Technischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet"

Transkript

1 Building Technologies Technischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet Nur für internen Gebrauch Siemens For internal AG use only Alle / Rechte Siemens vorbehalten. AG 2010

2 für Unterbrechungsfreie Brandmeldesysteme Alarmierung Brandschutz ist Lebensschutz. Bauauflagen, Planungsvorgaben und entsprechende Ausschreibungen sicherheitsbewusster Bauträger fordern deshalb verstärkt auch den Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen. Für Architekten, Planer und Bauingenieure heißt das: Richtlinien kennen, Alternativen prüfen, Vorteile nutzen. Thomas Rhinow

3 Inhaltsverzeichnis Unterbrechungsfreie Alarmierung 1 MLAR 2 Anforderungen und Funktion 3 Nutzen 4 Weiterführende Informationen 5 Funktionserhalt Simone Müller

4 für MLAR Brandmeldesysteme MLAR Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR beschreibt im Wesentlichen die Anforderungen, die an Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen sowie bei der Durchführung durch Decken und Wände gestellt werden.

5 für Ziele Brandmeldesysteme der MLAR 1 Sicherung der Benutzbarkeit der für die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall und für die Brandbekämpfung bedeutsamen Gebäudebereiche durch Begrenzung von Einbauten hier in Form von Leitungsanlagen aus brennbaren Stoffen, und damit der Brandlast in diesen Bereichen auf ein unbedenkliches Maß. 2 Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch durch bestimmte Wände und Decken, die aus Gründen des baulichen Brandschutzes feuerwiderstandsfähig sein müssen, durch die Leitungsanlagen geführt werden. 3 Aufrechterhaltung der Funktion der elektrischen Leitungsanlagen für bestimmte, bauordnungsrechtlich geforderte Sicherheitseinrichtungen bei äußerer Brandeinwirkung auf diese Leitungsanlagen.

6 Inhaltsverzeichnis Unterbrechungsfreie Alarmierung 1 MLAR 2 Anforderungen und Funktion 3 Nutzen 4 Weiterführende Informationen 5 Funktionserhalt Simone Müller

7 für Anforderungen Brandmeldesysteme und Funktion Anforderungen Die Sicherstellung des Funktionserhalts von elektrischen Leitungen sowie die unterbrechungsfreie Funktion von Alarmierungsmitteln im Brand- und Störungsfall Aus diesem Sachverhalt erfolgt die Anforderung aus Normen, Vorschriften, Richtlinien und nicht zuletzt Planern und Kunden, den lückenlosen Betrieb der Alarmierungsmittel sicherzustellen Mit der Funktion Turbo-Isolator sind diese Anforderungen in die Siemens Brandmeldefamilie umgesetzt worden

8 für Anforderungen Brandmeldesysteme und Funktion Was bedeutet unterbrechungsfrei Wikipedia Zerteilung einer Verbindung; Öffnung einer Leitung, eines Rohres, eines Seils Störung einer Kommunikation, eines Gesprächs kurzzeitige Aussetzung einer Handlung um diese später wieder aufzunehmen juristisch: Aussetzen einer vertraglich vereinbarten Frist Informatik: kurzfristige Aussetzung eines Programms, um eine höherpriorisierte und damit zeitkritische Verarbeitung durchzuführen

9 für Anforderungen Brandmeldesysteme und Funktion Was bedeutet unterbrechungsfrei ZVEI Ein Ringleitungssystem mit Leitungen ohne Funktionserhalt ist nur zulässig, wenn durch labortechnische Prüfung nachgewiesen ist, dass bei einem Leitungsfehler (Drahtbruch Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) während der Alarmierung die Funktion aller in anderen Brandabschnitten angeschlossenen, bauordnungsrechtlich geforderten Signalgebern um nicht mehr als 5 s unterbrochen wird

