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4 Gemede Westendorf Bezirk Kitzbühel Niederschrift über die am Mittwoch, den 1. Oktober 2014 um 19.00 Uhr im Gemedesitzungssaal stattgefundene 37. Sitzung des Gemederates. Anwesende: Bgm. Margreiter Anton als Vorsitzender Die Gemederatsmitglieder: Aschaber Florian, Fischler Matthias für Leitner-HölzI Walter, HöIzI Nikolaus, Fuchs Johann Peter, Margreiter Maria, Oberhauser Marco, Steixner Johann, Lenk Josef, Schermer Jakob, Schroll Leonhard für Schroll Peter, Krall Johann, Pirchl Peter jun. und Riedmann Andreas 0 Entschuldigt: Astner Werner (ohne Vertretung) 0 Weitere Anwesende: Begn: 19.00 Uhr Tagesordnung: Ende: 20.30 Uhr 1. Begrüßung und Sitzungseröffnung durch den Bürgermeister als Vorsitzenden 2. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr..39,.624, 107/3, 4271, KG Westendorf, Holzham Neuhaus (Melanie Goßner-ZaB); Umwidmung von Freiland Gemischtes Wohngebiet 3. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich von Teilflächen des Grundstückes Nr. 276/1, KG Westendorf, Sennereiweg Jakobwirt- stall (Johanna Elisabeth Ziepl, Maria Anna Ziepl); Umwidmung von bisher Freiland und Sonderfläche Parkplatz Sonderfläche Handelsbetrieb egeschränkt auf Lebensmittelrnarkt mit Nebenerichtungen und von Freiland Sonderfläche Parkplatz und Kenntlichmachung ees Verkehrsweges der Gemede Westendorf 4. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes des Grundstückes Nr. 1370/5, KG Westendorf, Wirnsbichlsiedlung (Johann Ehrensberger); Umwidmung von bisher Freiland Wohngebiet 5. Beratung und Beschlussfassung über ee Verebarung als Grundlage für die Beschlüsse zum Wohnanlagenprojekt der Firma ZIMA; Aufnahme von Flächen für das ROK für Johann Jürgen Schipflger und der Golfgesellschaft dem Straßenprojekt der Gemede Westendorf 6. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich des Grundstückes Nr. 1434/2 und Teilflächen aus Grundstück Nr. 1431/1, KG Westendorf, Roßboden Jagdhütte (Irmgard Schipflger, Johann Jürgen Schipflger) 7. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1434/2, KG Westendorf, Roßboden Jagdhütte (Irmgard Schipflger); Umwidmung von derzeit Freiland und gemischtes Wohngebiet Wohngebiet 8. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1434/2, KG Westendorf, Roßboden Jagdhütte (Irmgard Schipflger) 9. Beratung und Beschlussfassung bezüglich des zu leistenden Interessentenbeitrages zur Hochwasserschadensbehebung Wdauer Ache 10. Information des Bürgermeisters und der Ausschüsse 11. Anträge, Anfragen und Allfälliges 2714

Beschlüsse: Zu Punkt 1) Bürgermeister Margreiter als Vorsitzender eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemederäte die erschienenen Zuhörer. ( (~ - Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, und 4 erläutert der Bürgermeister den Grund der neuerlichen Vorlage an den Gemederat zur Beschlussfassung der Änderungen des Flächenwidmungsplanes Neuhaus, Billa und Wirnsbichl. Aufgrund eer unvorhersehbaren Verzögerung beim Amt der Tiroler Landesregierung war ee rechtskräftige aufsichtsbehördliche Genehmigung bis 30.09.2014 nicht mehr möglich. Da ab 1.10.2014 der elektronische Flächenwidmungsplan gültig und rechtsverbdlich ist muss ee neuerliche Beschlussfassung erfolgen. Die Beschlüsse zur Änderung des Flächenwidmungsplans aus der Sitzung vom 28.07.2014 sd somit nicht gültig. Inhaltlich wurden kee Änderungen durchgeführt. Die Beschlüsse zu den Änderungen des ROK und zum Bebauungsplan sd gültig. Zu Punkt 2) Die Eigentümer Frau Melanie Goßner-Zaß, Holzham 1 hat die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Grundstücke Nr..39,.624, 107/3, 4271 von derzeit Freiland künftig