Fischereiliche Entschädigung bei Errichtung von Wasserkraftwerken mit Fallbeispielen. Mag. Thomas Friedl

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Transkript:

AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8-Umwelt und Monitoring A - 9021 Klagenfurt Fischereiliche Entschädigung bei Errichtung von Wasserkraftwerken mit Fallbeispielen Mag. Thomas Friedl Sachverständigentagung Götzis, 23.05.2013

Beeinträchtigung des Fischereirechtes Bauphase: Angelausübung: Baustelle, Trübungen bachab Gewässerbiozönose: Vernichtung bei Baumaßnahmen im Gewässer (Wasserfassung, Querungen) Störung durch Trübungen bachab

Betriebsphase (Restwasser): Angelausübung: Verringerung des Abflusses und somit der Breite, Tiefe und Fließgeschw. Minderung der Attraktivität Angelmethode Fliegenfischerei nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich Rückgang der Fischbiomasse (v.a. je km Fließstrecke) Verringerung der Fischgröße Gewässerbiozönose: Räumungen von Anlandungen Störung durch Trübungen bachab bei Wasserentnahmen mit Rückstau (Spülungen)

Betriebsphase (Rückstau > 100 m): Angelausübung: Verringerung der Fließgeschwindigkeit Minderung der Attraktivität Angelmethode Fliegenfischerei nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich Rückgang der Fischbiomasse (v.a. je ha und gegebenenfalls je km Fließstrecke) Änderung der Fischzönose Gewässerbiozönose: Räumungen von Anlandungen Trockenfallen bei Spülungen Verdriftung

Beeinträchtigung des Fischereirechtes Insgesamt ist daher eine Minderung des fischereilichen Wertes eines Gewässers gegeben. Dies betrifft die Ausleitungsstrecke sowie den Rückstaubereich. Mit der Wertminderung sind Spülungen, Räumungen etc. pauschal berücksichtigt. Trübungen sind auch bachab des eigentlichen Kraftwerksbereiches gegeben (Bauphase, Spülungen). Wie weit eine Beeinträchtigung bachab vorliegt, unterliegt einer Einzelfallbeurteilung

In der Regel ist der fischereiwirtschaftliche Schaden (Bau- und Betriebsphase) bereits im Zuge der wasserrechtlichen Bewilligung abzuhandeln. Kaum noch Fälle mit Beweissicherung vor und nach Kraftwerksbewilligung und darauf basierend eine Gutachtenserstellung (WRG!-Frist und ist auch seitens des Fischereiberechtigten nicht gewünscht, da weniger Verhandlungsspielraum) Begehung mit Kraftwerkswerber und Fischereiberechtigten zwecks Grundlagenerhebung unerlässlich (zusammen oder gesondert). Detailliert erstelltes Gutachten dient oft nur als Verhandlungsbasis KWBetreiber Fischereiberechtigter.

Grundsatz der Schadensberechnung ist der Wert eines Gewässers Ertragswertverfahren Ermittlung des sogenannten Rohertrages (materielle Wert der Speisefische, die das Gewässer hervorbringt). Zu diesem materiellen Wert ist der ideelle Wert (Erholungswert, sportfischereilicher Wert, Wert des natürlich gewachsenen Fisches) hinzuzufügen. Der Lizenzzuschlag kann das mehrfache des Rohertrages ausmachen. Vergleichswertverfahren (Verkehrswertverfahren) Der Marktpreis (f. Pacht, Verkauf) eines Gewässers wird für die Beurteilung herangezogen. Heute schon immer mehr verwendet. Preise steigen immer mehr auf Grund des geringen Angebotes und der steigenden Liebhaberei. Keine Relation zu Ertragsfähigkeit mehr Tageskartenpreise Wert einer Tageskarte wird als Basis herangezogen (v.a. bei Trübungen)

Preise Maklerbüro 2009: 11 km Gail bei Nötsch: 780.000,- Pachtpreise ÖBF: Flussbreite 8 m: 1.500 bis 2.000,-- /km Flussbreite 4 m: 300,-- bis 500,--/km Lizenzen: Gail Villach : 450,-- (JK), 45,-- (TK) Gail Hermagor : 200,-- (JK), 36,-- (TK)

Für Gutachtenserstellung sind folgende Grundlagen unerlässlich: Allgemeine Abflussdaten, Charakteristik und Struktur des Gewässers Fischbestand, Bewirtschaftung (Befischung, Besatz, etc.), Optional: Lizenzen (TK, JK), Pachtwert Mangels Daten kann auf vergleichbare Gewässer zurückgegriffen werden Baumaßnahmen im Gewässerbett (Dauer, Fläche) Länge der vom Kraftwerk beeinträchtigten Strecke (Ausleitung, Rückstau, Trübungen) Betriebsform der Anlage (Wasserfassung, Restwasserabgabe, Instandhaltungen).

Fallbeispiel KW (ohne Rückstau) Betroffenes Gewässer Forellenregion 8 m breit MQ: 3,3 m³/sec. Fischbiomasse: 124 kg/ha Individuendichte: 825 Ind/ha, davon 188 Stk. > 25 cm (fangfähig) Fischertrag: 1/3 des Bestandes: 41 kg/ha Ergibt: 99 kg/km bzw. 660 Fische/km, davon 150 Fische/km fangbar. Ertrag: 33 kg/km. Hohe Attraktivität (Fliegenfischen) Fangsaison: 214 Tage (28.2. 1.10.)

Kraftwerksprojekt: Ausleitungsstrecke: 3,5 km Restwasser: 300 l/sec. Reduktion Gewässerbreite: von 8 auf 6 m. 3 Gewässerquerungen Dauer der Baumaßnahme: 3 Monate

Maßnahme, betroffene Gewässerfläche und Trübungstage Trübungstag: keine Sicht bis zum Gewässergrund über > 1 Std. oder mehrmals am Tag Maßnahme Länge (m) Breite (m) Fläche (m²) Trübungstage Wasserfassung 100 8 800 21 Querungen 1-3 45 8 360 20 Ufersicherung 100 2 200 7 Sohleintiefung Krafthaus 100 8 800 7 Pumphaltungen 5 Zubringer RHB 100 1 100 10 Zubringer 1- Querung 5 1 5 2 Zubringer 2- Querung 5 1 5 2 Ökol. Bruchsteinbuhnen 375 13 Gesamt: 2.645 87

Bauphase - Ertragswertverfahren

Bauphase Verfahren Tageskarte

Bauphase - Verkehrswertverfahren

Betriebsphase - Ertragswertverfahren

Betriebsphase Ertragswertverfahren

Betriebsphase Verfahren Tageskarte

Betriebsphase Verfahren Tageskarte F Zu berücksichtigen wäre allerdings, dass zur Zeit kein Befischungsdruck vorhanden ist und ob nicht bei Vergabe von Linzenzen von Natur aus ein geringerer Bestand an fangbaren Fischen vorliegt.

Betriebsphase Vergleichswertverfahren

Vergleich der verschiedenen Ansätze Schadenssumme Netto ohne Berücksichtigung von Steuersätzen Angenommen wird eine ordnungsgemäße Bauausführung und Einhaltung der Bescheidauflagen (Restwasser) Regien (rd. 20 %) nicht berücksichtigt Deutliche Erhöhung durch neuen Zinsfußsatz und neue amtliche Fischpreise gegenüber alten Gutachten

Alles klar??