10 für Anforderungen Brandmeldesysteme und Funktion Funktion Die Isolierung eines Kurzschlusses auf dem FDnet wurde generell verbessert, indem kein Bus-Geräte-Reset (SW) erfolgt und die Trenner der FDnet-Geräte den Kurzschluss wesentlich schneller isolieren können (HW:Turbo-Isolator). Die Kurzschluss- Stelle kann so innerhalb einer Sekunde isoliert werden Da die FDnet-Alarmgeräte die Funktion Turbo-Isolator eingebaut haben, werden diese praktisch dauernd von einer Seite des Melderringes gespeist, derweil die Kurzschluss-Seite abgetrennt, isoliert, wird. Die Alarmierung erfolgt unterbrechungsfrei, weil die Energiespeicher der Alarmgeräte den sehr kurzen Speisungsausfall kompensieren können

11 für Anforderungen Brandmeldesysteme und Funktion Alarmierung wird unterbrechungsfrei aufrechterhalten

12 Inhaltsverzeichnis Unterbrechungsfreie Alarmierung 1 MLAR 2 Anforderungen und Funktion 3 Nutzen 4 Weiterführende Informationen 5 Funktionserhalt Simone Müller

13 für Nutzen Brandmeldesysteme 1 Normen (EN54) und Richtlinien (MLAR) Die Anforderungen der Normen und Richtlinien werden bereits heute in besonderem Maße erfüllt. Mit dem Turbo-Isolator sind wir auch für zukünftige Anforderungen bestens gerüstet 2 Wettbewerb Die Aufrechterhaltung der unterbrechungsfreien Alarmierung auf dem FDnet ist nach unserem heutigem Kenntnisstand ein Alleinstellungsmerkmal für die Siemens Brandmeldefamilie Sinteso FS20 und SIGMASYS Sinteso 3 Vorteil Ein FDnet-Ring für Detektion und Alarmierung bei Erfüllung aller Anforderungen von Normen und Richtlinien

14 für Normen Brandmeldesysteme EN54, MLAR In Anbetracht der aktuellen Diskussionen um die Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie deren Kommentierung durch den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. (ZVEI) und der VdS Schadenverhütung GmbH bezüglich E30-Verkabelung zum Aufrechterhalten der unterbrechungsfreien Alarmierung von busversorgte Signalgeber können wir davon ausgehen, dass dieser Sachverhalt zeitnah auch in die dafür vorgesehen Normen aufgenommen und/oder geändert wird Den aktuellen Anforderungen nach einer unterbrechungsfreier Alarmierung trägt Siemens mit dem Turbo-Isolator Rechnung Dank der neuen, wirtschaftlichen Technologie übertrifft die Siemens Brandmeldefamilie diese sogar, ohne die teuren Leitungen mit Funktionserhalt verlegen zu müssen

15 für Wettbewerb Brandmeldesysteme Das Sicherstellen, der durch labortechnischen Prüfung bestätigten unterbrechungsfreien, Alarmierung auf dem FDnet ist nach heutigem Kenntnisstand ein Alleinstellungsmerkmal für die Siemens Brandmeldefamilie Sinteso FS20 und SIGMASYS Sinteso Vergleich: FS20/SIGMASYS Sinteso: 1 sec. Informationen über die unterbrechungsfreie Funktion von Alarmierungsmitteln unserer Mitbewerber sind uns derzeit nicht bekannt

16 für Vorteile Brandmeldesysteme Ein FDnet-Ring für Detektion und Alarmierung bei Erfüllung aller Anforderungen aus Normen und Richtlinien Unterbrechungsfreie Alarmierung Mehrwert bei Modernisierung Fallweiser Verzicht auf E30 Verkabelung (mit dem jeweiligen Sachverständigen im Vorfeld zu prüfen und abzustimmen) Senkung der Installationskosten

17 Inhaltsverzeichnis Unterbrechungsfreie Alarmierung 1 MLAR 2 Anforderungen und Funktion 3 Nutzen 4 Weiterführende Informationen 5 Funktionserhalt Simone Müller

18 für Weiterführende Brandmeldesysteme Informationen VdS Bestätigung: Hiermit bestätigen der VdS dass die labortechnischen Untersuchungen ergeben haben, dass bei einem Leitungsfehler auf der Ringleitung FDnet (Drahtbruch Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) während der Alarmierung die Unterbrechung der Alarmierung mittels der optischen und akustischen Signalgeber auf der Ringleitung kleiner als 5 s ist.

