MLAR/LAR Brandschutztag Hannover

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1 MLAR/LAR Brandschutztag Hannover

2 Inhaltsübersicht Bauaufsichtliche Schutzziele Inhalt MLAR/LAR Definitionen Brandlastkapselungen Befestigungen und Tragsysteme Abschottungen von Einzelleitungen Funktionserhalt

3 Risiken und Anforderungen Tragfähigkeit Raumabschluss Oberflächentemperatur (140 K i.m K max) (Rauchausbreitung)

4 Brandschutzsysteme Eignungsnachweise nichtgeregelter Bauarten Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DIBt, Berlin Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zugelassene Materialprüfanstalt ABZ ABP Kabelabschottung Kabelkanal (E-/I-) Kabelanlagen Funktionserhalt Rohrabschottungen, brennbare Rohre Rohrabschottungen, nichtbrennbare Rohre ABZ ABP ABP ABZ ABP

5 Brandschutzsysteme Übereinstimmungserklärung Alle Systeme mit ABZ oder ABP notwendig gemäß ABZ bzw. ABP Kennzeichnung Alle Systeme mit ABZ notwendig gemäß ABZ Alle Systeme mit ABP Nicht gefordert gemäß ABP (Ausnahme: E-Kanal: gemäß DIN )

6 MLAR, LAR und RbALei - Begriffe MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen in der Fassung von November Bauaufsichtlich eingeführt auf Länderebene: LAR Leitungsanlagenrichtlinie (z. B.: LAR-NRW) RbALei Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (z. B.: RbALei-Sachsen)

7 Kommentar

8 MLAR 10/2005 Schutzzielbetrachtung aus Sicht des Baurechts Reduzierung der Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Freihaltung der Flucht- und Rettungswege Anpassung der Wand- und Deckendurchführungen bei Leitungsanlagen an Installationswerkstoffe unter Beachtung der Wärmeleitung Anpassung an die aktuellen Gebäudestrukturen

9 MLAR 10/2005 Schutzzielbetrachtung aus Sicht der Praxis Nachinstallation im Bestand Wie? - F 30 Unterdecken / I-Kanäle/Schächte? - Bestandsschutz (7kWh/m²)? - Sind Kabelbeschichtungen die Lösung? Moderne Installationen (Vorwand/Schächte) = Gemischtbelegung - brennbare/nichtbrennbare Rohre - elektrische Leitungen - Raumentlüftung (DIN )

10 MLAR 10/2005 Kapitel 2 Begriffsdefinition Leitungen Elektrische Leitung Einzelnes Kabel mit / ohne Beschichtung inklusive Befestigung der Leitung Elektrische Leitungsanlage Elektrische Leitungen mit Regel- und Steuereinrichtungen Messeinrichtungen Befestigung

11 MLAR 10/2005 Kapitel 2 Begriffsdefinition Leitungen Rohrleitungen Installationsrohr (blank) / Installationsrohre mit Stegmantel ( 2 mm) und der Befestigung Rohrleitungsanlagen Rohrleitung mit Dämmung Armaturen und Verbinder Messeinrichtungen

12 MLAR 10/2005 Kapitel 3 Elektrische Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen Elektrische Leitungen und Rohre dürfen in I-Schächten und Kanälen verlegt werden über Unterdecken / unter Hohlraumböden verlegt werden I30 A A Schnitt A-A I30 1) F30 Rettungsweg Rettungsweg Rettungsweg Rettungsweg F30

13 MLAR 10/2005 Kapitel 3, Erleichterungen Elektrische Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen Elektrische Leitungen dürfen einzeln voll ein geputzt werden innerhalb von F 30 leichten Trennwänden einzeln verlegt werden (keine Kabelbündel)

14 MLAR 10/2005 Kapitel 3, Erleichterungen Rohrleitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen Rohrleitungsanlagen dürfen offen verlegt werden, wenn - Rohrleitung nichtbrennbar - brennbare Beschichtung max. 0,5 mm - geringfügige brennbare Befestigungs- und Dichtmittel sind zulässig - Dämmung nichtbrennbar in Schlitzen verlegt werden, wenn brennbare Dämmstoffe verwendet werden Abdeckung mind. 15 mm mineralischer Putz 15 mm mineralische Bauplatte, z. B. Gipskarton Massive Wand

15 MLAR 10/2005 Kapitel 3 Problemstellung bei Nachinstallationen im Bestand Fragestellung: Besteht Bestandsschutz? Wie hoch ist die installierte Brandlast? Lässt sich die Brandlast durch eine nachträgliche Kabelbeschichtung reduzieren? Welche Vorteile bringt eine Kabelbeschichtung?

