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Transkript:

Installationstermin M Indent/Serie-Nr. Inst. B Serie Nr. Mietvertrag Notrufgerät Der Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz (VBBBü) vermietet der nachstehend aufgeführten Person ein Notrufgerät in Zusammenarbeit mit Medphone Notfallarzt Bern und dem SRK Bern-Mittelland. Voraussetzung für die Installation ist ein steckbarer Telefonanschluss. Jeder vom Mieter ausgelöste Alarm geht immer automatisch auf die Zentrale der Medphone Notfallarzt Bern. Das diensttuende Pflegefachpersonal meldet sich bei Ihnen über den im Notrufgerät eingebauten Lautsprecher. Damit möglichst rasch die richtige Hilfe organisiert werden kann, sind die nachfolgenden Fragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten: 1. Personalien Mieter Notrufgerät (Mieter oder Mieterin) Name / Vorname Geburtsdatum Telefon Nr. Anzahl Zimmer Stockwerk Rechnungsadresse 2. Miet-, Installationskosten Notrufgerät Miete pro Monat zahlbar quartalsweise Einmalig zu bezahlen mit 1. Quartalsrechnung Notrufgerät mit Alarmtaste inkl. MWST CHF 52.-- Inbetriebnahme Notrufgerät CHF 120.-- Inkl. MWST Zusätzliche Installationen wie Steckdosen, Verlängerungskabel usw. werden nach Aufwand von unserem Installateur direkt in Rechnung gestellt.

3. Adressen von Verwandten und Bekannten 2 Verwandte, Bekannte und Nachbarn, die bei einem Alarm Hilfe leisten können (mindestens 2 Kontaktpersonen angeben). Dadurch können meist Einsätze der Sanität vermieden werden (pro Einsatz rund CHF 600.00). Alle angegebenen Personen müssen unbedingt im Besitze Ihres Wohnungs- resp. Hausschlüssels sein. Änderungen bei Kontaktadressen bitte sofort melden. 3.1 Name, Vorname Wohnung- Hausschlüssel deponiert? ja nein 3.2 Name, Vorname Wohnungs- Hausschlüssel deponiert? ja nein 3.3 Name, Vorname 3.4 Name, Vorname

4. Krankheiten des Mieters 3 Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, müssen vom Notfallarzt oder vom Spital in einer Notsituation sofort entsprechende Massnahmen getroffen werden. Es ist deshalb wichtig, dass chronische Krankheiten, Gebrechen und lebenserhaltende Medikamente (wie z.b. Insulin, Blutverdünner, Herzmedikamente usw.) aufgeführt werden. 4.1 Krankheiten (Gesundheitszustand) 4.2 Medikamente 4.3 Hausarzt Name, Vorname Telefon Praxis Privat Macht Hausbesuche ja nein 4.4 Spitex Haben Sie Spitex-Leistungen? ja nein Wenn ja: Name der Spitex- Organisation Telefon

5. Gewaltsames Aufsperren der Wohnungstüre 4 Bei einem Notfall kann rasche Hilfe lebensrettend sein. Die Wohnungstüre des Mieters muss geöffnet werden können. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Wohnungsschlüssel nach dem Abschliessen der Wohnungstüre von innen immer herausgezogen wird. 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Installation des Notrufgeräts einen Wohnungs-/Hausschlüssel abzugeben. Dieser Schlüssel ist für die Sanitätspolizei bestimmt und wird in einem gesicherten Schlüsseldepot bei der Medphone Notfallarzt Bern aufbewahrt. Falls die Sanität Ihre Türe mit dem Schlüssel nicht öffnen kann /Ihr Schlüssel steckt von innen) wird die Wohnungstüre auf Ihre Kosten geöffnet. 5.2 Weitere Haus- oder Wohnungsschlüssel sind zusätzlich an folgenden Stellen deponiert. 6. Rechte des Mieters 6.1 Installation und Instruktion Das Notrufgerät wird durch eine unserer Fachpersonen installiert und codiert. Der Mieter wird von uns und der Fachperson genau instruiert. 6.2 Inanspruchnahme der Medphone Notfallarzt Bern Der Mieter darf im Notfall die Dienste der Zentrale der Medphone Notfallarzt Bern Tag und Nacht in Anspruch nehmen, ohne dass dafür zusätzlich etwas verrechnet wird. Werden die Dienste der Zentrale der Medphone Notfallarzt Bern jedoch mit Absicht missbraucht, kann der Mietvertrag aufgelöst werden. 6.3 Funktionsstörungen oder auftretende Schwierigkeiten Der Mieter muss Schwierigkeiten und Störungen melden 031 997 17 77 VBBBü oder 031 330 90 10 Medphone Notfallarzt Bern Die Behebung von Störungen, die auf Fehlmanipulation des Mieters zurückzuführen ist, wird in Rechnung gestellt. 7. Pflichten des Mieters 7.1 Fragebogen Der Mieter verpflichtet sich, den vorliegenden Mietvertrag wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Nur so kann bei Medphone Notfallarzt Bern die Hilfe richtig organisiert werden. 7.2 Kontrolle des Notrufgeräts Das Funktionieren des Notrufgeräts muss vom Mieter regelmässig überprüft werden = mindestens alle 3 Monate einen Kontrollalarm auslösen (nicht an Wochenenden und Feiertagen - jeweils am Montag, Dienstag oder Mittwoch).

7.3 Abwesenheit Ist der Mieter mehr als drei Tage abwesend, muss dies gemeldet werden. 031 997 17 77 VBBBü oder 031 330 90 10 Medphone Notfallarzt Bei Rückkehr ist ein Probealarm auszuführen. 5 8. Vertragsbeginn und Kündigung 8.1 Der Vertrag tritt in Kraft am (Installationstermin)... 8.2 Der Vertrag kann beidseitig auf Ende des Monats aufgelöst werden. Ein Telefonanruf an den VBBBü genügt. Das gemietete Gerät wird zurückgebracht oder von uns abgeholt. Es darf nicht ohne Rücksprache mit uns ausgezogen werde, sonst entstehen bei der Medphone Notfallarzt Bern Störungen. 9. Haftung 9.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftungen, insbesondere bei unsachgemässer Handhabung der Geräte, bei Strom- und Telefonausfall. 9.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Sollten an den Geräten Schäden festgestellt werden, die durch fahrlässige Behandlung entstanden sind, müssen die Kosten für die Instandstellung dem Mieter überbunden werden. 10. Technische Daten 10.1 Wie viele Telefonapparate sind angeschlossen Anzahl:... Art der Apparate: Wandapparat Tischapparat Schnurloses Telefon 10.2 Bei welchem Netzanbieter haben Sie Ihren Telefonanschluss Swisscom andere Haben Sie einen Internet-Anschluss? ja nein Ist eine Alarmanlage installiert? ja nein 11. Anerkennung des Vertrages Die unterzeichnenden Parteien anerkennen diesen Vertrag als rechtskräftig. Je ein Exemplar befindet sich beim Mieter und beim Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz (VBBBü) Bestandteile dieses Mietvertrages sind: - Merkblatt - Bern, Der Vermieter Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz Ort/Datum Der Mieter September 2009/rli