Protokoll zu den Erläuterungen zum Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (gem. 491 a Abs. 3 BGB)

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Transkript:

Protokoll zu den Anschlussfinanzierung für eine auslaufende Immobilienfinanzierung Persönliche sämtliche n ggf. Geburtsname akademischer Grad Staatsangehörigkeit Ablösung einer Immobilienfinanzierung bei einem anderem Kreditinstitut 2. Finanzierungsbedarf auf Grundlage des Kundenwunsches 3. Zu dem / den vom / von und Gesamtschulner / n gewünschten Immobiliar-Verbraucherdarlehen wurden dem folgende Inhalte erläutert: Geburtsdatum I Geburtsort Vorvertragliche Informationen nach dem Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS-Merkblatt) ) und weitere vorvertragliche Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Hauptmerkmale des / der Darlehensangebots / Darlehensangebote /Darlehensantrags (insb. auch Abschnitt Hauptmerkmale des Kredits im ESIS-Merkblatt) II III Darlehensart Nettodarlehensbetrag Vertragslaufzeit in Abgrenzung Sollzinsbindungszeitraum, (keine Firma)* Pflicht des s zur Tilgung und zur Zinszahlung Teilzahlungen, Sondertilgungsmöglichkeiten Verlangte Sicherheiten Bei Zinszahlungsdarlehen: Darstellung der Besonderheiten die daraus resultieren, dass die Zahlungen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung dienen Darlehenserfahrungen Darlehensvertrag * Der Gesetzgeber fordert die ladungsfähige Privatanschrift. Bei fehlender Privatanschrift ist eine Kreditbearbeitung nicht möglich. Vorherige Darlehenserfahrung des s und des / der /s (Zutreffendes ankreuzen) Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Bausparvertrag Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Kapitallebensversicherung Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Investmentfondsanteile Annuitätendarlehen Sonstige Darlehen Keine I. Darlehensvertrag / zu den Darlehensverträgen Mit dem und dem / den Gesamtschulner / n wurde am über den Abschluss eines es ein Gespräch geführt Folgegespräch zu einem am erfolgten Gespräch geführt Die im Rahmen dieses Gesprächs gegebenen sind nachstehend protokolliert. 1. Anlass des Gesprächs / Verwendungszweck: Finanzierungsgesuch des s und des / der Gesamtschulner / s für eine Immobilienfinanzierung (z. B. Kauf, Neubau) Berücksichtigung weiterer darlehensarttypischer, von der Rechtsprechung entwickelter Aufklärungspflichten, soweit diese für das Darlehensvertragsprodukt relevant sind Darlehenskosten (insb. auch Abschnitt Zinssatz und andere Kosten im ESIS-Merkblatt) Sollzinssatz (gebunden / veränderlich etc.) und Anpassungsmechanismen mit den damit verbundenen Risiken einer Zinserhöhung Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem / den Darlehen Effektiver Jahreszins Erläuterung, ob der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung (z. B. Restschuldversicherung) oder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Darlehensvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Andere wichtige rechtliche Aspekte Beendigung des Darlehensvertrages / der Darlehensverträge, Kündigung Widerrufsrecht Besonderheiten des Widerrufsrechts bei Zinszahlungsdarlehen mit Zusatzleistungen: Der und der / die wurde / n darauf hingewiesen, dass er / sie mit wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages auch an den Vertrag über eine Zusatzleistung nicht mehr gebunden ist / sind. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und ggf. Vorfälligkeits-/ Nichtabnahmeentschädigung Bei Abschluss eines es im Paket mit Finanzprodukt /-dienstleistung: Möglichkeit der gesonderten Kündigung dieser Produkte und Folgen dieser Kündigung (vgl. auch Abschnitt Zusätzliche Auflagen im ESIS-Merkblatt) Folgen des Zahlungsverzuges (insb. Mahngebühren, Sicherheitenverwertung etc.) Original für die BHW Besonderheiten bei Forwarddarlehen / Zinsgarantdarlehen 1/2