19 Inhaltsverzeichnis Unterbrechungsfreie Alarmierung 1 MLAR 2 Anforderungen und Funktion 3 Nutzen 4 Weiterführende Informationen 5 Funktionserhalt Simone Müller

20 Muster Leitungsanlagen Richtlinie MLAR Die elektrischen Leitungsanlagen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen notwendigen Sicherheitseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass diese Sicherheitseinrichtungen im Falle eines Brandes nicht vorzeitig ausfallen. Die Betriebssicherheit notwendiger Sicherheitseinrichtungen ist gewährleistet, wenn die elektrischen Leitungsanlagen so ausgeführt oder durch Bauteile umkleidet werden, dass sie bei äußeren Brandeinwirkungen für eine ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben. Die Dauer des Funktionserhalts muss: 30 Minuten bei Brandmeldeanlagen Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen (...) Sicherheitsbeleuchtung und sonstiger Ersatzstrombeleuchtung (...) Personenaufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung und 90 Minuten bei Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung Lüftungsanlagen von Sicherheitstreppenhäusern Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Feuerwehraufzügen Seite 20

21 DIN VDE 0833 Teil 2 Bauordnungsrechtlich geforderte BMA Leitungen aller Art von BMA (Brandmeldeanlagen), die bauordnungsrechtlich erforderlich sind, müssen auch im Brandfall funktionsfähig bleiben, sofern nicht geeignete Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Die entsprechenden Anforderungen sind in der bauaufsichtlichen Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen festgelegt Nicht bauordnungsrechtlich geforderte BMA Bei Leitungen von nicht bauordnungsrechtlich geforderten BMA darf auf einen geforderten Funktionserhalt im Brandfall von mindestens 30 Minuten verzichtet werden, wenn diese Leitungen durch von automatischen Brandmeldern überwachte Räume oder durch Räume mit nur geringer Brandlast führen oder mit anderen gleichwertigen brandschutztechnischen Maßnahmen geschützt sind oder bei Ringleitungssystemen Hin- und Rückleitung in getrennten Kabeln erfolgt, diese Kabel in Gebäuden brandschutztechnisch getrennt verlegt sind und sichergestellt ist, dass durch einen einzelnen Fehler die bestimmungsgemäße Funktion des Übertragungsweges nicht beeinträchtigt wird. Seite 21

22 DIN VDE 0833 Teil 2 Nicht bauordnungsrechtlich geforderte Alarmierungseinrichtung Bei Leitungen von nicht bauordnungsrechtlich geforderten Alarmierungseinrichtungen, die Teil der BMA sind, darf nur bei Ringleitungssystemen auf einen geforderten Funktionserhalt im Brandfall von mindestens 30 Minuten verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass Hin und Rückleitung in getrennten Kabeln erfolgt, diese Kabel in Gebäuden brandschutztechnisch getrennt verlegt sind und weiterhin sichergestellt ist, dass durch einen einzelnen Fehler die bestimmungsgemäße Funktion des Übertragungsweges nicht beeinträchtigt wird. ANMERKUNG: Die bauordnungsrechtliche Forderung nach Einbau einer BMA oder SAA (Sprachalarmierungsanlage) kann sich aus einer allgemein geltenden Vorschrift oder im Einzelfall aus dem Baugenehmigungsbescheid ergeben. Über die genannten bauaufsichtlichen Richtlinien kann im Zweifelsfall die Bauaufsichtsbehörde Auskunft erteilen. Seite 22

23 für Löschanlagen Überwachtes Steuern Elektrische Primärleitungen zu Steuer und Alarmierungseinrichtungen sind mit Funktionserhalt auszuführen, wenn diese durch Bereiche geführt werden, die nicht mit automatischen Brandmeldern überwacht sind. Wird die Löschsteuerzentrale in der Löschmittelzentrale installiert, kann auf den Funktionserhalt innerhalb dieses Raumes verzichtet werden. Die Löschmittelzentrale ist immer mit automatischen Brandmeldern zu überwachen. Befindet sich die Löschsteuerzentrale außerhalb der Löschmittezentrale und werden mehr als ein Löschbereich angesteuert, so hat die Verkabelung zu Steuer- und Auslöseeinrichtungen mit zwei getrennt verlegten Leitungen zu erfolgen. Löschmittelbevorratung Die Löschmittelzentrale muss sich außerhalb des Löschbereiches in einem dafür geeigneten Raum befinden. Eine Löschmittelbevorratung im Löschbereich ist bedingt möglich. In diesem Anwendungsfalle ist die Löschmittelbevorratung baulich in F30- Qualität vom Löschbereich abzutrennen. Dies schließt auch Decken und Systemböden mit ein. Die Steuerleitungen sind in E30-Qualität auszuführen. (siehe dazu auch VdS 2093,2380, 2381). Seite 23

