Gewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A

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Transkript:

Allgemeines Den n ist Sorge zu tragen. Sie bilden wichtige Lebens- und Erholungsräume für Mensch und Tier sowie bedeutende Trinkwasserreserven. Eine gute Wasserqualität ist zu gewährleisten. Bei raumwirksamen Tätigkeiten und Vorhaben am system sind die Sicherheit, die Umwelt, die Verhältnismässigkeit und die wirtschaftliche Tragbarkeit sowie die sozialen Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen. Der Kanton Thurgau ist reich an Oberflächengewässern. Zum weit verzweigten netz mit 1930 Kilometer Fliessgewässern, rund 220 Weihern und Seen, gehören nebst dem Bodensee auch Flüsse wie der Rhein, die Thur, die Sitter und die Murg. Planungsgrundsatz A Planungsgrundsatz B Einwandfreies Wasser in ausreichender Menge ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. sind einerseits Ressourcen für Trink-, Brauch- und Löschwasser; andererseits sind sie Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Elemente einer vielfältigen Landschaft und bieten Raum für Freizeit und Erholung. Sowohl den ober- als auch den unterirdischen n ist deshalb in ihrer natürlichen Form Sorge zu tragen. Für die Funktion der als Lebensräume ist eine gute Wasserqualität notwendig. Entsprechend wichtig ist es, die vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Nebst technischen schutzmassnahmen tragen insbesondere naturnahe Lebensräume dazu bei. Sie erhöhen die Selbstreinigungskraft der und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag für sauberes Wasser. KRP TG, Entwurf Mai 2016 / 2. Landschaft Ziffer Seite 1 / 5

Landschaft Bodensee Planungsgrundsatz C Planungsauftrag A Die Flachwasserzone des Bodensees ist in ihrer Ausdehnung und in ihrem natürlichen Bestand vor störenden Nutzungen und nachteiligen Einflüssen zu schützen. Der heute mehrheitlich naturferne beziehungsweise naturfremde Zustand der Ufer- und Flachwasserzone des Bodensees ist zu verbessern. Der Kanton erarbeitet eine Uferplanung für den Obersee. Dabei sind insbesondere die Aspekte Renaturierung, Ufernutzung, Bootsstationierung sowie verbesserte Zugänglichkeit und Freihaltung zu behandeln. Aktuelle Vorhaben sollen dadurch nicht behindert werden. Federführung: Kanton (ARE) Beteiligte: Kanton (diverse Fachstellen), betroffene Gemeinden Termin: 2017 Der Bodensee mit Obersee, Seerhein und Untersee ist für den Kanton Thurgau als prägendes Landschaftselement, Ökosystem, Trinkwasserspeicher, aber auch als Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung von herausragender Bedeutung. Die Ufer- und Flachwasserzonen des Bodensees sind heute mehrheitlich stark beeinträchtigt. Rund 60 Prozent des Thurgauer Bodenseeufers sind in einem naturfernen bis naturfremden Zustand. Angesichts des wachsenden Nutzungsdrucks ist indes eine genauere und umfassendere Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten am See sinnvoll. Für den Untersee und den Rhein hat das Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine Uferplanung durchgeführt. Die Uferplanung für den Obersee ist noch in Erarbeitung. Die wichtigsten raumwirksamen Aussagen beider Planungen sollen in den KRP einfliessen. Seite 2 / 5 Ziffer 2. Landschaft / KRP TG, Entwurf Mai 2016

Fliessgewässer Die Renaturierung der soll gefördert werden. Einge dolte Fliessgewässer sind nach sorgfältiger Abwägung der Interessen möglichst zu öffnen. aufwertungen und Ausdolungen sollen primär dort erfolgen, wo der Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand gross oder mittel ist. Gemeinden und Grundeigentümer sind frühzeitig in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Bauliche Massnahmen an naturfremden Ufern und Hindernisse, die die Durchgängigkeit von Fliessgewässern stören, sind zu entfernen oder durch naturnahe zu ersetzen, soweit dies im Gesamtinteresse sinnvoll ist. Die Öffentlichkeit soll sich dabei in geeigneter Weise beteiligen können. Der Kanton erarbeitet unter Mitwirkung der Gemeinden behördenverbindliche Grundlagen für die Festlegung des raumes. Planungsgrundsatz D Planungsgrundsatz E Planungsauftrag B Termin: 2018 Die Gemeinden berücksichtigen bei ihren Planungen den Raumbedarf für und unterstützen deren erholungsbezogene und ökologische Aufwertung. Der Kanton erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Grundlagen zur zeit- und sachgerechten Abstimmung der gewässerbezogenen Tätigkeiten. Die Interessen der Landwirtschaft sowie die Erkenntnisse aus dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK), den regionalen Waldplänen, den Gefahrenkarten und den generellen Entwässerungsplänen sind frühzeitig zu berücksichtigen. Festsetzung A Planungsauftrag C Termin: KRP TG, Entwurf Mai 2016 / 2. Landschaft Ziffer Seite 3 / 5

