Dämmung von Rohrleitungen nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2009

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Transkript:

Dämmung von Rohrleitungen nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Aktuelle Hinweise der Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v. (FSK), Frankfurt Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist bereits seit über 2 Jahren in Kraft und zwischenzeitlich ist die Aufgabe, Energie einzusparen und den Energieverbrauch in allen Lebens- und Arbeitsbereichen drastisch zu reduzieren, nicht nur bei allen Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft, sondern vor allem auch bei den Verbrauchern angekommen. Ganz wesentlich haben zu diesem neuen, energiebewussten Denken und Handeln Umweltkatastrophen wie die Havarie an der Öl-Bohrinsel Deepwater Horizon im Golf von Mexiko Anfang September 2010 und die Kernreaktorunfälle im japanischen Fukushima nach dem letzten Erdbeben im März dieses Jahres beigetragen. Als Folge der Katastrophen waren zunächst exorbitante Energie- und Ölpreissteigerungen zu spüren bzw. sind noch zu erwarten und mit weiteren Änderungen einschließlich des Umbaus der gesamten Energiegewinnung ist mittelfristig auf allen Ebenen des öffentlichen und privaten Lebens zu rechnen. Bei der Errichtung und Modernisierung bzw. Sanierung von Gebäuden, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie für die Warmwasserversorgung von Gebäuden (Zitat aus 1 der EnEV 2009) greifen die Vorgaben der EnEV 2009 zur Reduzierung des Energieverbrauches zunehmend, wie ein Blick in die Förderprogramme der KfW deutlich macht. Die Realitäten auf Baustellen oder in Sanierungsobjekten zeigen dagegen aber noch zu oft ungedämmte oder ungenügend gedämmte Rohrleitungen und nicht gedämmte Armaturen, obwohl es am Markt zahlreiche bewährte und hochwertige Dämmstoffe gibt, siehe Bild 1. In der Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes mögen diese dämmtechnischen Mängel als unbedeutend erscheinen. Beim Energiesparen kommt es jedoch auf jedes Detail an, denn trotz der bisher Bild 1: Dämmstoffe der Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Dämmstoffe im Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v. (FSK) FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 1 (von 6)

erzielten Fortschritte, so führte der EU-Energiekommissar Günther Oettinger kürzlich vor der Presse aus (siehe VDI-Nachrichten vom März 2011), zeigen unsere Prognosen, dass ohne durchgreifende und koordinierte Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz die EU ihr gestecktes Ziel 20% Energieeinsparung bis 2020 nicht erreichen wird. Im Klartext heißt das, dass in der EU und damit auch in Deutschland mit weiteren gesetzlichen Regelungen zur konsequenten Nutzung von Energieeinsparpotenzialen bis hin zu Energiesparpflichten gerechnet werden muss. Bauherren, Architekten, Planer, Verarbeiter und natürlich auch alle Wohnungsnutzer sind deshalb gut beraten, auch die Dämmungen von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie von Armaturen weiterhin fest im Blick zu haben und auf die Umsetzung der Vorgaben der EnEV 2009 zu achten. Der EnEV-Arbeitsausschuss der Fachgruppe Dämmstoffe im Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v. (FSK) weist deshalb im Folgenden nochmals auf die gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV 2009 für Dämmungen von Rohrleitungen (siehe Tabelle 1) hin und beantwortet danach aktuelle Fragen zur EnEV 2009, die vor allem von Planern und Installateuren