Betrifft: Schulinformation, Aufnahme von Schülern - Schuljahr 2009/10



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Transkript:

1 Betrifft: Schulinformation, Aufnahme von Schülern - Schuljahr 2009/10 Sehr geehrte Familie, aufgrund der unter Bezug genannten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass an unserer Schule, die eine Begegnungsschule ist, die deutsche Reifeprüfung nach bereits 12 Schuljahren abgelegt werden kann. Wir nehmen Kinder mit drei Jahren in unseren Kindergarten I auf. Kinder, die nicht deutsch sprechen, müssen zu diesem Zeitpunkt eintreten. Nach dem zweiten Kindergartenjahr kommen sie in die Vorschule und werden normalerweise mit sechs Jahren eingeschult, nachdem sie den S c h u l r e i f e t e s t bestanden haben. Es gibt Schulkleidung ab dem Kindergarten. Unsere Unterrichtssprache ist Deutsch, deshalb können wir normalerweise nur Schüler aufnehmen, die von einer deutschen Schule aus dem In- oder Ausland kommen. Prinzipiell sind die folgenden Formalitäten zu erfüllen: 1. a) Wohnsitz der Erziehungsberechtigten am Schulort, b) Gasteltern mit Erziehungsvollmacht, c) Unterbringung im Tennisinternat Hofsäss. 2. Lückenlose Vorlage aller Zeugnisse (bitte vorab zuschicken) und des Abgangszeugnisses. 3. Verträglichkeit der Schulsysteme (z.b. erste Fremdsprache Englisch ab Kl. 5). 4. Ablegung eines Eignungstestes in den Kernfächern ab Kl. 5 zur Feststellung des schulischen Leistungsstandes. 5. Unterrichtsbesuch von ca. drei Tagen. 6. Bestehen der zwei- bzw. dreimonatigen Probezeit, wobei auch die Einstufung überprüft wird (evtl. Rückstufung) und diagnostische Überprüfung der Spanischkenntnisse. Verhaltensauffällige Kinder können schon vor Ende der Probezeit ausgeschlossen werden. 7. Privates Nachlernen der Fremdsprache Spanisch. 8. Geburtsurkunde bzw. Kinderpass, Impfpass (Fotokopien) 2 Passfotos des Kindes Pässe (Fotokopie) bzw. N.I.E. Nummern der Eltern 9. Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen: Unverbindliche Vormerkung; Daten der Eltern; Ley Orgánica 15/1999; Angaben zur Sprachfähigkeit (Kindergarten) An unserer Schule gibt es keine reformierte Oberstufe, die Schüler werden in Klassenverbänden unterrichtet. Gerne stehen Ihnen auch unser Schulleiter, Herr Dr. Korsten, unsere Leiterin der Grundschule, Frau Gacki, bzw. des Kindergartens und der Vorschule, Frau Franz, zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen G. Kermer Elternkontakte und Anmeldungen Tel.: 952-852037 e-mail: kermer@dsmalaga.com homepage: dsmalaga.com

2 G e b ü h r e n s ä t z e Schuljahr 2009/10 Aufnahmegebühr 500,00 Bau-Umlage 300,00 Kaution 1.500,00 Allgemeine Jahresgebühren Übertritt in die 1. Klasse 60,00 5. und 10. Klasse 32,00 Reifeprüfung 100,00 Schülerunfallversicherung 40,00 Schulärztliche Untersuchung in der 1. und 5. Klasse 13,00 Lehrmittelbeitrag 35,00 Schulgeld Jahresgebühr Monatsraten monatlich Kindergarten und Vorschule 3.670,00 10 367,00 Klassen 1 bis 4 3.250,00 10 325,00 5 und 6 3.470,00 10 347,00 7 bis 9 3.670,00 10 367,00 10 und 11 4.120,00 10 412,00 12 4.120,00 8 515,00 Nachmittagsbetreuung/Hort 500,00 halbjährlich zu bezahlen Busgebühren monatlich Einzelfahrt (wenn Platz vorhanden) 5,00 Elviria Monumento de la Paz 1.000,00 100,00 Fuengirola / Oasis cruze Elviria 1.335,00 133,50 Málaga-Los Boliches/Estepona-P.Banús 1.410,00 141,00 Jahresbeitrag Schulessen 900,00 90,00 Z a h l u n g s u n d A b m e l d e b e d i n g u n g e n Neuaufnahmen: Die Aufnahme, die Bauumlage sowie die Kaution sind vor Eintritt in unsere Schule zu bezahlen. Damit wird die Aufnahme verbindlich. Schulgeld: Das Schulgeld ist jeweils für einen Monat im voraus fällig. Es wird per Bankeinzug jeweils am 5. des Monats von dem für diesen Zweck schriftlich angegebenen Konto abgebucht. Sollte ihre