24 für Löschanlagen Verlegung, Anordnung und Ausstattung von Rohrleitungen Die Rohrleitungsanlagen müssen so verlegt und befestigt sein, dass sie den thermischen Beanspruchungen, ausgelöst durch einen Brand, unbeschadet standhalten können. Werden Rohrleitungen durch raumabschließende Bauteile geführt, für die eine Feuerwiderstandsklasse vorgeschrieben ist, so ist sicherzustellen, dass eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen dagegen getroffen sind. Rohrleitungen sind durch Schottungen zu führen, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsklasse aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile. Seite 24

25 für Sprachalarmierungsanlagen Bisher regelte die DIN EN (VDE ) die Leistungsanforderungen an Notfallwarnsysteme. Diese Systemnorm enthält zwar einige Produktanforderungen jedoch keine dazugehörigen Prüfverfahren mit Ausnahme von Prüfverfahren zur Messung der Sprachverständlichkeit eines installierten Systems. Sprachalarmsysteme sind inzwischen jedoch zu einem festen Bestandteil von Brandmeldeanlagen geworden. Deshalb müssen die Normen den erweiterten Anwendungen und gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Im Jahr 2007 erschien dazu die Anwendungsnorm DIN VDE Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall. In 2008 folgten die Produktnormen DIN EN und DIN EN Sie beinhalten Anforderungen an die Produkte sowie Prüfverfahren zu diesen Anforderungen. Für die Energieversorgung gilt die DIN EN Seite 25

26 für Gehäuse Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall müssen die Standorte der Zentralen dem geforderten Funktionserhalt entsprechen. Zu diesen Anlagen und Einrichtungen zählen zum Beispiel: Brandmeldeanlagen Alarmierungsanlagen Rauch- und/oder Wärmeabzugsanlagen Bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sind Anlagen, die im Brandschutzkonzept bzw. in der Baugenehmigung zur Erfüllung der Schutzziele gefordert werden. Definition von Verteilern nach MLAR Verteiler sind nach Abschnitt 2.1 der MLAR Bestandteil der Leitungsanlage. Hierzu zählen sämtliche Betriebsmittel einer Leitungsanlage wie zum Beispiel die Zentrale einer sicherheitstechnischen Anlage. Zugehörige Bestandteile einer sicherheitstechnischen Anlage wie Sensoren, Aktoren, Melder, Anzeigeelemente oder Signalgeber fallen nicht unter diesen Begriff Seite 26

27

28 Vielen Danke für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Rhinow

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

Leitungsanlagen. Brandschutztechnische Anforderungen/Funktionserhalt. Answers for infrastructure.

Leitungsanlagen. Brandschutztechnische Anforderungen/Funktionserhalt. Answers for infrastructure. Leitungsanlagen Brandschutztechnische Anforderungen/ Answers for infrastructure. von Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Anlagen Brandschutz ist Lebensschutz. Bauauflagen, Planungsvorgaben und entsprechende

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

Referentin. Dipl. Ing. Kerstin Kühnel. TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße Berlin Telefon:

Referentin. Dipl. Ing. Kerstin Kühnel. TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße Berlin Telefon: Referentin Dipl. Ing. Kerstin Kühnel TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße 56 12103 Berlin Telefon: 030 7562 1391 bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige für technische Anlagen und

Mehr

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben

Mehr

ZVEI I MERKBLATT 33001:

