie Pflanzenschutzmittel und müssen daher gleich gehandhabt werden. GLOBAL 2000 fordert daher: GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 10

Forderungen Angelehnt an die Richtlinien zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, fordern wir von Minister Rupprechter eine Verfügung, dass auch Schädlingsbekämpfungsmittel nicht in Form der Selbstbedienung verkauft werden dürfen. In Lebensmittelgeschäften sollen Schädlingsbekämpfungsmittel gar nicht verkauft werden dürfen. e mit Antikoagulantien sollen generell nicht an private Anwender verkauft werden. In Anbetracht der Gefahren, die von diesen Mitteln ausgehen, sollen diese Substanzen nur von fachlich ausgebildetem Personal angewendet werden dürfen, um eine sichere und fachlich richtige Handhabung sicherstellen zu können. Den Handel fordern wir auf, im Sinne der KonsumentInnen-Sicherheit und zum Schutz der Umwelt, alle e auf der Basis von Antikoagulantien aus dem Verkauf zu nehmen. Alternativen Bei der ganzen Diskussion um Gesundheitsschäden, Umweltgefahren, Warnhinweise, Zulassungen etc. sollte eins nicht vergessen werden: Es gibt völlig problemlose Alternativen. Am besten sind immer noch alte Hausmittel wie beispielsweise Backpulver oder Essig gegen Ameisen, diese sind ebenso wirksam wie die Chemie. Prinzipiell sind mechanische Mittel, die Barrieren darstellen oder durch Leim wirken, unproblematisch. Auch Produkte, die mit natürlichen Lockstoffen oder Sexualhormonen (Pheromone) wirken, sind zu empfehlen. Auf der Homepage von GLOBAL 2000 können Sie unter folgendem Link einen Einkaufsführer downloaden, der mit einem anschaulichen Ampelsystem rasch einen Überblick über alle Schädlingsbekämpfungsmittel gibt. In Grün finden sich empfehlenswerte Alternativen, Rot bezeichnet Produkte, die gemieden werden sollten. www.global2000/biozide-im-haus GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 11

WIRKSTOFFE IN SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN Einstufung gemäß EU Verordnung Einstufung gemäß Pesticide Properties Datenbank Gesundheitsgefahr Lebensgefahr Gesundheitsgefahr Wirkstoff Kategorie Krebserregend Erbgutverändernd Verschlucken Einatmen Hautkontakt Krebserregend Erbgutschädigend Fortpflanzungsschädigend Fortpflanzungsschädigend Nervengift Extrem giftig Acetamiprid Azamethiphos Bacillus thuringiensis Benzalkoniumchlorid Brodifacoum Bromadialon Chlorfenapyr Chlorophacinon Chlorpyrifos Chrysanthemum cin. (s.phyretrine) Coumatetralyl Cypermethrin Cyphenothrin D-Phenotrin d-trans Allethrin Decansäure (Caprinsäure) Deltamethrin Difenacoum Difethialon Empenthrin Esbiothrin/Bioallethrin Etofenprox Fe(III)Phosphat Fipronil Geraniol Imidacloprid Imiprothrin Kaliumchlorat Lambda-Cyhalothrin Laureth-7 Lavandinöl Margosa Extract (Neem) Metaldehyd Methylnonylketon (Undecan-2-on) N-Decan Permethrin Piperonylbutoxid Herbizid Fettsäure Molluskizid Repellent Oxidationsmittel Kosmetika Repellent Molluskizid Repellent Erdöl Synergist in en Prallethrin Pyrethrine (Cinerin I+II) Pyrethrine (Phyrethrin I+II) Pyrethroide Spinosad Tetramethrin Transfluthrin Triticonazol Fungizid Warfarin Z, E - Tetradeca - 9, 12 dienylacetat Pheromon (R) p Mentha 1,8 dien Repellent 1 - (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 - Octahydro - 2, 3, 8, 8 - tetramethyl - 2 - naphthyl) ethan - 1 on 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (Butoxyldiglykol) Kosmetika Kosmetika LEGENDE Gesundheitsgefahr Möglicherweise GLOBAL 2000 Hintergrundpapier Schädlingsbekämpfungsmittel Mai 2016 12