16 Installationen in Rettungswegen Kapselung durch Bandagen

17 Installationen in Rettungswegen ELT-Verteiler Stahlblech

18 Installationen in Rettungswegen Stahlblech ELT-Verteiler nach brandschutztechnischer Sanierung

19 Negativbeispiel aus der Praxis Installationen in Rettungswegen

20 Wortlaut Abschnitt MLAR 11/2005 (LAR/RbALei) Befestigungen...Die besonderen Anforderungen hinsichtlich der brandsicheren Befestigung der im Bereich zwischen den Geschossdecken und den Unterdecken verlegten Leitungen sind zu beachten.

21 Auslegung von Unterdecken in Rettungswegen Traverse für Kabeltrasse Auslegung unter Brandbelastung bis 30 min. mind. 50 mm Metalldübel mit Eignungsnachweis oder in vergleichbarer Ausführung. Rohrschellen mit Eignungsnachweis Sicherheitsbefestigung gegen Zerstörung der Decke im Brandfall durch Abknicken Auslegung der Zugkräfte =9 N/mm² (unter Brandbeanspruchung mind. 30 min.) Keine Zerstörung der Unterdecke durch herabfallende Lasten innerhalb von 30 min. F30-Unterdecke mit ABP, bei Brandbeanspruchung von oben und von unten, einschließlich der Aufhängungen Öffnungen, Lampen und Lautsprecher müssen der Qualität der Unterdecken entsprechen. Einzelkabel und Aufhängungen 8 mm dürfen ohne Nachweis durchgeführt werden. (Verschluss der Öffnungen mit nichtbrennbaren Baustoffen)

22 Fachgerechte Ausführung von Installationen Flur

23 Verformungen von Installationstrassen nach Brand

24 Schienensystem nach Brandbeanspruchung

25 Schellensystem vor und nach Brandbeanspruchung

26 Versagensarten Schellensystem

27 Versagensart Schienensystem

28 Tragkonsole nach Brandbeanspruchung

29 Kommentar und Anwendungsempfehlungen MLAR Befestigungen Ausschluss Herabfallen/negative Beeinträchtigung U-Decke Max. Zugspannungen von Stahlbauteilen entsprechend DIN Zusätzliche Abhängung der Ausleger von Tragsystemen an freien Enden Soweit keine weiteren Nachweise für Dübel vorliegen: Metalldübel M8 mit abz, doppelte Setztiefe bzw. mindestens 60 mm Nachweis der Kabeltragsysteme durch Brandprüfung nach DIN Abstand UK-Kabeltragkonstruktion bis OK- Unterdecke mindestens 50 mm

30 Nachweiskonzept Abhängungen gemäß DIN Zug 9 N/mm² für FWD 60 Zug 6 N/mm² für FWD 120 Schrauben 15 N/mm² für FWD 60 Schrauben 10 N/mm² für FWD 120

31 Maximale Lasten für Gewindestangen und Schrauben unter Brand Maximale Lasten für Gewindestangen und Schrauben der Mindestgüte S 235 und 4.6 [kg] bei max. Stahlspannung 9 N/mm 2 6 N/mm 2 M6 18,6 12,4 M8 32,9 22,0 M10 52,2 34,8 M12 75,9 50,6 M14 103,5 69,0 M16 141,3 94,2

32 Charakt. Zugspannung unter Brandbeanspruchung für C-Stahl (DIBt-Beurteilung von Verankerungen im Beton bei Brandbeanspruchung 10/2003, vereinfachtes Nachweisverfahren) Außen- bzw. Gewindedurchmesser Mindestverankerungstiefe h ef Rk,s, fi [N/mm²] charakteristische Zugspannung bei Stahlversagen für C-Stahl für eine Feuerwiderstandsdauer von [mm] [mm] 30 min 60 min 90 min 120 min 6 / M / M / M / M12 und größer

33 Charakt. Zugspannung unter Brandbeanspruchung für A4-Stahl (DIBt-Beurteilung von Verankerungen im Beton bei Brandbeanspruchung 10/2003, vereinfachtes Nachweisverfahren) Außen- bzw. Gewindedurchmesser Mindestverankerungstiefe h ef Rk,s, fi [N/mm²] charakteristische Zugspannung bei Stahlversagen für C-Stahl für eine Feuerwiderstandsdauer von [mm] [mm] 30 min 60 min 90 min 120 min 6 / M / M / M / M12 und größer

34 Umsetzung von Brandprüfungen in der Praxis

35 MLAR 10/2005 Kapitel 4 Erleichterungen nach MLAR

36 F 30 (Länder) In F 30-Wänden keine Anforderungen an Abschottungen (wie Türen), lediglich rauchdicht mit nichtbrennbaren Abschottungen F 30-Länder, 9 von 16 (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen) fordern in F 30 Wänden S 30 Abschottungen

