KfW-Energieeffizient Sanieren Was wird gefördert? Die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung / CO2-Minderung. Es werden die KfW- Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen unterstützt. Wer ist antragsberechtigt? Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die sich eine bestehende Immobilie kaufen und diese entsprechend sanieren wollen. Allgemeine Informationen Ziel des Programms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2- Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/ Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor). Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde, die energetische Sanierung wie folgt gefördert: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115, Denkmal mittels Einzelmaßnahmen Nicht gefördert werden: durch Ausbau/Erweiterung von vormals nicht beheizten Räumen erstehende neue Wohneinheiten (Förderung über Energieeffizient Bauen ), außer es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäude bzw. Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sowie den Einzelmaßnahmen (z. B. für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz geltende Ausnahmeregelungen) finden Sie in den Merkblatt- Anlagen "Technische Mindestanforderungen" und "Liste der Technischen FAQ". Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich. Anerkannte Sachverständige sind die in der Expertenliste unter www.energie-effizienzexperten.de in der Kategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren geführten Personen. Bei der Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist ein Sachverständiger für Baudenkmale einzubinden. 09. September 2015 Seite 1 von 5
Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen im Rahmen der Planung und begleitenden Durchführung sind zu dokumentieren und die Unterlagen aufzubewahren. Konditionen Details (Stand: 01.08.2015) Darlehenshöhe Höchstbetrag Sollzinsbindung Sollzinssatz Auszahlung Bearbeitungsgebühr Rückzahlung Tilgung Bereitstellungszinsen Sicherheiten Laufzeit / Tilgungssatz bis zu 100% der förderfähigen Kosten 10 Jahre EUR 100.000 je Wohneinheit bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (151) EUR 50.000 je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen (152) Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW. keine 100% Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage. Abgerufene Beträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen, eine Überschreitung der Frist führt zu einem Zinszuschlag. monatlich in gleich hohen Annuitäten Während der ersten Sollzinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen von mindestens 1.000 EUR zu den jeweiligen Zahlungsterminen kostenfrei möglich. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. bankübliche Sicherung durch Grundschulden Maximal 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig. 09. September 2015 Seite 2 von 5
Tilgungszuschuss Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (in % des Zusagebetrages): KfW-Effizienzhaus 55: 27,5% KfW-Effizienzhaus 70: 22,5% KfW-Effizienzhaus 85: 17,5% KfW-Effizienzhaus 100: 15,0% KfW-Effizienzhaus 115: 12,5% KfW-Effizienzhaus Denkmal: 12,5 % Einzelmaßnahmen: 7,5 % Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Voraussetzungen Die energetisch hochwertige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie mittels Einzelmaßnahmen muss bestimmte Kennzahlen, die Sie bitte den ausführlichen Unterlagen entnehmen, erreichen. Ziehen Sie daher bitte frühzeitig einen Sachverständigen aus der oben genannten Expertenliste bei der Planung Ihres Vorhabens zu Rate. Bei der Förderung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus sowie von Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter www.energie-effizienz-experten.de geführten "Sachverständigen für Baudenkmale" zugelassen. Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung bzw. der Beginn der Sanierungsmaßnahme. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Verfahrensablauf Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag. Frist/Dauer Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. 09. September 2015 Seite 3 von 5
Kosten Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes. Rechtsgrundlagen Merkblatt KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Anlage technische Mindestanforderungen Anlage Liste der Technischen FAQ Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer 09. September 2015 Seite 4 von 5
Erforderliche Unterlagen Antrag für vermietete Wohnimmobilien Erforderliche Unterlagen stimmen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Bereichs Mietwohnungsbau ab (E-Mail ). für selbst genutzte Wohnimmobilien Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum 69009 KfW Online-Bestätigung zum Antrag Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz 600 000 3150 Nachweis der Identität entweder durch a) persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder b) Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte (60311) durch einen zuverlässigen Dritten (z.b. Notar) Geldwäsche_Infoblatt 65222 Geldwäsche_Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter_nat.Person_Anlage 1 65222-1 Mittelabruf Wohnungsbau_Auszahlungsantrag 60108 Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) 61250 Verwendungsnachweis (nach Abschluss der Maßnahme) Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) 61248 Wohnungsbau_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung 61249 KfW-Online-Bestätigung nach Durchführung ODER KfW Bestätigung nach Durchführung 600 000 2150 09. September 2015 Seite 5 von 5