Die Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2015 bis 2017

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Transkript:

Die Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2015 bis 2017 - Stand der Arbeiten Ende Juli 2016 - Wilfried Malcher

Agenda 1. Die Einzelhandelsberufe im Zeitablauf (Folie 3) 2. Zentrale Ergebnisse der Evaluation durch das BIBB (Folien 4-5) 3. Das Neuordnungskonzept im Überblick (Folie 6) 4. Leitlinien für die Gestaltung der neuen Ausbildungsordnung (Folie 7) 5. Ausbildungsrahmenplan für Verkäufer (Folien 8-9) 6. Ausbildungsrahmenplan für Kaufleute im Einzelhandel (Folien 10-13) 7. Warenkundliche Anforderungen: Warenbereich, Warengruppe (Folien 14-16) 8. Prüfungen: Instrumente, Anforderungen, Bestehensregelungen o Grundsatz (Folie 17) o Verkäufer/in (Folien 18-21) o Kaufleute im Einzelhandel (Folien 22 26) 9. Anrechnung Verkäufer- auf Kaufleuteausbildung (Folie 27) 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Folie 28) 11. Rahmenlehrplan der KMK (Folie 29) 12. Öffentlichkeitsarbeit (Folie 30) 13. Verschiedenes (Folie 31)

Die Einzelhandelsberufe im Zeitablauf 50000 Neue Ausbildungsverträge in den Einzelhandelsberufen 45000 40000 35000 30000 25000 Stufenausbildung bis 1987 Neuordnung KiE in 1987 Neuordnung EH-Berufe (Anrechnungsmodell) 20000 15000 10000 Einführung GAP 5000 0 1990 1989 1988 1987 1986 1985 1984 1983 1982 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Verkäufer/in 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 Quelle: HDE, BIBB

2. Zentrale Ergebnisse der Evaluation durch das BIBB (I) Das Evaluationsprojekt lief von Mitte 2013 bis Ende 2014 Die 2004 etablierte Ausbildungsstruktur hat sich bewährt Die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) hat sich bewährt (aber Problem der Möglichkeit zu ungenügender Note im Abschlusszeugnis lösen) Die Verkoppelung von Teil 1 der GAP mit schriftlicher Verkäuferprüfung beibehalten Der Zuschnitt der Prüfungsbereiche hat sich grundsätzlich bewährt Die Gewichtung des Fallbezogenen Fachgesprächs wird akzeptiert auch weil dort berufliche Handlungskompetenz unter Beweis gestellt werden kann Das funktionale System der acht Wahlqualifikationen im 3. Jahr mit der zweistufigen Auswahlregel ist akzeptiert

Zentrale Ergebnisse der Evaluation durch das BIBB (II) Die Festlegung der WQ für 2. und 3. Jahr wird uneinheitlich gehandhabt. BIBB-Vorschlag: Obligatorisch erst mit Anmeldung zu Teil 1 der GAP Prüferschulungen, um Fallbezogenes Fachgespräch handlungsorientierter zu gestalten Bessere Vermittlung von Warenkenntnissen in Betrieben und stärkere Verankerung von Warenkunde in der VO Inzwischen hat ein Drittel der KiE-Prüflinge zuvor die Verkäuferprüfung absolviert Rückstieg von Kaufleute- in Verkäufer-Ausbildung regeln Verringerung der Zeitspanne zwischen schriftlichen Prüfungsteilen und Ende des Berufsschulunterrichts

3. Das Neuordnungskonzept im Überblick Beibehaltung der strukturellen Verknüpfung beider Berufe (identische Inhalte in den ersten beiden Jahren; schriftliche Verkäuferprüfung = Teil 1 der GAP für die Kaufleute) Beibehaltung der GAP bei den Kaufleuten im Einzelhandel Beibehaltung von Wahlqualifikationen im 2. und im 3. Ausbildungsjahr mit zweistufiger Auswahlregel im 3. Jahr Weiterentwicklung der WQ IT-Anwendungen zu E-Commerce anwenden Einführung einer Umstiegregelung von KiE- zu Verkäuferausbildung Prüfen, ob stringentere Vorgaben für Warenkenntnisse (Breite und Tiefe) in Ausbildungsordnung möglich und sinnvoll sind, ohne Betriebstypen und größen zu überfordern Inkrafttreten zum 1. August 2017

