nach DIN 4102-12 Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung
Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN 4102-12 a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion d. Systemgeprüfte Tragkonstruktion e. Besondere Randbedingungen f. Unwesentliche Abweichungen 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Richtlinie 3.5 c. Kommentar zu 3.5 d. Gutachterliche Stellungnahme e. Besondere Randbedingungen f. Brandschutz für Unterflursysteme 2
Grundlegende Anforderung Funktionserhalt: Die elektrischen Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Quelle: MLAR 5.1.1 3
1. Elektrische Leitungsanlagen bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen, Tragkonstruktionen (z.b. Kabelpritschen) und dem erforderlichen Befestigungsmaterial. Quelle: VdS 2025 4.6 Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 4
2. Sicherheitstechnische Anlagen 1. Sicherheitsbeleuchtung 2. Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung 3. Brandmeldeanlagen 4. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 5. Natürliche Rauchabzugsanlagen 3. Ausreichend lang E30 1. Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung 2. Maschinelle Rauchabzugsanlagen 3. Bettenaufzüge in Krankenhäusern, Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung und Feuerwehraufzüge E90 5
Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Anforderungen sind in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt, z. B. in der Bauordnung, bzw. in umgesetzten MLAR-Richtlinien. BauO Bln LAR Berlin BbgBO LAR Brandenburg 6
Der Funktionserhalt ist gewährleistet, wenn die Leitungen: a) die Prüfanforderungen der DIN 4102-12:1998-11 erfüllen (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90). b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. Quelle: MLAR 5.2 7
Grundsätzliche Unterscheidung Normtragekonstruktion Gemäß DIN 4102-Teil 12 definierte Parameter Vorteil: Kabelhersteller unabhängig ( Sichere Lösung) Nachteil: Höherer Montageaufwand Kabelspezifische Tragkonstruktion Auf der Basis der DIN 4102-Teil 12 geprüfte Kabelanlagen mit definierten Abweichungen Vorteil: Geringerer Material- u. Montageaufwand Nachteil: 1 zu 1 Beziehung aus Kabel und Tragkonstruktion 8
Normtragekonstruktion Kabelrinne Randbedingungen: Unterstützungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 10 kg/m Breite max.: 300 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke Rinne: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 9
Normtragekonstruktion Kabelleiter Randbedingungen: Unterstüzungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 20 kg/m Breite max.: 400 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 10
Normtragekonstruktion Kabelschellen Schelle ohne LW Schelle mit LW Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm 11
Normtragekonstruktion Steigtrassen Varianten: ST-BS 81 UA max. 1,5m 20 kg/m Breite max. 600mm STU-BS UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 600mm Leichter LGG 60 UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 400mm 12
Besondere Anforderungen an Steigetrassen: WUM = Wirksame Unterstützungs Maßnahme Bei Steigetrassen gilt die Klassifizierung nur, wenn eine wirksame Abstützung (Abstand a 3500mm) der Kabel erfolgt. Quelle: DIN 4102-12 8.3 Variante 1 Variante 2 300mm 3500mm 13
Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 1. Die Steigetrasse entspricht den konstruktiven Randbedingungen des Abschnitts 3.2.1..Abweichend erfolgt die lastabtragende Befestigung nur an der Massivdeckenkonstruktion. Verwendung von Kopfplatten: ST-BS BGIQ STU-BS BGUQ 50 LGG 60 BGUQ 60 14
Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 Die zusätzliche Befestigung an einer nichttragenden Wandkonstruktion erfolgt mit Blech- oder Schnellbauschrauben im Stahlständerprofil der Wandkonstruktion. Quelle: Gutachterliche Stellungnahme Steigetrassen (3335/772/11-4) Variante 1: Direkt am Ständerwerk Variante 2: Mit Profil-Schiene am Ständerwerk Schutz Verschraubung 15
Mischbelegung Brandschutztechnisch keine Bedenken Anforderungen von anderen Normen (z.b. VDE) und Richtlinien (z.b. MLAR) für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten. Gutachterliche Stellungnahme Quelle: MLAR Kommentar 16
Nachweis Normtragekonstruktion: AbP + Zugelassenes Material Rote Mappe bzw. Gutachterliche Stellungnahme Normtragekonstruktion 17
PUK-Katalog Brandschutz / DIN 4102-12 Normtragekonstruktionen 18
Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Unterschiede zur Normtragekonstruktion 1. Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m 2. Unterstützungsabstand: UA 1,5 m statt 1,2 m 3. Maximale Breite: 400 mm statt 300 mm 4. Blechstärke: 0,75 (0,88) mm RG statt 1,5 mm RGS Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung 19
Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Wandbefestigung Benötigte Materialien: Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 20
Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Leichte Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 52-03F... KDU 52-15F Konsole: KUMS 010F KUMS 020F KUMS 030F KUMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 21
Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Schwere Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 60-03F.. KDU 60-20F Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Verstärkung: KHUSS 60 (SES 10x100, SEM 10, US 10x21) Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 22
Nachweis Systemgeprüfte Tragkonstruktion : AbP! Zugelassenes Material + Kabel laut AbP 23
Brandschutzkatalog / Kapitel Kabelspezifische Tragkonstruktionen 24
Weitere Systemgeprüfte Tragkonstruktionen Siehe: www.puk.com > Downloads > Funktionserhalt E30-E90, DIN 4102 Teil12 > Sondertragekonstruktionen 25
Besondere Randbedingungen 1. 11 Kennzeichnung Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das auf der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß: Quelle: DIN 4102-12 P-MPA-E-07-015 Elektrofirma Kurzschluss KG Firma Flinke Trasse GmbH 2014 x 26
Besondere Randbedingungen 2. 10 Übereinstimmungsnachweis Der Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Quelle 4102-12 Die Übereinstimmungserklärung kann nur derjenige ausfüllen, der die Elektrische Leitungsanlage vervollständigt bzw. komplettiert hat. Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 27
Besondere Randbedingungen 3. Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus: Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4 Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 28
Besondere Randbedingungen 4. Anforderung an Dübel 29
Besondere Randbedingungen 5. Die Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden. 30
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 1. Anforderung: Montage an isolierter Decke 31
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Montage mittels Rohrhülsen 32
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 2. Anforderung: Überbelegte Steigetrasse 33
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 34
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 35
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 3. Anforderung: Höhenversprung 36
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 37
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 4. Anforderung: Überbelegte Kabeltrasse 38
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Verkürzter Unterstützungsabstand 39
Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 40
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!