Sanitär/Heizung, aber auch von anderen interessierten Kreisen zu verschiedenen Einbausituationen gestellt wurden. In der Tabelle 1 der Anlage 5 zu den 10, 14 und 15 der EnEV 2009 wird vorgeschrieben, welche Dämmdicken bei welchem Rohrinnendurchmesser einzuhalten sind. Danach ergeben sich die folgenden Anwendungsbereiche: 1. Bereich mit der Anforderung Mindestdämmdicken ohne Einschränkung für Leitungen und Armaturen (so genannte 100%-Dämmung nach den Zeilen 1 bis 4) 2. Bereich mit der Anforderung halbe Mindestdämmdicke für Wand- und Deckendurchführungen, Leitungskreuzungen usw. (so genannte 50%-Dämmung nach den Zeilen 5 und 6) 3. Bereich Dämmung im Fußbodenaufbau (Zeile 7) 4. Bereich Rohrleitungsdämmung ohne Anforderung (z.b. für Rohrleitungen von Zentralheizungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers) 5. Rohrdämmung für direkt an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen (so genannte 200%- Dämmung) 6. Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnikund Klimakältesystemen (Zeile 8) Details zu den Anforderungen, Anwendungsgebieten und Dämmdicken sind in der folgenden Tabelle 1 zu finden. (Diese Tabelle 1 entspricht der Tabelle 1 des Anhangs 5 der EnEV 2009.) FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 2 (von 6)

Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen (Auszug aus der EnEV 2009) Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m K) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im ½ der Anforderungen Der Zeilen 1 bis 4 Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern 6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen ½ der Anforderungen Der Zeilen 1 bis 4 zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden. 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm Fragen und Antworten zur EnEV 2009 Frage 1: Wie müssen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in Installationsschächten und Systemböden gedämmt werden und sind mit Wärmeverteilungsleitungen Heizungsleitungen gemeint? Antwort: In Installationsschächten sind grundsätzlich alle Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen mit einer 100%-Dämmung zu versehen, um sowohl die Wärmeverluste der Rohrleitungen zu minimieren als auch ein Aufheizen des Schachtes und eine Erwärmung von ebenfalls im Schacht geführten kalten Trinkwasserleitungen zu vermeiden. Grundsätzlich heißt, dass kein Unterschied zu machen ist, ob der Schacht in einem beheizten oder unbeheizten Gebäudeteil liegt. Auch in Systemböden (Hohlraumböden oder Doppelböden, siehe der Muster-Systemböden-Richtlinie vom September 2005) sind gemäß Zeile 1 bis 4 der Tabelle 1 in Anlage 5 der EnEV 2009 100%-Dämmungen zu verwenden. Als Wärmeverteilungsleitungen bezeichnet der Gesetzgeber all die Rohrleitungen, die zu einer Heizungsanlage eines Gebäudes gehören und die im üblichen Sprachgebrauch als Heizungsleitungen bezeichnet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass diese Wärmeverteilungs- oder Heizungsleitungen, zu denen natürlich auch die Rücklaufleitungen der Anlage gehören, nach EnEV 2009 gedämmt werden, damit deren Beitrag zur Raum- und/oder Gebäudeheizung so gering wie möglich ist. Frage 2: Wie werden Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers gedämmt? Antwort: An Leitungen von Zentralheizungen, die sich in beheizten Räumen oder in Bauteilen (darunter sind Wände und Decken eines Gebäudes zu verstehen) zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und deren Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann, werden keine FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 3 (von 6)

