Kraftfahrt- Bundesamt Anleitung Onlineantrag Punkteauskunft Stand: Dezember 2016 Zentrale Register elektronischer Personalausweis
Sie möchten eine Auskunft über Ihren Punktestand online beantragen Ab dem 08.12.2016 bietet das Kraftfahrt-Bundesamt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit dem Personalausweis mit Online- Ausweisfunktion im Scheckkartenformat identifizieren können, die Möglichkeit, online eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten einschließlich der Punkte zu beantragen und auch direkt online als Datei im bekannten PDF-Format zu erhalten. In wenigen Ausnahmefällen erfolgt eine schriftliche Auskunft in Papierform. Ergänzend bleiben die Möglichkeiten der postalischen Beantragung oder der direkten Beauskunftung bei unserem Service-vor-Ort in Flensburg bestehen. Und so geht es: Was benötige ich für die Onlineanfrage? Ein Kartenlesegerät ist am Computer angeschlossen und betriebsbereit. Die AusweisApp-Software 1 ist auf Ihrem Computer installiert und gestartet. Ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ist vom Kartenleser erkannt. Die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem neuen Personalausweis aktiviert. 1 Die AusweisApp steht für Windows 7 SP1 und höher, 8.1, 10 sowie OS X (ab Version 10.9) zur Verfügung. Für Linux, bzw. Ubuntu können bspw. die PersoApp bzw. Open ecard genutzt werden. Keine dieser Anwendung wurde durch das Kraftfahrt-Bundesamt entwickelt, daher wird für keine dieser Anwendungen eine Gewährleistung übernommen. Ein Support durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist für diese Anwendungen ebenfalls nicht möglich. Bei Problemen wenden Sie Sich bitte an die jeweiligen Anbieter. Stand: Dezember 2016 Seite: 2
Welche Daten werden benötigt? Vorname(n) 1 Anschrift 3 (Familien)Name 1 Pseudonym/ Kartenkennung 1 Geburtsname 2 Dokumentenart 1 Geburtsdatum und ort 1 Wie ist der Ablauf der Anfrage? Rufen Sie die Internetseite www.kba-online.de auf. Den Onlineantrag Punkteauskunft auswählen. 1 Wird automatisch ausgelesen 2 Wird, sofern gespeichert, automatisch ausgelesen oder muss nachgetragen werden 3 Wird automatisch ausgelesen, es ist aber möglich eine abweichende Adresse anzugeben Stand: Dezember 2016 Seite: 3
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel auf den Chipkartenleser und geben in der AusweisApp, die notwendigen Daten mit Ihrer Ausweis-PIN frei. Bei korrekter Eingabe werden die Daten aus Ihrem Ausweisdokument ausgelesen und Ihnen angezeigt. Stand: Dezember 2016 Seite: 4
Bitte ergänzen Sie die Anrede und einen evtl. vorhandenen Doktortitel. Wenn auf Ihrem Ausweisdokument kein Geburtsname gespeichert ist, ergänzen Sie ihn bitte, auch wenn dieser Ihrem Familiennamen entspricht. Falls eine schriftliche Auskunft erforderlich sein sollte und die ausgelesene Adresse nicht mehr aktuell ist, haben Sie die Möglichkeit, eine abweichende Versandadresse anzugeben. Stand: Dezember 2016 Seite: 5
Nach einer Bestätigung aller ausgelesenen und eingegebenen Daten durch Weiter erhalten Sie umgehend Ihre Auskunft, die Sie herunterladen und dann speichern oder ausdrucken können. Wenn eine Auskunft nicht online möglich sein sollte, erhalten Sie die Information, dass Ihre Anfragedaten erfolgreich übermittelt wurden. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie Ihre Auskunft schriftlich an die auf dem Personalausweis gespeicherte oder die von Ihnen angegebene abweichende Postanschrift. Eine erneute Beantragung am gleichen Tag ist nicht möglich. Stand: Dezember 2016 Seite: 6
Bei Fragen zum elektronischen Personalausweis wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice Bundesministerium des Innern Telefon: 0180-1-33 33 33 E-Mail: eid_buergerservice@bmi.bund.de Herausgeber: Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg Internet: www.kba.de Auskünfte und Beratung zur Antragstellung: Telefon: 0461 316-1717 Telefax: 0461 316-1650 E-Mail: Anwenderbetreuung@kba.de Fachliche Auskünfte und Beratung zur erhaltenen Auskunft: Telefon: 0461 316-1550 Telefax: 0461 316-1650 E-Mail: kba@kba.de Erschienen im Dezember 2016 Stand: Dezember 2016 Druck: Druckzentrum KBA Bildquellen: BMI, KBA Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Veröffentlichung, auch auszugsweise und in digitaler Form, ist nur mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt auch, wenn Inhalte dieser Veröffentlichung weiterverbreitet werden, die nur mittelbar erlangt wurden. Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg Wir punkten mit Verkehrssicherheit!