BG - INFOBLATT Stand: 08/2015 Best.-Nr. 402a Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in der Druckindustrie 1. Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsschränke 2 - Anforderungen an den Brandschutz 2 - Auffangwannen 2 - Türen 3 - Kennzeichnung / Beschriftung von Sicherheitsschränken 3 2. Explosionsgefährdete Bereiche in und um Sicherheitsschränke 4 - Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung 4 - Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung 4 3. Sicheres Betreiben von Sicherheitsschränken 5 - Zusammenlagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken 5 4. Weitere Informationen 6 Anlage : Musterexplosionsschutzdokument Sicherheitsschrank entzündbare Flüssigkeiten nach 6 Abs.9 GefStoffV Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, www.bgetem.de Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) 131-8221, Fax:(0611) 131-8222, email: medien.dp@bgetem.de
2 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken in der Druckindustrie 1. Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsschränke Sicherheitsschränke dienen der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen innerhalb eines Arbeitsraumes (passive Lagerung). Passive Lagerung ist das Aufbewahren entzündlicher Flüssigkeiten in Behältern, die dicht verschlossen sind und die während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt noch entleert oder zu sonstigen Zwecken geöffnet werden. Wenn die Vorgaben des Herstellers bezüglich zulässiger Fachlasten und Volumen der Auffangwanne eingehalten sind, besteht aus sicherheitstechnischer Sicht kein Handlungsbedarf. Standortabhängig besteht die Möglichkeit, dass weitergehende Forderungen des Umweltschutzes erfüllt werden müssen. Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Zur Bestimmung der Feuerwiderstandsfähigkeit (FWF) von Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten nach DIN EN 14470-1 wird die Zeit für einen Temperaturanstieg um 180 K im Schrankinneren gemessen (z.b. FWF 90 entspricht 90 Minuten). Die Feuerwiderstandsfähigkeit kann weniger als 90 Minuten sein, muss aber mindestens 30 Minuten betragen, wenn nur ein Schrank pro Nutzungseinheit/Brandabschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit/Brandabschnitt darf je 100 m 2 ein Schrank aufgestellt werden oder die Nutzungseinheit/der Brandabschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Löschanlage vorhanden ist. Für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Sicherheitsschränken ist der Stand der Technik in Deutschland FWF 90. Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten gelten als Lagerabschnitt. Auffangwannen Aus Lagerbehältern auslaufende entzündbare Flüssigkeiten müssen im Sicherheitsschrank aufgefangen sowie leicht erkannt (z. B. Auffangwanne einsehbar) und beseitigt werden können. Die Auffangwanne eines Sicherheitsschrankes muss zehn Prozent des Rauminhaltes aller im Sicherheitsschrank eingelagerten Gefäße fassen können, mindestens jedoch 110 % (nach DIN EN 14470-1) des Rauminhalts des größten Gefäßes. Türen Die Türen von Sicherheitsschränken müssen grundsätzlich selbsttätig schließen und geschlossen gehalten werden. Die Türen können während der Betriebszeit geöffnet bleiben wenn: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung es gestatten, die Sicherheitsschränke mit einer Feststellanlage mit thermischer Auslösung ausgerüstet sind, die bei einer Temperatur von max. 50 C auslöst.
