aus hygienischer Sicht

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Transkript:

DGKH-Sektion Hygiene in der ambulanten stationären Kranken- Altenpflege/Rehabilitation im Konsens mit dem DGKH-Vorstand Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht Aktualisierte Fassung Juli 2016 Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. Verantwortlich: Prof. Dr. med. Martin Exner (Präsident) Prof. Dr. med. Walter Popp (Vizepräsident) Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene / German Society of Hospital Hygiene Joachimstaler Straße 10 10719 Berlin, Germany Tel: +49 (0)30 8855 1615 Fax: +49 (0)30 88551616 E-Mail: info@krankenhaushygiene.de Internet: www.krankenhaushygiene.de Sektion Hygiene in der ambulanten stationären Kranken- Altenpflege/Rehabilitation Barbara Nußbaum (Sektionsvorsitzende), Zuzenhausen; Alexander Jurreit, Frankfurt/Main; Barbara Loczenski (Koordinatorin HFKs/ Hygienebeauftragte), Berlin; Sonja Bauer, Radolfzell; Andrea Birk-Hansen, Ludwigsburg; Dr. Karin Bitterwolf, Gelnhausen; Ingrid Bobrich, Gernsbach; Sebiha Dogru-Wiegand, Konstanz; Michael Eckardt, Groß-Umstadt; Dr. Hans Gerber, München; Elisabeth Greef (Stv. Sektionsvorsitzende), Murnau; Ursula Häupler, Weinsberg; Dörte Jonas, Berlin; Vittoria La Rocha, CH-Nottwil; Joachim Knoche, Minden; Florian Kühner-Feldes, Rottweil; Dr. Rosmarie Poldrack, Greifswald; Thomas Schaff, Schwäbisch Hall; Roland Schmidt (Schriftführer), Offenbach; Prof. Dr. W. Steuer, Stuttgart. Die Sektion Hygiene in der ambulanten stationären Krankenpflege, eine Artsgruppe der DGKH, erartet Vorgaben für die praktische Umsetzung von Hygiene in verschiedenen Krankenhaus- Pflegeeinrichtungen. Häufig besteht Unsicherheit, wann welche Kleidung der Art zu tragen ist, ob Bekleidungsvorschriften stationärer Einrichtungen auch auf ambulante Einheiten übertragbar sind, ob es sich da z. B. um Arts-, Berufs- oder Schutzkleidung handelt. Analog gilt für die Auswahl von Handschuhen, dass der Anwender sich nur sachgerechter Beratung für die unterschiedlichen Tätigkeiten den jeweils richtigen Handschuh anziehen kann. Auf den Folgeseiten stellt die Sektion den aktualisierten Berufskleidungsplan/Handschuhplan für Krankenhaus- Pflegeeinrichtungen im Gesheitsdienst vor. Die tabellarische Zuordnung sollte jedem Nutzer erlauben, in komprimierter Form die für ihn wichtigen Angaben zu erhalten. Die Sektion versteht die Angaben als Mindeststandard für die Umsetzung im beruflichen Alltag. Literatur KRINKO-Empfehlung: Anforderung der Krankenhaushygiene des Artsschutzes an die Hygienebekleidung persönliche Schutzausrüstung, Besgesheitsblatt 28. (1985) 185-186, www.rki.de, letzter Aufruf 19.07.2016 BGR 250/TRBA 250 www.baua.de/de/themenvon-a-z/biologische.../trba/pdf/trba-250, letzter Aufruf 19.07.2016 BioStoffV BioSTV 8 9 https://www. bmas.de/shareddocs/.../de/pdf.../neufassungbiostoffverordnung, letzter Aufruf 19.07.2016 ABAS Ausschuss für Biologische Artsstoffe www.baua.de/abas, letzter Aufruf 19.07.2016 EN149 pren 14683 www.beuth.de Startseite Umweltschutz, Artsschutz, Sicherheit DIN EN 149, letzter Aufruf 19.07.2016 186

Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften DGKH Tabelle 1a. Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe Begriffe Mindestanforderungen. Bekleidung Rechtliche Grlage Eigenschaften Wechsel /Entsorgung Artskleidung (Synonym: Dienstkleidung, Berufskleidung) (Kurzarm-Kleid, Kurzarm-Kasack + Hose) Soll vom Artgeber gestellt werden Die Artskleidung muss ggf. die Privatkleidung vollständig bedecken Private Artskleidung (z. B. Kurzarm-T-Shirt Baumwollhose) In Artsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen entsprechend der Gefährdungsanalyse Nur in der Einrichtung zu tragen Bei Gefahr von Kontamination, Schutzkleidung vom Artgeber Überjacke ggf. Sweat-Shirt (Langarm) Außerhalb des zimmers, keinesfalls Pflegeverrichtungen Reinigungsart tragen Besgesheitsblatt 28. (1985) 185-186 KRINKO-Anforderung der Krankenhaushygiene des Artsschutzes an die Hygienebekleidung persönliche Schutzausrüstung Vorgaben der Berufsgenossenschaften TRBA 250 (u. a. artsrechtliche Helle Farben Baumwolle oder Baumwoll- Mischgewebe siehe Artskleidung Helle Farben Baumwolle oder Baumwoll- Mischgewebe siehe Artskleidung Baumwolle oder Baumwoll- Mischgewebe (keine Wolle) Einmaljacken Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten der Art Kontamination sofort In der Regel 2-Tages- Wechsel, ggf. häufiger Bei Kontamination sofort Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten der Art In der Regel 2-Tages- Wechsel, ggf. häufiger Bei Kontamination sofort Im Weiteren ist die Häufigkeit des Wechsels abhängig von der individuellen Gegebenheit der Art In d. R. 1 x wöchentlich Haushaltswaschmaschine nicht geeignet, da z.b. Temperatur/Temperaturhaltezeit Flottenverhältnis nicht gewährleistet sind Artskleidung darf nicht im häuslichen Bereich gewaschen werden! Wahrscheinlich kontaminierte Kleidung ist wie Schutzkleidung vom Artgeber sachgerecht aufzubereiten, d.h. Einmalmaterial nach Gebrauch entsorgen Bereichskleidung (z. B. Kurzarm-Kasack Hose) In definierten Bereichen, z. B. OP-/Funktionsbereichen Bereichskleidung ist hier Artskleidung, die Anforderungen können je nach Bereich unterschiedlich sein siehe Artskleidung Baumwoll-Mischgewebe oder Microfaser Einmalkleidung Dienstschuhe siehe Artskleidung Bequem, rutschhemmend, desinfizierbar mit geschlossener Ferse/Fersenriemen Täglich Kontamination sofort Einmalmaterial nach Gebrauch entsorgen Bei sichtbarer Kontamination wischdesinfizieren Mindestens 1 x wöchentlich reinigen 187

DGKH Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften Tabelle 1b. Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe Begriffe Mindestanforderungen. Bekleidung Rechtliche Grlage Eigenschaften Wechsel /Entsorgung Schutzkleidung (einmal oder aufbereitbar) Schürze/Kittel (Kurz- oder Langarm, je nach Einsatzzweck) Wird über der Arts-, Bereichs- oder Privatkleidung getragen, wenn eine Kontamination zu erwarten ist Kopf-Haarschutz (Kopfhaube) Personalschutz vor Kontamination mit organischem Material schutz, z. B. invasiven Augenschutz (z. B. Schutzbrille, Augenschild) Personalschutz vor Kontamination mit infektiösem Material oder chemischen Gefahrstoffen M-Nasenschutz (Maske) Personalschutz vor Kontamination mit organischem/infektiösem Material oder schutz (Protektivschutz) Besgesheitsblatt 28. (1985) 185-186 Anforderung der Krankenhaushygiene des Artsschutzes an die Hygienebekleidung persönliche Schutzausrüstung Vorgaben der Berufsgenossenschaften TRBA 250 (u. a. artsrechtliche Baumwoll-Mischgewebe, bzw. Microfaser oder Kunststoff Bei Bedarf flüssigkeitsabweisend bzw. -dicht Unsteril bzw. steril siehe Artskleidung Einwegartikel, flüssigkeitsabweisend, haarurchlässig siehe Artskleidung Zusätzlich: BioStoff V 8 9 Gefahrstoffverordnung 50 BioStoffV 11 BGR 250/TRBA 250 (u. a. artsrechtliche EN149 pren 14683 Spritzerfestigkeitsdruck von 120 mm Hg chirurg. MNS Kein einlagiger MNS Mehrwegartikel (nicht im OP) Unbedingt hausinterne Festlegung, wo wie diese getragen werden dürfen bzw. aufbereitet werden Flüssigkeitsdicht, mit seitlichem Schutz, ggf. beschlags-/spiegelarm Augenschutz muss desinfizierbar sein Flüssigkeitsurchlässig (FFP1 ) Gute Passform mit individueller Anpassungsmöglichkeit Muss Nase, M, ggf. Bart vollständig bedecken Sofort nach Kontamination Beendigung der Tätigkeit/ wechsel Sofort nach Kontamination Beendigung der Tätigkeit/ wechsel Sofort nach Kontamination Beendigung der Tätigkeit/ wechsel Jedes Mal nach Gebrauch Bei Bedarf, wenn sie innen von der Atemluft des Trägers durchfeuchtet oder wenn sie außen sichtbar verschmutzt sind Nicht ab- wieder aufsetzen Einmalprodukt direkt entsorgen gemäß Abfallschlüssel Verfahren/Mittel entsprechend RKI-/ VAH-Liste Einmalprodukt direkt entsorgen gemäß Abfallschlüssel Mehrwegartikel waschen nur mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren Verfahren/ Mittel entsprechend Nach Ablegen hygienische Händedesinfektion Einmalmaterial entsorgen oder wiederaufbereitbares Material desinfizieren/ reinigen je nach Kontamination Direkte Entsorgung Anschließend hygienische Händedesinfektion 188

Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften DGKH Tabelle 1c. Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe Begriffe Mindestanforderungen. Bekleidung Rechtliche Grlage Eigenschaften Wechsel /Entsorgung Atemschutz (FFP2 FFP3) Ist notwendig Aerosol-übertragbaren bzw. hoch kontagiösen Krankheiten wie hämorrhagisches Fieber usw. Handschuhe z. B. der versorgung Um eine Kontamination der Hände des Personals mit infektiösem Material zu verhindern Die Auswahl des Handschuhmaterials richtet sich nach dem Einsatz dessen Beanspruchung Im Weiteren sind die Aspekte des Artsschutzes, je nach Einsatz bzw. Anforderung, zu berücksichtigen Schutzschuhe (z. B. Bereichsschuhe, Gummistiefel/ -galoschen) Tätigkeiten bzw. Bereichen mit Bereichskleidung BGR 250/TRBA 250 (u.a. artsrechtliche Bei häufiger Anwendung ggf. betriebsärztliche Untersuchung notwendig BiostoffV, Anhang Tab. ABAS Ausschuss für Biologische Artsstoffe BGR 250/TRBA 250 (u. a. artsrechtliche KRINKO-Empfehlungen (diverse Empfehlungen) BGR 250/TRBA 250 (u. a. artsrechtliche Vorgaben der Berufsgenossenschaften Dichtsitzend, flüssigkeitsdicht, FFP2 bzw. FFP3 (ggf. mit Exspirationsventil) Dicht, stabil, möglichst reißfest, elastisch, mit gutem Tastvermögen, ggf. lange Stulpen Möglichst puderfreie Handschuhe benutzen Latex-Handschuhe müssen puderfrei sein! Je nach Einsatzgebiet steril-unsteril Je nach Einsatzzweck sind besondere Anforderungen/ Eigenschaften zu beachten AQL Acceptable Quality Level -> mindestens 1,5 (besser 1) -> EN 455 Teil 1 Latexgehalt weniger als 30 Mikrogramm Latexprotein pro Gramm Handschuh Thiuramfreiheit Flüssigkeitsdicht, rutschhemmend, chemisch bzw. thermisch desinfizierbar Antistatisch z. B. in OP-Abtl., Intensiv-Station Jedesmal nach Gebrauch außen sichtbarer Verschmutzung Herstellerangaben zu Tragedauer Durchfeuchtung beachten Nicht ab- wieder aufsetzen Unmittelbar nach Kontamination oder Verschmutzung Nach jedem (Ausnahmen siehe KRINKO- Empfehlung Händehygiene) Beim Verlassen des Bereiches bzw. nach Gebrauch Mitarterbezogen verwenden oder Poolversorgung Direkte Entsorgung, Einmalprodukt gemäß Abfallschlüssel Anschließend hygienische Händedesinfektion Direkte Entsorgung Anschließend hygienische Händedesinfektion Bevorzugt: maschinelle 60 C Manuell: desinfizierend reinigen Verschmutzungen sind sofort zu entfernen 189

DGKH Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften Tabelle 2a. Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe Einsatzbereich. Einsatzbereich Artskleidung (Synonym: Dienstkleidung, Berufskleidung) Krankenhaus Artskleidung, die vom Betrieb zur Verfügung zu stellen ist Reha-Kliniken Artskleidung, die vom Betrieb zur Verfügung zu stellen ist Bereichskleidung Schutzkleidung Haarschutz Augenschutz M-Nasenschutz Schutzschuhe Intensiv-Stationen OP-/Funktionsabteilungen In Funktionsabteilungen, z. B. Endoskopie etc. Sterile Schutzkleidung z. B. Bei Bedarf sterile Schutzkleidung Isolierung OP-/Funktionsabteilungen Ggf. der versorgung, Ggf. Isolierung Ggf. der versorgung, wenn besteht Ggf. Isolierung OP-/Funktionsbereiche Ggf. Als Protektivschutz immunsupp. Atemschutzmasken / Umgang mit hochkontagiösen Erkrankungen Ggf. Isolierung Ggf. immunsupp. Atemschutzmaske / Umgang mit hochkontagiösen Erkrankungen OP-/Funktionsbereiche Nur in definierten Bereichen Generelle Vorgabe: Artskleidung, Schutzkleidung, Bereichskleidung, Dienst- Schutzschuhe dürfen nicht außerhalb der Einrichtung getragen werden 190

Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften DGKH Tabelle 2b. Kleidung Schutzausrüstung für Pflegeberufe Einsatzbereich. Einsatzbereich Artskleidung (Synonym: Dienstkleidung, Berufskleidung) In Artsbereichen ohne besondere Hygieneanforderungen, z.b. Psychosomatik Artskleidung Ggf. private Kleidung, entsprechend der Gefährdungsanalyse direkter Pflege z. B. Überschürze oder Kittel tragen Pflegeeinrichtungen Artskleidung, die vom Betrieb zur Verfügung zu stellen ist Ambulante Pflege Artskleidung Ggf. private Kleidung Bei direkter Pflege z.b. Überschürze oder Kittel tragen Artskleidung ist der Privatkleidung unbedingt vorzuziehen Bereichskleidung Schutzkleidung Haarschutz Augenschutz M-Nasenschutz Schutzschuhe In Bereichen, in denen z. B. invasive durchgeführt werden Sterile Schutzkleidung z. B. definierten invasiven Isolierung Nicht notwendig Sterile Schutzkleidung definierten invasiven Nicht notwendig Sterile Schutzkleidung definierten invasiven Bei der versorgung, wenn besteht Bei Ggf. Ggf.. Ggf. Ggf. Ggf. immunsupp. Atemschutzmasken / Umgang mit hochkontagiösen Erkrankungen Bei Als Protektivschutz immunsupprimierten Ggf. immunsupp. Ggf. in definierten Bereichen notwendig Je nach Tätigkeit, z. B. duschen, können wasserdichte Schuhe/Stiefel notwendig sein Je nach Tätigkeit, z.b. duschen, können wasserdichte Schuhe/ Stiefel notwendig sein Generelle Vorgabe: Artskleidung, Schutzkleidung, Bereichskleidung, Dienst- Schutzschuhe dürfen nicht außerhalb der Einrichtung getragen werden. 191

DGKH Mitteilungen der kooperierenden Gesellschaften Schutzhandschuhe Grsätze Handschuhe sind kein Verletzungsschutz!!! Wechsel der Handschuhe nach jedem Verlassen des Artsbereiches Desinfektion von Handschuhen nur nach schriftlicher Freigabe (Verfahrensanweisung) der Krankenhaushygiene in Rücksprache mit Hersteller Vor aseptischen Arten die Hände desinfizieren Nach jeder Nutzung der Handschuhe die Hände desinfizieren Nicht mit noch feuchten Händen die Handschuhe anziehen (Hautschäden, Materialschäden durch Händedesinfektionsmittel-Reste) Regeln des Hautschutzes nach Hautschutzplan beachten Nach TRBA 250 ist für jede Einrichtung die Erstellung bereichsbezogener Handschuhpläne vorgeschrieben Handschuhtyp Einsatz Beispiele Unsteril Einmalhandschuh Polyethylen (PE) Arten mit geringer mechanischer Belastung Verband entfernen, Urin ablassen, verschmutztes Material entsorgen Latex-Untersuchungshandschuh Arten mit hoher mechanischer Beanspruchung Bei vorhersehbarem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. Blut, Stuhl etc.) Untersuchungs-Handschuh (latexfrei) Arten mit hoher mechanischer Beanspruchung bekannten Allergien gegen Latex Bei vorhersehbarem Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. Blut, Stuhl etc.) Schutzhandschuh aus Nitril o. ä. Arten mit Reinigungslösungen Arten mit Flächen- Instrumentendesinfektionslösungen Stoffhandschuh (z. B. Zwirnhandschuhe ohne Naht) Ggf. auch je nach Einsatz -> steril Bei speziell großen mechanischen Belastungen nur in Kombination mit anderen Handschuhen Bei langem Tragen von Schutzhandschuhen Personenbezogene Nutzung, mindestens täglicher Wechsel Steril Einmalhandschuh Polyethylen (PE) Bei Arten unter sterilen Bedingungen mit geringer mechanischer Beanspruchung Latexhandschuh Bei Arten unter sterilen Bedingungen mit hoher mechanischer Belastung Latexfreier Handschuh Bei Arten unter sterilen Bedingungen mit hoher mechanischer Belastung Bei gesicherter Allergie Patient oder Personal z. B. Hautirritationen, Unverträglichkeit, großen Operationen wie Totalendoprothetik, Als Zweithandschuh : DK-Einlage, tracheales Absaugen etc. Unterziehhandschuh eventueller Latex-Unverträglichkeit Wversorgungen, Einlage von Kathetern, Operationen Wversorgungen, Einlage von Kathetern, Operationen 192