4. Leitlinien für die Gestaltung der neuen Ausbildungsordnung Ziele: Bessere Orientierung der Ausbildungsinhalte am Modell der vollständigen Handlung und Stärkung von Handlungsund Kompetenzorientierung Quelle: www.foraus.de

5. Ausbildungsrahmenplan: Verkäufer (I) Pflichtbereiche Waren-und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes Warenpräsentation und Werbemaßnahmen Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Vor ZP, 12 Wochen Nach ZP, 14 Wochen Preiskalkulation Warenbestandskontrolle Warenannahme und - lagerung Verkaufen von Waren Servicebereich Kasse Nach ZP, 6 Wochen Nach ZP, 10 Wochen Nach ZP, 10 Wochen Vor ZP, 12 Wochen Vor ZP, 10 Wochen

Ausbildungsrahmenplan: Verkäufer (II) Berufsbildposition: Wahlqualifikationen 2. Aj (eine ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen) Sicherstellung der Warenpräsenz Beratung von Kunden Kassensystemdaten und Kundenservice Werbung und Verkaufsförderung Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Nach ZP, 12 Wochen Nach ZP, 12 Wochen Nach ZP, 12 Wochen Nach ZP, 12 Wochen Pflichtbereiche Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes Information und Kommunikation Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Vor ZP, 6 Wochen Vor ZP, 6 Wochen Vor ZP, 6 Wochen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Während der gesamten Ausbildungszeit Umweltschutz

Ausbildungsrahmenplan: Kaufleute im Einzelhandel (I) Pflichtbereiche Waren-und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes Warenpräsentation und Werbemaßnahmen Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Vor GAP-Teil 1, 14 Wochen Preiskalkulation Warenbestandskontrolle Warenannahme und - lagerung Verkaufen von Waren Servicebereich Kasse Vor GAP-Teil 1, 6 Wochen Vor GAP-Teil 1, 10 Wochen Vor GAP-Teil 1, 10 Wochen Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Vor GAP-Teil 1, 10 Wochen

Ausbildungsrahmenplan: Kaufleute im Einzelhandel (II) Wahlqualifikationen 2. Aj (eine ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen) Sicherstellung der Warenpräsenz Beratung von Kunden Kassensystemdaten und Kundenservice Werbung und Verkaufsförderung Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Vor GAP-Teil 1, 12 Wochen Pflichtbereiche Berufsbildung,arbeits-und sozialrechtliche Vorschriften Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes Information und Kommunikation Sicherheitund Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Zeitliche Zuordnung, empfohlene Dauer Vor GAP-Teil 1, 6 Wochen Vor GAP-Teil 1, 6 Wochen Vor GAP-Teil 1, 6 Wochen Während der gesamten Ausbildungszeit

Ausbildungsrahmenplan: Kaufleute im Einzelhandel (III) Pflichtqualifikation Einzelhandelsprozesse (Nach GAP- Teil 1, 13 Wochen) Drei Wahlqualifikationen nach GAP-Teil 1 (je 13 Wochen); Auswahlregel: 1 aus Nr. 1-3 plus 2 weitere WQ Die festgelegten Wahlqualifikationen sind im Ausbildungsvertrag auszuweisen (Wechsel der WQ erfordert Vertragsänderung)

Ausbildungsrahmenplan: Kaufleute im Einzelhandel (IV) Wahlqualifikationen 1 Beratung von Kunden in komplexen Situationen 2 Beschaffung von Waren 3 Warenbestandssteuerung 4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 5 Marketingmaßnahmen 6 Onlinehandel 7 Mitarbeiterführung und entwicklung 8 Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit Je 13 Wochen nach GAP-Teil 1

