Bistum Chur. Handreichung Nr. 5. Vorsorge. Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Anweisung für den Todesfall Testament

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Transkript:

Bistum Chur Handreichung Nr. 5 Vorsorge Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Anweisung für den Todesfall Testament 1

Verabschiedet durch den Bischofsrat und vom Diözesanbischof zur Veröffentlichung freigegeben am 24. Juni 2016. Bezugsquelle: Bischöfliches Ordinariat, Hof 19, 7000 Chur Tel. 081 258 60 00, Fax 081 258 60 01 E-Mail: ordinariat@bistum-chur.ch Der Muster-Vorsorgeauftrag (Seite 8-9) und die Muster-Patientenverfügung (Seite 11-14) stehen auf der Homepage des Bistums Chur (www.bistum-chur.ch) unter der Rubrik "Download" als Word- und PDF-Dateien zur Verfügung. 2

Priester, Diakone sowie seelsorgliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Kirche gesendet, durch ihr Wirken dem Heil der Seelen zu dienen. So begleiten sie die Gläubigen auch in den letzten Momenten ihres irdischen Lebenswegs. Diese letzten Meter muss aber auch zurücklegen, wer in der Seelsorge tätig ist. Der vorliegende Leitfaden richtet sich deshalb an alle Priester, Diakone sowie seelsorglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er soll für die Notwendigkeit der Vorsorge in geistlichem und diesseitigem Sinn sensibilisieren in einer Zeit, die geprägt ist von einer Verrechtlichung aller Lebensbereiche und von immer komplizierteren ethischen und medizinischen Fragen am Ende des irdischen Lebenswegs. Es gehört zu den Pflichten und Rechten des Staates, seine Bürger zum allgemeinen Wohl zu einer klugen Vorsorge in persönlichen und materiellen Belangen zu bewegen. Wenn jemand vorgesorgt hat, wird dies gewöhnlich vom Staat akzeptiert. Wo die eigene Vorsorge aber versäumt wurde, springt notwendigerweise der Staat ein. Wer für den Fall, dass er durch Krankheit oder Alter nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, keinen Vorsorgeauftrag an eine geeignete Person erteilt hat, wird für alle Belange der Personensorge, der Vermögenssorge und der Vertretung im Rechtsverkehr, für die er nicht selbst gesorgt hat, durch die Erwachsenenschutzbehörde einen gesetzlichen Vertreter bekommen. Wer kein gültiges Testament geschrieben hat, wird durch die Erbberechtigten in der gesetzlichen Erbfolge (Nachkommen, elterlicher Stamm oder grosselterlicher Stamm), oder - falls solche nicht vorhanden sind - vom Kanton beerbt. Mangelnde Vorsorge in diesen Belangen kann zur Quelle von Unfrieden werden. 3

Vier Dokumente Die Vorsorge umfasst vier Bereiche. Für jeden ist ein Dokument anzufertigen, welches jeweils den geltenden staatlichen Vorgaben Rechnung tragen muss. I. Vorsorgeauftrag Der Vorsorgeauftrag ist grundlegend. Er schafft die rechtliche Grundlage für alles Folgende. Es ist für jede in der Schweiz lebende Person dringend zu empfehlen, einen gesetzlichen Vorsorgeauftrag gemäß Art. 360 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu verfassen. Diesem Vorsorgeauftrag untergeordnet sind für den Bereich der Personensorge und der Vermögenssorge: II. Patientenverfügung Die Patientenverfügung gibt bei Urteilsunfähigkeit Anweisungen bezüglich medizinischer und geistlicher Betreuung im Falle von schwerer Krankheit und Todesgefahr. III. Anweisung für den Todesfall Diese Anweisung beinhaltet alles, was man bezüglich des Requiems und der Bestattung wünscht. Sie soll getrennt vom Testament verfasst werden, weil das Testament erst nach der Bestattung geöffnet wird. Sie ist den nächsten Angehörigen sowie dem Bischöflichen Ordinariat und dem Dekan zu Lebzeiten zur Kenntnis zu bringen. IV. Testament Das Testament bringt die Wünsche hinsichtlich der künftigen Verwendung der zeitlichen Güter zum Ausdruck. Es wird gewöhnlich erst nach der Beerdigung eröffnet. 4

