Organisations- und Ablaufplan in der Blasmusik und Spielleutemusik Qualifikationsstufe D Durchführungsbestimmungen und Hinweise Stand: 1. Oktober 2009 1
I. Organisatorisches Zuständigkeit für die Durchführung und die Prüfungsabnahme der Leistungslehrgänge im D-Bereich Bei D1 Durchführung: Der Landesverband, der Kreis-/Regionalverband oder die Musikvereinigung Prüfungsabnahme: durch den Landesfachleiter oder durch einem fachlich geeigneten Vertreter Bei D2 Durchführung: Der Landesverband oder der Kreis-/Regionalverband Prüfungsabnahme: durch den Landesfachleiter oder durch einem fachlich geeigneten Vertreter Bei D3 Durchführung: Der Landesverband Prüfungsabnahme: durch den Landesfachleiter Anmeldung des Lehrgangs Lehrgänge sind bei dem jeweiligen Landesfachleiter/Schulungsleiter unter Angabe der Teilnehmerzahl, der vorgesehenen Dozenten und des voraussichtlichen Prüfungstermins anzumelden. Der endgültige Prüfungstermin muss bestätigt oder neu gemeldet werden. Auswahl der Dozenten Die Landesfachleiter führen eine Dozentenliste, auf der die Kreis-/Regionalverbände, auf Vorschlag der Kreis-/Regionalfachleiter, ihre Dozenten setzen lassen können. Bei Lehrgängen können ausschließlich Dozenten eingesetzt werden, die auf dieser Liste stehen. Für die einzelnen Kurse gilt: Für den Einsatz in einem D1-Lehrgang ist mindestens eine C1-Qualifikation nötig. Für den Einsatz in einem D2-Lehrgang ist mindestens eine C2-Qualifikation nötig. Für den Einsatz in einem D3-Lehrgang ist mindestens eine C3-Qualifikation nötig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des zuständigen Landesfachleiters bzw. Schulungsleiter. Stundentafel Folgende Aufstellung bietet Richtwerte: D1: 40 Unterrichtsstunden (18 Theorie, 2 Theorieprüfung, 20 Praxis) D2: 50 Unterrichtsstunden (23 Theorie, 2 Theorieprüfung, 25 Praxis) D3: 60 Unterrichtsstunden (28 Theorie, 2 Theorieprüfung, 30 Praxis) Die praktische Prüfung zählt generell nicht in die Stundentafel; die Länge ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Praxisunterricht Der Praxisunterricht soll möglichst in kleinen Gruppen durchgeführt werden, wobei die Gruppen mind. in Holz (BO), Blech (BO), Schlagwerk (BO/SZ) und Flöte (SZ) getrennt sein sollten. Gruppengrößen über 10 Personen sind zu vermeiden. Zulassungsvoraussetzung Als Zulassung gilt der bestandene vorhergehende Lehrgang. Dieses sollte bei Lehrgangsbeginn durch den Ausbildungsausweis nachgewiesen werden. Als empfohlenes Mindestalter ist bei D1 12 Jahre, D2 14 Jahre und bei D3 16 Jahre. Quereinstieg In die Lehrgänge D2 und D3 ist ein Quereinstieg ohne Ablegen des Vorlehrganges möglich. In diesem Fall muss vor oder direkt bei Lehrgangsbeginn durch Bestehen der Theorieprüfung des Vorlehrganges die Qualifikation festgestellt werden. Für diese zusätzliche Prüfung können die Kreis- /Regionalverbände oder der Landesverband eine Gebühr verlangen. Das Bestehen des höheren Lehrganges beinhaltet nicht das Bestehen des übersprungenen Lehrganges. Hierzu ist eine gesonderte Prüfung abzulegen, für die die Kreis-/Regionalverbände oder der Landesverband ebenfalls eine Gebühr verlangen kann. 2
