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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7273 10.11.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2730 vom 25. September 2014 des Abgeordneten Thomas Kufen CDU Drucksache 16/6913 Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Landesverwaltung Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 2730 mit Schreiben vom 6. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Information des Kraftfahrbundesamts vom 2. Juli 2014 bildeten Elektrofahrzeuge im ersten Halbjahr 2014 mit einem Neuzulassungsanteil in Deutschland von 0,3 Prozent im Vergleich zu den herkömmlichen Fahrzeugen eine kleine Minderheit sie erfuhren mit +75,3 Prozent jedoch die stärkste Zunahme. Der prozentuale Anstieg zeigt zwar eine erfreuliche Entwicklung, verdeutlicht aber auch, dass aufgrund der geringen absoluten Zahlen noch mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um E-Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Vor kurzem hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nach der Verabschiedung im Bundestag im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Unter anderem sind Möglichkeiten enthalten, Busspuren für Elektroautos zu öffnen, wenn davon der öffentliche Nahverkehr nicht behindert wird, es soll kostenlose Parkplätze angeboten und Parkbuchten an Ladesäulen für Elektroautos reserviert werden. Die Sonderregeln sollen auch für Hybridfahrzeuge (Elektroantrieb in Kombination mit Verbrennungsmotor) sowie für Autos mit Brennstoffzelle gelten. Im Sachstandsbericht der Landesregierung zum Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein- Westfalen (Vorlage 16/314) vom 25. Oktober 2012 bekräftigte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk seinen Willen, dass das Land eine Vorreiterrolle beim Ausbau der Elektromobilität beibehalten und auch zukünftig nach Kräften fördern Datum des Originals: 06.11.2014/Ausgegeben: 13.11.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7273 wolle. So sollen im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen 250.000 Elektrofahrzeuge zugelassen sein (http://www.elektromobilitaet.nrw.de/elektromobilitaet-in-nrw/herausforderungen-undziele.html). Seitens der Landesregierung ist, trotz vieler Ankündigungen, seit 2010 nichts passiert, was über bereits laufende Projekte hinausging. Das Land ist von einer Gesamtstrategie für eine umweltfreundliche Mobilität mit Elektromobilität in ihrer ganzen Themenbreite vom ebike über den Elektro-PKW bis zum emissionsfreien Lieferwagen weit entfernt. So droht die des Themas auf der Strecke bleiben. 1. Wie viele Elektrofahrzeuge wurden von der Landesregierung (und ihren nachgeordneten Behörden) in den letzten vier Jahren angeschafft (bitte jeweils nach Jahr, Typ, CO2-Verbrauch und Einsatzort darstellen)? Die Informationen gehen aus der beigefügten Tabelle hervor. 2. Plant die Landesregierung darüber hinaus die Anschaffung von Elektroautos oder Autos mit Elektroantrieb in Kombination mit einem Verbrennungsmotor in dieser Legislaturperiode (wenn ja, wie viele und für welche Dienststelle)? Die Landesregierung plant die Anschaffung von Dienst-Pkw mit Elektroantrieb in dieser Legislaturperiode. Derzeit erfolgt eine Bedarfsermittlung im Bereich aller Landesdienststellen, um festzustellen, wo es geeignete Einsatzmöglichkeiten gibt. Ziel ist es, die Fahrzeuge so effizient wie möglich zu nutzen, um neben den ökologischen auch die ökonomischen Zielsetzungen zu erreichen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfsermittlung wird über die Zahl anzuschaffender Fahrzeuge mit Elektroantrieb und deren Einsatzort entschieden werden. 