Bank die Zahlung verweigern, gehen die Bank- und Mahnungsgebühren zu ihren Lasten. Mahnung: Die erste Mahnung erfolgt bei Versäumnis des Zahlungstermins mit weiterer Fristsetzung von 10 Tagen. Nach erfolgloser Mahnung kann der Schüler kurzfristig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden, wenn ein klärendes Gespräch mit den Eltern nicht zustande gekommen ist. Diese können in Härtefällen vor Fälligkeit und unter Nachweis der besonderen Umstände schriftlich Stundung beantragen. Abmeldung: Die Abmeldung kann nur zum Schulhalbjahresende (31. Jan. bzw. 30. Juni) akzeptiert werden und muss schriftlich mindestens sechs Wochen im voraus erfolgen. Die Gebühren sind bis zum Halbjahresende zu entrichten. Die gleichen Bedingungen gelten für die Schulbusbenutzung. Rückzahlung der unverzinsten Kaution (mindestens 1 Jahr Schulbesuch). Bankverbindung: Deutsche Bank Marbella: 0019-0091-47-4010188504 (nur Inlandsüberweisungen) IBAN: ES21 0019 0091 47 4010188504 SWIFT (BIC): DEUTESBB

Merkblatt Fremdsprachen 3 Sprachenfolge: Deutsch Unterrichtssprache Spanisch 1. Fremdsprache ab Kl. 1 Englisch 2. Fremdsprache ab Kl. 5 Französisch 3. Fremdsprache ab Kl. 9 Spanisch als Fremdsprache 1. Schüler, die noch keine Kenntnisse im Spanischen besitzen, erhalten eine Frist von vier Semestern, damit sie durch private Nachhilfe auf den Klassenstand gebracht werden. 2. Am Ende jeden Semesters erfolgt eine Überprüfung der Kenntnisse ohne formale Benotung, jedoch werden die Eltern durch eine Bemerkung im Zeugnis über das jeweilige Niveau informiert. 3. Am Ende des Schulhalbjahres, d.h. zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe, erfolgt die schriftliche und mündliche Prüfung im Spanischen. 4. Der prüfende Lehrer setzt eine dem Prüfungsergebnis entsprechende Note fest, die im Zeugnis erscheint und Versetzungsrelevanz besitzt (eine Differenzierung in Lengua, Literatura, Historia, Etica etc. erfolgt noch nicht). 5. Die Schüler nehmen bereits nach einem halben Jahr am Klassenunterricht in Spanisch (Lengua, Literatura etc.) teil und erhalten je nach Fortschritt schon kleine Aufgaben, aber noch keine Noten. 6. Spanisch ist wegen der bilingualen Ausbildung de facto als zweite Muttersprache zu betrachten und ist 4. Abiturprüfungsfach. Deutsch als Fremdsprache 1. Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können nur in die 1. Klasse Grundschule aufgenommen werden, wenn sie a) mit Erfolg unseren zweijährigen Kindergarten und die Vorschule absolviert haben, b) oder gute Grundkenntnisse im Deutschen besitzen, c) und den Schulreifetest bestehen. 2. Zum Übergang in die Orientierungsstufe werden am Ende der 4. Klasse die Deutschkenntnisse schriftlich und mündlich geprüft (Eignungstest für das Gymnasium). 3. Es wird empfohlen, die Ferien in Deutschland zu verbringen. 4. Falls in der Familie die deutsche Sprache nicht gepflegt werden kann, ist ein au-pair dringend zu empfehlen. Nachlernen von Englisch und/oder Französisch 1. Schüler, die in Englisch und/oder Französisch noch nicht auf dem Stand der Klasse sind, erhalten eine je nach dem Defizit festzulegende Frist. In dieser Zeit müssen sie auf privater Basis auf den Klassenstand gebracht werden. 2. Jedes halbe Jahr erfolgt eine Überprüfung der Kenntnisse. Die Eltern werden durch eine Bemerkung im Zeugnis von dem Ergebnis der Prüfung verständigt. Etwa einen Monat vor Ablauf der Frist erhalten die Schüler Information über Form und Inhalt einer mündlichen und schriftlichen Überprüfung der außerschulisch erworbenen Kenntnisse. 3. Zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung. 4. Der prüfende Lehrer setzt eine dem Prüfungsergebnis entsprechende Note fest, die im Zeugnis erscheint und Versetzungsrelevanz besitzt. 5. Die Schüler nehmen immer voll am Klassenunterricht teil.