Protokoll zu den Darlehensvermittlung Vertragstypische Auswirkungen des Vertrags / der Verträge II. zur Darlehensvermittlung 1. des Darlehensvermittlers Darlehensvertrag / zu den Darlehensverträgen nach 491a Abs. 3 i.v.m. 655 a BGB mit dem Hinweis, dass die mit den unter Punkt I. erteilten identisch sind. 2. Der bestätigt, den und den / die vor Abschluss des vermittelten Darlehensvertrages in Textform unterrichtet zu haben, Art. 247 13 Abs. 2, 13b Abs. 1 EGBGB i.v.m. 655 a BGB, über: Verringerung der auf Seiten des s und des / der / s zur freien Verfügbarkeit stehenden Gelder infolge der durch die Aufnahme des Darlehens / der Darlehen entstehenden Zahlungsverpflichtungen ische Haftung mehrerer / Einmeldung des Darlehens / der Darlehen in die Schufa Weiterer Erläuterungsbedarf Der und der / die äußerte / n auf Nachfrage keinen weiteren Erläuterungsbedarf Dem und dem / den / n wurden auf Nachfrage hin ergänzende mündliche gegeben zu folgenden Punkten: seine Identität und Anschrift. in welches Register er eingetragen wurde, gegebenenfalls die Registrierungsnummer, und auf welche Weise der Registereintrag eingesehen werden kann. Tatsache, ob der vom / von / / n eine Vergütung / ein Honorar erhält, und zwar in Höhe von Methode, nach der seine Vergütung berechnet wird, falls Höhe noch nicht genau bekannt. Tatsache, ob der vom Darlehensgeber und / oder von Dritten (Vertriebsorganisation, Anbieter des Tilgungsersatzprodukts / Zusatzvertrags etc.) für seine im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehende Dienstleistung Provisionen oder sonstige Anreize erhält, und zwar für die Vermittlung des Darlehens, in Höhe von Erklärung Umfang der Befugnisse, insbesondere, ob der ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig wird. ob er an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden oder ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig ist, und wenn ja, die n der Darlehensgeber. welche internen Verfahren für Beschwerden von Verbrauchern oder anderen interessierten Parteien über Darlehensvermittler zur Verfügung stehen sowie einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. ob er Beratungsleistungen anbietet. Ich bestätige, die unter Punkt I. und II. aufgeführten jedem / erteilt zu haben. Dem und jedem habe ich die von ihm benötigte Zeit zur Prüfung der erhaltenen Unterlagen eingeräumt. Folgende Unterlagen wurden von mir jedem und jedem vor Unterzeichnung des / der Darlehensangebots / Darlehensangebote / Darlehensantrags ausgehändigt: Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Hinweis: nur bei DVO (Druck vor ) und nur bei BSD / FH (inkl. Zinsgarant) auszuhändigen Bausparverträgen wissen müssen Stempel / VGE-Nr. % der Darlehenssumme. Tilgungsersatzprodukts / Zusatzvertrags, in Höhe von ist die Höhe noch nicht bekannt, so hat der mitgeteilt, dass der tatsächliche Betrag zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar im ESIS-Merkblatt angegeben wird. Die einzelnen vom / von und dem / den / n verlangten Nebenentgelte sowie deren Höhe, soweit diese Zeitpunkt der Unterrichtung bekannt ist. Original für die BHW 2/2