Gemischtes Wohngebiet beantragt. Das Grundstück Nr.. 39 u.a. sd mit eem Altbestand (Wohngebäude) bebaut. Die Eigentümer bewohnt mit ihrer Familie und der Großmutter das Wohnhaus. Aufgrund der derzeitigen nicht mehr zeitgemäßen Wohnverhältnisse beabsichtigt die Familie een Umund Zubau. Es ist beabsichtigt das Gebäude zu Sanieren und das Dachgeschoss abzubrechen und neu zu errichten und e separates Stiegenhaus ee Garage mit Nebenräumen anzubauen. Die Beurteilung und die Unterlagen des Raumplaners DI Franz Widmann liegen vor. Mit der Baurechtsabteilung vom Amt der Tiroler Landesregierung wurde die Angelegenheit vorabgeklärt. Folgende Stellungnahmen liegen vor: Baubezirksamt Kufste, Landesstraßenverwaltung, e-mail vom 03.06.2014 - Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawenverbauung, Zl. 66/3-2014, vom 30.05.2014 - Baubezirksamt Kufste, Wasserwirtschaft, Zl. BBAKU-315/42-2014, vom 12.06.2014 Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist ee Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes. Diese Änderung wurde am 28.07.2014 vom Gemederat beschlossen. Beschlüsse zur Änderun~ des FTächenwidmunqs~lanes: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig, gemäß 113, Abs. 3 und 4, ivm 70 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBI. Nr. 56, und 64, Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 - TROG 2006, LGBI. Nr. 27, den von Arch. Dl Franz Widmann ausgearbeiteten Entwurf Zl: 420-2014-00001 vom 01.10.2014 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der 2715

Gemede Westendorf im Bereich der Gst. Nr..39,.624, 107/3, 4271, KG Westendorf durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf vor: Umwidmung Im Bereich der Gst. Nr..39,.624, 107/3, 4271, KG Westendorf von derzeit Freiland künftig Gemischtes Wohngebiet Grundstück.39 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 150 m2) Gemischtes Wohngebiet 38.2 Grundstück.624 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1083 m2) 7 Gemischtes Wohngebiet 38.2 1 Grundstück 107/3 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1 von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 m2) Gern ischtes Wohngebiet 38.2 Grundstück 107/3 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1 m2) von Bestehende Landesstraße (B und L) 53.3 Gemischtes Wohngebiet 38.2 Grundstück 107/3 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 597 m2) Gern ischtes Wohngebiet 38.2 ( Grundstück 4271 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 109 m2) Gern ischtes Wohngebiet 38.2 II) Gleichzeitig wird gemäß 113, Abs. 3, ivm 70, Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu Punkt 3) Die Eigentümernen Frau Anna Maria Ziepl und Johanna Elisabeth Ziepl haben die Änderung des Flächenwidm ungsplanes im Bereich (Jakobwirtstall und Sennereiparkplatz) 2716

des Grundstückes Nr. 276/1 von Freiland und Sonderfläche Parkplatz Sonderfläche Handelsbetrieb egeschränkt auf Lebensmittelmarkt mit Nebenerichtungen und von Freiland Sonderfläche Parkplatz und Kenntlichmachung ees Verkehrsweges der Gemede beantragt. Die Angelegenheit über die Errichtung ees Lebensmittelmarktes der Fa. Billa wurde früheren Sitzungen des Bauausschusses und des Gemederates bereits beraten. In diesem Zusammenhang wird auch ee neue Fläche für een Parkplatz geschaffen. Grundlagen sd Verebarungen der Eigentümer und der Betreiberfirma mit der Gemede, e Verkehrskonzept für die Zufahrt mit Berücksichtigung eer Busbucht, Schutzweg und Bereichen für Fußgänger. Die Beurteilung und die Unterlagen des Raumplaners Dl Franz Widmann liegen vor. Mit der Baurechtsabteilung vom Amt der Tiroler Landesregierung wurde die Angelegenheit vorabgeklärt. Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist ee Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes. Diese Änderung die Erlassung ees Bebauungsplanes wurden am 28.07.2014 vom Gemederat beschlossen. Beschlüsse zur Änderung des Flächenwidmungsplanes: ( 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig, gemäß 113, Abs. 3 und 4, ivm 70 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBI. Nr. 56, und 64, Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 - TROG 2006, LGBI. Nr. 27, den von Arch. Dl Franz Widmann ausgearbeiteten Entwurf Zl: 420-2014-00002 vom 01.10.2014 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf im Bereich der Gst. Nr. 276/1 (Teilflächen), KG Westendorf durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf vor: Umwidmung Im Bereich von Teilflächen des Gst. 276/1, KG Westendorf von Freiland und Sonderfläche ( Parkplatz Sonderfläche Handelsbetrieb egeschränkt auf Lebensmittelmarkt mit Nebenerichtungen und von Freiland Sonderfläche Parkplatz und Kenntlichmachung ( ees Verkehrsweges der Gemede Grundstück 276/1 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 250 m2) von Sonderfläche standortgebunden 43 (1) a, Festlegung Kürzel: 08, Festlegung Erläuterung: Parkplatz Geplante örtliche Straße 53.1 Grundstück 276/1 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1025 m2) von Sonder-fläche standortgebunden 43 (1) a, Festlegung Kürzel: 08, Festlegung Erläuterung: Parkplatz Sonder-fläche Handelsbetrieb 48a, Festlegung des Höchstausmaßes an Kundenfläche, Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: EINGESCHRÄNKT AUF LEBENSMITTELMARKT MIT NEBENEINRICHTUNGENLEBENSMITTELMARKT Grundstück 276/1 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1 m2) 2717

von Sonderfläche standortgebunden 43 (1) a, Festlegung Kürzel: 02, Festlegung Erläuterung: Schulen mit Kdergarten und Veranstaltungssaal Sonderfläche standortgebunden 43 (1) a, Festlegung Kürzel: 08, Festlegung Erläuterung: Parkplatz Grundstück 276/1 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1905 m2) Sonderfläche Handelsbetrieb 48a, Festlegung des Höchstausmaßes an Kundenfläche, Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: EINGESCHRÄNKT AUF LEBENSMITTELMARKT MIT NEBENEINRICHTUNGENLEBENSMITTELMARKT Grundstück 276/1 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1459 m2) Sonderfläche standortgebunden 43 (1) a, Festlegung Kürzel: 08, Festlegung Erläuterung: Parkplatz ( II) Gleichzeitig wird gemäß 113, Abs. 3, ivm 70, Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu Punkt 4) Der Eigentümer Herr Johann Ehrensberger, Au 8 hat die Änderung des Flächenwidmungsplanes vom bestehenden Grundstück Nr. 1370/5 von derzeit Freiland künftig Wohngebiet beantragt. Als Begründung wurde e Eigenbedarf zur Schenkung an e Kd angegeben. Das Grundstück liegt im Bereich des Siedlungsgebietes Wirnsbichl. Die Beurteilung und die Unterlagen des Raumplaners Dl Franz Widmann liegen vor. Folgende Stellungnahmen liegen vor: Zur damaligen Schaffung des Siedlungsgebietes Wirnsbichl liegen e Bescheid über die naturschutz- und forstrechtliche Bewilligung Zl. 3-8319/NA/4-2004 und 3-8295/FO/5-2004, vom 07.06.2005 die Beurteilung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawenverbauung Zl. 678/1-2005, vom 21.03.2005 vor. Stellungnahme der Wildbach- und Lawenverbauung Zl. 66/57-2014, vom 14.08.2014 Beschlüsse zur Änderung des Flächenwidmunqsllanes: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig, gemäß 113, Abs. 3 und 4, ivm 70 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBI. Nr. 56, und 64, Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 - TROG 2006, LGBI. Nr. 27, den von Arch. Dl Franz Widmann ausgearbeiteten Entwurf Zl: 420-2014-00003, vom 01.10.2014 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der 2718

