Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

Ähnliche Dokumente
Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

Funktionserhalt nach DIN Sven Stahmer, stellv. Leitung Entwicklung und Konstruktion

Brandschutz nach DIN Technische Information

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Das neue Baurecht im Saarland

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg

MLAR / LAR / RbALei MLAR

Sachverständigenbüro SVB POST

Katalog Teil Brandschutzsysteme E90

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Eine Marke der Gruppe 2011/12 KATALOG KABELVERLEGETECHNIK

SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000. Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.

Notbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März

ibmb~!.~ I Materialprüfanstalt III Materialprüfanstalt für das Bauwesen Beethovenstr. 52 D Braunschweig

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März

FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER.

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228):

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005

Anforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung

Brandschutz in der Elektroinstallation

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember

SÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224

Arbeitsblätter MLAR 2005

Anlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)

Wirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ W20 MONTAGEANLEITUNG

Referent. Kemal Bäuerle. Dipl.-Ing. Fliederweg Königsbach. Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)

Amtliche bauaufsichtliche Prüfzeugnisse mit PUK-Tragkonstruktionen Sonderverlegearten Kabelrinne Normtragekonstruktion "Rote Mappe"

Amtsblatt für Brandenburg

Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN

Tragkonstruktionssysteme Montagevorschrift

Funktionserhalt DIN 4102 Teil 12

Referentin. Dipl. Ing. Kerstin Kühnel. TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße Berlin Telefon:

iblr/,,{pa /ft*{, i.a: /,,.n G{iltigkeit der gutachterlichen Stellungnahme Nr. 3370r435tr09-Cil {Schreiben } vom chreiben

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

Tragkonstruktionssysteme Montageanleitung

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

KEIN AFFENTHEATER BEFESTIGUNG UNTER BRANDBEANSPRUCHUNG. Christian Benz

Wirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ W20

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand )

Technischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet

mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK10GR EK 2 Details EK10-D EK 4 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK20GR EK 10 Details EK20-D EK 12

Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen

5 Kennzeichnung 8 6 Übereinstimmungsbestätigung 8 7 Nachbelegung bei Anwendungen gemäß Abschnitt b) der Z

.4IPA. i BMB TU. Asbacher Str. 141 Abteilung: BS Linz

Leitungsanlagen von SAA Anforderungen an die Kabelanlagen

E-30 -, E-90 System nach DIN

Kabelabschottung BC-Brandschutz-Schott 90/UNO (Wand) Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

(3335/772/11-3) PUK-WERKE KG. Nobelstr Beurteilung von Kabeitragekonstruktionen der PUK

Funktionserhalt am Baustoff Holz. Kabelanlagen nach DIN 4102 Teil 12

mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK10GR IK 2 Details IK10-D IK 4 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK20GR IK 12 Details IK20-D IK 14

Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör

Außenstelle Erwitte Auf den Thränen Erwitte Telefon (02943) Telefax (02943)

Technik aktuell VM SB. Nr. 01 / / 5. Sehr geehrte Damen und Herren,

Gutachterliche Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme

Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Technische Information

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Brandschutzschalter und Funktionserhalt

Abschrift des ABP der MPA NRW Erwitte. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Kabel-/Kombiabschottung System ZZ-Stopfen BDS S 90. Zulassungsnummer: Z DIBt, Berlin. Leichte Trennwand 100 mm

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Produktmanager M.Eschrich

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

FUNKTIONSERHALT IM BRANDFALL

Leistungsbuch Seite 1 von 7 zur qualitätsgerechten Ausführung im Brandschutz

Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Bekleidung von Klebearmierungen

Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör. Peter Pardeyke Produktmanagement 23.

Standard Tragkonstruktion BRANDSCHUTZSYSTEME. Nicht-Standard Tragkonstruktion. Montagezubehör

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional

Montageanleitung / Seite 1 von 5 G+H PYROMENT KVB 2000

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

porofessionelle kabelverlegesysteme Innovative Befestigungslösungen Neuheiten nach DIN E-90

Kabelverlegeart. Kabelhersteller. Kabeltype. FACAB Lynen Eschweiler / LEONI STUDER AG Services GmbH /

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Lösungswege der Leitungsabschottung. MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie. Geprüfte Systeme

Beiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz

VdBP Rohdecke bis abgehängte Decke Frank Reichelt & Jörg Olschimke. VdBP 2011 I I MII 1

Funktionserhalt, wie weiter? Umfassende Sicherheitstechnik vom Profi

CABLE SUPPORT SYSTEMS E90 BRANDSCHUTZ

BRANDSCHUTZ TECHNIK B T. Invented by svt. Die Kabelbandage PYRO-SAFE LS. Brandschutz in Flucht- und Rettungswegen

fermacell AESTUVER special

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen

Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

-Sicherheitsbeleuchtung ohne E30 -Eine Alternative zum Dieselaggregat

VERLEGEANLEITUNG 709. SYSTEM F30 unter Stahlbeton

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Transkript:

nach DIN 4102-12 Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN 4102-12 a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion d. Systemgeprüfte Tragkonstruktion e. Besondere Randbedingungen f. Unwesentliche Abweichungen 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Richtlinie 3.5 c. Kommentar zu 3.5 d. Gutachterliche Stellungnahme e. Besondere Randbedingungen f. Brandschutz für Unterflursysteme 2

Grundlegende Anforderung Funktionserhalt: Die elektrischen Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Quelle: MLAR 5.1.1 3

1. Elektrische Leitungsanlagen bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen, Tragkonstruktionen (z.b. Kabelpritschen) und dem erforderlichen Befestigungsmaterial. Quelle: VdS 2025 4.6 Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 4