Protokoll zu den Anschlussfinanzierung für eine auslaufende Immobilienfinanzierung Persönliche sämtliche n ggf. Geburtsname akademischer Grad Staatsangehörigkeit Ablösung einer Immobilienfinanzierung bei einem anderem Kreditinstitut 2. Finanzierungsbedarf auf Grundlage des Kundenwunsches 3. Zu dem / den vom / von und Gesamtschulner / n gewünschten Immobiliar-Verbraucherdarlehen wurden dem folgende Inhalte erläutert: Geburtsdatum I Geburtsort Vorvertragliche Informationen nach dem Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS-Merkblatt) ) und weitere vorvertragliche Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Hauptmerkmale des / der Darlehensangebots / Darlehensangebote /Darlehensantrags (insb. auch Abschnitt Hauptmerkmale des Kredits im ESIS-Merkblatt) II III Darlehensart Nettodarlehensbetrag Vertragslaufzeit in Abgrenzung Sollzinsbindungszeitraum, (keine Firma)* Pflicht des s zur Tilgung und zur Zinszahlung Teilzahlungen, Sondertilgungsmöglichkeiten Verlangte Sicherheiten Bei Zinszahlungsdarlehen: Darstellung der Besonderheiten die daraus resultieren, dass die Zahlungen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung dienen Darlehenserfahrungen Darlehensvertrag * Der Gesetzgeber fordert die ladungsfähige Privatanschrift. Bei fehlender Privatanschrift ist eine Kreditbearbeitung nicht möglich. Vorherige Darlehenserfahrung des s und des / der /s (Zutreffendes ankreuzen) Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Bausparvertrag Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Kapitallebensversicherung Endfälliges Darlehen mit Tilgung durch Investmentfondsanteile Annuitätendarlehen Sonstige Darlehen Keine I. Darlehensvertrag / zu den Darlehensverträgen Mit dem und dem / den Gesamtschulner / n wurde am über den Abschluss eines es ein Gespräch geführt Folgegespräch zu einem am erfolgten Gespräch geführt Die im Rahmen dieses Gesprächs gegebenen sind nachstehend protokolliert. 1. Anlass des Gesprächs / Verwendungszweck: Finanzierungsgesuch des s und des / der Gesamtschulner / s für eine Immobilienfinanzierung (z. B. Kauf, Neubau) Berücksichtigung weiterer darlehensarttypischer, von der Rechtsprechung entwickelter Aufklärungspflichten, soweit diese für das Darlehensvertragsprodukt relevant sind Darlehenskosten (insb. auch Abschnitt Zinssatz und andere Kosten im ESIS-Merkblatt) Sollzinssatz (gebunden / veränderlich etc.) und Anpassungsmechanismen mit den damit verbundenen Risiken einer Zinserhöhung Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem / den Darlehen Effektiver Jahreszins Erläuterung, ob der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung (z. B. Restschuldversicherung) oder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Darlehensvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird. Andere wichtige rechtliche Aspekte Beendigung des Darlehensvertrages / der Darlehensverträge, Kündigung Widerrufsrecht Besonderheiten des Widerrufsrechts bei Zinszahlungsdarlehen mit Zusatzleistungen: Der und der / die wurde / n darauf hingewiesen, dass er / sie mit wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages auch an den Vertrag über eine Zusatzleistung nicht mehr gebunden ist / sind. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und ggf. Vorfälligkeits-/ Nichtabnahmeentschädigung Bei Abschluss eines es im Paket mit Finanzprodukt /-dienstleistung: Möglichkeit der gesonderten Kündigung dieser Produkte und Folgen dieser Kündigung (vgl. auch Abschnitt Zusätzliche Auflagen im ESIS-Merkblatt) Folgen des Zahlungsverzuges (insb. Mahngebühren, Sicherheitenverwertung etc.) Durchschrift für den Besonderheiten bei Forwarddarlehen / Zinsgarantdarlehen 1/2