Bemessungsgrundlagen Für die theoretische Prüfung werden 40 Punkte, für die praktische Prüfung 60 Punkte vergeben. In beiden Teilen müssen mindestens 60% erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen (Theorie mind. 24 Punkte, Praxis mind. 36 Punkte). Folgender Punkteschlüssel ist anzuwenden: 100 91 Punkte = Sehr Gut 90,5 76 Punkte = Gut 75,5 60 Punkte = Befriedigend 59,5 0 Punkte = nicht bestanden Theorie und Praxis müssen getrennt bestanden werden. Die Ergebnisse werden dem Teilnehmer auf Wunsch mitgeteilt. Prüfungskommission Die Prüfungskommission bei D1 und D2 auf Kreis-/Regionalebene besteht aus einem Vertreter des Landesverbandes (i. d. R. der zuständige Landesfachleiter), einem Vertreter des Kreis- /Regionalverbandes (i. d. R. Kreis-/Regionalfachleiter) und dem Lehrgangsleiter. Der Lehrgangsleiter hat nur beratende Stimme. Bei D2 und D3 auf Landesebene besteht die Prüfungskommission aus einem Vertreter des Landesverbandes (i. d. R. der zuständige Landesfachleiter), einem Fachlehrer des Lehrganges und dem Lehrgangsleiter. Der Lehrgangsleiter hat nur beratende Stimme. Auswahl der Landesprüfer, Prüfungsvorsitz Alle Prüfungen sind unabhängig von der Lehrgangsanmeldung dem jeweiligen Landesfachleiter bzw. Schulungsleiter zu melden. Der Landesfachleiter oder bei Verhinderung ein von ihm benannter Vertreter aus der aktuellen Prüferliste, ist für die Abnahme der Prüfung verantwortlich. Es dürfen nur Prüfer außerhalb des Kreis-/Regionalverbandes eingesetzt werden. Hiervon ausgenommen sind die Landesfachleiter. Den Prüfungsvorsitz hat immer der jeweilige Landesfachleiter oder der von ihm benannte Vertreter. Vergütung des Landesprüfers Die Prüfungen sind nach der aktuellen Finanz- und Gebührenordnung zu vergüten. Nichtbestehen Im D1, D2- und D3-Lehrgang kann die Praxisprüfung abgelegt werden, auch wenn die Theorie nicht bestanden wurde; dies ist baldmöglichst nachzuholen. Die D1, D2- bzw. D3-Qualifikation wird jedoch erst nach Ablegen der Wiederholungsprüfung erteilt. II. Theorieprüfung Prüfungsbögen Die Prüfungsbögen müssen den jeweiligen Stoff des Kurses abdecken; hierzu gehören insbesondere die Hördiktate. Um eine landeseinheitliche Prüfung zu gewährleisten, ist rechtzeitig vor Beginn eines Leistungslehrganges dem Landesfachleiter eine Prüfung zur Genehmigung vorzulegen. Dies gilt nicht für den Spielleutebereich, dort existieren landeseinheitliche Prüfungsbögen, die rechtzeitig beim Landesfachleiter abzurufen sind. Prüfungsbögen sollten regelmäßig erneuert werden. Sollten Prüfungsbögen mehrfach benutzt werden, so ist ausdrücklich darauf zu achten, dass die Bögen von den Lehrgangsteilnehmern nicht kopiert werden können, da sie sonst späteren Teilnehmern zur Verfügung stünden. Die Prüfungsfragebögen verbleiben nach erfolgreicher Prüfung entsprechend der Zuständigkeit beim Kreis-/Regional- oder Landesverband unter Verschluss. Sie können zwei Monate nach bestandener Prüfung vernichtet werden. Die Prüfungsbögen sind aufzubewahren. 3
Bewertung Prüfungsbögen müssen in der Bewertung so angelegt sein, dass ein Bestehen möglich ist, auch wenn ein Teilbereich nicht beherrscht wird (z.b. Nichtbestehen bei Auslassung der Diktate). Die Punkte sollen nur bis zu 0,5-Schritten unterteilt sein. Aufrundungen sind nicht erlaubt. Prüfungsdauer Die Länge der einzelnen Prüfungen beträgt: D1 60 Minuten (zzgl. 10-15 Minuten Hördiktat), D2 75 Minuten (zzgl. 15-20 Minuten Hördiktat), D3 90 Minuten (zzgl. 20-25 Minuten Hördiktat). III. Praxisprüfung Vorbereitung Der Lehrgangsleiter bereitet den Prüfungsbogen Praxis so vor, dass die Prüflinge in der richtigen Reihenfolge und die Punktzahlen der Theorieprüfung bereits eingetragen sind. Um zu große Wartezeiten möglichst zu vermeiden, soll ein Prüfungsplan erstellt werden, wobei nach Instrumenten sortiert sein sollte. Die Prüfungsbögen der Theorieprüfung müssen bei der Prüfung vorliegen. Ausbildungsausweise sind vom Kreis-/Regionalverband in ausreichender Zahl bei der Geschäftsstelle des MVSH zu beziehen und bereit zu halten. Durchführung Die Prüfung wird von dem