I. Vorsorgeauftrag Seit dem 1. Januar 2013 ist ein neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) in Kraft, in dem die Erteilung eines Vorsorgeauftrags empfohlen wird. Der Vorsorgeauftrag bezieht sich auf den Fall, dass man (beispielsweise infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder von Altersschwäche) nicht mehr urteilsfähig ist und nicht mehr selbst entscheiden kann. Solch ein Vorsorgeauftrag kann erteilt werden an eine natürliche Person: Ehegatte, Kind, Nachbar, Person des Vertrauens an eine juristische Person: eine Institution, Bischöfliches Ordinariat Durch den Vorsorgeauftrag werden einer Person des Vertrauens besondere Kompetenzen eingeräumt: a) für die Personensorge Die Personensorge umfasst medizinische und pflegerische Angelegenheiten sowie die Bestattung. Üblicherweise wird die Personensorge durch eine gesonderte Patientenverfügung und durch eine Anweisung für den Todesfall konkretisiert. b) für die Vermögenssorge Die Vermögenssorge zu Lebzeiten. c) für die Vertretung im Rechtsverkehr Im Vorsorgeauftrag muss umschrieben sein, welche dieser Kompetenzen der beauftragten Person übertragen werden sollen. Es ist möglich, besondere Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben zu 5

erteilen (beispielsweise in Form einer Patientenverfügung, einer Anweisung für den Todesfall und eines Testamentes). Die Errichtung eines Vorsorgeauftrags ist nur gültig, wenn sie die Formvorschriften in Art. 361 ZGB erfüllt. Zur Erfüllung dieser Formvorschrift und deshalb zur Gültigkeit ist es notwendig, dass der Vorsorgeauftrag entweder vollständig mit Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet, oder dass er durch einen Notar öffentlich beurkundet wurde. Der Vorsorgeauftrag sollte unbedingt an einem Ort aufbewahrt werden, auf den zugegriffen werden kann und wo er im Ernstfall auch gefunden wird. Es ist deshalb sinnvoll, ihn beim Dekan oder beim Bischöflichen Ordinariat zu hinterlegen. Es ist möglich, den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt ins Personenregister eintragen zu lassen. Der Vorsorgeauftrag kann auch bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegt werden. Eine originalunterzeichnete Abschrift des Vorsorgeauftrags sollte auch von der beauftragten Person selbst aufbewahrt werden. Der Widerruf oder die Änderung des Vorsorgeauftrags sind jederzeit möglich, beispielsweise durch Neuausstellung. Nach dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (ZGB Art. 374) haben Ehegatten auch von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht für üblicherweise erforderliche Handlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs, für die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vemögens und für die notwendige Erledigung der Post. 6

Im Zweifelsfall entscheidet aber die Behörde über die fragliche Befugnis. Deshalb ist die ausdrückliche Erteilung eines Vorsorgeauftrags auch für Ehegatten sehr zu empfehlen. Der Vorsorgeauftrag wird in folgenden Schritten wirksam: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfährt, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist. Sie klärt ab, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt und ob die Urteilsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Sie prüft, ob die beauftragte Person geeignet und bereit ist, den Auftrag unter den gegebenen Umständen anzunehmen. Der Vorsorgeauftrag wird durch die Behörde für wirksam erklärt (validiert). Die beauftragte Person hat grundsätzlich ein Recht auf Spesenersatz. Falls im Vorsorgeauftrag keine Anordnung über eine weitergehende Entschädigung vorgesehen ist, legt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine angemessene Entschädigung fest. 7

Muster-Vorsorgeauftrag Das folgende Muster entspricht seinem Inhalt nach den staatlichen Vorgaben. Rechtskräftig kann der Vorsorgeauftrag nur dann werden, wenn der Text vollständig mit Hand geschrieben und unterzeichnet [oder durch einen Notar öffentlich beurkundet] ist. Vorsorgeauftrag Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort] wohnhaft in [Strasse, PLZ, Ort] errichte hiermit folgenden Vorsorgeauftrag. 1. Frühere Vorsorgeaufträge bestehen keine. [oder:] werden hiermit aufgehoben. 2. Für den Fall, dass ich meinen Willen dauernd oder vorübergehend nicht mehr verständlich mitteilen kann, soll mich, solange dieser Zustand anhält, in den unten bezeichneten Angelegenheiten folgende Person meines Vertrauens vertreten: Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] 3. Für den Fall, dass die gemäss Ziffer 2 beauftragte Person den Auftrag nicht annehmen kann oder will, bestimme ich die folgende(n) Person(en) in angegebener Reihenfolge als ersatzbeauftragt: 8