Landschaft Planungsauftrag D Der Kanton aktualisiert und realisiert etappenweise das Thurrichtprojekt. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gemeinden. Termin: 2035 Die ökologische Aufwertung von Fliessgewässern schafft attraktive Landschaften und Erholungsräume und fördert die biologische Vielfalt. Innerhalb eines einzugsgebiets sind dazu die Handlungsschwerpunkte und Massnahmen hinsichtlich der Abflusskapazität für Hochwasser, der Grundwasserneubildung, der ökologischen Funktionen der, der Siedlungsentwässerung, der Wassernutzung, der Wasserversorgung, des stofflichen schutzes und der Erholungsnutzung zu bestimmen. Die benötigen ausreichend Raum, insbesondere für den schadlosen Abfluss der Hochwasser, für einen naturnahen Geschiebehaushalt und zur Gewährleistung einer guten Wasserqualität. Sie verfügen dadurch über die Voraussetzungen für eine vielfältige, standortgerechte Tier- und Pflanzenwelt. Fliessgewässer in «Gebieten mit Vorrang Landschaft» oder in «Gebieten mit Vernetzungsfunktion» eignen sich in besonderem Mass als Vernetzungselement. Entsprechende Massnahmen lassen sich vorzugsweise koordiniert mit anderen ökologischen oder landschaftsplanerischen Vorhaben oder im Rahmen von Landumlegungsprojekten realisieren. Der für Fliessgewässer erforderliche Raum bestimmt sich aus der Breite des Gerinnes und des Uferbereichs. Er richtet sich nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Schutz der (GSchG; SR 814.20) beziehungsweise nach den Abstandsvorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700). Der Raumbedarf der Fliessgewässer steht in Konkurrenz mit verschiedenen räumlichen Nutzungsinteressen wie der Entwicklung des Wirtschafts- und Siedlungsraums, der Siedlungsentwässerung, neuen Verkehrswegen, der landwirtschaftlichen Nutzung, dem Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Freizeitaktivitäten und der Trinkwassergewinnung. Diese Ansprüche werden auch in Zukunft weiter zunehmen. Sie bedürfen einer ausgewogenen Interessenabwägung, die auch raumplanerische Massnahmen erfordert. Seite 4 / 5 Ziffer 2. Landschaft / KRP TG, Entwurf Mai 2016

Die bestehende und die gewünschte Siedlungsstruktur, die Anliegen der Landwirtschaft, der Erholungsuchenden und des Naturschutzes sind entsprechend zu berücksichtigen, ebenso wie landwirtschaftliche Vorrangflächen wie die Fruchtfolgeflächen. Aufgrund der Schadensbilanz der grossen Überschwemmungen in den 1970er-Jahren wurde für den Thurgauer Thurlauf das Thur-Richtprojekt ausgearbeitet. Dessen oberstes Ziel ist es, die Hochwassersicherheit für die Menschen, die Siedlungen, das bewirtschaftete Land und die Verkehrswege einschliesslich der Brücken und Stege zu erhöhen. Das zweite Ziel ist die ökologische Aufwertung des ganzen Flussgebietes und als drittes Ziel soll die Sohlenerosion gestoppt werden. Mit einem robusten Hochwasserschutzsystem gewährleistet die Thurkorrektion zwischen Bischofszell und Frauenfeld auch im Extremfall die Hochwassersicherheit für das Thurtal. Die heute vorhandenen Dämme sind zu verstärken und zu vervollständigen. Der Raum zwischen den Dämmen ist so zu gestalten, dass das Wasser im Ereignisfall schadlos abfliessen kann. KRP TG, Entwurf Mai 2016 / 2. Landschaft Ziffer Seite 5 / 5