ZVEI I MERKBLATT 33001: ZVEI I MERKBLATT 33001:2016-09 Verkabelung von Sprachalarmanlagen (SAA) Auf Basis der DIN VDE 0833-4 und VDE V 0833-4-32 (DIN CEN/TS 54-32) unter Berücksichtigung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Mehr

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg

LAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie

Mehr

Beiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz

Beiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz 16.7 Seite 1 von 20 Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz Die folgenden Seiten beinhalten die Präsentationsfolien zu

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Teil I Brandschutz III Datum Titel 03.11. / 04.11.15 Einleitung und Überblick 10.11. / 11.11.15 Leitungsanlagen 17.11. /

Mehr

BatiProtec t S.à r.l. 23, rue L-4806 Rodange. Tél.: Fax: batiprotect.lu -

BatiProtec t S.à r.l. 23, rue L-4806 Rodange. Tél.: Fax: batiprotect.lu - 23, rue L-4806 Primäre Ziele des baulichen Brandschutz - Vorbeugen von Brandentstehung und Brandausbreitung; - Rettung von Menschen und Tieren; - wirksame Brandbekämpfung Einteilung der Gebäude Die Aufteilung

Mehr

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen

Mehr

Brandmeldeanlagen - Konzept. des. Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Brandmeldeanlagen - Konzept. des. Landkreises Anhalt-Bitterfeld Brandmeldeanlagen - Konzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt), 01.04.2014 Aktualisiert: Stand 20.02.2017 Brandmeldeanlagen Konzept nach DIN 14675 Bauvorhaben: Baumaßnahme: Bauherr: Auftraggeber:

Mehr

Merkblatt: Alarmierungseinrichtungen

Merkblatt: Alarmierungseinrichtungen INHALTSVERZEICHNIS 1) Allgemeines 2) Aufgaben und Anforderungen 3) Alarmeinrichtungen 4) Erläuterung zu elektrische Alarmeinrichtungen 5) Bedienung von 6) Planungsgrundlagen 7) Leitungsnetz 8) Abnahme

Mehr

Brandschutzschalter und Funktionserhalt

Brandschutzschalter und Funktionserhalt Anmerkung des Verfassers: Der folgende Artikel bezieht sich auf eine Veröffentlichung des Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (Kurz: AMEV) des Bundesministeriums

Mehr

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Peter Krüger 26. Februar 2015 - Hamburg Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Erfahrungen und Erkenntnisse Brandschutztage Fa. Dätwyler / PUK Agenda Grundlagen Brandlasten Brandfortleitung

Mehr

Arbeitsblätter MLAR 2005

Arbeitsblätter MLAR 2005 Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

ZVEI I MERKBLATT 33014:

ZVEI I MERKBLATT 33014: ZVEI I MERKBLATT 33014:2017-09 Leitfaden Auswahl und Planung von Anlagen zur Alarmierung im Gefahrenfall mittels Sprachdurchsagen Fachverband Sicherheit In der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik

Mehr

Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v.

Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v. Raimond Werdin Vorsitzender des Fachausschusses Brandmeldetechnik des BHE e.v. 1 Übersicht Anwendungsbereiche Anforderungen an Bestandteile Planung/Projektierung Montage/Installation Inbetriebsetzung Betrieb

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

VdS VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen. Brandmelderzentralen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2540 : (02)

VdS VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen. Brandmelderzentralen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2540 : (02) VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen VdS 2540 Brandmelderzentralen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2540 : 2010-12 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Brandschutz für Kabel und Leitungen Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 2., völlig neu bearbeitete Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz

Mehr

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.

Mehr

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Modulares Gehäusesystem zum Einbau von Brandmeldeanlagen ESSER: Kompetenz ist eine sichere Grundlage Im technischen Brandschutz gelten hohe Sicherheitsstandards.