A B Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] 4. Der Vorsorgeauftrag umfasst alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und der Vertretung im Rechtsverkehr. Bezüglich der medizinischen Maßnahmen gilt die Regelung meiner vorsorglichen Willensbekundung (Patientenverfügung) vom [Datum, bevollmächtigte Person, evtl. Aufbewahrungsort]. 5. Der Zeitaufwand der beauftragten Person wird aufgrund ihrer Leistungserfassung mit einem ortsüblichen Ansatz für professionelle bzw. private Vertretung abgegolten. Die Spesen werden gegen Vorlage von Belegen zurückerstattet. 6. Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab sowie im Bewusstsein, dass bezüglich der medizinischen Massnahmen meine Ärzte, Betreuer oder Bevollmächtigten an die Entscheidung der beauftragten Person gebunden sind. Ort, Datum, Unterschrift 9

II. Patientenverfügung Gemäss Art. 370 ZGB kann eine urteilsfähige Person in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Sie bestimmt also, wie sie medizinisch behandelt zu werden wünscht, wenn sie in Zukunft einmal nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit dem behandelnden Arzt die medizinischen Maßnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Sie kann dieser Person Weisungen erteilen. Für den Fall, dass die bezeichnete Person für die Aufgabe nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder den Auftrag kündigt, kann sie Ersatzverfügungen treffen. Art. 371 ZGB Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen. Es ist möglich, den Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eintragen zu lassen. Art. 372 ZGB Der Arzt entspricht der Patientenverfügung, ausser: wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder wenn begründeter Zweifel besteht, dass sie auf freiem Willen beruht. Art. 373 ZGB Bei Zweifeln an der korrekten Anwendung der Patientenverfügung kann die Erwachsenenschutzbehörde angerufen werden. 10

Muster-Patientenverfügung Je besser lesbar und übersichtlicher die Verfügung geschrieben ist, desto höher ist die Chance, dass sie im Ernstfall auch Beachtung findet. Es ist von Vorteil, wenn der Text kurz, präzise und allgemein verständlich formuliert ist. Die folgende Vorlage enthält Abschnitte, die nicht für jedermann zutreffen und die situationsbedingt anzupassen sind. Patientenverfügung: Bestimmungen für meine medizinische und pflegerische Behandlung. Ich, [Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], wohnhaft in [Strasse, Postleitzahl, Ort], errichte hiermit im vollen Besitz meiner Urteilsfähigkeit und nach reiflicher Überlegung die folgende Verfügung. Sie hebt alle bisherigen Verfügungen auf und ist gültig bis zu einer allfälligen Änderung oder einem Widerruf. A) Medizinisches und Pflegerisches 1. Für den Fall, dass ich nicht mehr urteilsfähig bin oder meinen Willen nicht mehr äussern kann und ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess oder im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, verfüge ich Folgendes (bitte ankreuzen): Ärztliche Begleitung und Behandlung sowie sorgsame Pflege sollen sich in diesen Fällen nach den Grundsätzen der Palliativen Medizin ausrichten. Die wirkungsvolle Linderung von Beschwerden und belastenden 11

Symptomen, wie z.b. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Mundtrockenheit, Unruhe und Angst soll im Zentrum stehen. Wiederbelebungsmassnahmen, wie solche, welche nach allgemeiner Auffassung und entsprechend dem Stand der Medizin als ausserordentlich eingestuft werden, sollen unterlassen werden. Es soll keine künstliche Ernährung durch ärztliche Eingriffe (z.b. weder durch eine Sonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, noch über die Venen) erfolgen. Hunger soll auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Künstliche Flüssigkeitszufuhr soll, solange dies nach ärztlichem Ermessen und aktuellen Fachkenntnissen hilfreich sein kann, erfolgen. Durstgefühle sollen auf jeden Fall auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme und Befeuchtung der Mundschleimhäute. Wenn möglich, möchte ich zu Hause bleiben können und hier die notwendige Pflege erhalten. 2. Organspende: Keine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen aus meinem Körper. Der Entnahme jeglicher Organe, Gewebe und Zellen stimme ich hiermit zu. Es ist mir bewusst, dass unter Umständen, nach Eintritt des Hirntods gemäss der vom Schweizerischen Recht anerkannten Definition, bis zur Organspende intensivmedizinische Massnahmen erforderlich sind. Ich überlasse den Entscheid betreffend Organspendeder von mir bevollmächtigten Person. 12