Gemede Westendorf im Bereich der Gst. Nr. 1370/5 (zur Gänze), KG Westendorf durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf vor: Umwidmung Im Bereich von Gst. Nr. 1370/5, KG Westendorf von derzeit Freiland künftig Wohngebiet Grundstück 1370/5 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 622 m2) Wohngebiet 38.1 II) Gleichzeitig wird gemäß 113, Abs. 3, ivm 70, Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person ( oder Stelle abgegeben wird. ( ZuPunkt5) Der Bürgermeister erläutert die Grundlagen und die wesentlichen Inhalte der sogenannten Grundsatzverebarung als Voraussetzung für die folgenden Widmungsangelegenheiten. Die anwesenden Mag. Pall und Dl Haseisberger werden vom Vorsitzenden gebeten den Gemederat über den Inhalt der Verebarung und die Htergründe und den Werdegang zu formieren. Nach reger Diskussion wird auf Antrag des Bürgermeisters folgender Beschluss gefasst: Der vorliegenden Grundsatzverebarung zwischen Irmgard Schipflger, ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH, Johann-Jürgen Schipflger, Golfplatz Hohe Salve-Brixental ErrichtergesmbH & CoKG, Golfplatz Hohe Salve-Brixental ErrichtergesmbH und der Gemede Westendorf wird estimmig zugestimmt. Die Verebarung ist vom Bürgermeister und 2 Gemedevorständen zu unterfertigen. ( Zu Punkt 6) Eleitend werden zu den folgenden Pkt. 6, 7 und 8 vom Bürgermeister die Grundlagen berichtet. Das Grundstück Nr. 1434/2 ist teilweise bereits als gemischtes Wohngebiet gewidmet und mit eem Gebäude (Jagdhütte) bebaut. Von der Fa. ZIMA ist die Errichtung eer Wohnanlage geplant und für die derzeitige Grundeigentümer der Neubau ees Wohnhauses. Die Wasserversorgung ist durch die Wasserversorgung der Wassergenossenschaft Westendorf-Ort, die Abwasserbeseitigung durch das bestehende Netz der öffentlichen Kanalisation und die Energieversorgung durch die TINETZ-Stromnetz Tirol AG gegeben. Die Löschwasserversorgung ist durch das bestehende Leitungsnetz mit Hydranten vorgesehen. Die Entsorgung der Niederschlagwässer ist auf eigenem Grund durch Versickerung vorgesehen. Zum erforderlichen Straßenbaubewilligungsverfahren wurde die mündliche Verhandlung abgehalten und die bescheidmäßige Erledigung soll den nächsten Wochen ergehen. 2719

Die Beurteilung und die Unterlagen des Raumplaners Dl Franz Widmann liegen vor. Mit der Baurechtsabteilung vom Amt der Tiroler Landesregierung wurde die Angelegenheit vorabgeklärt. Folgende Verebarungen liegen vor: Grundsatzverebarung abgeschlossen zwischen Irmgard Schipflger, ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH, Johann Jürgen Schipflger, Golfplatz Hohe Salve-Brixental Errichterges.m.b.H & CoKG, Golfplatz Hohe Salve-Brixental Errichterges.m.b.H und Gemede Westendorf Verebarung über die Wohnungsvergabe (Eheimischenregelung) zwischen ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH und Gemede Westendorf Diese Verebarungen sd Widmungsvoraussetzungen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grundstück Nr. 1434/2, KG Westendorf. Durch Vorlage der unterfertigten Verebarungen und der Zustimmung des Gemederates unter Pkt. 5 liegen diese Voraussetzungen vor. Folgende Stellungnahmen liegen vor: - Baubezirksamt Kufste, Straßenbau, ZI. BBAKU-0-29/48-2014 - Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawenverbauung, Zl. 66/82-2014 - TINETZ-Stromnetz Tirol AG BVNr. 31270 - Al Telekom Austria AG, TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, Wassergenossenschaft Westendorf Ort Grundlage