4 A u f n a h m e r e g e l u n g e n Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Schüler, die Aufnahme kann aus Kapazitäts- oder sonstigen Gründen (z.b. unzulängliche Sprachkenntnisse) versagt werden. Jahrgangstufe und Klasse werden durch die Schulleitung auf Grund vorliegender Versetzungszeugnisse zugewiesen. Bei unklarer Einstufung wird ein Einstufungstest durchgeführt, bei dem die Kompetenz in den Unterrichtssprachen Deutsch und Spanisch sowie in weiteren Fächern überprüft wird. Für die Probezeit von 3 Monaten wird ein vorläufiger Aufnahmebescheid durch die Schulleitung erteilt. Die Aufnahme kann mit Auflagen verbunden werden (Spracherwerb, Förderunterricht in einzelnen Fächern auf privater Basis u.ä.). Aus der vorläufigen Aufnahme als Schüler in der Probezeit erwächst kein Anspruch auf Aufnahme als regulärer Schüler der DS Malaga. Bei Schülern, die in Gastfamilien untergebracht sind, muss eine Erziehungsvollmacht (auch bei eventueller Volljährigkeit) vorliegen. Die deutsche Staatsangehörigkeit des Schülers oder der Erziehungsberechtigten sichert nicht automatisch die Aufnahme für die Probezeit, wenn der Schüler an der DS Malaga nicht regulär beschult werden kann (Sonderschüler mit eingeschränkter Beschulbarkeit, völlig unzulängliche Deutschkenntnisse). In der Probezeit kann das Schulverhältnis durch die Schulleitung jederzeit beendet werden, wenn sich herausstellt, dass der Schüler nicht in geeigneter Weise dem Unterricht folgen kann. Das gilt auch bei disziplinarischen Verstößen während der Probezeit. Die Probezeitkonferenz entscheidet nach Ablauf der Probezeit im Einvernehmen mit dem Schulleiter über die reguläre Aufnahme des Schülers mit Zuordnung zu Jahrgangsstufe und Klasse (Abstufung möglich) sowie der Zuordnung zur Schulart in den Klassenstufen 6-10 (HS/RS/Gy). Die Konferenzentscheidung ist für den Schüler und die Erziehungsberechtigten bindend. Mit der vorläufigen Aufnahme als Probezeitschüler werden die genannten Regeln durch die Erziehungsberechtigten als verbindlich anerkannt. In den 6 altersgemischten Gruppen von Kindergarten/Vorschule werden jährlich die durch Abgang freiwerdenden Plätze aufgefüllt. Dabei werden das Alter, das Geschlecht sowie die Sprachigkeit des Kindes als Kriterien herangezogen. Über die Aufnahme und Zuordnung zu einer Gruppe entscheiden Schulleitung und Kindergartenleitung. Schüler aus dem KG der DS Malaga wechseln nach Ablauf der Vorschulzeit auf Beschluss (Schulreife, Sprachkenntnisse) der Kindergartenleitung und Grundschulleitung in die Klassenstufe 1 der Grundschule. Die Einteilung der Klassen erfolgt durch die Grundschulleitung in Absprache mit der Schulleitung. Schüler anderer Kindergärten oder Seiteneinsteiger werden nur bei vorliegender Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch mit 3 Monaten obligatorischer Probezeit durch die Schulleitung aufgenommen. Über die Aufnahme und Zuordnung zu einer Klasse entscheiden Schulleitung und Grundschulleitung. Schüler von deutschen Inlandsschulen (öffentliche oder staatl. anerkannte Schulen) können in die Grundschule oder Oberschule bei Vorliegen eines Versetzungszeugnisses in die entsprechende Jahrgangstufe und Schulart (HS/RS/Gy)aufgenommen werden. Das letzte, maßgebliche Versetzungszeugnis muss im Original vorgelegt werden. Für Schüler anderer deutscher Auslandsschulen vom Typ Begegnungsschule oder Experten/Botschaftsschule gilt die gleiche Regelung wie für Inlandsschulen. Für