37 Definition Einzelkabel Einzelkabel = Einzelkabel ohne Begrenzung des Kabeldurchmessers (Sachsen max. 32 mm) Einzelkabel = Kabel mit Nullabstand untereinander, max. Breite 5 cm

38 Regeldetail MLAR

39 Ausführung TGA entsprechend MLAR Konstruktions-RB: nicht brennbares Rohr Ø 150 mm d Wand 80 mm, F 90 Vermörtelung

40 Führung von Leitungen durch Wände/Decken - MLAR Einzelne Leitungen (ohne Dämmung) durch gemeinsame bzw. eigene Durchbrüche oder Bohrlöcher Abstände zwischen den einzelnen Leitungen

41 Führung von Leitungen durch Wände/Decken - MLAR Einzelne Rohrleitungen (mit Dämmung) in Durchbrüchen oder Bohröffnungen Abstände zwischen der Dämmschicht- bzw. der Kabeloberfläche (im Durchführungsbereich)

42 MLAR 10/2005 Kapitel 4 Mindestabstand zwischen zwei Abschottungen R90-Durchführung mit Armaflex, Dämmung durchgehend mit BSB und ABP B1 A1 > 1000 C z.b. Rockwool Conlit Schale 150P R90-Durchführung mit BSM und ABZ A1/A2 A1 B1/ B1/ B1/ B2 B2 M M K M K M B2 a K = Körperschalldämmung M Mörtel = R90-Durchführung mit Steinwolle und ABP F90 Massivbauteile oder leichte F90-Trennwände a a S90-Durchführung mit ABZ a F90 a 50 mm ABZ = Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ABP = Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis BSM = Brandschutzmanschette BSB = Brandschutzbänder A1/A2 Baustoffklasse nichtbrennbar B1/B2 Baustoffklasse brennbar... der Mindestabstand zwischen zwei Abschottungen (z.b. R90/S90) ergibt sich aus den Bestimmungen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse; fehlen entsprechende Festlegungen, ist der Abstand avon mindestens 50 mm erforderlich,... Hinweis: Anforderungen an die weiterführende Dämmung entsprechend der ABZ/ABP. Liegen keine Anforderungen vor, gilt Baustoffklasse mind. B2. Bei Wanddurchführungen müssen die BSM beidseitig angeordnet werden.

43 MLAR 10/2005 Kapitel 5 Elektrischer Funktionserhalt Schutzzielbetrachtung nach der spezifischen Nutzung Trennung der Leitungstrassen Trennung der Verteilung - Räumlich - Abstand - Gehäuse Dauer des Funktionserhaltes Die spezifische Schutzzielbetrachtung ist Priorität 1 bei der Planung

44 MLAR 10/2005 Kapitel 5 Dauer des Funktionserhaltes Mindestens 90 Minuten für Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung Maschinelle Rauchabzugsanlagen oder Druckentrauchungsanlagen bei besonderen Sicherheitsanforderungen Feuerwehr-/Bettenaufzüge in Krankenhäusern/Gebäuden mit ähnlichem Zweck Ausnahmen E 30 in Treppenräumen und innerhalb von Fahrschächten und Triebwerksräumen

45 MLAR 10/2005 Kapitel 5 Dauer des Funktionserhaltes Mindestens 30 Minuten für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Lautsprecheranlagen für Sicherheitsanweisungen Ausnahme Brandabschnitte < 1600 m 2

46 Funktionserhalt (E) elektrischer Verteiler gemäß MLAR Gem E-Dauer gewährleistet, wenn in eigenen Räumen oder durch Bauteile umgeben sind deren F-Dauer einschließlich Türen, Klappen usw. der E-Dauer des Verteilers entspricht

47 Funktionserhalt elektrischer Verteiler gemäß MLAR E30-E90 ohne E S30-S90 Durchführungen Wand/Decken/ Boden/Türen in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie der Funktionserhalt E30-E90 F30-F90

48 Funktionserhalt elektrischer Verteiler gemäß MLAR Allgemeine Stromversorgung Funktionserhalt E 30 E 90 Quelle: Lippe/Wesche

49 Funktionserhalt elektrischer Verteiler gemäß MLAR Wenn getrennte Räume nicht möglich: * Allgemeine Stromversorgung Funktionserhalt E 30 E 90 Maßnahmen gegen Überschlag Quelle: Lippe/Wesche

50 Funktionserhalt elektrischer Verteiler FWD = Dauer des Funktionserhaltes Innentemperaturen zum Klassifizierungszeitpunkt bei Kanälen und Verteilern ca. 140 C Kritische Temperatur von elektronischen Bauteilen (z. B. Bussysteme) ca. 50 C!!! Einfluss von Feuchtigkeit???

51

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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