für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist ee Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes. Gleichzeitig soll diesem Zusammenhang e Bebauungsplan auf den angeführten Grundlagen erlassen werden. Nach reger Diskussion zu den Widmungsvoraussetzungen kommt der Gemederat zu folgendem estimmigen Beschluss: Die im Verordnungstext bzw. im Erläuterungsbericht zur Änderung 13 des örtlichen Raumordnungskonzeptes von Raumplaner DI Franz Widmann formulierte Widmungsvoraussetzung mit dem Wortlaut Für die nach geplanter Teilung s Eigentum der Golfgesellschaft übergehenden Teilflächen aus den Gp. 1434/1 und 4487 werden kee ( Widmungsvoraussetzungen festgelegt hat zu lauten Für die nach geplanter Teilung s Eigentum der Golfgesellschaft übergehenden Teilflächen aus den Gp. 1434/1 und 4487 e konkreter Wohnbedarf oder bodenpreissteuernde Maßnahmen Beschlüsse zur ÄnderunQ des Raumordnungskonzeptes: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig, gemäß 70 Abs. 1 ivm 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBI. Nr. 56 ide LGBI. Nr. 130/2013, den von Arch. DI Franz Widmann ausgearbeiteten Entwurf Zl: RKW_Ä13, vom 27.09.2014 über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemede Westendorf im Bereich von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1434/1, 1434/2, 4487, KG Westendorf durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. 2720

Der Entwurf sieht folgende Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemede Westendorf vor: ÄNDERUNG 13 VORWIEGEND WOHNNUTZUNG Neue Zählerlegende: W641Z1!D1 Rossboden- Jagdhütte Zusätzliche Entwicklungsfläche ca. 7.400 m2, für 6-8 Bauplätze Widmungsvoraussetzungen verbdliche Verebarung der Gemede mit den betroffenen Grundstückseigentümern über die Realisierung des vorliegenden Straßenprojektes Für die Gp. 1434/2 ee verbdliche Verebarung mit der Gemede Westendorf über die Vergabe der errichteten Wohneheiten Für die im Eigentum von Johann Jürgen Schipflger verbleibenden Teilflächen aus der Gp. 1434/1 e konkreter Wohnbedarf oder bodenpreissteuernde Maßnahmen Für die nach geplanter Teilung s Eigentum der Golfgesellschaft übergehenden Teilflächen aus den Gp. 1434/1 und 4487 e konkreter Wohnbedarf oder bodenpreissteuernde Maßnahmen II) Gleichzeitig wird gemäß 70, Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu Punkt 7) Grundlagen laut Erläuterung unter Pkt. 6). ( Beschlüsse zur Änderung des Flächenwidm ungsplanes: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig, gemäß 113, Abs. 3 und 4, ivm 70 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 - TROG 2011, LGBI. Nr. 56, und 64, Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 - TROG 2006, LGBI. Nr. 27, den von Arch. Dl Franz Widmann ausgearbeiteten Entwurf Zl: 420-2014-00004, vom 01.10.2014 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf im Bereich der Gst. Nr. 1434/2, KG Westendorf durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemede Westendorf vor: Umwidmung Im Bereich des Grundstückes Nr. 1434/2, KG Westendorf von FREILAND WOHNGEBIET und ees Teilstückes der Gp. 1434/2 von GEMISCHTES WOHNGEBIET WOHNGEBIET Grundstück 1434/2 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1318 m2) 2721