Schüler, die aus einer landessprachlichen Abteilung einer DS kommen ist ein Aufnahmetest obligatorisch. Schüler spanischer Schulen (öffentliche oder staatl. anerkannte Schulen) können nur bei vorliegender Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch und eines regulären Versetzungszeugnisses aufgenommen werden. Über die Aufnahme und Zuordnung zu einer Klasse entscheiden Director Técnico und Schulleitung gemeinsam. Bei Schülern mit ausstehender Nachprüfung erfolgt keine Aufnahme und Schulbesuch bis zur Ableistung der Nachprüfung. Schüler aus anderen Schulsystemen (englische, frz. öffentliche und private Schulen) müssen obligatorisch einen Aufnahmetest in Spanisch, Deutsch und weiteren Fächern ablegen, um ihren Leistungsstand für eine Einstufung nachzuweisen. Über die Aufnahme und Zuordnung zu einer Klasse entscheidet die Schulleitung. Für die Aufnahme in die gymnasiale Jahrgangstufe 11 gelten die Regeln der Kultusministerkonferenz zur Ablegung der Hochschulreifeprüfung an deutschen Auslandsschulen. Die Aufnahmeregeln werden bei vorläufiger Aufnahme durch die Erziehungsberechtigten als verbindlich anerkannt.

5 I n t e g r a t i o n Elterninformation der Schulleitung zum Erwerb der spanischen Sprache bei der Neueinschreibung Teilnahme am Spanischunterricht für Schüler mit Übergangsregelung (SaF) Die Deutsche Schule in der Provinz Málaga ist eine bilinguale, bikulturelle Schule mit deutschem und spanischem Schulziel (anerkannten Abschlüssen). Alle deutschen und spanischen Schüler (auch deutsche Späteinsteiger in Kl. 11) haben die Verpflichtung, sich schnellst- und bestmöglich um den Erwerb der jeweiligen Zweitsprache an unserer Schule zu bemühen. Die Dauer der Übergangszeit bis zur regulären Bewertung in den spanischsprachigen Fächern beträgt 2 Jahre Schüler mit Übergangsregelung (Neueinsteiger im 1./2. Jahr) werden aus dem regulären Spanischunterricht der Klasse nur dann beurlaubt, wenn sie zur gleichen Zeit im Schulgebäude den offiziellen Nachführunterricht Spanisch absolvieren. Der Nachführunterricht Spanisch dient der zielgerichteten Vorbereitung auf den regulären Unterricht, dem Ihr Kind auf Grund seines Sprachniveaus nur begrenzt folgen kann. Die Teilnahme am regulären spanischsprachigen Unterricht ist Pflicht. Der Nachführunterricht erfolgt in Kleingruppen, die nach Klasse und Niveau zusammengestellt werden, um halbjährlich die vorgeschriebenen Niveau-Prüfungen der Fachschaft Spanisch möglichst erfolgreich zu absolvieren. Die Schüler werden dreimal extra unterrichtet, nach Möglichkeit (Stundenplan der Nachführlehrkraft) parallel zum regulären Spanischunterricht Im regulären Unterricht haben die Schüler mit Übergangsregelung die Pflicht entweder zur Stillarbeit mit Übungsmaterial Spanisch oder zur Mitarbeit im Unterricht nach Kräften, um im Spracherwerb möglichst rasch voran zu schreiten. D. Manuel Tejero Dr. K.-H. Korsten Director Técnico Oberstudiendirektor Zur Kenntnis genommen:... Unterschrift der Erziehungsberechtigten

6 Fragebogen Name des Schülers: Geburtsdatum: derzeitige Jahrgangsstufe: Name der Schule:.. Grundschule - Gymnasium - Realschule - Hauptschule - Gesamtschule - bzw. Fach seit welcher Klasse unterrichtete Wochen- verwendete Lehrbücher stundenzahl DaF - DaM Spanisch Englisch Franzosisch Mathematik Geschichte Geografie Physik Chemie Biologie

