HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R

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Transkript:

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER BESTÄTIGUNG SS/WS A Zwischen der Praxisstelle Anschrift und Frau / Herrn geb. am in Anschrift ist ein Ausbildungsvertrag (Fassung vom 21.05.08) für Studierende der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft zur Durchführung der praktischen Ausbildung abgeschlossen worden. Die praktische Ausbildung beginnt am: und endet am: (Ort),den (Datum) (für die Praxisstelle, Unterschrift und Mitgliedsnummer/ Bundesland der Architektenkammer) (die Studentin/ der Student) Zurückzusenden an: Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Fakultät für Architektur und Bauwesen Studiengang Architektur, Postfach 2440, 76012 Karlsruhe

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER AUSBILDUNGSVERTRAG für Studierende des Studiengangs Architektur der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Fassung vom 21. Mai 2008 Zwischen Architekturbüro / Behörde: Anschrift: - nachstehend Büro genannt - Und Frau / Herrn geb. am: in: Anschrift: - nachstehend Studentin/Student genannt - wird folgender Vertrag zur Durchführung einer praktischen Ausbildung geschlossen. 1 Allgemeines Die praktische Ausbildung wird in o.g. Büro als Praktisches Studiensemester für das Studium an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Studiengang Architektur, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe durchgeführt. Die Studentin/ der Student ist eingeschriebene/r Studierende/r an der genannten Hochschule. 1

Dieser Vertrag wird abgeschlossen unter der Voraussetzung, dass die laut Prüfungsplan vor Beginn der Praxissemester geforderten Leistungsnachweise termingerecht erbracht worden sind. Die Bestandsanalyse + Exkursion (Nachbereitung) findet in Form eines Kompaktkurses am Beginn oder Ende des praktischen Studiensemesters statt und dauert ca. 5 Arbeitstage. Die Zwischenbesprechung wird Freitagnachmittags veranstaltet. Für diese Veranstaltungen sind die Studierenden freizustellen. 2 Dauer der Ausbildung Die praktische Ausbildung dauert 20 Wochen; mit mindestens 95 Präsenztagen. Sie beginnt am: und endet am: Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile - mit 2 Wochen Kündigungsfrist - vom Vertrag zurücktreten können. 3 Pflichten des Büros Das Büro hat den als Anlage beigefügten Ausbildungsplan für die Praxissemester des Studienganges Architektur der Hochschule erhalten und erklärt, nach seinen Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein, eine praktische Ausbildung durchzuführen, wie sie in der Anlage zu diesem Vertrag vorgesehen ist. Das Büro erklärt seine Bereitschaft, 1. sich insoweit an den Grundsätzen des Ausbildungsplans zu orientieren, 2. in allen die Studentin/den Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mit der Hochschule bzw. mit deren Beauftragten für die praktische Ausbildung zusammenzuarbeiten, 3. die Verbindung der Studentin/des Studenten mit der Hochschule während des Praktischen Studiensemesters zu fördern. 2

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER Das Büro verpflichtet sich ferner, 4. der Hochschule ggf. von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder vom Nichtantritt der praktischen Tätigkeit durch die Studentin/den Studenten Kenntnis zu geben, 5. nach Beendigung der praktischen Tätigkeit der Studentin/dem Studenten einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. 4 Pflichten der Studentin/des Studenten Die Studentin/der Student verpflichtet sich, 1. alle ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Ausbildung übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 3. die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln, 4. die Interessen der Praxisstelle zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren, 5. bei Fernbleiben die Praxisstelle unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung spätestens am 3. Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 5 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, 2. von der Studentin/dem Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Ausbildung im vertragschließenden Büro aus persönlichen Gründen aufgeben will. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Hochschule - Studiengang Architektur - ist davon zu unterrichten. 3