3 Die Funktionsfähigkeit der Thermoauslösung der Feststellanlage ist durch den Betreiber in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Überprüfungszeiträume sind in Betriebsanweisungen festzulegen. Kennzeichnung / Beschriftung von Sicherheitsschränken Der Betreiber muss überprüfen, ob an der Vorderseite des Schrankes folgende Hinweise angebracht sind: Die Türen müssen geschlossen werden, wenn der Schrank nicht in Gebrauch ist (z.b. außerhalb der Arbeitszeiten). Folgende Sicherheitskennzeichnungen: Warnzeichen W001 Verbotszeichen P002. W001 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen P002 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Die Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten (FWF 30, FWF 60, FWF 90). Der Name und/oder das Warenzeichen des Herstellers. Die Seriennummer und das Baujahr. Das größte zulässige Volumen eines im Schrank zu lagernden Einzelgebindes in Bezug auf das Volumen der Bodenauffangwanne. Die Höchstbelastbarkeit der Ablagen bei gleichmäßiger Verteilung der Last. Die Öffnungen für Zu- und Abluft müssen zu ihrer Unterscheidung gekennzeichnet sein. Der Hersteller muss den Schrank als mit der Norm übereinstimmend kennzeichnen durch die Aufschrift EN 14470-1. Weitere mitzuliefernde Informationen des Herstellers an den Betreiber sind unter anderem: Hinweis an den Benutzer, dass bei fehlender Technischer Lüftung, die unmittelbare Umgebung des Schrankes explosionsgefährdeter Bereich sein kann. Hinweis an den Benutzer, die Bodenwanne nicht als Stellfläche zu benutzen. Hinweis an den Benutzer zum Anbringen einer Kennzeichnung am Schrank, wenn dieser ohne Abluftanschluss betrieben werden soll. Das Bodenwannenvolumen, in Liter. 2. Explosionsgefährdete Bereiche in und um Sicherheitsschränke Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung Durch Aufstellung und Betriebsweise von Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung sind Explosionen und Brände beim Austreten von Dämpfen entzündbarer Flüssigkeiten in den Arbeitsraum auszuschließen.
4 Unter Berücksichtigung der möglichen hohen Belegungsdichte ist das Innere von Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung explosionsgefährdeter Bereich der Zone 1. Um unzulässige elektrostatische Entladungsfunken zu vermeiden, sind diese Sicherheitsschränke zu erden. Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sind in Arbeitsräumen unter folgenden Bedingungen zu betreiben: Der Umkreis von mindestens 2,5 Meter um den Sicherheitsschrank ist bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 Meter über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2. In technisch belüfteten Arbeitsräumen mit einem mindestens fünffachen Luft-wechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf 1,0 Meter vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 Meter seitlich vom Sicherheits-schrank sowie auf eine Höhe von 0,3 Meter über dem Fußboden verringert werden. Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung Schutzziel dieser Lüftung ist es, aus Sicherheitsschränken einen Austritt von Dämpfen entzündbarer Flüssigkeiten in gefährlichen Mengen in den Arbeitsraum sicher zu vermeiden sowie in Sicherheitsschränken das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern. Sicherheitsschränke müssen so betrieben werden, dass ein Zu- und Abluftsystem ständig wirksam ist, wobei im geschlossenen Zustand mindestens ein zehnfacher Luftwechsel pro Stunde gewährleistet werden muss. Die Absaugung muss unmittelbar über der Auffangwanne der Sicherheitsschränke wirksam werden. Die Abluftöffnung der Sicherheitsschränke ist an ein Entlüftungssystem anzuschließen, das an ungefährdeter Stelle ins Freie mündet. Die Zu- und Abluftöffnung der Sicherheitsschränke müssen im Brandfall bei einer Temperatur des Luftstromes von 70 C (± 10 K) selbsttätig schließen. Unter Berücksichtigung der möglichen hohen Belegungsdichte ist das Innere von Sicherheitsschränken mit technischer Lüftung explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2. Im Arbeitsraum ist um technisch belüftete Sicherheitsschränke kein explosions-gefährdeter Bereich festgelegt, sofern nicht durch andere Emissionsquellen im Raum ein explosionsgefährdeter Bereich verursacht wird. Das Innere der Abluftleitung von Sicherheitsschränken ist explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2. 3. Sicheres Betreiben von Sicherheitsschränken Unter Berücksichtigung der Herstellerinformationen ist eine Betriebsanweisung zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Sicherheitsschrank zu erstellen, anhand derer die Mitarbeiter zu unterweisen sind. In der Betriebsanweisung ist festzulegen, dass im Schrank keine anderen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen, z. B. kein Umfüllen von Flüssigkeiten, dass einzustellende Verpackungen an der Außenseite keine Kontaminationen aufweisen dürfen,