Unverbindliche Vormerkung 7 Aufnahme erwünscht für das Schuljahr... /... Kindergarten Vorschule Grundschule Kl.... Orientierungsstufe Kl.... Gymnasium (RS, HS) Kl.... Daten des 1. Kindes Familienname(n):... Vorname(n):... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Muttersprache:... Nationalität:... Religion:... Krankheiten (z.b. chronische, Allergien):... Schullaufbahn : (Name und Ort der Schule, Schuljahr) Kindergarten:... Vorschule:... Einschulung in die 1. Klasse:... 2., 3., 4. Klasse:... 5. + 6. Klasse:... 7. Klasse:... 8. Klasse:... 9. Klasse:... 10. Klasse:... Wiederholte Klassen:... Zuletzt besuchte Schule:... Ort:... Tel.:... Schulbesuch bis:... Fremdsprachenfolge: Englisch ab Klasse:... Französisch ab Klasse:... weitere Sprache... ab Klasse:...

Daten der Eltern Vater Mutter (Sorgerecht:...) Familienname(n)...... geborene... Vorname(n)...... Staatsangehörigkeit...... Pass-Nr. bzw. Personalausweis-Nr....... deutsche Sprachkenntnisse...... Beruf: a) selbstständig (auf welchem Gebiet)...... b) angestellt als...... bei...... Adresse...... Tel....... Anschrift im Heimatland... wohnhaft in Spanien seit... Anschrift...... Telefon... Fax... e-mail...... Mobiltel. Mutter:...... Vater:... 8 Angaben über regelmäßige Einkünfte bzw. Vermögenslage: Gesamtnettoeinkommen einschl. Kindergeld, Beihilfen usw. (jährlich...) Wir bitten Sie, dieses Formular sorgfältig auszufüllen und es zusammen mit - der unverbindlichen Vormerkung, - allen Zeugnis- und Passkopien, - dem vertraulichen Dokument, - der Einverständnis-Erklärung, - dem Formular Ley Orgánica 15/1999, - schriftlichen Empfehlungen von zwei an der Küste ansässigen Personen (wenn möglich - Schülereltern), an uns zurückzugeben. Die Preisliste mit den Zahlungsbedingungen habe ich erhalten und bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen werde. Außerdem wurden mir folgende schriftliche Informationen ausgehändigt: - Informationsschreiben - Merkblatt Fremdsprachen - Ferien- und Terminkalender - Gebührensätze mit Zahlungs- und Abmeldebedingungen - Bankeinzugs-Ermächtigung...... Datum Unterschrift

9 Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes (Ley Orgánica 15/1999) werden die in diesem Antrag angegebenen persönlichen Daten in eine vorschriftsmäßig bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) gemeldeten Datei aufgenommen, für die die Deutsche Schule COLEGIO ALEMÁN JUAN HOFFMANN verantwortlich ist, zu dem alleinigen Zweck, den Antrag auf Anmeldung des/der Schüler/in... an dieser Schule zu bearbeiten. Mit dem Ausfüllen dieses Antrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Deutsche Schule - COLEGIO ALEMÁN JUAN HOFFMANN nach Aufnahme des/der Schülers/Schülerin die in diesem Formular erhobenen oder in den beigefügten Dokumenten enthaltenen Daten, zusammen mit Ihrer privaten e-mail-adresse, wenn nötig, an andere Institutionen weitergibt, mit denen sie zusammenarbeitet, um einen reibungslosen Ablauf von Lehre und Verwaltung zu gewährleisten. Sie verpflichten sich ebenfalls dazu, jede Änderung in den beigebrachten Daten schriftlich mitzuteilen. Ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch können Sie geltend machen, indem Sie Ihr Ersuchen entsprechend den Gesetzesvorgaben schriftlich an die Deutsche Schule - COLEGIO ALEMÁN JUAN HOFFMANN, Urb. Elviria, Apartado de Correos, 318, 29600 Marbella, Málaga, España, richten... Unterschrift des Schülers / seines gesetzlichen Vertreters Hiermit bestätigen wir, die Eltern von.. geboren am... dass in unserer Familie keine Drogen konsumiert werden oder wir in irgendeiner Weise etwas mit Drogen zu tun haben. Wir sind uns bewusst, dass unser Kind nur unter diesen Voraussetzungen in die Deutsche Schule in der Provinz Málaga aufgenommen und dort unterrichtet werden kann... Unterschrift des Schülers / seines gesetzlichen Vertreters E i n v e r s t ä n d n i s E r k l ä r u n g Hiermit erklären wir... (die Erziehungsberechtigten) uns einverstanden, dass unsere Schufa-Auskünfte von der Deutschen Schule in der Provinz Màlaga eingeholt werden können...... Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Geschichtlicher Rückblick 10 Die Deutsche Schule in der Provinz Málaga ist die Nachfolgerin der Deutschen Schule Málaga, die 1898 gegründet wurde und bis 1945 dort bestand. Zu der ursprünglichen Bestimmung, nach der die Kinder der in Málaga ansässigen Deutschen nicht ihrer Muttersprache und Kultur entfremdet werden sollten, kam schon früh ein zweites Ziel, nämlich einheimischen Schülern den Weg zu einer deutschen Erziehung zu eröffnen. Im Jahre 1917 waren beispielsweise von den 41 Schülern 26 Deutsche, 10 Spanier, und 5 hatten andere Nationalitäten. Wie alle deutschen Auslandsschulen wurde auch unsere Schule nach 1933 im nationalsozialistischen Geist geführt. Der 2. Weltkrieg endete für die Schule mit der Schließung und Enteignung durch die spanische Regierung. Mit der Einrichtung einer deutschen Grundschulklasse in Benalmádena auf dem Privatgrundstück des Schulgründers, des im Oktober 1998 verstorbenen Generalkonsul und späteren langjährigen Präsidenten des Schulpatronats, Hans Hoffmann, begann 1966 ein neues Kapitel der Schule. Wegen des raschen Anstiegs der Schülerzahl, der auf die wachsende Zahl von Residenten an der Costa del Sol zurückzuführen war, wurden die Schüler der Deutschen Schule 1967 zunächst als Deutsche Abteilung des Colegio ECOS Gäste der heutigen Nachbarschule, denn ein eigenes Schulgebäude konnte man sich noch nicht leisten. Wegen des weiteren Anwachsens beider Schulen erfolgte dann 1975 die Trennung. Die Einweihung eines zusätzlichen eigenen Schulgebäudes im gleichen Jahr stand am Ende dieser Phase des Neubeginns. Ende 1977 wurde der neu gegründete Schulverein (Patronat der Deutschen Schule in der Provinz Málaga) als Schulträger eingesetzt. Mehrere Erweiterungen, vor allem der Bau einer Mehrzweckhalle (1988) sowie die Errichtung von fünf neuen Klassenräumen an der unteren Gebäudeseite zum Jahresbeginn 1997, sowie der Kauf des Grundstücks und des Gebäudes der Hanns-Seidel-Stiftung (1997), vervollständigen das harmonische Äußere des Schulareals. Inzwischen ist das ehemalige Gebäude der Hanns-Seidel-Stiftung das Hauptgebäude unserer Schule und beherbergt die Unterrichtsräume der Klassen 8 bis 12, die Räume der Schulleitung und der gesamten Verwaltung. Außerdem sind die Schulküche und der Speisesaal in diesem Gebäude untergebracht. In den anderen Gebäuden befinden sich nun der Kindergarten, die Vor- und Grundschule, die Unterrichtsräume der Klassen 5 bis 7, sowie die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume (Biologie, Chemie, Physik), der Computerraum, der Musikraum und der Kunstraum. Am 2. Juni 2000 wurde die Sternwarte mit einem 12-Zoll-Hochleistungs-Teleskop mit Kuppel auf dem Dach der Schule eingeweiht. Mit der großzügigen Hilfe des Rotary Clubs konnte dieses Projekt realisiert werden. Die Sportanlage der Schule wurde im Jahre 2000 durch eine Leichtathletik-Anlage erweitert. Im Jahre 2001 wurde