Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien

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01/2003 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2003 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: 1. Allgemeiner Teil Ernennungen und Beförderungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch den zuständigen Kommandanten (Orts-, Stadt-, Bezirks-, Landesfeuerwehrkommandant). Siehe dazu die DA 1.4.1. Das Recht zur Ernennung bzw. Beförderung kann durch Gesetz oder Dienstanweisung an die Zustimmung eines vorgesetzten Kommandanten oder der Landesregierung gebunden sein. Ernennungen (Betrauung mit Funktionen) sind nur im Rahmen des Dienstpostenplanes zulässig. Siehe dazu die DA 1.3.1. Beförderungen (Zuerkennung von Dienstgraden) erfolgen auf Grund der nachstehenden Richtlinien nach Maßgabe der zurückgelegten Dienstzeit, der absolvierten Ausbildung, der Funktion sowie sonstiger Voraussetzungen. Die Dienstgrade sind in der DA 1.3.3. aufgelistet, dargestellt und beschrieben. Erfüllt ein Funktionsinhaber die Voraussetzungen für seine Funktion nicht zur Gänze (z.b. Lehrgang fehlt), wohl aber für eine niedrigere Funktion, so kann er bis zu dem für diese Funktion vorgesehenen Dienstgrad befördert werden. Werden verschiedene gleichwertige Funktionen hintereinander ausgeübt (z.b. Gerätewart und Gruppenkommandant), so ist die Funktionsdauer für die Beförderung zusammenzurechnen. Das Gleiche gilt, wenn zuerst eine höhere Funktion ausgeübt wurde (z.b. zuerst Gerätemeister, dann Gruppenkommandant). Übergangsregelungen: Ernennungen und Beförderungen nach bisher geltenden Vorschriften behalten ihre Gültigkeit. Bisher verliehene Dienstgrade können weiter getragen werden. Sofern die Voraussetzungen nach dieser Richtlinie erfüllt sind, hat eine Beförderung in den nach dieser Richtlinie vorgesehenen Dienstgrad zu erfolgen. DA 1.4.2. - Seite 1

2. Besonderer Teil 2.1. Dienstgrade für in der Gruppe eingeteilte Feuerwehrmitglieder Probefeuerwehrmann (PFM) Mindestalter 16 Jahre, aktives Feuerwehrmitglied Feuerwehrmann (FM) 1. ein Jahr aktives Feuerwehrmitglied, Grundlehrgang 2. aktives Feuerwehrmitglied, das zuvor Mitglied der Feuerwehrjugend war, abgeschlossene Grundausbildung 1 *) 3. mindestens drei Jahre aktives Feuerwehrmitglied *) Mitgliedern der Feuerwehrjugend wird der Wissenstest als Teil der Grundausbildung nach DA Nr. 4.3.2. anerkannt. Weiters dürfen sie bereits im 16. Lebensjahr die Grundausbildung I abschließen und den Grundlehrgang besuchen. Oberfeuerwehrmann (OFM) 1. fünf Dienstjahre als FM, Grundlehrgang 2. zwei Dienstjahre als FM, Grundlehrgang und ein Lehrgang der erweiterten Grundausbildung (siehe DA 4.1.1.) Hauptfeuerwehrmann (HFM) 1. sechs Dienstjahre als OFM, Grundlehrgang 2. drei Dienstjahre als OFM, zwei Lehrgänge der erweiterten Grundausbildung (siehe DA 4.1.1.) Löschmeister (LM) 1. sechs Dienstjahre als HFM, Grundlehrgang 2. drei Dienstjahre als HFM, Gruppenkommandantenlehrgang, FLA Silber 3. FLA Gold DA 1.4.2. - Seite 2

Oberlöschmeister (OLM) sechs Dienstjahre als LM, Grundlehrgang Hauptlöschmeister (HLM) sechs Dienstjahre als OLM, Grundlehrgang DA 1.4.2. - Seite 3