Dämmanforderungen gestellt. Das gilt sowohl für den erstmaligen Einbau als auch für den Ersatz alter Anlagen durch neue, siehe EnEV 14 Absatz 5. Empfohlen wird soweit möglich eine 9 mm dicke Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes von λ = 0,040 W/(m K) zu verwenden. Sind keine frei liegenden Absperrvorrichtungen vorhanden, wird durch die EnEV nach Anhang 5, Tabelle 1, Zeile 6 eine 50%-Dämmung vorgeschrieben. Frage 3: Wie werden Heizungsleitungen gegen unbeheizte Räume gedämmt? Antwort: Heizungsleitungen sind gegen unbeheizte Räume nach EnEV 2009 Anhang 5, Tabelle 1, Zeilen 1 bis 4 mit einer 100%-Wärmedämmung zu dämmen. Dabei können sowohl konzentrische (runde) Dämmungen als auch exzentrische oder asymmetrische Dämmhülsen verwendet werden. Die Gleichwertigkeit von exzentrischen oder asymmetrischen Dämmhülsen gegenüber konzentrischen Dämmungen ist im Zuge des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens durch den Hersteller nachzuweisen. Frage 4: Wie sind Kälteverteilungsleitungen (z. B. Soleleitungen) und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen zu dämmen? Antwort: Zunächst ist zu beachten, dass unter den in der EnEV 2009 angesprochenen Kaltwasserleitungen ausschließlich solche zu verstehen sind, die in Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik verwendet werden. Trinkwasserleitungen kalt müssen nach anderen technischen Vorschriften gedämmt werden (siehe dazu DIN 1988-2, Arbeitsblätter DVGW-W 551 und W 553). Die in der EnEV 2009 15 Absatz 4 geforderte Begrenzung der Wärmeaufnahme ist nach Anlage 5, Tabelle 1, Zeile 8 der EnEV mit der Mindestdämmdicke von 6 mm umzusetzen. Die Dämmdicke bezieht sich dabei auf eine Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m K). Liegt der λ Wert des Dämmstoffes bei 0,040 W/(m K), dann erhöht sich die Dämmdicke auf 9 mm. Abhängig von den Randbedingungen wie Temperatur und relativer Feuchte der Umgebung, Temperatur der Sole bzw. des Wassers in den Rohren, Durchmesser der Rohre und Wärmeübergangskoeffizient an der Rohrdämmung außen reicht diese Mindestdämmdicke jedoch oft nicht aus, um die Rohrleitungen sicher und langfristig gegen Feuchtigkeit zu schützen. Die erforderliche Dämmschichtdicke sollte deshalb sowohl zur Vermeidung von Tauwasserausfall als auch zur Reduzierung von Energieverlusten, die vor allem auch bei der Erzeugung tiefer Temperaturen minimiert werden müssen, rechnerisch überprüft werden. Grundlage zur Berechnung optimaler Dämmdicken bietet die VDI-Richtlinie 2055 Blatt 1 Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung vom September 2008. Frage 5: Wer kontrolliert die Einhaltung der EnEV hinsichtlich der in der EnEV vorgeschriebenen Dämmdicken für Sanitär- und Heizungsleitungen? Antwort: Nach 26 der EnEV 2009 ist für die Einhaltung aller EnEV-Vorschriften der Bauherr verantwortlich. Verantwortlich sind aber auch im Rahmen ihres Wirkungskreises zum Beispiel bei der Errichtung einer Warmwasseranlage in einem Gebäude vom Bauherrn beauftragte Personen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit der EnEV 2009 die Bezirksschornsteinfegermeister beauftragt, auch die Dämmungen von Sanitär- und Heizungsleitungen zu überprüfen und Verstöße aufzuspüren, siehe EnEV 2009 26b. In der Regel erfolgt die Überprüfung im Rahmen der ersten Feuerstättenschau. Bei Nichterfüllung der Dämmpflichten setzt der Bezirksschornsteinfegermeister Nacherfüllungsfristen. Von allen bei der Errichtung von Wärmeverteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen Beteiligten sollte beachtet werden, dass ein Verstoß gegen die Dämmpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist. Frage 6: Müssen die Armaturen ebenfalls nach EnEV 2009 gedämmt werden? Antwort: Ja! Die Tabelle 1 im Anhang 5 der EnEV 2009 gilt nicht nur für die Wärmedämmung der Rohrleitungen von Wärmeverteilungs- und Warmwasseranlagen sowie von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, sondern auch für alle Armaturen der genannten Anlagen und Systeme. Abgesehen davon, dass ungedämmte Armaturen ein werkvertraglicher Mangel sind, treten gerade an ungedämmten Armaturen oft besonders hohe Energieverluste auf. Frage 7: Auf welche Temperatur bezieht sich die Wärmeleitfähigkeit λ von Dämmstoffen und wie ermittelt man Dämmdicken, wenn der λ-wert eines Dämmstoffes (z.b. durch Veränderung des Ausgangsmaterials) verändert wurde? Antwort: Da die Wärmeleitfähigkeit λ auch von Dämmstoffen temperaturabhängig ist, verwendet man bei einem vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt zugelassenem Dämmstoff die Bezugstemperatur von 40 C. Diese Bezugstemperatur ist ein guter Mittelwert für die Betriebsbereiche von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. Sehr viele Rohrdämmstoffe haben bei 40 C einen λ Wert von 0,040 W/(m K). Die Umrechnung von Dämmdicken mit anderen λ-werten erfolgt mit Gleichungen aus der oben bereits erwähnten VDI 2055-Richtlinie. Tabellen für die Verwendung der richtigen, EnEV-konformen Mindestdämmdicken (100%-Anforderungen und 50%-Anforderungen bei unterschiedlichen λ Werten) liefert FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 4 (von 6)

die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte, siehe Tabelle 2. Tabelle 2: Mindestdämmdicken für Rohrleitungen bezogen auf verschiedene Wärmeleitfähigkeiten nach DIN V 4108-4 Kupferrohre Cu DIN EN 1057 Nennweite Rohraußendurchm. Rohrinnendurchm. max. Stahlrohre Fe DIN EN 10255, Reihe M Nennweite Rohraußendurchm. Rohrinnendurchm. max. Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit 1) von 0,025W/(m K) 0,030W/(m K) 0,035W/(m K) 0,040W/(m K) 0,045 W/(m K) 50% 100% 50% 100% 50% 100% 50% 100% 50% 100% DN [mm] [mm] DN [mm] Zoll [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] 8 10 8 5 10 7 14 10 20 14 28 18 38 6 10,2 1/8 6,2 5 10 7 14 10 20 14 28 18 38 10 12 10 5 10 8 15 10 20 13 27 17 37 8 13,5 1/4 8,9 6 10 8 15 10 20 13 27 17 36 10 15 13 6 11 8 15 10 20 13 27 17 35 10 17,2 3/8 12,6 6 11 8 15 10 20 13 26 16 34 15 18 16 6 11 8 15 10 20 13 26 16 34 15 21,3 1/2 16,1 6 11 8 15 10 20 13 26 16 33 20 22 19 6 11 8 15 10 20 13 26 16 33 20 26,9 3/4 21,7 6 12 8 16 10 20 12 25 15 32 25 28 25 9 17 12 23 15 30 19 39 23 49 25 33,7 1 27,3 9 18 12 23 15 30 19 38 23 48 32 35 32 9 18 12 23 15 30 19 38 22 47 32 42,2 1 1/4 36 11 21 14 28 17 36 22 46 27 57 40 42 39 12 23 16 30 20 39 24 50 29 62 40 48,3 1 1/2 41,9 13 25 17 33 21 42 26 53 31 66 50 54 50 16 29 20 39 25 50 31 63 37 79 50 60,3 2 53,1 17 32 21 42 27 53 32 67 39 83 64 60 19 35 24 47 30 60 37 76 44 94 65 76 72,1 23 43 29 56 36 72 44 91 53 113 65 76,1 2 1/2 68,9 22 41 28 54 35 69 42 87 50 107 80 89 84,9 27 50 34 66 43 85 52 107 62 133 80 88,9 3 80,9 26 48 33 63 41 81 49 102 59 126 100 108 103 32 60 40 78 50 100 61 126 72 156 100 114,3 4 105,3 32 60 41 79 50 100 61 125 72 154 1) Die Angaben zur Wärmeleitfähigkeit basieren auf einer Mitteltemperatur von 40 C Frage 8: Ist es notwendig, in einem Einfamilienhaus auf der Rohdecke die Warmwasser- und Zirkulationsleitungen nach EnEV