Warenkundliche Anforderungen (I) Pflicht für alle Auszubildenden: Kunden Überblick über gesamtes betriebliche Warensortiment geben Ausbildung in einem Warenbereich (strukturiert in Warengruppen, Artikeln und Sorten), der das gesamte oder einen Teil des betrieblichen Warensortiments umfassen kann Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten zur Verwendung von Waren (dieses Warenbereichs) unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handelsübliche Bezeichnungen (auch fremdsprachige) für Waren anwenden Informationsquellen zum Erwerb von Warenkenntnissen nutzen

Warenkundliche Anforderungen (II) Wahlqualifikation Beratung von Kunden (2. Aj.): Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Warenkenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden Unterschiede zwischen Hersteller- und Handelsmarken im Beratungsgespräch herausstellen Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren Qualitäts- und Gütesiegel im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen Trends und aktuelle Entwicklungen als Verkaufsargument nutzen Weitere Anforderungen an Beratungs- und Verkaufskompetenz

Warenkundliche Anforderungen (III) Wahlqualifikation Beratung von Kunden in komplexen Situationen (3. Aj.): Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Warenkenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden, dabei Leistungsversprechen des Unternehmens vertreten Unterschiede zwischen Hersteller- und Handelsmarken im Beratungsgespräch herausstellen Die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie die Nachhaltigkeit von Waren beurteilen und Kunden hierüber informieren Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren Qualitäts- und Gütesiegel im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen Trends und aktuelle Entwicklungen als Verkaufsargument nutzen Weitergehende Anforderungen an Beratungs- und Verkaufskompetenz (u.a. Stressbehandlung, Umgang mit Konflikten)

Prüfungen: Grundsatz Verkäufer: Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung (schriftlich und mündlich) Kaufleute im Einzelhandel: Gestreckte Abschlussprüfung wird in Dauerrecht überführt Teil 1: schriftlich am Ende des 2. Aj., identisch mit schriftlicher Verkäuferprüfung Teil 2: schriftlich und mündlich am Ende der Ausbildung Prüfungsgegenstand sind jeweils: die für den relevanten Zeitraum im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht

Prüfungen: Verkäufer (I) Zwischenprüfung (Ziel: Ermittlung des Ausbildungsstandes): Prüfungsbereich Verkaufsprozesse (bisher: Verkauf und Marketing, Kassieren und Rechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde) Schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben Dauer: 90 Minuten (bisher: höchstens 120 Minuten) Ziel: Prüfling soll nachweisen, dass er über das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebes informieren Waren verkaufen und kundenorientiert im Servicebereich Kasse handeln und Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz einhalten kann.

Prüfungen: Verkäufer (II) Abschlussprüfung (schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben; Fallbezogenes Fachgespräch) Ziel: Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit Die schriftlichen Prüfungsbereiche: Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen Warenwirtschaftund Kalkulation Wirtschaftsund Sozialkunde Ziele Werbemaßnahmen einsetzen, Waren-, Beratungs-und Verkaufsgespräche unter Anwendung von Waren- und Kommunikationskenntnissen führen, Waren kunden-und dienstleistungsorientiert verkaufen, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Formen der Konfliktlösung anwenden; verkaufsrelevante Rechtsvorschriften einhalten WareneingangundWarenlagerung kontrollieren und erfassen; Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kontrolle des Warenflusses sowie die Preiskalkulation nutzen und daraus Handlungsvorschläge ableiten; verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchführen Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen Dauer 90 Minuten (bisher: höchstens 120 Min.) 60 Minuten (bisher: höchstens 90 Min.) 60 Minuten (bisher: höchstens 60 Min.)

Prüfungen: Verkäufer (III) Prüfungsbereich: Fachgespräch in der Wahlqualifikation Nachzuweisende Kompetenzen: Berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern, Problemlösungen entwickeln und begründen und dabei Warenkenntnisse nutzen Kunden- und serviceorientiert handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge berücksichtigen und Rechtsvorschriften anwenden Instrument: Fallbezogenes Fachgespräch Ablauf: Die Wahlqualifikation ist Grundlage für die Aufgabenstellung Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl, Prüfling wählt eine aus Vorbereitungszeit: 15 Minuten Dauer: höchstens 20 Minuten Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet Ein im Betrieb vermittelter und im Ausbildungsnachweis dokumentierter Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen

Prüfungen: Verkäufer (IV) Gewichtung der Prüfungsleistungen und Bestehensregelung Gewichtung: Verkauf und Werbemaßnahmen: 25% Warenwirtschaft und Kalkulation: 15% Wirtschafts- und Sozialkunde: 10% Fachgespräch in der Wahlqualifikation: 50% Bestehensregelung: Gesamtergebnis: Mindestens ausreichend (= 50 Punkte) Fachgespräch in der Wahlqualifikation: Mindestens ausreichend Mindestens zwei weitere Prüfungsbereiche mit ausreichend und In keinem Prüfungsbereich ein ungenügend Mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten möglich auf Antrag des Prüflings in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche (Gewichtung schriftlich mündlich mit 2 zu 1), wenn der Prüfungsbereich mit schlechter als ausreichend bewertet wurde und die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen geben kann

Prüfungen: Kaufleute im Einzelhandel (I) Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) bleibt! Keine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes Ziel der GAP: Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit in beiden Teilen Teil 1 der GAP: Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (drei schriftliche Prüfungsbereiche wie in der Verkäuferprüfung) Teil 2 der GAP: Am Ende der Ausbildung (ein schriftlicher und ein mündlicher Prüfungsbereich)

Prüfungen: Kaufleute im Einzelhandel (II) Teil 1 der GAP: praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen Warenwirtschaftund Kalkulation Wirtschaftsund Sozialkunde Ziele Werbemaßnahmen einsetzen, Beratungs-und Verkaufsgespräche unter Anwendung von Waren- und Kommunikationskenntnissen führen, Waren kunden-und dienstleistungsorientiert verkaufen, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Formen der Konfliktlösung anwenden; verkaufsrelevante Rechtsvorschriften einhalten Wareneingangund Warenlagerung kontrollieren und erfassen; Warenwirtschaftsdaten für die Steuerung und Kontrolle des Warenflusses sowie die Preiskalkulation nutzen unddaraus Handlungsvorschläge ableiten; verkaufsbezogene Rechenvorgänge durchführen Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen Dauer 90 Minuten (bisher: höchstens 120 Min.) 60 Minuten (bisher: höchstens 90 Min.) 60 Minuten (bisher: höchstens 60 Min.)

Prüfungen: Kaufleute im Einzelhandel (III) Teil 2 der GAP: Schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben Prüfungsbereich Geschäftsprozesseim Einzelhandel Ziele Komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert bearbeiten, fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge analysieren, Lösungen entwickeln und dabei Instrumente der betriebswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, der Personalwirtschaft und des Marketing nutzen Dauer 120 Minuten (bisher: höchstens 105 Min.) Zugrunde zu legen sind bei der Aufgabenstellung die Gebiete Einkauf, Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse oder Verkauf.

Prüfungen: Kaufleute im Einzelhandel (III) Teil 2 der GAP: Fallbezogenes Fachgespräch Prüfungsbereich Fachgesprächin der Wahlqualifikation Ziele, Instrument Berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern, Problemlösungen entwickeln und begründen sowie dabei Warenkenntnisse nutzen kunden-und serviceorientiert handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhängen berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anwenden Dauer Höchstens 20 Minuten; 15 Min. Vorbereitungszeit Ablauf: Eine der drei im Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Wahlqualifikationen ist Grundlage für die Aufgabenstellungen Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl, Prüfling wählt eine aus Das Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet Ein im Betrieb vermittelter und im Ausbildungsnachweis dokumentierter Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen

Prüfungen: Kaufleute im Einzelhandel (IV) Gewichtung der Prüfungsleistungen und Bestehensregelung Gewichtung: Verkauf und Werbemaßnahmen: 15% Warenwirtschaft und Kalkulation: 10% Geschäftsprozesse im Einzelhandel: 25% Fachgespräch in der Wahlqualifikation: 40% Wirtschafts- und Sozialkunde: 10% Bestehensregelung: Gesamtergebnis von Teil 1 und 2: Mindestens ausreichend (= 50 Punkte) Geschäftsprozesse im Einzelhandel : Mindestens ausreichend Fachgespräch in der Wahlqualifikation: Mindestens ausreichend Mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten möglich auf Antrag des Prüflings im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel (Gewichtung schriftlich mündlich mit 2 zu 1), wenn der Prüfungsbereich mit schlechter als ausreichend bewertet wurde und die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen geben kann