Landesfachleiter oder seinem genannten Vertreter geleitet. Nach spätestens 90 Minuten ist eine kurze Pause einzuplanen. Damit die Teilnehmer nicht zu lange warten müssen, kann auch zwischenzeitlich eine Bekanntgabe der Ergebnisse eingeplant werden. Bewertung Jeder Prüfer bewertet nur mit vollen Punkten. Die Summe aller Einzelergebnisse, geteilt durch die Anzahl der Prüfer, wird mathematisch gerundet und ergibt das Gesamtergebnis. Ausstellung der Ausbildungsausweise Der Lehrgangsleiter füllt nach bestandener Prüfung während des weiteren Prüfungsverlaufs die Ausweise aus und unterzeichnet diese. Der Landesprüfer kennzeichnet seine Unterschrift mit dem Zusatz MVSH bzw. SVSH. Nachbereitung Eine Kopie der Prüfungsbögen, aus denen alle Ergebnisse ersichtlich sind, müssen vom durchführenden Kreis-/Regional-/Landesverband zeitnah an den zuständigen Landesfachleiter/Schulungsleiter und an die jeweilige Geschäftsstelle gesandt werden. Prüfungsablauf Leistungsstufe D1 1. Prüfungsdauer: max. 10 Minuten 2. Der Landesprüfer sucht 3 Dur-Tonleitern aus, die der Prüfling ohne große Bedenkzeit erfolgen. 3. Die Musikstücke werden vom MVSH für alle Kreis-/Regioanlverbände verbindlich festgelegt. Für jedes Instrument gelten bis zu 3 Stücke, die zur Prüfung vorzubereiten sind. In der Prüfung wird eines zum Vorspiel durch Los gewählt. 4. Das Blattspiel wird vom Landesprüfer mitgebracht. Prüfungsablauf Leistungsstufe D2 1. Prüfungsdauer: max. 12 Minuten 2. Der Landesprüfer sucht jeweils 3 Dur-Tonleitern aus, die der Prüfling ohne große Bedenkzeit auswendig vortragen muss. Der Vortrag hat gleichmä0ßig mindestens in M.M. = 100 zu erfolgen. Die Auswahl darf nicht nur D1-Tonleitern abdecken. 4
3. Der Landesprüfer sucht jeweils 2 Moll-Tonleitern aus, die der Prüfling nach Notenvorlage vortragen muss. Die a-moll-tonleiter ist auswendig vorzutragen. Der Vortrag hat gleichmäßig mindestens in M.M. = 100 zu verfolgen. Die Notenvorlage für die Moll-Tonleitern organisiert der Lehrgangsleiter. 4. Die chromatische Tonleiter über eine Oktave 5. Die Musikstücke werden vom MVSH für alle Kreis-/Regionalverbände verbindlich festgelegt. Für jedes Instrument gelten bis zu 3 Stücke, die zur Prüfung vorzubereiten sind. In der Prüfung wird eines zum Vorspiel durch Los gewählt. 6. Das Blattspiel wird vom Landesprüfer mitgebracht. Prüfungsablauf Leistungsstufe D3 1. Prüfungsdauer: max. 15 Minuten 2. Der Landesprüfer sucht jeweils 3 Dur-Tonleitern aus, die der Prüfling ohne große Bedenkzeit erfolgen. Die Auswahl darf nicht nur D2-Tonleitern abdecken. 3. Der Landesprüfer sucht jeweils 3 Moll-Tonleitern aus, die der Prüfling ohne große Bedenkzeit erfolgen. 4. Die chromatische Tonleiter über eine Oktave 5. Das Pflichtstück wird vom MVSH für den Landeslehrgang verbindlich festgelegt. Für jedes Instrument gilt ein Pflichtstück, das zur Prüfung vorzubereiten ist. 6. Die Musikstücke werden vom MVSH für den Landeslehrgang verbindlich festgelegt. Für jedes Instrument gelten bis zu 3 Stücke, die zur Prüfung vorzubereiten sind. In der Prüfung wird eines zum Vorspiel durch Los gewählt. 7. Das Blattspiel wird vom Landesprüfer mitgebracht. IV. Sonstiges Leistungsabzeichen Die Leistungsabzeichen sollen nach erfolgreich bestandener Prüfung in würdiger Form ausgehändigt werden. Die Kosten für die Leistungsabzeichen, die in der Geschäftsstelle zu beziehen sind, tragen die Mitgliedsvereinigungen. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Die Kreis-/Regionalfachleiter und die Landesfachleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich in allen Punkten richtig angewendet wird. 5