Mehr

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Brandschutz für Kabel und Leitungen Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz 11 1.2 Das

Mehr

DIN Aufbau und Betrieb von SAA. Verantwortung und Kompetenz

DIN Aufbau und Betrieb von SAA. Verantwortung und Kompetenz DIN 14675 Aufbau und Betrieb von SAA Verantwortung und Kompetenz Agenda Warum Alarmierung durch Sprache? Aktuelle Normensituation Einflüsse auf Planer und Errichter durch die DIN 14675 Zeit für Fragen

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

Schulungsübersicht Sicherheitsanlagen

Schulungsübersicht Sicherheitsanlagen Programm 2017 Schulungsübersicht Sicherheitsanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763 Seminarreihe zur neuen DIN EN 16763 Brandschutz und Sicherheitstechnik - EMA, Video, ZKA, HAA, BMA, SAA Seite 2 Weiterbildung

Mehr

Anlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)

Anlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten

Mehr

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März 2000 - Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 9./10. März 2000 die

Mehr

SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000. Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz

SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000. Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000 Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen

Mehr

SÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie

SÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie balei von 8 SÄCHSISCHES RECHT Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) [Anhang E - Technische Baubestimmungen ] vom 05.Dezember 2001(SächsABl. SDr. S.66) Inhalt 1

Mehr

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember 1998 - Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

-Sicherheitsbeleuchtung ohne E30 -Eine Alternative zum Dieselaggregat

-Sicherheitsbeleuchtung ohne E30 -Eine Alternative zum Dieselaggregat -Sicherheitsbeleuchtung ohne E30 -Eine Alternative zum Dieselaggregat KAUFEL Die Wurzeln Gegründet als NIFE 1895 in Schweden von Dr. Waldemar Jungner, dem Erfinder des Eisensammlers (NIFE: Nickel Ferrum)

Mehr

Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung

Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung nach DIN 4102-12 Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN 4102-12 a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Mehr

CONUS II. der neue EN54-3 konforme Signalgeber

CONUS II. der neue EN54-3 konforme Signalgeber CONUS II der neue EN54-3 konforme Signalgeber MEHRWERTSIRENE... ist eigentlich die treffende Bezeichnung für die neue Mehrtonsirene CONUS II. Die individuell in 4 Stufen einstellbare Lautstärke der 41

Mehr

Sprachalarmierung EN 54

Sprachalarmierung EN 54 EN 54 Alle Beschallungsanlagen unterliegen internationalen und nationalen Normen, die als Systembeschreibungen vorliegen und/oder Anforderungen an Produkte betreffen. Auch für die Erstellung von Konzepten,

Mehr

Information. der Sicherheitsbeleuchtung. Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Information. der Sicherheitsbeleuchtung. Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung Information des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees - OEK Sicherheitsbeleuchtung Fachinformation des FUA-E04 Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung Zufolge der ÖVE/ÖNORM

Mehr

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR

Mehr

Referent. Kemal Bäuerle. Dipl.-Ing. Fliederweg Königsbach. Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)

Referent. Kemal Bäuerle. Dipl.-Ing. Fliederweg Königsbach.   Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Referent Kemal Bäuerle Dipl.-Ing. 75203 Königsbach E-Mail: Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Kurzbiographie Lehre als Elektroinstallateur Studium an der FHT Esslingen 4 Jahre Projekteur im Bereich

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen

Mehr

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228):

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228): Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228): Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR - ) Fassung

Mehr

Sachverhalten sind ebenfalls im Band Hochbau nachzulesen.

Sachverhalten sind ebenfalls im Band Hochbau nachzulesen. 02_Kaiser ab S 021-048:Kaiser ab Kap. 3 19.02.2008 14:10 Uhr Seite 31 1.1 Grundsätzliche brandschutztechnische Schutzprinzipien Abb. 1.6: Brandschutztechnisch erfolgreiches Abschottungsprinzip, sichtbar

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März 618 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38 vom 19. September 2001 Inhalt Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März 2000 - Bekanntmachung

Mehr

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Ausgabe 2 11.10.2016 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) Fassung:

Mehr

VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen Planung und Einbau

VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen Planung und Einbau VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen Planung und Einbau Auszüge aus DIN VDE 0833-2 (VDE 0833 Teil 2) : 2017-10 sind wiedergegeben mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.v.

