Häufige Denkfehler der BAV Inhaltsangabe 1. Entgeltumwandlung lohnt sich nicht mehr? 2. Ich möchte mich nicht dauerhaft auf einen Beitrag festlegen 3. Ich möchte nicht erst mit 65/67 meine Betriebsrente bekommen 4. Kapitalauszahlung ist sinnvoller als Rentenbezug 5. Am Ende muss ich sowieso alles versteuern und verbeitragen 6. Ich benötige keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, es gibt ja die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 7. Eine BU wird heute von den Versicherungen sowieso nicht anerkannt 8. Es dauert doch wahrscheinlich Jahre, bis ich eine Leistung bei BU erhalte 1
Entgeltumwandlung lohnt sich nicht mehr? Die Betriebsrente ist: - voll steuerpflichtig - voll beitragspflichtig (KV/PV-Beitrag - mit einer geringeren gesetzlichen Altersrente ( gesar ) verbunden Für die Privatrente liegt dagegen in der Rentenphase eine relativ geringe Steuerbelastung vor (Ertragsanteilbesteuerung) Ein Vergleich auf der Grundlage der erreichbaren Bruttorenten ist nicht aussagekräftig Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung ergibt sich in der Rentenansparphase für die Betriebsrente eine - wesentlich höhere Bruttorente aber auch eine - wesentlich höhere Steuerbelastung - zusätzliche Belastung mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - etwas geringere gesetzliche Altersrente 2
Entgeltumwandlung lohnt sich nicht mehr? Wie ermittelt man die Nettorente? 3
Entgeltumwandlung lohnt sich nicht mehr? Die betriebliche Entgeltumwandlung liefert über alle analysierten Jahresgehälter hinweg die höhere Nettoversorgung Der konkrete Vorteil hängt jedoch von der Höhe des Jahresgehalts ab 4
Ich möchte mich nicht dauerhaft auf einen Beitrag festlegen. Bei der Entgeltumwandlung ist eine Erhöhung und Reduzierung des Beitrages je nach Lebenssituation grundsätzlich jederzeit möglich. Je nach Durchführungsweg kann die Möglichkeit zur Änderung des Betrages eingeschränkt sein. Eine vollständige Beitragsfreistellung ist jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen möglich. Der Vertrag kann grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren zu den alten Konditionen fortgeführt werden. 5
Ich möchte nicht erst mit 65/67 meine Betriebsrente bekommen Sie sind 63 können Altersrentenbescheid vorlegen Auszahlung der betrieblichen Altersvorsoge kann erfolgen Altersrentenbescheid liegt noch nicht vor sind aber schon aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden Vertrag läuft bis zum vereinbarten Zeitpunkt beitragsfrei weiter für Verträge mit dem Ablaufalter 65 Jahre gilt eine Verlängerung zum Ablauf 67. Lebensjahr muss rechtzeitig beantragt werden gerade bei vorzeitigem Renteneintritt schließt die Betriebsrente die sogenannte Versorgungslücke gesetzliche Rente kann unter Umständen abschlagsfrei bezogen werden bei vorzeitigem Bezug fehlen jedoch Beiträge, die sich auf die Rentenhöhe auswirken 6
Kapitalzahlungen sind sinnvoller als ein Rentenbezug. "Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da" Das Risiko einer Kapitalauszahlung besteht darin, länger zu leben als das Geld reicht. Das bedeutet: Nicht die Rendite während der Ansparphase ist der entscheidende Maßstab, sondern lebenslange Sicherheit während der Rentenbezugsphase. Wer die Lebenserwartung richtig einschätzt, findet auch die Rendite der Altersvorsorge attraktiv. Wir alle werden älter als wir denken! 7
Am Ende muss ich sowieso alles wieder versteuern und verbeitragen Die Beitragszahlung für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung erfolgt 2015 oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 17.010 bei einer Kapitalauszahlung und 141,75 bei einer lebenslangen monatlichen Rentenauszahlung. Privat Kranken- und Pflegeversicherte zahlen auf Ihre Betriebsrenten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Besteuerung erfolgt individuell und richtet sich nach Ihrem Einkommenssteuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Der Steuersatz ist abhängig von Ihren gesamten Einkünften. Bitte informieren Sie sich hier vor einer Kapital- oder Rentenauszahlungen bei Ihrem Steuerberater und suchen Sie die Sprechstunden Ihres DUK Beraters auf. 8
Ich benötige keine Berufsunfähigkeitsversicherung, es gibt ja die Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente Erfüllung der Mindestversicherungszeiten: Nachweis, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung, von einer mindestens drei jährigen Pflichtbeitragszeit Zahlung gesetzlicher Erwerbsminderungsrente nur im Falle der Arbeitsunfähigkeit meist tritt bei Arbeitnehmern keine Erwerbsunfähigkeit vor, sondern Berufsunfähigkeit, d.h. zuletzt ausgeübter Beruf kann nicht mehr nachgegangen werden für Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ist nur entscheidend, ob überhaupt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann für nach Jahrgang 1961 geborenen wird keine Berufsunfähigkeit mehr ausgezahlt 9
Ich benötige keine Berufsunfähigkeitsversicherung, es gibt ja die Erwerbsminderungsrente Gesetzliche Regelung der Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden ist zwischen: halber Erwerbsminderungsrente Staat zahlt, wenn drei bis unter sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann voller Erwerbsminderungsrente Staat zahlt, wenn tägliche Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Stunden vorliegt Leistungsfähigkeit von 6 und mehr Stunden pro Tag keine Leistung 3 bis unter 6 Stunden pro Tag halbe Erwerbsminderungsrente weniger als 3 pro Tag volle Erwerbsminderungsrente Leistungsfähigkeit bezieht sich dabei nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf allein das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist maßgebend 10
Eine BU wird heute doch von den Versicherungen sowieso nicht anerkannt Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie während der Vertragsdauer Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben können. Nach Ökotest 2014 wurden nur 19% aller Anträge problemlos bearbeitet, 84% der Antragsteller mussten Leistungskürzungen und/oder Aufpreise in Kauf nehmen Eine Überprüfung durch den Sprecherrat hat für unsere Versorgungswerk hat ergeben, dass nur in 4,7% der Fälle Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt wurden. Noch ein Hinweis: Die Feststellung der Berufsunfähigkeit in diesem Sinne hat keinerlei Auswirkungen auf die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. 11
Es dauert doch bestimmt Jahre, bis ich eine Leistung bei BU erhalte Wenn Sie während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% und voraussichtlich länger als 6 Monate berufsunfähig sind, erfolgt eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Berufsunfähigkeitsabsicherung und die Zahlung der vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente Sollte innerhalb der 6 Monate bereits eine Diagnose vorliegen, die eine Langzeiterkrankung über 6 Monate bestätigt, kann eine vorzeitiger Antrag gestellt werden Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt in der Regel rückwirkend zu Beginn der Langzeiterkrankung. Bei der Beurteilung der BU wird allein auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abgestellt, die lediglich zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. 12
Es dauert doch bestimmt Jahre, bis ich eine Leistung bei BU erhalte Sobald Sie länger als 6 Monate krankgeschrieben sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sollte die Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate diagnostiziert sein, jederzeit eine vorzeitige Antragsstellung zu veranlassen. Nach Prüfung des Antrags durch den Rückdecker erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich rückwirkend zum ersten Tag der festgestellten Berufsunfähigkeit. 13