2.2. Dienstgrade für Inhaber von Funktionen auf Feuerwehrebene Löschmeister (LM) drei Dienstjahre im Aktivstand, zusätzlich Funktion, für die mindestens der Dienstgrad LM vorgesehen ist, und erforderliche Lehrgänge: 1. Gruppenkommandant: Gruppenkommandantenlehrgang 2. Feuerwehrjugendbetreuer: Feuerwehrjugendbetreuerlehrgang 3. Schriftführer: Verwalterlehrgang I 4. Kassier: Verwalterlehrgang II 5. Gerätewart: Geräte-/Fahrzeugwartlehrgang 6. Funkwart: Funkwartlehrgang, FULA Bronze 7. Atemschutzwart: Atemschutzwartlehrgang, ASLA 8. Sonstiger Fachwart (z.b. STS): Grundlehrgang, fachlich zugeordneter Lehrgang (z.b. Strahlenschutz-Lehrgang 1) 9. Höhere Funktion (prov. Dienstgrad): Grundlehrgang, Ernennung in eine Chargen- oder Offiziersfunktion (z.b. ZGK, VW, OFK), wenn die Voraussetzungen für eine weitere Beförderung noch nicht erfüllt sind. Oberlöschmeister (OLM) drei Dienstjahre als LM, drei Jahre Funktion (wie LM) Hauptlöschmeister (HLM) drei Dienstjahre als OLM, sechs Jahre Funktion (wie LM) Brandmeister (BM) drei Dienstjahre im Aktivstand, zusätzlich Funktion, für die mindestens der Dienstgrad BM vorgesehen ist, und erforderliche Lehrgänge: 1. Zugskommandant: Zugskommandantenlehrgang 2. Gerätemeister: Gruppenkommandantenlehrgang, Geräte-/Fahrzeugwartlehrgang DA 1.4.2. - Seite 4

Oberbrandmeister (OBM) drei Dienstjahre als BM, drei Jahre Funktion (wie BM) Hauptbrandmeister (HBM) drei Dienstjahre als OBM, sechs Jahre Funktion (wie BM) Verwalter (V) Verwalter drei Dienstjahre im Aktivstand, Gruppenkommandantenlehrgang, Verwalterlehrgang I und II Brandinspektor (BI) 1. Feuerwehrkommandantstellvertreter (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 1 bis 5) drei Dienstjahre im Aktivstand, Kommandantenlehrgang 2. Zugskommandant (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 6/II, 6/I und 7) drei Dienstjahre als HBM, neun Jahre Zugskommandant, Einsatzleiterlehrgang 1 Oberverwalter (OV) Verwalter (Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 7) drei Dienstjahre im Aktivstand, Zugskommandantenlehrgang, Verwalterlehrgang I und II Oberbrandinspektor (OBI) 1. Feuerwehrkommandant (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 1 bis 5) drei Dienstjahre im Aktivstand, Kommandantenlehrgang 2. Feuerwehrkommandantstellvertreter (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 6/II und 6/I) drei Dienstjahre im Aktivstand, Kommandantenlehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1 DA 1.4.2. - Seite 5

Hauptbrandinspektor (HBI) 1. Feuerwehrkommandant (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 6/II und 6/I) drei Dienstjahre im Aktivstand, Kommandantenlehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, FLA Gold 2. Feuerwehrkommandantstellvertreter (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 7) drei Dienstjahre im Aktivstand, Kommandantenlehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, FLA Gold Stadtbrandinspektor (SBI) Feuerwehrkommandant (einer Feuerwehr der Ausrüstungsklasse 7) drei Dienstjahre im Aktivstand, Höhere Feuerwehrführerlehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, FLA Gold SONDEROFFIZIERSDIENSTGRADE AUF FEUERWEHREBENE: Feuerwehrarzt (FA) Arzt im Feuerwehrdienst drei Dienstjahre im Aktivstand, Grundlehrgang, Universitätsstudium der Medizin, Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufes als Arzt Feuerwehrkurat (FKR) Seelsorger im Feuerwehrdienst drei Dienstjahre im Aktivstand, Grundlehrgang Universitätsstudium der Theologie, Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge DA 1.4.2. - Seite 6

2.3. Dienstgrade für Inhaber von Funktionen auf Abschnitts- und Bezirksebene PROVISORISCHE DIENSTGRADE BIS ZUR ERFÜLLUNG DER VORAUSSETZUNGEN: Löschmeister (LM) drei Dienstjahre im Aktivstand, Funktion auf Abschnitts- oder Bezirksebene, Grundlehrgang, Voraussetzungen für eine weitere Beförderung noch nicht erfüllt. Sonstiger provisorischer Dienstgrad Liegen die Voraussetzungen für eine Beförderung in einen höheren Dienstgrad als LM vor, so ist eine Beförderung bis zu jenem Dienstgrad möglich, für den die Voraussetzungen erfüllt sind. Hauptbrandmeister (HBM) Abschnittswart drei Dienstjahre im Aktivstand, Zugskommandantenlehrgang zusätzlich: a) Abschnittsfunkwart: Funkwartlehrgang, FULA Silber b) Abschnittsatemschutzwart: Atemschutzwartlehrgang, ASLA Hauptverwalter (HV) Bezirksreferent für Verwaltung Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, FLA Gold, Verwalterlehrgang I und II Hauptbrandinspektor (HBI) Bezirksreferent Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, FLA Gold zusätzlich: a) Bezirksreferent für Recht und Organisation: Universitätsstudium der Rechtswissenschaften b) Bezirksreferent für Alarm- u. Nachrichtenwesen: Funkwartlehrgang, FULA Gold c) Bezirksreferent für Atem- und Körperschutz: Atemschutzwartlehrgang, ASLA DA 1.4.2. - Seite 7