B) Seelsorgliche Betreuung Aufgrund meiner Glaubensüberzeugung möchte ich, dass, falls der in A) 1. geschilderte Zustand eintritt, rechtzeitig ein katholischer Priester für meine seelsorgliche Betreuung und geistlichen Beistand hinzugezogen wird. Er soll mir die Sakramente spenden. Bevorzugt bitte ich um Benachrichtigung folgender Priester: Name [Vorname und Nachname], Telefon [Festnetz und Mobilnummer], E-Mail Alternativ: Name [Vorname und Nachname], Telefon [Festnetz und Mobilnummer], E-Mail C) Bevollmächtigung Für den Fall, dass ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin oder meinen Willen nicht mehr äussern kann, erteile ich, solange dieser Zustand anhält, nachstehenden Personen eine Vollmacht für alle Entscheidungen im medizinischen und pflegerischen Bereich. Diese Personen sind an die oben unter A und B genannten Weisungen strikt gebunden. Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] Für den Fall, dass die oben erwähnte Person die Vollmacht nicht annehmen kann oder will, bestimme ich die folgende(n) Person(en) in angegebener Reihenfolge als ersatzbevollmächtigt: 13

A B Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] Name: [Vorname, Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Bürgerort: [Ort] wohnhaft in: [Wohnadresse] Telefon: [Festnetz und mobil] Die Vollmacht umfasst die Entscheidung über meinen Aufenthaltsort und notwendigepflegemassnahmen (Heim- oder Hauspflege), freiheitsentziehende Maßnahmen, sofern diese zu meinem Wohl notwendig sind, notfalls auch die Kündigung meiner bisherigen Wohnung und die Auflösung meines Haushaltes. Ich verfüge, dass mich in allen medizinischen Angelegenheiten die von mir benannte bevollmächtigte Person vertritt. Ich entbinde die mich behandelnden Personen (Ärzte und Pflegepersonal) gegenüber der von mir benannten bevollmächtigten Person sowie gegenüber deren oben genannten Vertretung von der Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift 14

III. Anweisung für den Todesfall Die Anweisungen für den Todesfall sollen getrennt vom Testament aufbewahrt werden, weil das Testament erst nach dem Begräbnis eröffnet wird. Sie können bei den Angehörigen, dem Dekan oder dem Bischöflichen Ordinariat hinterlegt werden. Die Angehörigen sollten von der Anweisung in Kenntnis gesetzt werden. Die Anweisung kann in folgende Punkte gegliedert werden: 1. Persönliche Daten Vor- und Nachname, Ledigenname Name und Anschrift der Pfarrei des Wohnorts Geburtsdatum und -ort Taufdatum und Anschrift der Taufpfarrei Name des Vaters Name und Ledigenname der Mutter 2. Zu benachrichtigende Personen/Institutionen A Unverzüglich (oder schon bei unmittelbarer Todesgefahr zu benachrichtigende Personen/Priester/Institutionen (Liste mit vollständigen Kontaktdaten). B Adressliste von Personen, die im Todesfall eine Todesanzeige erhalten sollen. 3. Anordnungen zur Art der Bestattung Angaben zu: Art der Bestattung. Die Kirche empfiehlt nach wie vor die Erdbestattung (vgl. CIC, c. 1176 3). Sarg und Kreuz Liturgische Hinweise 15

4. Sonstige Wünsche Wünsche betreffend: Todesanzeige Sterbebildchen (evtl. mit Foto) Traueressen Grabmal, Grabinschrift Grabpflege Jahrzeitgedächtnis Viele Städte und Gemeinden nehmen durch das Bestattungsamt Bestattungswünsche entgegen. 5. Sonstige Personalien Je nach Umständen können folgende Informationen nützlich sein: Arbeitgeber Hausverwaltung Krankenkasse AHV-Nr./ Ausgleichskasse / Pensionskasse etc. Unfallversicherung und andere Versicherungen sonstige Verträge... Ablageort des Testaments Mietvertrag, Schlüssel etc. Die Anweisungen für den Todesfall sind mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. IV. Testament Es wird hierzu auf die "Anleitung für Priester zur Errichtung eines Testaments" (erlassen von Bischof Amédée Grab mit Datum vom 27. November 2004) hingewiesen. Dieses Dokument gilt sinngemäss auch für Diakone und Laienmitarbeiterinnen und Laienmitarbeiter. 16