2. Sicherheitstechnische Anlagen 1. Sicherheitsbeleuchtung 2. Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung 3. Brandmeldeanlagen 4. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 5. Natürliche Rauchabzugsanlagen 3. Ausreichend lang E30 1. Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung 2. Maschinelle Rauchabzugsanlagen 3. Bettenaufzüge in Krankenhäusern, Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung und Feuerwehraufzüge E90 5

Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Anforderungen sind in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt, z. B. in der Bauordnung, bzw. in umgesetzten MLAR-Richtlinien. BauO Bln LAR Berlin BbgBO LAR Brandenburg 6

Der Funktionserhalt ist gewährleistet, wenn die Leitungen: a) die Prüfanforderungen der DIN 4102-12:1998-11 erfüllen (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90). b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. Quelle: MLAR 5.2 7

Grundsätzliche Unterscheidung Normtragekonstruktion Gemäß DIN 4102-Teil 12 definierte Parameter Vorteil: Kabelhersteller unabhängig ( Sichere Lösung) Nachteil: Höherer Montageaufwand Kabelspezifische Tragkonstruktion Auf der Basis der DIN 4102-Teil 12 geprüfte Kabelanlagen mit definierten Abweichungen Vorteil: Geringerer Material- u. Montageaufwand Nachteil: 1 zu 1 Beziehung aus Kabel und Tragkonstruktion 8

Normtragekonstruktion Kabelrinne Randbedingungen: Unterstützungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 10 kg/m Breite max.: 300 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke Rinne: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 9

Normtragekonstruktion Kabelleiter Randbedingungen: Unterstüzungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 20 kg/m Breite max.: 400 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 10

Normtragekonstruktion Kabelschellen Schelle ohne LW Schelle mit LW Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm 11

Normtragekonstruktion Steigtrassen Varianten: ST-BS 81 UA max. 1,5m 20 kg/m Breite max. 600mm STU-BS UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 600mm Leichter LGG 60 UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 400mm 12

Besondere Anforderungen an Steigetrassen: WUM = Wirksame Unterstützungs Maßnahme Bei Steigetrassen gilt die Klassifizierung nur, wenn eine wirksame Abstützung (Abstand a 3500mm) der Kabel erfolgt. Quelle: DIN 4102-12 8.3 Variante 1 Variante 2 300mm 3500mm 13

Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 1. Die Steigetrasse entspricht den konstruktiven Randbedingungen des Abschnitts 3.2.1..Abweichend erfolgt die lastabtragende Befestigung nur an der Massivdeckenkonstruktion. Verwendung von Kopfplatten: ST-BS BGIQ STU-BS BGUQ 50 LGG 60 BGUQ 60 14

Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 Die zusätzliche Befestigung an einer nichttragenden Wandkonstruktion erfolgt mit Blech- oder Schnellbauschrauben im Stahlständerprofil der Wandkonstruktion. Quelle: Gutachterliche Stellungnahme Steigetrassen (3335/772/11-4) Variante 1: Direkt am Ständerwerk Variante 2: Mit Profil-Schiene am Ständerwerk Schutz Verschraubung 15

Mischbelegung Brandschutztechnisch keine Bedenken Anforderungen von anderen Normen (z.b. VDE) und Richtlinien (z.b. MLAR) für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten. Gutachterliche Stellungnahme Quelle: MLAR Kommentar 16

Nachweis Normtragekonstruktion: AbP + Zugelassenes Material Rote Mappe bzw. Gutachterliche Stellungnahme Normtragekonstruktion 17

PUK-Katalog Brandschutz / DIN 4102-12 Normtragekonstruktionen 18

Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Unterschiede zur Normtragekonstruktion 1. Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m 2. Unterstützungsabstand: UA 1,5 m statt 1,2 m 3. Maximale Breite: 400 mm statt 300 mm 4. Blechstärke: 0,75 (0,88) mm RG statt 1,5 mm RGS Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung 19

Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Wandbefestigung Benötigte Materialien: Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 20

Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Leichte Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 52-03F... KDU 52-15F Konsole: KUMS 010F KUMS 020F KUMS 030F KUMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 21

Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Schwere Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 60-03F.. KDU 60-20F Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Verstärkung: KHUSS 60 (SES 10x100, SEM 10, US 10x21) Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 22

Nachweis Systemgeprüfte Tragkonstruktion : AbP! Zugelassenes Material + Kabel laut AbP 23

Brandschutzkatalog / Kapitel Kabelspezifische Tragkonstruktionen 24

Weitere Systemgeprüfte Tragkonstruktionen Siehe: www.puk.com > Downloads > Funktionserhalt E30-E90, DIN 4102 Teil12 > Sondertragekonstruktionen 25

Besondere Randbedingungen 1. 11 Kennzeichnung Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das auf der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß: Quelle: DIN 4102-12 P-MPA-E-07-015 Elektrofirma Kurzschluss KG Firma Flinke Trasse GmbH 2014 x 26

Besondere Randbedingungen 2. 10 Übereinstimmungsnachweis Der Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Quelle 4102-12 Die Übereinstimmungserklärung kann nur derjenige ausfüllen, der die Elektrische Leitungsanlage vervollständigt bzw. komplettiert hat. Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 27

Besondere Randbedingungen 3. Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus: Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4 Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 28

Besondere Randbedingungen 4. Anforderung an Dübel 29

Besondere Randbedingungen 5. Die Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden. 30

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 1. Anforderung: Montage an isolierter Decke 31

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Montage mittels Rohrhülsen 32

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 2. Anforderung: Überbelegte Steigetrasse 33

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 34

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 35

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 3. Anforderung: Höhenversprung 36

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 37

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 4. Anforderung: Überbelegte Kabeltrasse 38

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Verkürzter Unterstützungsabstand 39

Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 40

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!