Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

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2 Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion d. Systemgeprüfte Tragkonstruktion e. Besondere Randbedingungen f. Unwesentliche Abweichungen 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Richtlinie 3.5 c. Kommentar zu 3.5 d. Gutachterliche Stellungnahme e. Besondere Randbedingungen f. Brandschutz für Unterflursysteme 2

3 Grundlegende Anforderung Funktionserhalt: Die elektrischen Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Quelle: MLAR

4 1. Elektrische Leitungsanlagen bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen, Tragkonstruktionen (z.b. Kabelpritschen) und dem erforderlichen Befestigungsmaterial. Quelle: VdS Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 4

5 2. Sicherheitstechnische Anlagen 1. Sicherheitsbeleuchtung 2. Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung 3. Brandmeldeanlagen 4. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 5. Natürliche Rauchabzugsanlagen 3. Ausreichend lang E30 1. Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung 2. Maschinelle Rauchabzugsanlagen 3. Bettenaufzüge in Krankenhäusern, Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung und Feuerwehraufzüge E90 5

6 Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Anforderungen sind in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt, z. B. in der Bauordnung, bzw. in umgesetzten MLAR-Richtlinien. BauO Bln LAR Berlin MLAR BbgBO LAR Brandenburg 6

7 Der Funktionserhalt ist gewährleistet, wenn die Leitungen: a) die Prüfanforderungen der DIN : erfüllen (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90). b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. Quelle: MLAR 5.2 7

8 Grundsätzliche Unterscheidung Normtragekonstruktion Gemäß DIN 4102-Teil 12 definierte Parameter Vorteil: Kabelhersteller unabhängig ( Sichere Lösung) Nachteil: Höherer Montageaufwand Kabelspezifische Tragkonstruktion Auf der Basis der DIN 4102-Teil 12 geprüfte Kabelanlagen mit definierten Abweichungen Vorteil: Geringerer Material- u. Montageaufwand Nachteil: 1 zu 1 Beziehung aus Kabel und Tragkonstruktion 8

9 Normtragekonstruktion Kabelrinne Randbedingungen: Unterstützungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 10 kg/m Breite max.: 300 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke Rinne: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 9

10 Normtragekonstruktion Kabelleiter Randbedingungen: Unterstüzungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 20 kg/m Breite max.: 400 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 10

11 Normtragekonstruktion Kabelschellen Schelle ohne LW Schelle mit LW Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm 11

12 Normtragekonstruktion Steigtrassen Varianten: ST-BS 81 UA max. 1,5m 20 kg/m Breite max. 600mm STU-BS UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 600mm Leichter LGG 60 UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 400mm 12

13 Besondere Anforderungen an Steigetrassen: WUM = Wirksame Unterstützungs Maßnahme Bei Steigetrassen gilt die Klassifizierung nur, wenn eine wirksame Abstützung (Abstand a 3500mm) der Kabel erfolgt. Quelle: DIN Variante 1 Variante 2 300mm 3500mm 13

14 Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 1. Die Steigetrasse entspricht den konstruktiven Randbedingungen des Abschnitts Abweichend erfolgt die lastabtragende Befestigung nur an der Massivdeckenkonstruktion. Verwendung von Kopfplatten: ST-BS BGIQ STU-BS BGUQ 50 LGG 60 BGUQ 60 14

15 Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 Die zusätzliche Befestigung an einer nichttragenden Wandkonstruktion erfolgt mit Blech- oder Schnellbauschrauben im Stahlständerprofil der Wandkonstruktion. Quelle: Gutachterliche Stellungnahme Steigetrassen (3335/772/11-4) Variante 1: Direkt am Ständerwerk Variante 2: Mit Profil-Schiene am Ständerwerk Schutz Verschraubung 15

16 Mischbelegung Brandschutztechnisch keine Bedenken Anforderungen von anderen Normen (z.b. VDE) und Richtlinien (z.b. MLAR) für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten. Gutachterliche Stellungnahme Quelle: MLAR Kommentar 16

17 Nachweis Normtragekonstruktion: AbP + Zugelassenes Material Rote Mappe bzw. Gutachterliche Stellungnahme Normtragekonstruktion 17

18 PUK-Katalog Brandschutz / DIN Normtragekonstruktionen 18

19 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Unterschiede zur Normtragekonstruktion 1. Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m 2. Unterstützungsabstand: UA 1,5 m statt 1,2 m 3. Maximale Breite: 400 mm statt 300 mm 4. Blechstärke: 0,75 (0,88) mm RG statt 1,5 mm RGS Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung 19

20 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Wandbefestigung Benötigte Materialien: Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 20

21 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Leichte Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 52-03F... KDU 52-15F Konsole: KUMS 010F KUMS 020F KUMS 030F KUMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 21

22 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Schwere Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 60-03F.. KDU 60-20F Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Verstärkung: KHUSS 60 (SES 10x100, SEM 10, US 10x21) Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 22

23 Nachweis Systemgeprüfte Tragkonstruktion : AbP! Zugelassenes Material + Kabel laut AbP 23

24 Brandschutzkatalog / Kapitel Kabelspezifische Tragkonstruktionen 24

25 Weitere Systemgeprüfte Tragkonstruktionen Siehe: > Downloads > Funktionserhalt E30-E90, DIN 4102 Teil12 > Sondertragekonstruktionen 25

26 Besondere Randbedingungen Kennzeichnung Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das auf der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß: Quelle: DIN P-MPA-E Elektrofirma Kurzschluss KG Firma Flinke Trasse GmbH 2015 x 26

27 Besondere Randbedingungen Übereinstimmungsnachweis Der Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Quelle Die Übereinstimmungserklärung kann nur derjenige ausfüllen, der die Elektrische Leitungsanlage vervollständigt bzw. komplettiert hat. Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 27