3. Wie viele Elektro- und Hybridfahrzeuge wurden seitens der kommunalen Verwaltungen in den zurückliegenden vier Jahren angeschafft? Die Kommunen treffen Beschaffungsentscheidungen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit und unterliegen dabei weder einer Anzeige- noch einer Berichtspflicht, so dass der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschläge der Bundesregierung im Elektromobilitätsgesetz? Im Entwurf des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz EmoG) wird die hier einschlägige Frage des Einsatzes von Elektrofahrzeugen in den Landesverwaltungen nicht geregelt. Ihr Abstimmungsverhalten zu dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung im Bundesratsverfahren festlegen. 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7273 5. Welche Strategie hat die Landesregierung, um das selbst gesteckte Ziel von 250.000 Elektrofahrzeugen bis 2020 zu erreichen? Die Landesregierung hat im Sachstandsbericht zum Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 (Vorlage 16/314) ihren Willen bekräftigt, dass das Land eine Vorreiterrolle beim Ausbau der Elektromobilität beibehalten und auch zukünftig nach Kräften fördern will. Das Ziel, dass im Jahr 2020 250.000 Elektrofahrzeuge auf den Straßen Nordrhein-Westfalens fahren sollen, wurde 2009 aus der Zielsetzung der damaligen Bundesregierung abgeleitet und im Masterplan Elektromobilität hinterlegt. Die Bundesregierung hält nach wie vor an ihrem Ziel fest, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren sollen, verweist in diesem Zusammenhang aber auf die Notwendigkeit günstiger Rahmenbedingungen. Die Handlungsempfehlungen des nordrhein-westfälischen Masterplans sind nach den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme von Ende 2013 weitgehend umgesetzt. 3

Anlage zu Frage 1 Ressort Dienststelle Jahr der Anschaffung Fahrzeughersteller Modell CO2-Emission (g/km; bei Hybridfahrzeug en) *) Einsatzort / Verwendung MIK BR Arnsberg 2011 Renault Kangoo ZE entfällt Standort Arnsberg MIK 2011 Daimler-Benz A 160 entfällt MIK PP Dortmund 2014 BMW BMW 535iH ActiveHybrid 159 Behördenleitung PP Münster 2013 Daimler-Benz E300 Bluetec Hybrid 109 Behördenleitung PP Münster 2013 Daimler-Benz E300 Bluetec Hybrid 109 Zeugenschutz PP Recklinghausen 2014 Daimler-Benz E300 Bluetec Hybrid 109 Behördenleitung LZPD NRW 2013 Opel Ampera 27 Muster JM JVA Aachen 2011 Mega Worker entfällt anstaltsinterner Verpflegungstransport JVA Attendorn 2013 Mega Worker entfällt anstaltsinterner Verpflegungstransport JVA Castrop-Rauxel 2013 Mega Worker entfällt anstaltsinterner Materialtransport JVA Herford 2013 Mega Worker entfällt anstaltsinterner Verpflegungstransport MKULNV LANUV 2013 Renault ZOE Z.E. entfällt Recklinghausen LANUV 2013 Renault ZOE Z.E. entfällt Essen LANUV 2013 Renault ZOE Z.E. entfällt Düsseldorf LANUV 2013 Renault Fluence Z.E. entfällt Düsseldorf - MKULNV LANUV 2014 BMW i3 entfällt Essen Landesbetrieb Wald und Holz 2014 Renault ZOE Z.E. entfällt Münster Landesbetrieb Wald und Holz 2014 Renault entfällt Arnsberg

MBWSV MBWSV 2011 Citroen C-Zero entfällt Düsseldorf Staatskanzlei Staatskanzlei 2012 Mercedes-Benz E300 BlueTEC HYBRID 109 Düsseldorf Staatskanzlei 2012 Mercedes-Benz E300 BlueTEC HYBRID 109 Düsseldorf Staatskanzlei 2012 Mercedes-Benz E300 BlueTEC HYBRID 109 Düsseldorf Staatskanzlei 2014 Mercedes-Benz S400 HYBRID 147 Düsseldorf Staatskanzlei 2014 Mercedes-Benz S300 BlueTEC HYBRID 119 Düsseldorf (bestellt) (bestellt) Staatskanzlei 2014 Mercedes-Benz S500 Plug-In HYBRID 65 Düsseldorf (bestellt) Staatskanzlei 2014 AUDI A3 Sportback e-tron 35 Düsseldorf (bestellt) *) Bei den Angaben zum CO2-Ausstoß handelt es sich um den vom Hersteller angegebenen Kombinationswert aus inner- und außerörtlichem Einsatz