zu dämmen? Ist die Dämmung auch dann notwendig, wenn über bzw. zwischen diesen Rohrleitungen eine Fußbodenheizung gelegt wird? Antwort: Generell Ja. Die Berücksichtigung von sonstigen Bauteilschichten oder Systemgrenzen bleiben nach Maßgabe der EnEV Anhang 5, Tabelle 1 außer Betracht. Frage 9: Mit welcher Dämmdicke müssen Rohrleitungen in einer Tiefgarage/einem separaten Heizhaus oder Heizraum gedämmt werden? Kann man die Lage der Rohre als an Außenluft angrenzend werten? Antwort: In der Regel gilt, dass eine Tiefgarage wie ein kalter, aber belüfteter Keller betrachtet werden kann und deshalb eine 100%-Dämmung für die Rohrleitungen ausreichend ist. Unter Beachtung der VDI- Richtlinien 2055 und 2069 muss aber die Gefahr des Einfrierens der Rohrleitung ausgeschlossen werden, so dass unter Umständen eine dickere, eventuell 200 %-Dämmung, aber auch eine Begleitheizung erforderlich sein könnten. Solange die Rohrleitungen in der thermischen Hülle eines Gebäudes installiert sind, gelten die Leitungen nicht im Sinne der EnEV als an Außenluft grenzend. Wenn Leitungen jedoch im Freien (und nicht erdverlegt) von beispielsweise einem separaten Heizhaus/Heizraum zu einem beheizten Gebäude FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 5 (von 6)

verlegt werden, dann ist für die Rohrleitungen gemäß EnEV 2009 eine 200%-Dämmung zu verwenden, wobei wiederum weitere zusätzliche Maßnahmen gegen Einfrieren der Leitungen getroffen werden müssen. Frage 10: Gibt es für geringere Systemtemperaturen (Vorlauf zum Beispiel nur 45 C statt 70 C) Einschränkungen oder Ausnahmen für die erforderliche Mindestdämmdicke nach EnEV? Antwort: Nein. Um Wärmeverluste noch stärker und auch nachhaltig zu reduzieren, sind in den nächsten Jahren vom Gesetzgeber ohnehin noch größere Mindestdämmdicken zu erwarten. Grundsätzlich darf aber ein rechnerischer Nachweis zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beispielsweise mit der oben genannten VDI 2055 geführt werden, in dessen Folge andere Dämmdicken als in der EnEV vorgeschrieben, herauskommen könnten. Kurzprofil Fachgruppe Dämmstoffe Führende Unternehmen der Dämm- und Rohrdämmbranche engagieren sich in der Fachgruppe des FSK und setzen sich für die gemeinsamen Interessen ein! Sie ist in Ihrem Bereich das einzige Gremium in Europa und wird getragen durch die aktive Mitarbeit starker Mitgliedsunternehmen aus fünf europäischen Ländern. Die Fachgruppe und Ihre Unternehmen wirken mit in Gremien der europäischen und nationalen Normung und setzen sich für effiziente Lösungen bei der Temperaturdämmung, aber auch bei der Akustik und Körperschalldämmung ein. Die Experten der Fachgruppe geben Auskünfte zur EnEV und Normen, sowie zur Anwendung von Dämmstoff-Lösungen und zur Energieeinsparung. Folgende Firmen engagieren sich in der Fachgruppe Dämmstoffe: Adolf Würth GmbH & Co. KG, Aeroflex GmbH, Hanno-Werk GmbH & Co. KG, Kaimann GmbH, Isowa GmbH L'Isolante, K-Flex GmbH, Kolektor Missel Schwab GmbH, nmc Deutschland GmbH, Schaum-Chemie Wilhelm Bauer GmbH & Co. KG, Steinbacher Dämmstoff GmbH, Spritzschaum GmbH & Co. KG Trocellen GmbH, Thermaflex Isolierprodukte GmbH, Union Foam S.p.A. Die Sprecher sind: Jan-C. Niermans, Dr. Bernd Hanel Weitere Fragen zur EnEV 2009 können gerichtet werden an: FSK Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.v. Am Hauptbahnhof 10, 60329 Frankfurt / Main, Telefon: Tel. +49-(0)69-299 207 0; Fax +49-(0)69-299 207 11 Internet: www.fsk-vsv.de, e-mail: fsk@fsk-vsv.de FSK Fachbeitrag der FG Dämmstoffe Mai 2011 Seite: 6 (von 6)