d) Bezirksreferent für Gefährliche Stoffe: Gefährliche-Stoffe-Lehrgang e) Bezirksreferent für Feuerwehrjugend: Feuerwehrjugendbetreuer- Lehrgang f) Bezirksreferent für Technik: Technischer Lehrgang, TLA Gold g) Sonstiger Bezirksreferent: facheinschlägige(r) Lehrgang bzw. Qualifikation Abschnittsbrandinspektor (ABI) 1. Abschnittsfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold 2. Feuerwehrkommandant der Stadtfeuerwehr Rust am See (gemäß 20 Abs. 3 Bgld. FWG 1994 zugleich Bezirksfeuerwehrkommandant für das Gebiet der Freistadt Rust am See) Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold Brandrat (BR) 1. Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold 2. Bezirksfeuerwehrinspektor Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold 3. Feuerwehrkommandant der Stadtfeuerwehr Eisenstadt (gemäß 20 Abs. 3 Bgld. FWG 1994 zugleich Bezirksfeuerwehrkommandant für das Gebiet der Freistadt Eisenstadt) Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold Oberbrandrat (OBR) Bezirksfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold SONDEROFFIZIERSDIENSTGRADE AUF BEZIRKSEBENE: Bezirksfeuerwehrarzt (BFA) Bezirksreferent für medizinische Angelegenheiten drei Dienstjahre als Feuerwehrarzt, Seminar für Feuerwehrärzte Bezirksfeuerwehrkurat (BFKR) Bezirksreferent für das Seelsorgewesen drei Dienstjahre als Feuerwehrkurat, Seminar für Feuerwehrkuraten DA 1.4.2. - Seite 8

2.4. Dienstgrade für Inhaber von Funktionen auf Landesebene PROVISORISCHE DIENSTGRADE BIS ZUR ERFÜLLUNG DER VORAUSSETZUNGEN: Löschmeister (LM) drei Dienstjahre im Aktivstand, Funktion auf Landesebene, Grundlehrgang, Voraussetzungen für eine weitere Beförderung noch nicht erfüllt Sonstiger provisorischer Dienstgrad Liegen die Voraussetzungen für eine Beförderung in einen höheren Dienstgrad als LM vor, so ist eine Beförderung bis zu jenem Dienstgrad möglich, für den die Voraussetzungen erfüllt sind. Hauptbrandinspektor (HBI) Leiter eines Sachgebietes auf Landesebene: Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 1, fachlich zugeordnete Lehrgänge (wie Bezirksreferent), FLA Gold, fachlich zugeordnetes höchstes Leistungsabzeichen Brandrat (BR) Landesreferent Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, fachlich zugeordnete Lehrgänge (wie Bezirksreferent), FLA Gold, fachlich zugeordnetes höchstes Leistungsabzeichen Landesbranddirektorstellvertreter (LBDS) 1. Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold 2. Landesfeuerwehrinspektor Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold DA 1.4.2. - Seite 9

Landesbranddirektor (LBD) Landesfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang, Einsatzleiterlehrgang 2, FLA Gold SONDEROFFIZIERSDIENSTGRADE AUF LANDESEBENE: Landesfeuerwehrarzt (LFA) Landesreferent für medizinische Angelegenheiten drei Dienstjahre als Feuerwehrarzt, Seminar für Feuerwehrärzte bzw. Sonderregelung Landesfeuerwehrkurat (LFKR) Landesreferent für das Seelsorgewesen drei Dienstjahre als Feuerwehrkurat, Seminar für Feuerwehrkuraten bzw. Sonderregelung Der Landesfeuerwehrkommandant: Ing. Manfred Seidl Landesbranddirektor Diese Dienstanweisung ersetzt die Dienstanweisung Nr. 1.3.3. vom 01.07.1992. DA 1.4.2. - Seite 10