ein Schwimmbecken errichtet und es wurden neue Räume für die Fächer Kunst und Musik geschaffen. Nun, im Jahre 2002, steht ein neuer Physik-Hörsaal kurz vor der Fertigstellung. Außerdem ist die erste Phase des naturnahen Kinderspielplatzes fast fertig gestellt. Es wurde auch der Bau von zwei neuen Klassenzimmern unter dem Parkdeck in Auftrag gegeben. Im darauf folgenden Jahr konnten große Umkleidekabinen mit Duschen, Sanitäranlagen und neuen Bänken den Schülern zur Verfügung gestellt werden. Auch wurde der Sporthallenboden mit einem neuen Belag ausgestattet. 2005 wurde das große gemeinsame Lehrerzimmer unter dem Parkdeck eingeweiht und im alten Lehrerzimmer eine neue Bibliothek für die Oberschule mit 5 Computern eingerichtet. Die Grundschul-Bibliothek und ein Vorschul-Klassenzimmer wurden im Altbau untergebracht. Im Mai 2007 wurde eine Photovoltaikanlage auf der Terrasse neben der Sternwarte angebracht. Seit 2003 befindet sich die DS Málaga im Prozess intensiver Schulentwicklung. Nach der Selbstevaluation im Jahr 2004 folgte die Fremdevaluation/Peer-Review im Oktober 2006. Im März 2009 wurde die DS Málaga als erste von 124 offiziellen Auslandsschulen durch die Bund-Länder- Inspektion mit dem offiziellen Gütesiegel exzellente deutsche Auslandsschule ausgezeichnet. März 2009: Einweihung des DaF-Kompetenz- und Ressourcenzentrums. Um Schulen in der Provinz Málaga, die Deutschunterricht anbieten, mit Lehrerfortbildung, Beratung und Hospitation zu unterstützen.

Die Deutsche Schule in der Provinz Málaga Colegio Alemán Juan Hoffmann 11 ist eine selbstständige Privatschule, die vom spanischen Erziehungsministerium genehmigt ist sowie von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) als offizielle Auslandsschule anerkannt und beaufsichtigt wird. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut im Auftrag des Auswärtigen Amtes die Schule personell und pädagogisch: So vermittelt die ZfA von den Kultusbehörden der einzelnen Bundesländer beurlaubte Lehrer für eine begrenzte Zeit an die Schule und zahlt jährlich Schulbeihilfe. Neben den derzeit 11 vermittelten Lehrkräften unterrichten an der Schule 33 spanische und deutsche Ortslehrkräfte. Die Förderung aus Deutschland reicht jedoch nicht aus, so dass die Schule auf Einnahmen aus Schulgeld angewiesen ist. Diese beiden Haupteinnahmequellen werden jedoch durch Spenden von Freunden und Gönnern immer wieder großzügig ergänzt. Zur Lage und zum Einzugsbereich der Schule Die Schule liegt etwa 15 km östlich von Marbella auf einem von Pinien und Korkeichen bewaldeten Hügel, etwa 420 m über dem Meeresspiegel. Die Entfernung von der Nationalstraße A7 (ex 340) (Málaga Marbella) beträgt etwa 5 km. In direkter Nachbarschaft zur Schule befinden sich die spanische Privatschule ECOS (eine katholische Jungenschule) und das Tennis-Zentrum Hofsäss. Die Schüler der Deutschen Schule wohnen in einem Einzugsbereich, der sich jeweils 50 km östlich (Málaga) und westlich (Estepona) der Schule entlang der Küste erstreckt. Die meisten Schüler werden durch angemietete Schulbusse zur Schule und nach Hause gebracht. Die aktuelle Schulstruktur In den letzten Jahren hat sich die Deutsche Schule in der Provinz Málaga zu einer voll ausgebauten Begegnungsschule entwickelt. Diese Begegnungsschulen (in Spanien: Barcelona, Bilbao, Las Palmas, Madrid, Málaga, Santa Cruz de Tenerife und Valencia) haben eine bilinguale Ausbildung deutscher und spanischer Schüler zum