KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481)



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Transkript:

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND UMSETZUNG DES TEILRICHTPLANES VERKEHR (KANTONSSTRASSEN DER 1. PRIORITÄT) (VORLAGE NR. 1174.1-11296) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 11. MAI 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Am 30. September 2003 reichte die CVP-Fraktion eine Interpellation betreffend Umsetzung der Kantonsstrassenprojekte gemäss Teilrichtplan Verkehr ein. Die CVP- Fraktion möchte den volkswirtschaftlich negativen Folgen eines Rückstandes beim Ausbau des Kantonsstrassennetzes zuvorkommen und erkundigt sich nach dem Stand der Projekte, welche gemäss Teilrichtplan Verkehr - heute gemäss dem kantonalen Richtplan vom 28. Januar 2004 - der ersten Priorität zugeordnet sind. Der Kantonsrat hat die Interpellation am 30. Oktober 2003 dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. Die Interpellantin stellt die nachfolgend aufgeführten Fragen, zu denen der Regierungsrat Stellung nimmt. A. Beantwortung der Interpellationsfragen 1. Neubau Nordzufahrt 1.1. Wie ist der momentane Planungsstand? Antwort: Das Projekt lag im April/Mai 2003 öffentlich auf. Die Einspracheverhandlungen werden im Kantonsperimeter durch die Baudirektion, im Nationalstrassenperimeter durch das Generalsekretariat des Departementes für Umwelt, Verkehr,

2 1174.2-11481 Energie und Kommunikation (UVEK) geführt. Zur Zeit wird der Projektfortschritt insofern durch das UVEK bestimmt, weil es einerseits seine Geschäfte nach der Fristenregelung von Art. 16 der Verordnung über die Nationalstrassen (NSU) vom 18. Dezember 1995 (SR 725.11) abwickelt und andererseits der Kanton ohne rechtskräftige Plangenehmigung der Bundesbehörde nichts ausrichten kann. Das Generalsekretariat des UVEK hat das Instruktionsverfahren am 25. Februar 2004 abgeschlossen. Das Departement hat nun sechs Monate Zeit für die Genehmigung des Ausführungsprojektes (Art. 16 Abs. 2 NSV). Es ist im Sommer 2004 mit den erstinstanzlichen Entscheiden sowohl des Bundes als auch des Kantons zu rechnen. Ob im Anschluss weitere Rechtsmittel ergriffen und die Verfahren weitergeführt werden, ist offen. 1.2. Ist nach heutigem Wissensstand mit Kostenüberschreitungen beim Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Nordzufahrt in Zug/Baar vom 28. Juni 2001 zu rechnen? Wenn ja, in welchem ungefähren Ausmass? Antwort: Nein 1.3. Konnte der Landerwerb freihändig erfolgen oder ist mit einem Enteignungsverfahren zu rechnen? Antwort: Bisher konnte der Landerwerb noch nicht überall freihändig abgeschlossen werden. Der freihändige Erwerb ist bis nach dem Abschluss der Rechtsmittelverfahren möglich. Die Grundlagen für eine Enteignung sind mit der Projektauflage geschaffen worden. 1.4. Ist mit Verzögerungen bezüglich Inbetriebnahme zu rechnen? Wenn ja, um wie viel und welche Massnahmen hat der Regierungsrat eingeleitet, um Verzögerungen aufzufangen? Antwort: Bei den Beratungen zum Kantonsratsbeschluss vom 28. Juni 2001 ging man im günstigsten Falle von einer Inbetriebnahme Mitte 2006 aus, und zwar bei einem Verzicht auf Rechtsmittel. Das Projekt wurde termingerecht im April 2003 öffentlich aufgelegt. Die Verzögerung gegenüber dem günstigsten Fall beträgt zur Zeit mindestens 15 Monate. Der Regierungsrat kann die Einspracheverfahren nicht verhindern. Als weitere Rechtsmittelinstanzen stehen das Verwaltungsgericht bzw. die Rekurskommission des UVEK und letztendlich das Bundesgericht offen.