Protokoll zu den Darlehensvermittlung Vertragstypische Auswirkungen des Vertrags / der Verträge II. zur Darlehensvermittlung 1. des Darlehensvermittlers Darlehensvertrag / zu den Darlehensverträgen nach 491a Abs. 3 i.v.m. 655 a BGB mit dem Hinweis, dass die mit den unter Punkt I. erteilten identisch sind. 2. Der bestätigt, den und den / die vor Abschluss des vermittelten Darlehensvertrages in Textform unterrichtet zu haben, Art. 247 13 Abs. 2, 13b Abs. 1 EGBGB i.v.m. 655 a BGB, über: Verringerung der auf Seiten des s und des / der / s zur freien Verfügbarkeit stehenden Gelder infolge der durch die Aufnahme des Darlehens / der Darlehen entstehenden Zahlungsverpflichtungen ische Haftung mehrerer / Einmeldung des Darlehens / der Darlehen in die Schufa Weiterer Erläuterungsbedarf Der und der / die äußerte / n auf Nachfrage keinen weiteren Erläuterungsbedarf Dem und dem / den / n wurden auf Nachfrage hin ergänzende mündliche gegeben zu folgenden Punkten: seine Identität und Anschrift. in welches Register er eingetragen wurde, gegebenenfalls die Registrierungsnummer, und auf welche Weise der Registereintrag eingesehen werden kann. Tatsache, ob der vom / von / / n eine Vergütung / ein Honorar erhält, und zwar in Höhe von Methode, nach der seine Vergütung berechnet wird, falls Höhe noch nicht genau bekannt. Tatsache, ob der vom Darlehensgeber und / oder von Dritten (Vertriebsorganisation, Anbieter des Tilgungsersatzprodukts / Zusatzvertrags etc.) für seine im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehende Dienstleistung Provisionen oder sonstige Anreize erhält, und zwar für die Vermittlung des Darlehens, in Höhe von Erklärung Umfang der Befugnisse, insbesondere, ob der ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig wird. ob er an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden oder ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig ist, und wenn ja, die n der Darlehensgeber. welche internen Verfahren für Beschwerden von Verbrauchern oder anderen interessierten Parteien über Darlehensvermittler zur Verfügung stehen sowie einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. ob er Beratungsleistungen anbietet. Ich bestätige, die unter Punkt I. und II. aufgeführten jedem / erteilt zu haben. Dem und jedem habe ich die von ihm benötigte Zeit zur Prüfung der erhaltenen Unterlagen eingeräumt. Folgende Unterlagen wurden von mir jedem und jedem vor Unterzeichnung des / der Darlehensangebots / Darlehensangebote / Darlehensantrags ausgehändigt: Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Hinweis: nur bei DVO (Druck vor ) und nur bei BSD / FH (inkl. Zinsgarant) auszuhändigen Bausparverträgen wissen müssen Stempel / VGE-Nr. % der Darlehenssumme. Tilgungsersatzprodukts / Zusatzvertrags, in Höhe von ist die Höhe noch nicht bekannt, so hat der mitgeteilt, dass der tatsächliche Betrag zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar im ESIS-Merkblatt angegeben wird. Die einzelnen vom / von und dem / den / n verlangten Nebenentgelte sowie deren Höhe, soweit diese Zeitpunkt der Unterrichtung bekannt ist. Durchschrift für den 2/2

Empfangsbestätigung, Empfangsbestätigung / bestätigt / bestätigen den Erhalt nachfolgender Unterlagen: Informationen Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Bausparverträgen wissen müssen (ggfs. streichen) I II I II III III Original für die BHW 927 681 000 06.16 SW1296 1/1

Empfangsbestätigung, Empfangsbestätigung / bestätigt / bestätigen den Erhalt nachfolgender Unterlagen: Informationen Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Bausparverträgen wissen müssen (ggfs. streichen) I II I II III III Durchschrift für den 927 681 000 06.16 SW1296 1/1

Empfangsbestätigung, Empfangsbestätigung / bestätigt / bestätigen den Erhalt nachfolgender Unterlagen: Informationen Informationen auf Institutsspezifischem Beiblatt ( 491a Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 247 1 Abs. 2 und 3 und Anlage 6 EGBGB) Bausparverträgen wissen müssen (ggfs. streichen) I II I II III III Durchschrift für die Kundin / den Kunden 927 681 000 06.16 SW1296 1/1