Mehr

Sachverständigenbüro SVB POST

Sachverständigenbüro SVB POST Inhaltsverzeichnis 1. Querungen / Verlegungen elektrischer Leitungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen 1.1 Was sind notwendige Treppenräume? 1.2 Was sind notwendige Flure? 1.3 Querung / Verlegungen

Mehr

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis 28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik

Mehr

Brandschutz nach DIN Technische Information

Brandschutz nach DIN Technische Information Brandschutz nach DIN 4102-12 Brandschutz Brandschutz von elektrischen Leitungsanlagen und Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt DIN 4102 Teil12 Die DIN VDE 0100-560:2013-10 und die DIN VDE 0100-718:2014-06

Mehr

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA PD Dr.-Ing. habil. des Stefan Wirth Formatvorlage Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten 1) 2) 3) 4) Einleitung (Wie sieht die Praxis aus?) Rechtliche

Mehr

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005)

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005) (Auszug aus MLAR, Stand 11.005) 7 ACHTUNG! Bitte die LAR der einzelnen Bundesländer beachten! GELTUNGSBEREICH für Leitungsanlagen: - in notwendigen Treppenräumen, - in notwendigen Fluren, - in Räumen zwischen

Mehr

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de

Mehr

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind

Mehr

Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz gehören wegen der sich häufenden Unfälle und Brände zu den wichtigsten Bestandteilen bei der Planung

Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz gehören wegen der sich häufenden Unfälle und Brände zu den wichtigsten Bestandteilen bei der Planung Brandschutz in Tunnelanlagen und öffentlichen Gebäuden Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz gehören wegen der sich häufenden Unfälle und Brände zu den wichtigsten Bestandteilen bei der Planung von Tunnelanlagen

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

SV-Prüfungen an Alarmierungsanlagen Bauaufsichtliche Abgrenzung zwischen Verordnung und Normen, Richtlinien

SV-Prüfungen an Alarmierungsanlagen Bauaufsichtliche Abgrenzung zwischen Verordnung und Normen, Richtlinien SV-Prüfungen an Alarmierungsanlagen Bauaufsichtliche Abgrenzung zwischen Verordnung und Normen, Richtlinien Übersicht Baurechtliche Forderung nach Alarmierung Grundsätzliche Unterschiede der Anlagen Personenalarmierung

Mehr

Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern

Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger Fachvereinigung Krankenhaustechnik FKT Elektrische Einrichtungen

Mehr

Übertragungswege zwischen sicherheitstechnischen Anlagen 22. September 2015

Übertragungswege zwischen sicherheitstechnischen Anlagen 22. September 2015 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Übertragungswege zwischen sicherheitstechnischen Anlagen 22. September 2015 Dipl. Ing. (FH)

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Produktmanager M.Eschrich

Produktmanager M.Eschrich Produktmanager M.Eschrich Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Bauordnungsrechtliche Regelungen Übersicht Baurecht Brandschutz wird gefordert Umsetzung

Mehr

Anforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung

Anforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung Anforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung Dipl.-Ing. Manfred Lippe ö.b.u.v. Sachverständiger - der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk,

Mehr

Notbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz

Notbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz Notbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen auch im Brandfall für eine bestimmte Zeit funktionstüchtig bleiben, um notwendige Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Mehr

Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlagen Systems

Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlagen Systems Prüfung und Dokumentation des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen, die der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen (WPP oder güp) Teil 1 Inhalt Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige

Mehr

Alarmorganisation Stand:... (gemäß DIN 14675: ; Ziffer 5)

Alarmorganisation Stand:... (gemäß DIN 14675: ; Ziffer 5) Alarmorganisation Stand:... (gemäß DIN 14675: 2003-11; Ziffer 5) zugehörig zum Objekt:...... ÜE-Nr...... aufgestellt von:......... Nr. Abschnitt Beschreibung / Informationen Bemerkungen Teil A: Technische

Mehr

Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten

Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Hier geht es zur Sache: viele begeisterte Menschen, spannende Spiele und überwältigende Konzerte. Gut zu wissen,

Mehr

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 TAB für Brandmeldeanlagen in der Stadt Wetzlar Anlage B Seite 1 von 7 Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer : 06 5 32 1. Allgemeine Anlagen Objekt Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort :

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Handbuch Brandschutzatlas

Handbuch Brandschutzatlas Handbuch Brandschutzatlas Baulicher Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr Sachverständiger für Brandschutz Gründer des Feuertrutz-Verlags Hauptautor des Brandschutzatlas Dipl.-Ing. (FH) Lutz Battran Sachverständiger