Wohngebiet 38.1 Grundstück 1434/2 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 2426 m2) von Gern ischtes Wohngebiet 38.2 Wohngebiet 38.1 Grundstück 1434/2 KG 82006 Westendorf (70420) (rund 1 m2) von Sonderfläche Sportanlage 50, Festlegung Art der Anlage, Festlegung Erläuterung: Golfplatz mit Nebenerichtungen, Festlegung Kürzel: 06 Wohngebiet 38.1 II) Gleichzeitig wird gemäß 113, Abs. 3, ivm 70, Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs~ und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu Punkt 8) Grundlagen laut Erläuterung unter Pkt. 6). Beschlüsse zur Änderung des Flächenwidm un.qsplanes: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede Westendorf estimmig gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56 ide LGBI. Nr. 130/2013, den von Arch. Dl Franz Widmann ausgearbeitet Entwurf Zl: wbpl_0414 und webpl_0414, vom 28.09.2014 für die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes Rossboden - Jagdhütte, im Bereich des Grundstücks Nr. 1434/2, KG Westendorf, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Dl Franz Widmann durch vier Wochen hdurch zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. II) Gleichzeitig wird gemäß 66, Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des dem Entwurf entsprechenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu Punkt 9) Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Bürgermeister Margreiter, dass es durch Starkregen und Gewitter Anfang August auch heuer wieder zu großen Hochwasserschäden entlang der Wdauer Ache gekommen ist. In der Folge fand e Lokalaugensche mit der zuständigen Behörde, der Abteilung Wasserwirtschaft des Baubezirksamt Kufste statt, wobei auch eige Sofortmaßnahmen zum Schutze der Straße und der angrenzenden Felder durchgeführt wurden. Es wurde verebart, dass die weitere Schadensbehebung bzw. 2722

Sanierung der Ache an den wichtigsten Stellen im Herbst erledigt werden sollen. Für diese Baumaßnahme fallen laut Schätzung Kosten der Höhe von 630.000,-- Euro an, wobei sich die Gemede Westendorf mit 10 % beteiligen muss. Für diesen Interessentenbeitrag benötigt die Abteilung Wasserwirtschaft een entsprechenden Gemederatsbeschluss. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat estimmig diesen lnteressentenbeitrag zu leisten. Zu Punkt 10) 1) Der Bürgermeister bedankt sich beim Wirtschaftsbundobmann Steixner für seen Esatz bei der Suche nach neuen Sponsoren für den neuen Veres- und Pflegeheimbus. Hauptsponsor ist die Raiba Westendorf, die weiteren Sponsoren sd der TVB und die Bergbahnen Westendorf, Landmaschen Stöckl, Schlosserei Johann Steixner, Holzbau Ldner, Hotel Schermer, Elektro Antretter und die Firma Schmiedholz. 2) Die Familie Hagenberger möchte ee Grundstücksfläche von 162 m2 im Freiland von der Gemede Westendorf entlang der Zufahrt zum Weiler Straßhäusl erwerben. Des ( weiteren können sie angrenzend 416 m2 gewidmeten Grund von Herrn Johann Astl kaufen, sodass sie dann auf dem gesamten Grundstück bauen wollen. Der Gemedevorstand würde eem Verkauf zu den gleichen Konditionen wie bei Herrn Astl ( zustimmen. Der Verkaufspreis würde 105,-- Euro/m2 betragen. Der Gemederat könne die Fläche besichtigen, ee Entscheidung fällt eer der nächsten Sitzungen. 3) Die Moosnergrabenbrücke muss drgend saniert und neu gebaut werden. Diese Maßnahme ist für das heurige Jahr vorgesehen und aus dem laufenden Budget der Sanierung von Straßen und Brücken abgedeckt. Eige Ausbesserungsmaßnahmen wurden schon durchgeführt, der Neubau sei nun aber unbedgt notwendig. Deshalb wurde auch die Planung und Ausschreibung schon durchgeführt. Es entstehen Gesamtkosten der Höhe von ca. 70.000,- Euro brutto, wobei die Firma Kurz mit 20.000,-(Fertigteiltragwerk aus Beton) und die Firma Teerag Asdag mit 41.700,-- (Beton und Mauerungsarbeiten Bau der Umfahrungsbrücke) die Bestbieter waren. Diä Restkosten belaufen sich auf Planung, Brückengeländer und kleere Posten. Der Gemederat erachtet diese Maßnahme als sehr wichtig und die Fanzierung des Projektes wird estimmig akzeptiert. 