28 Besondere Randbedingungen 3. Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus: Mauerwerk nach DIN bis 4 Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 Porenbeton-Bauplatten nach DIN

29 Besondere Randbedingungen 4. Anforderung an Dübel 29

30 Besondere Randbedingungen 5. Die Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden. 30

31 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 1. Anforderung: Montage an isolierter Decke 31

32 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Montage mittels Rohrhülsen 32

33 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 2. Anforderung: Überbelegte Steigetrasse 33

34 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 34

35 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 35

36 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 3. Anforderung: Höhenversprung 36

37 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 37

38 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 4. Anforderung: Überbelegte Kabeltrasse 38

39 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Verkürzter Unterstützungsabstand 39

40 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 40

41 MLAR Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

42 Agenda: 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Richtlinie 3.5 c. Kommentar zu 3.5 d. Gutachterliche Stellungnahme e. Besondere Randbedingungen f. Brandschutz für Unterflursysteme 42

43 MLAR, LAR und RbALei Begriffe MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen in der Fassung von November Bauaufsichtlich eingeführt auf Länderebene: LAR Leitungsanlagenrichtlinie (z. B.: LAR-NRW) RbALei Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (z. B.: RbALei-Sachsen) 43

44 3.5 Installationsschächte und kanäle Unterdecken und Unterflurkanäle Unterdecken müssen einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und bei einer Brandbeanspruchung sowohl von oben als auch von unten in notwendigen Fluren mindestens feuerhemmend sein und in notwendigen Treppenräumen und in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie mindestens der notwendigen Feuerwiderstandsfähigkeit der der Decke entsprechen. Die besonderen Anforderungen hinsichtlich der brandsicheren Befestigung der im Bereich zwischen den Geschossdecken und Unterdecken verlegten Leitungen sind zu beachten. 44

45

46 min. 50 mm

47 Kommentar 47

48 Kommentar zu Herabfallen verhindern Nach den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für Unterdecken dürfen diese Decken im Brandfall z. B. nicht durch herabfallende Leitungen mechanisch belastet werden. Ein Herabfallen ist nicht zu befürchten, wenn die Leitungen mit Stahlbauteilen und Metalldübeln wie folgt an den massiven Umfassungsbauteilen des Deckenhohlraumes befestigt werden: 48

49 Kommentar zu Dimensionierung Die Stahlbauteile sind so zu dimensionieren, dass die rechnerische Zugspannung den Wert σ (Sigma) = 9 N/mm² nicht überschreiten. Ausleger sind an den freien Enden zusätzlich abzufangen. elektrische Leitung + Gewicht der Kabelpritsche + Trag- und Befestigungssystem = Zulässige Last Produkt AS Zulässige Last GB M8 36,6 mm² 32,94 kg GB M10 58 mm² 52,2 kg GB M12 84,3 mm² 75,87 kg KDU mm² 139,4 kg KDU mm² 278,9 kg KDU mm² 344,0 kg Diese Werte gelten für Brandbeanspruchung < 30 Minuten 49

50 Kommentar zu Anforderung an Dübel Die Metalldübel müssen für die Verankerung im gerissenen Beton über die Verankerung leichter Deckenverkleidungen und Unterdecken geeignet sein und als bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ), einer europäisch technischen Zulassung (ETA) oder eine Zustimmung der Obersten Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall haben. 50

51 Kommentar Ein Herabfallen im Brandfall ist ebenfalls nicht zu befürchten, wenn elektrische Kabel und Leitungen auf Kabeltrag- oder Kabelbefestigungssysteme verlegt werden, die im Zusammenwirken mit Kabel und Leitungen besonderer Bauart der Funktionserhaltsklasse E30 nach DIN entsprechen. Dies gilt nur für Konstruktionen mit Gewindestab an Konsolspitze. 51

52 Anforderung an die Befestigung der im Bereich zwischen Geschossdecken und Unterdecken verlegten Leitungen 52

53 Test im Brandofen 53

54 Ermittlung der Mindestabstände 54

55 Abhängehöhe = mm, Breite der Kabelrinne = 300 mm Beispiele für die Durchbiegung der Kabelrinne bei unterschiedlicher Systemen Stiel KDU 52 RG 60-30S RGV-BS VB-BS Stiel KDU 60 RGS 60-30S RGV-BS VB-BS Pendelabhängung RGS 60-30S RGV-BS VB-BS Wandbefestigung RGS 60-30S RGV-BS VB-BS

56 Stiellänge = mm Übersicht der Durchbiegungen in mm

57 Kommentar Trennsteg Bei gleichzeitiger Verwendung eines Trennstegs kann der Verbinder unter der Kabelrinne angeordnet werden. Hierfür muss der Trennsteg mindestens 100 mm über die Stoßstelle hinweg geführt werden. 57

58 Kommentar Anforderung an Decken und Wände Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Decken aus 1. Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder 2. Porenbeton gemäß DIN 4223 bzw. 3. Massivwänden aus Mauerwerk nach DIN bis 4 oder 4. Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 befestigt werden, 5. deren Feuerwiderstandsklasse mindestens F30 nach DIN entspricht. (siehe Abschnitt 5.3) 58

59 Katalog Brandschutz, Kapitel Fluchtweginstallation 59

60 Technische Information Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme 60

61 3.5 Installationsschächte und -Kanäle, Unterdecken 61

62 3.5.6 Kunststoffeinbaueinheiten sind in Rettungswegen verboten 62

63 3.5.6 Kunststoffeinbaueinheiten sind in Rettungswegen verboten Sie müssen dichtschließende Verschlüsse aus nichtbrennbaren Baustoffen haben z.b. Edelseinheit blind 63

64 Brandschutzschott 64

65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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