Ziel. Der Unterricht erfolgt auf der Basis gemeinsamer Pläne (Lehrpläne, Stundentafeln, Zeugnis- und Versetzungsordnung, Reifeprüfungsordnung u.a.), die von den innerdeutschen Behörden genehmigt sind. So sind Wechsel von einer Deutschen Schule in Spanien zur anderen im allgemeinen auch unkomplizierter als der Wechsel von und zu einer innerdeutschen Schule, der angesichts der unterschiedlichen Bildungsgänge in den einzelnen Bundesländern nicht immer völlig reibungslos verläuft. An dieser Stelle soll auch die überdurchschnittliche Belastung der Kinder und Jugendlichen erwähnt werden, die sich durch das breite Fächerangebot und der damit verbundenen hohen Wochenstundenzahlen (zwischen 30 im Kindergarten und 36 in der Oberstufe) ergibt. Schülerzahlen und Klassen Zu Beginn des Schuljahres 2008/09 verteilen sich 631 Schüler (Nationalitäten: 231 dt., 272 span., 62 dt./span. und 66 andere) auf sechs Kindergartengruppen (drei-, vier- und fünfjährige Kinder), acht Grundschulklassen (1. bis 4. Klasse je zweizügig), je zwei Klassen 5 und 6 (gymnasial geführte Orientierungsstufe) sowie zwölf Gymnasialklassen (Klassen 7 bis 12). Damit ist die Zweizügigkeit abgeschlossen. Haupt- und Realschüler werden bei teilweiser Differenzierung in den Gymnasialklassen geführt. Die Klassengrößen liegen zwischen 20 und 28 Schülern. Fremdsprachenfolge: Englisch ab Klasse 5, Französisch ab Klasse 9. Unterrichtssprachen: Deutsch und Spanisch ab Klasse 1. Naturwissenschaften: Biologie ab Klasse 5, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 9. Wahlmöglichkeiten: Wahl zwischen Französisch (sprachlicher Schwerpunkt) und Physik (naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) für die Klassen 11 und 12. Keine gymnasiale Oberstufe mit Kurssystem. Unterrichtszeiten 9.00 h bis 14.15 h Kindergarten bis 6. Klasse, bis 15.30 h bzw. 16.15 h ab 7. Klasse Eine Hort- bzw. Hausaufgaben-Betreuung vom Kindergarten bis Klasse 6 wird angeboten.

Prüfungen und Abschlüsse Haupt- und Realschulabschluss nach der 9. bzw. 10. Klasse. Deutsche allgemeine Hochschulreife am Ende der 12. Klasse. 12 Wegbeschreibung vom Flughafen zur Deutschen Schule Auto/Taxi Vom Flughafen fährt man in Richtung Marbella/Algeciras auf einem Zubringer zur Nationalstrasse A7 (ehemalige N340). Nach ca. 45 km verlässt man diese "Küstenautobahn" bei der Ausfahrt "Elviria" (ca. 13 km vor Marbella) und folgt der Strasse in Richtung Berge (Ausschilderung: Colegio Alemán; La Mairena) wo man nach ca. 6 km an einen größeren Platz kommt. Direkt an diesem Platz finden Sie die Deutsche Schule. Der Haupteingang befindet sich rechts neben den Flaggen (Spanien, Andalusien, Deutschland und Europa). Öffentlicher Verkehr Leider existieren keine öffentlichen Buslinien, die unsere Schule anfahren. Am Flughafen Málaga gibt es einen Direktbus nach Marbella, wo Sie umsteigen und mit einer anderen Linie zurück nach Elviria fahren können. Allerdings müssen Sie die letzten sechs Kilometer zur Schule mit dem Taxi fahren. Eine andere Möglichkeit ist, vom Flughafen mit dem Nahverkehrszug bis zur Endstation Fuengirola zu fahren, dort in der nebenan gelegenen Busstation einen Bus in Richtung Marbella zu nehmen, in Elvira auszusteigen und den Rest mit dem Taxi zurücklegen. Adresse: Deutsche Schule in der Provinz Málaga Urb. Elviria (La Mairena) Plaza Juan Hoffmann s/n 29604 Marbella (Málaga) Tel.: 952831417 Fax: 952838575

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