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen 11 Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk oder auf der DVD

Mehr

Inhalt: VwV über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen

Inhalt: VwV über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen Inhalt: VwV über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen Drucken Erlass vom A. Ziele des Brandschutzes B. Hindurchführung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 1. Anforderungen

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)

Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen

Mehr

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen VdS 2543 Allgemeine en en und VdS 2543 : 2018-05 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 D-50735 Köln Telefon: (0221) 77 66

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Industriebauten gemäß der Muster-Industriebau-Richtlinie Großbrand bei Verpackungshersteller ( Weitzel.cc) Ziel der Muster-Industriebau-Richtlinie ist die Regelung

Mehr

Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren

Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Dipl.-Ing. Architekt Günther Weizenhöfer, GEZE GmbH Konfliktpunkt Brandschutztüre: Zulässig: Vorteile: Feststellanlagen Die Eigenschaft selbstschließend bleibt erhalten. Verkeilen, festbinden oder fixieren

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Anschlüsse an Fassaden, Decken und Dächern Christoph Vahlhaus Dipl.-Ing. (FH) Staatlich. Anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Geschäftsführer Gruner GmbH, Köln www.brandschutzfachtag.de

Mehr

11. Schnittstellen zu anderen Systemen

11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11.1 Allgemeines Durch eine zweckmäßige Verknüpfung der Brandmeldetechnik mit anderen Sicherungsgewerken kann die Sicherheit entscheidend erhöht werden. Das Zusammenwirken

Mehr

ZVEI MERKBLATT Sicherheit

ZVEI MERKBLATT Sicherheit Sicherheit Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI I M P R E S S U M Herausgeber: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. Fachverband Sicherheit Lyoner Straße 9 60528

Mehr

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 TAB für Brandmeldeanlagen im LDK Anlage B Seite 1 von 7 1. Allgemeine Angaben Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer: 06 5 32 Objekt: Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort: Bauherr: Straße

Mehr

Erkennen Alarmieren Steuern

Erkennen Alarmieren Steuern Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940

Mehr

Anlagenarten und deren Abnahmen

Anlagenarten und deren Abnahmen Anlagenarten und deren Abnahmen Erfahrungsaustausch für VdS - anerkannte Errichter von Brandmeldeanlagen in Hamburg am 28. Februar 2012 Frank Döhler Anlagenarten und deren Abnahme Überblick Bestimmungen

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 617 x Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 12. Jahrgang Potsdam, den 19. September 2001 Nummer 38 Inhalt Seite Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Mehr

esserbus -PLus Maximale Sicherheit, minimale Kosten Ringbustechnologie für zuverlässigen Brandschutz Brandmeldetechnik

esserbus -PLus Maximale Sicherheit, minimale Kosten Ringbustechnologie für zuverlässigen Brandschutz Brandmeldetechnik esserbus -PLus Maximale Sicherheit, minimale Kosten Ringbustechnologie für zuverlässigen Brandschutz Brandmeldetechnik Der Status Quo Die Ringbustechnik: Moderne Alarmierungssysteme verwenden sie bereits

Mehr

elektrische Anlagen (MEItBauVO) - Stand: Januar 2009 Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für

elektrische Anlagen (MEItBauVO) - Stand: Januar 2009 Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für Inhaltsverzeichnis Einleitung zur Handhabung der Kommentierung 14 Teil A: A -1. Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Stand: 17.11.2005 Muster-Richtlinie über

Mehr

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,

Mehr

Sachverständigenbüro Sander / Donislawski

Sachverständigenbüro Sander / Donislawski Vorbeugender baulicher Brandschutz Baubegleitende Brandschutzprüfung Raumlufttechnische Anlagen Rauchabzugsanlagen CO-Warnanlagen Referenten: Michaela Sander Dirk Sander Thema Bauproduktenverordnung und

Mehr

23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter

23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter Sicherheitsstrukturen h it t der HdM 23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 1 16. Mai 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 2 unrealistische Filmdarstellung 16. Mai 2011 Martin

Mehr