6 Während ihrer/ seiner praktischen Ausbildung erhält die Studentin/der Student eine Ausbildungsbeihilfe von / Monat. Es besteht keine Versicherungspflicht für Sozialversicherungen und Arbeitslosenversicherung; die studentische Versicherung ist für die Dauer der praktischen Studienzeit beizubehalten. 7 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 8 Sonstige Vereinbarungen,den Für die Praxisstelle: Die Studentin / der Student 4

HOCHSCHULE KARLSRUHE-TECHNIK UND WIRTSCHAFT FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR UND BAUWESEN S T U D I E N G A N G A R C H I T E K T U R STUDIENGANGSLEITUNG PROF. F. BURGSTALLER NACHWEIS ÜBER PRAKTISCHES STUDIENSEMESTER SS/WS Hiermit bestätigen wir, dass Frau / Herr Wochen/ Semester in unserem Büro / Behörde tätig war. (Ort) (Datum) (Bürostempel und Unterschrift des betreuenden Architekten) Wichtig: Dieses Formular ist bei der Semesterendbesprechung im Sekretariat des Studienganges Architektur abzugeben. Im Falle einer Verhinderung ist das Formular so rechtzeitig per Post abzuschicken, dass es bei der Endbesprechung dem Studiengang Architektur vorliegt.

1 Anlage 1. Ausbildungsziel (Auszug aus dem Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung in der Fachrichtung Architektur an Hochschulen in Baden-Württemberg vom September 1973) Erkennen der Planungs- und Realisierungsabläufe im Architekturbüro, in ihren Inhalten, Zusammenhängen und Wechselwirkungen. Kennen lernen des Kreises der am Planungs- und Bauprozess Beteiligten, deren Rollen und Interessenlagen, Übung der Arbeit im Team innerhalb einer Planungsgruppe und durch Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Fachgebiete. Entscheidungshilfe für den Studenten in den anschließenden Studiensemestern, die Schwerpunkte selbständig zu setzen. 2. Ausbildungsinhalte und Durchführung (Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Architektur der Hochschule Karlsruhe vom 30.04.2008) (2) Die berufspraktische Ausbildung im praktischen Studiensemester dauert 20 Wochen (95 Präsenztage). (3) Das praktische Studiensemester hat folgende Ausbildungsinhalte: Mitarbeit bei Projekten aus den Gebieten Städtebauliche Planung Grundlagen und Prüfung der Voraussetzungen für die Planung, Städtebaulicher Entwurf, Bebauungspläne. Gebäudeplanung Grundlagen und Prüfung der Voraussetzungen für die Planung, Entwurf von Gebäuden, Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailpläne. Baudurchführung Kostenermittlung, Ausschreibung und Vergabe, Terminplanung, Projektsteuerung, Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Bauabnahme. Dabei soll der Schwerpunkt im Bereich der Bauplanung liegen. 3. Ausbildungsstätten (Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Architektur der Hochschule Karlsruhe vom 30.04.2008) Die Praxisstelle muss ein Architekturbüro oder eine vergleichbare Einrichtung sein, die von einer in die Architektenliste de jeweiligen Bundeslandes eingetragenen Person geleitet wird. Der Studierende ist für die Beschaffung des Praxisplatzes selbst verantwortlich; SPO 4(5). Es ist möglich, die Praktische Tätigkeit auch im Ausland zu absolvieren.

2 4. Veranstaltungen in der Hochschule 4.1 Einführung: Erläuterung des Ausbildungszielesund -inhaltes. Allgemeine Fragen zur Durchführung, Terminbekanntgabe zu 4.2 Aussprache. 4.2 Zwischenbesprechung: Kolloquium: Einzelberichte über bisherige praktische Tätigkeit. Diskussion. Verschiedenes. Zwischenbesprechung hat Prüfungscharakter, die Teilnahme ist Pflicht. Unabdingbare Ausnahmeregelungen sind mit dem für die praktischen Studiensemester verantwortlichen Mitglied des Prüfungsausschusses des Studiengangs Architektur vor dem Termin zu treffen.