1174.2-11481 3 2. Neubau Tangente Neufeld zwischen Knoten Neufeld und Anschluss Margel 2.1. Wie ist der momentane Planungsstand? Antwort: Das von den Gemeinden Zug und Baar erarbeitete Generelle Projekt konnte mangels Ausführbarkeit, insbesondere weil die vorgeschlagene Strecke im Tunnel nicht verkehrssicher gewesen wäre, dem Kantonsrat nicht zur Genehmigung beantragt werden. Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für einen Kreditantrag zur Ausarbeitung eines neuen Generellen Projektes. 2.2. Konnte bereits eine Variantenwahl getroffen werden? Wenn ja, welche? Antwort: Bei der Variantenwahl steht eine Linienführung im Vordergrund, welche wesentlich weniger Tunnelanteile aufweist. Die Linienführung wurde gegenüber den ersten Projektstudien optimiert. Gleichzeitig wurden erste Arbeiten für eine landschaftspflegerische Begleitplanung geleistet. 2.3. Mit welchen Kosten ist nach heutigem Wissensstand zu rechnen? Antwort: Es sind keine Aussagen möglich. Das Generelle Projekt wird eine Kostenschätzung +/- 25 % enthalten. 2.4. Wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Gibt es bei der Planung Verzögerungen? Wenn ja, welche Massnahmen hat der Regierungsrat eingeleitet, um diese aufzufangen? Antwort: Gemäss kantonalem Richtplan ist der Baubeginn für Projekte erster Priorität auf 2002 bis 2008 festgelegt. Diese Terminierung ist für die Tangente Neufeld kritisch. Zur Zeit bestimmt die politische Meinungsbildung den Terminplan. Auf Grund der Überprüfung der Machbarkeit wies im Juni 2001 die Behördendelegation das Projekt an die Planer zurück. Das technische überarbeitete Projekt wurde von der Regierung im Oktober 2002 als nicht mehrheitsfähig zurückgewiesen. Die Behördendelegation und weitere politische Kreise verlangten zusätzlich eine landschaftspflegerische Begleitplanung, um dem Kantonsrat einen Kreditantrag für die

4 1174.2-11481 Planung des Generellen Projektes unterbreiten zu können. Zum Entwurf dieser Kantonsratsvorlage teilte der Gemeinderat Baar der Baudirektion im Herbst 2003 mit, dass das Vorgehen nicht seinen Vorstellungen entspreche und zuerst Fachleute, Behördendelegation und Betroffene, Grundeigentümer und Anwohner zu orientieren seien. Die Baudirektion folgte diesem Anliegen. Am 5. Mai 2004 fand in Baar eine öffentliche Orientierung statt. Die Baudirektion sieht vor, im Sommer der Regierung eine neue Kantonsratsvorlage zu unterbreiten. Die Inbetriebnahme erfolgt ca. im Jahre 2016. 3. Neubau einer möglichst unterirdischen Verbindung Alpenblick - Knonauerstrasse 3.1. Wie ist der momentane Planungsstand? Antwort: Der Kantonsrat beschloss im November 2003 einen Planungskredit zur Erarbeitung des Generellen Projektes des gesamten Kammerkonzeptes. Die Verbindung Alpenblick - Knonauerstrasse ist nach kantonalem Richtplan der 2. Priorität zugeordnet. Der Terminplan für Projekte zweiter Priorität ist noch offen. Mit welchen Kosten ist nach heutigem Erkenntnisstand zu rechnen? Antwort: Dem Kreditantrag für das Generellen Projekt lag eine Kostenschätzung für alle vier Kammern von 210 Millionen Franken, mit einer Genauigkeit von +/- 25 %, zu Grunde. 3.2. Wann ist mit dieser Inbetriebnahme zu rechnen? Gibt es bei der Planung Verzögerungen? Wenn ja, welche Massnahmen hat der Regierungsrat eingeleitet, um diese aufzufangen? Antwort: Für Projekte zweiter Priorität ist gemäss Teilrichtplan Verkehr ein Baubeginn zwischen 2008 und 2014 vorgesehen. Bei der Planung gibt es keine Verzögerung.

1174.2-11481 5 3.3. Haben allfällige Verzögerungen Auswirkungen auf den Ausbau A4 auf sechs Spuren zwischen Blegi und Rütihof? Antwort: Nein. Die Projekte "6-Spur-Ausbau" und "Kammerkonzept" wurden administrativ und projektmässig konsequent getrennt. Beide Projekte sind auch zeitlich unabhängig voneinander realisierbar. Die Koordination bei den Projektierungselementen und -arbeiten ist jedoch durch die Baudirektion sichergestellt. B. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 11. Mai 2004 Mit vorzüglicher Hochachtung REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG Der Landammann: Walter Suter Der Landschreiber: Tino Jorio Die Bearbeitung dieses Vorstosses kostete bisher Fr. 1'320.00. 300/mb