Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

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1 Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern

2 Inhalt 1. Grundsätze des Erwachsenenschutzrechts 2. Selbstbestimmung und Vertretungsrechte 3. Insb. Vorsorgeauftrag 4. Insb. Patientenverfügung 5. Gesetzliche Vertretungsrechte für Ehegatten und bei med. Massnahmen 6. Gesetzliche Massnahmen: Beistandschaften 7. Fazit 2

3 1. Erwachsenenschutzrecht: Grundsätze I - Zielsetzung: Selbstbestimmgung und Schutz bei Schutzbedürftigkeit bzw. spezifischen Schwächezuständen - Anwendung von gesetzlichen Massnahmen nach Prinzipien der Verhältnismässigkeit, Subsidiarität und Komplementarität - Erwachsenenschutzmassnahmen subsidiär - Massnahmen verhältnismässig (Art. 389 nzgb) - Massnahmen komplementär zu Hilfsbedarf (Art. 388 nzgb) - Verwaltungsrechtliches Verfahren 3

4 1. Erwachsenenschutzrecht: Grundsätze II - Selbstbestimmungrecht im höchstpersönlichen Bereich für Urteilsfähige - auch bei Beistandschaften! - Welche Bereiche? Pflege, Körper, Sexualität, med. Massnahmen., Aufenthalt, Medienkonsum, Kontakte etc. - Urteilsfähigkeit als Zentralbegriff - Bei Urteilsunfähigen? - Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht - Andere Vollmachten - Gesetzliche Vertretungsrechte? 4

5 1. Grundsätze III Fachbehörden als Entscheidinstanzen, im Kanton Aargau: Familiengerichte Vorrang der Selbstbestimmung Behördliche Massnahmen wo nötig und massgeschneidert Gewisser Schutz von Urteilsunfähigen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen FU, Regelung Zwangsmassnahmen, Nachbetreuung 5

6 2. Selbstbestimmung und Vertretung Bei Urteilsfähigkeit: Selbstbestimmung Vertretung durch Bevollmächtigte Eventuell Vertretung durch gesetzliche VertreterInnen (Beistände etc.) Aber was ist bei Urteilsunfähigkeit? Gesetzliche Vertretungsrechte bei Urteilsunfähigkeit Ehegattenvertretung Gesetzliche Vertretung für medizinische (insb. somatisch bedingte) Massnahmen und für Entscheide beim Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung 6

7 3. Im Besonderen: Vorsorgeauftrag I (Art. 360 ff. nzgb) - Was? - Gesetzlich geregelter Auftrag einer handlungsfähigen Person - an eine natürliche oder juristische Person - zur Übernahme von Aufgaben - der Personensorge oder/und - der Vermögenssorge oder/und - der Vertretung im Rechtsverkehr - Wie? Eigenhändige, handschriftliche, datierte Erklärung oder öff. Beurkundung; Eintrag Infostar möglich und sinnvoll - Widerruf möglich, so lange Urteilsfähigkeit vorliegend 7

8 3. Im Besonderen: Vorsorgeauftrag II (Art. 360 ff. ZGB) - KESB überprüft bei Urteilsunfähigen - Vorsorgefall, Vorliegen Vorsorgeauftrag, Gültigkeit - Eignung Person, Notwendigkeit allfälliger weitere Mn. - Nichtannahme durch Beauftragten möglich - Einschreiten KESB zum Schutz möglich (Art. 368 ZGB) - Kündigung durch Beauftragten möglich (2 Mt., fristlos bei wichtigen Gründen) - Entschädigung und Spesen - gemäss Vorsorgeauftrag - nach Festlegung KESB - aus Vermögen der auftraggebenden Person - bei mittellosen Personen 8

9 4. Im Besonderen: Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB) - Was? - Gesetzlich geregelter Auftrag einer urteilsfähigen Person - über die Entscheidzuständigkeit und/oder den Entscheidinhalt bei medizinischen Massnahmen - für den Fall eigener Urteilsunfähigkeit - Wie? - schriftlich, datiert und unterzeichnet; Vermerk Hinterlegungsort auf Versichertenkarte möglich - Grenzen der Wirksamkeit - widerrechtlich, Willensmängel, mutmasslicher Wille - Sonderregelung bei FU wegen psychischer Erkrankung - Einschreiten KESB zum Schutz möglich (Art. 368 ZGB) 9

10 5. Vertretung durch Ehegatten für Urteilsunfähige (Art. 374 ZGB) Für wen? Ehegatten/eingetr. Partner/in in gemeinsamem Haushalt oder der/die regelmässigen persönlichen Beistand leistet Was? : Alltagsgeschäftsvertretung Vertretung bei allen Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen wo nötig: Post öffnen und erledigen Im Zweifel und bei Schutzbedarf: Einschreiten KESB 10

11 5. Vertretung für Entscheid bei medizinischen Massnahmen für Urteilsunfähige: Kaskade 1. In Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag genannte Person 2. Beistand mit entsprechendem Vertretungsrecht 3. Ehegatte/eingetr. Partner und gemeinsamer Haushalt oder regelmässigen persönlichen Beistand 4. Person in gemeinsamem Haushalt UND mit regelmässig persönlichem Beistand 5. Nachkommen, wenn sie regelmässig und persönlich Beistand leisten 6. Eltern, wenn sie regelmässig und persönlich Beistand leisten 7. Geschwister, die regelmässig und persönlich Beistand leisten 11

12 6. Gesetzliche Massnahmen: Voraussetzungen Voraussetzungen personenbezogene Massnahmen: Beistandschaft Subsidiarität zu eigener Vorsorge und freiwilligen Mn. (Art. 389 nzgb) Schwächezustand und Schutzbedürtigkeit Belastung und Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu berücksichtigen Von Amtes wegen oder auf Antrag Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Unterbringung 12

13 6. Massnahmen im Überblick - Begleitbeistandschaften (Art. 393 ZGB) - Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 f. ZGB) - Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB) - Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB) - Fürsorgerische Unterbringung (Art. 426ff. ZGB) 13

14 6. Schwächezustände als Voraussetzung für Massnahmen (Art. 390 ZGB) Psychische Beeinträchtigung Geistige Behinderung, psychische Störung oder ähnlicher in der Person liegender Schwächezustand mit Folge: Person kann eigene Angelegenheiten nicht mehr erledigen Abwesenheit oder vorübergehende Urteilsunfähigkeit Abwesenheit oder vorübergehende Urteilsunfähigkeit und Keine Möglichkeit zur Stellvertretung und Mit Folge: Erledigung notwendigerweise zu regelnder Angelegenheiten nicht möglich 14

15 7. Selbstbestimmung Was ist wichtig? Selbstbestimmung bei Urteilsfähigkeit Ermöglichung der Selbstvorsorge für Urteilsunfähigkeit Erwachsenenschutzrecht zum Schutz, auch der Selbstbestimmung Massschneiderung für Massnahmen auch dort bleibt Selbstbestimmung Knackpunkte? Bestimmung der Urteilsfähigkeit Sicherstellung der Selbstbestimmung in Schwächesituationen und in Abhängigkeitsverhältnissen 15

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