Anrechnung Verkäufer- auf Kaufleuteausbildung Die erfolgreich abgeschlossene Verkäuferausbildung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Kaufleuteausbildung angerechnet werden; es ist ein neuer Ausbildungsvertrag mit neuer Probezeit von mindestens einem Monat erforderlich Im Falle der Anrechnung stehen die in der Verkäuferprüfung erbrachten Leistungen der Prüfungsbereiche Verkauf und Werbemaßnahmen, Warenwirtschaft und Kalkulation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde den entsprechenden Prüfungsbereichen aus Teil 1 der GAP bei den Kaufleuten im Einzelhandel gleich Keine Anrechnung von Prüfungsleistungen aus der Kaufleuteprüfung auf die Verkäuferprüfung möglich! Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, Auszubildenden, die nach Teil 1 der KiE- Prüfung auf die Verkäuferausbildung umsteigen wollen, zu ermöglichen, die Prüfungsleistungen von Teil 1 als schriftliche Prüfungsleistungen im Verkäuferberuf anerkennen zu lassen, so dass dann nur noch das Fallbezogene Fachgespräch aus der Verkäuferprüfung hätte absolviert werden müssen (Gründe: Grundsatz der Prüfungseinheit, nur eine vollständig absolvierte Ausbildung kann auf eine andere angerechnet werden)

Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2017 in Kraft Gleichzeitig treten außer Kraft: die Verordnung Einzelhandelsberufe aus 2004 und die Erprobungsverordnung Kaufleute im Einzelhandel (Gestreckte Abschlussprüfung und Wahlqualifikation Grundlagen unternehmerischer Selbständigkeit) Zum 1.8.2017 laufende Ausbildungsverträge werden unverändert zu Ende geführt. Ein Umschreiben auf die neue Verordnung ist nicht möglich. Ab dem 1.8.2017 startende Ausbildungsverträge können nur nach der neuen Verordnung geschlossen werden.

Rahmenlehrplan der KMK Rahmenlehrplan von 2004 wird angesichts der sehr abstrakten Inhalte nur in Teilen aktualisiert: Berufsbezogene Vorbemerkungen: Hinweis auf Wechselwirkungen stationärer mit Online-Handel und Nutzung von Warenwirtschaftssystemen LF 10 (Besondere Verkaufssituationen bewältigen): Neu ist Hinweis auf Verkaufen mit technischen Hilfsmitteln LF 12 (Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden): Inhaltliche Anreicherung um Multi-Channel, Wettbewerb mit Onlinehandel und Onlinemarketing; Ausweitung um 20 U-Stunden LF 14 (Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln): Reduzierung um 20 U-Stunden KMK: Es ist Aufgabe der Berufsschulen, die Lernsituationen laufend an die aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten im Einzelhandel anzupassen; im Rahmen der Lehrerfortbildung werde dies thematisiert

Öffentlichkeitsarbeit BIBB-Umsetzungshilfe: Online und kostenfreier Download HDE plant Broschüre mit Erläuterungen und Muster-Präsentation für Veranstaltungen Musteraufgaben für Fallbezogenes Fachgespräch sollen entwickelt werden Nutzbar für Prüferschulungen Informationsgespräch mit Aufgabenerstellungsgremium (AKA) geplant

Verschiedenes Weiterer Zeitplan: BiBB-Gremien: September/Oktober 2016 (Hauptausschuss im Umlaufverfahren) Rechtsförmlichkeitsprüfung incl. Redaktionsstab Rechtssprache Verkündung der Verordnung zur Jahreswende 2016/17, parallel: Veröffentlichung Rahmenlehrplan durch KMK auf www.kmk.org Inkrafttreten zum 1.8.2017