4) Der Bürgermeister lädt zum Kirchgang anlässlich des Erntedankfestes e und bittet um zahlreiches Erscheen des Gemederates. Berichte der Ausschüsse: Der Obmann des Überprüfungsausschusses Gemederat Fuchs Johann-Peter berichtet und legt den erstellten Prüfungsbericht vor (laut Beilage). Zu Punkt 11) GR Steixner Johann stellt ee Frage bezüglich des Standes der Widmungsangelegenheit Gossner Thalerbauer und den Stand der Ausarbeitung des Raumordnungskonzeptes. Bausachbearbeiter Walter Goßner wird sich dieser Angelegenheit formieren und ist bezüglich der Fortschreibung des ROK tensivem Kontakt mit Raumplaner Dl Franz Widmann. GR Steixner teilt mit, dass ee Besprechung mit Ing. Hirschhuber bezüglich der Grundflächen zwischen Brixentaler Ache und ÖBB für e Gewerbegebiet erfolgt ist. Aufgrund des Gefahrenzonenplans steht nur mehr ee Fläche von ca. 3500 m2 zur Verfügung. Es erfolgt die Ausarbeitung ees Plans mit Darstellung der Flächen für 2723

Erschließung und für ee mögliche Bebauung, danach würden die Verhandlungen mit der OBB erfolgen. Der Bürgermeister erganzt, dass diesbezüglich auch Gesprache mit der Abt. Wasserwirtschaft geführt werden müssen, um die Nutzungsfläche eventuell doch noch zu verbessern. GR Steixner stellt ee Frage bezüglich des Vorvertrages zum Grundkauf mit Hr. Schwaiger (Oberhauser). Der Bürgermeister erklärt den aktuellen Stand und die Htergründe und teilt mit, dass diese Angelegenheit bald igst im Gemederat behandelt wird. Weitere Wortmeldungen: GR Lenk ist der Meung, es benötigt wahrschelich ee Grundsatzdiskussion bezüglich der Angelegenheit Schwimmbad, da wesentliche Fragen und Entscheidungen noch offen sd. GR Lenk stellt die Frage wann die Landesstraße im Bereich Mesnerwirt und Haus Krall saniert wird. Die Beeträchtigungen für die angrenzenden Gebäude sd erheblich. GR Fuchs ist der Meung, dass für Gewerbegrundstücke Gespräche mit den Grundeigentümern von Grundstücken im Bereich des Klärwerks geführt werden sollten. Der zuständige Ausschuss soll sich damit befassen. GR Schermer teilt mit, dass der Esatz der Security Leute nicht reibungslos funktioniert und dass es im Bereich Wunderbar immer wieder Probleme gibt, aber die Türsteher nicht reagieren. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit mit dem Gemedepolizisten besprechen. Damit ist die Sitzung beendet und geschlossen. Protokoliführer Walter Goßner Geschlossfn und geferti~( li / ~7 w 2724

Protokoll zur Überprufungsousschusss itzung 111/2014 vom 01.09.2014, 17.00 Uhr, Gemede, Westendorf anwesend; Hans-Peter Fuchs, Walter Leitner-Hölzl, KraH Johann, entschuldigt: Margreiter Maria1 Lerik Josef 1. Buchhaltung-Prüfung - Tagesabschluss 01.09.2014 ( Lt. Beilage Kassenprüfungsniederschrift wurden Salden auf Kontos, Sparbuch und Bargeldkasse kontrolliert. ( 2. Prüfung/Besprechung - Friedhofqräber Besprechung der &rabvergabe, Kapazität, Kosten, Urnengräber, neue Erdurnengräber usw., Es wurden die Angebote und Kostenabrechnung vorn Umbau der ~alten Leichenhal le bzw. Friedhofsmauer durchgeschaut, und, kontrolliert. Weitere Vorgangsweise Tod Scheider Hermann besprochen.. (~ Es wurde besprochen, das es nächster Zeit geplant ist die Friedhofsverordnung zu erneuern. 3. Prüfung/Besprechung Müllgrund9ebühr ba wieder alifällige Müllentsorgungen borfmüllkübeln stattgefunden haben wurde über die Müllgrundgebühr und olifällige Lösungsvorschläge gesprochen. Es wurden alle Gemedebürger zur Stellungnahme aufgefordert, die bis dato keen Müll entleert haben. biese Stellungnahmen wurden kontrolliert und besprochen. Als Obmann bedanke ich mich im Namen des Oberprüfungsausschusses für die gute Zusammenarbeit mit den Gemedeangestellten! Ende der Sitzung: 18.30 Uhr Hans-Peter Fuchs Obmann des CAS