5 welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, falls explosionsfähige Atmosphäre im Sicherheitsschrank, in der Umgebung und ggf. in der Lüftungsleitung entstehen kann, und welche Maßnahmen nach einem Brandfall zu ergreifen sind, die sicherstellen, dass z. B. beim Öffnen des Schrankes vom Inneren keine Gefahr mehr ausgeht (z. B. Abkühlzeit). Zusammenlagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken Entzündbare Flüssigkeiten dürfen in Sicherheitsschränken nicht mit Gefahrstoffen zusammen gelagert werden, die zur Entstehung von Bränden führen können. Dies ist z. B. der Fall bei selbstzersetzlichen (z. B. Peroxide, Nitrozellulose) oder pyrophoren (z. B. weißer Phosphor, Silane) Stoffen. Gemäß der Zusammenlagerungstabelle in der TRGS 510 (Punkt 7) gibt es kein Verbot Aerosolverpackungen (Spraydosen) und entzündbare Flüssigkeiten zusammen zu lagern. Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 C (z. B. Acetaldehyd, Ethylenglycoldimethylether) sowie Gefahrstoffe, eingestuft mit H224 (Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar) (z. B. Diethyether), dürfen nur in Sicherheitsschränken mit technischer Lüftung und einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten gelagert werden. Substanzen, die in gefährlicher Weise chemisch miteinander reagieren können, wie z. B. starke Säuren und Laugen dürfen nur getrennt in einem Sicherheitsschrank gelagert werden, z. B. durch eine räumliche Trennung mittels einer vertikalen Platte im Sicherheitsschrank. Damit die Produkte nicht miteinander reagieren können, dürfen sie nicht in einem/r Auffangbehälter/-wanne aufgefangen werden. 4. Weitere Informationen Broschüre Nr. 216 DP Arbeiten mit Gefahrstoffen im Druck und in der Papierverarbeitung, Stand: 2014-02 BG Infoblatt Nr. 402: Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im Bereich Druck und Papierverarbeitung Gefahrstofflager, Stand: 2014-07 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Stand: 2014-11 EN 14470-1: DIN EN 14470-1:2004-07 Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke Teil 1 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten, Stand: 2004-07
6 Musterexplosionsschutzdokument nach 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung Sicherheitsschrank für entzündbare Flüssigkeiten (DIN EN 14470-1) Datum: Verantwortlicher: Unterschrift Inhalte 1. Standort / Arbeitsplatz 2. Verfahrensbeschreibung z.b. relevante Tätigkeiten eingesetzte Stoffe 3. Einsatzstoffe und deren sicherheitstechnische Kennzahlen extrem entzündbar H224 leicht entzündbar H225 entzündbar H226 4. Beurteilung der Explosionsgefahr und Zoneneinteilung *) im Innern des Schrankes **) in der Umgebung **) im Innern des Schrankes in der Umgebung 5. Explosionsschutzmaßnahmen Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre Vermeidung wirksamer Zündquellen 6. Organisatorische Maßnahmen Unterweisung / Betriebsanweisung Prüfung / Prüffristen Kontrollen täglich monatlich Beschreibung oder Verweis auf relevante Dokumente Gebäude: Raum: s.a. Lagepläne, Grundrisse, Lüftungsplan Lagern, Ein- und Auslagern von Gebinden mit entzündbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen siehe Gefahrstoffverzeichnis für den Sicherheitsschrank bei technischer Lüftung keine Zone Zone 2 keine Zone bei natürlicher Lüftung keine Zone Zone 2 Zone 1 keine Zone Zone 2 An Lüftung angeschlossen ja / nein siehe oben Kein offenes Feuer Für Zone 1: Vermeidung unzulässiger elektrostatischer Aufladungen durch Erdung Für Zone 2: Lüftermotoren gemäß ATEX II 3G T3 entsprechend 14 GefStoffV nach den Vorgaben der BetrSichV Kontrolle der Auffangwanne (Leckagen sind sofort zu entfernen) Kontrolle auf einwandfreie Funktion der Türen, korrekten Sitz und Zustand der Türdichtungen *) DGUV-R 113-001: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL); Anhang 4, Punkt 2.2.8 **) wenn kein Umfüllen im Schrank erfolgt - Passive Lagerung