SCHWARZE LISTE GEGEN MIETNOMADEN
1 Wenn Ihr Mieter nicht zahlt enttarnen Lassen Sie sich nicht von auf der Nase herumtanzen. Mit dem richtigen Fachwissen können Sie sich schützen und erfolgreich fristlos kündigen. Hierbei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um tatsächliche Schmarotzer handelt, die als Täter vorsätzlich und wiederholt handeln oder ob es um Menschen geht, die unverschuldet in Not geraten sind. Vermeiden Sie unnötigen Ärger! Die zunächst wichtigste Aufgabe des Vermieters ist die Suche eines geeigneten Mieters. Es ist äußerst wichtig, zukünftige Mieter genau unter die Lupe zu nehmen. Denn erkennt man in der Regel nicht auf den ersten Blick. Selbst vor Familien, die den besten Eindruck machen, indem beide Elternteile berufstätig sind, sind Sie nicht geschützt: auch hier können lauern. Schutz vor Da die deutsche Rechtssprechung es den Vermietern im Kampf gegen nicht unbedingt leicht macht, sollten Sie sich präventiv selber vor schützen. Auch wenn es kein allgemeines Frühwarnsystem gegen gibt, sollten Sie zunächst folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen: Mietkaution von 3 Monatsmieten Gehaltsnachweis Bonitätsprüfung/schnelle Wirtschaftsauskunft (in Echtzeit) Kontaktaufnahme zum vorigen Vermieter Ein souveränes Auftreten als Vermieter kann dem Einzug von auch vorbeugen. Seine Rechte kennen und dies auch kundtun, schreckt in der Regel ab, wenn sie merken, dass der Vermieter über Gesetzesänderungen und Neuerungen im Bilde ist. Für alle anderen Fälle stehen der Weg der SCHUFAAuskunftund verschiedene andere Maßnahmen der Vermieterschutz-Vereine zur Verfügung.
2 Dieses Urteil schützt Sie vor Um konkret herauszufinden, ob der potenzielle Mieter von Anfang an plant, die Miete zu unterschlagen, können Vermieter sich auf das folgende Urteil berufen: Vermieter dürfen die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Monatsmiete und der ersten Kautionsrate abhängig machen. Das hat das Bonner Landgericht schon 2009 entschieden. Die erste Zahlung kann also vor der Schlüsselübergabe festgelegt werden. Beziehen können Vermieter sich auf das Aktenzeichen KG Berlin, Beschluss v. 21.01.08, Az. 12 W 90/09. Und noch wichtiger: Lassen Sie sich diesbezüglich auf keine Diskussionen mit Ihrem Mieter in spe ein! Jetzt ist es noch früh genug. Macht der Mieter Probleme, sagen Sie einfach ab und suchen sich einen neuen. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass es sich für Sie lohnt, die neueste Rechtsprechung zu kennen und auch für sich zu nutzen. Leider kennen nur wenige Vermieter diese beiden Urteile. Sie wissen jetzt davon. Wer weiß, vielleicht sparen Sie dadurch einmal viel Geld und Ärger. Ich sage immer: Die richtige Information zur rechten Zeit ist Gold wert. Belassen Sie es deshalb nicht bei diesem einem Mal Schwarze Liste gegen und vorsätzliche Mietpreller Wir müssen aktuell von einer Zahl von rund 10.000 in Deutschland ausgehen. Diese verursachen jährlich Milliarden-Schäden. Im Durchschnitt kostet ein Mietnomade seinen Vermieter 25.000, bevor er weiterzieht und sein Unwesen in einer anderen Wohnung von vorne beginnt. Diese Zahl ergibt sich nicht nur aus Mietsausfällen, sondern vor allem Anwalts- und Gerichtskosten und Renovierungs- und Reparaturkosten treiben die Schadenssummen in die Höhe. Es ist also nicht überraschend, dass sich jeder Vermieter einen wirksamen Schutz gegen wünscht. Hierfür sind weitläufige Informationen über den potenziellen Mieter relevant. Um diesen nicht selbst fragen zu müssen und somit anständige Mieter zu
3 verschrecken oder gar in Verlegenheit zu bringen, kann man die Daten des zukünftigen Mieters mit einer schwarzen Liste abgleichen lassen. Es gibt Anbieter, die umfangreiche Auskunftsdateien bieten. In diese Dateien kann man als Vermieter die Mieter eintragen lassen, die schon einmal als oder Mietpreller aufgefallen sind. Jeder Vermieter kann damit effektiv und problemlos vor unseriösen Mieter gewarnt werden und sich so vor diesen schützen. Aber auch eine schwarze Liste schützt nicht lückenlos vor. Vermieter erhalten nur Informationen über Personen, die in der Vergangenheit schon einmal aufgefallen sind., die erst in Zukunft zur Tat schreiten, werden dort nicht gelistet und stellen somit eine Gefahr für jeden Mieter dar. Außerdem sind viele Datenbänke für kostenpflichtig. Verwirrend ist wohl auch, dass es viele Anbieter von schwarzen Listen gibt. Die Übersicht zu behalten bleibt dabei nicht leicht und der Schutz kann nur gewährleistet werden, wenn alle Listen abgerufen werden. Dennoch können die Daten von schwarzen Listen vor schützen und unangenehme Folgen abwehren. Der Ausweg Wenn es nun doch geschehen ist und der Vermieter hat sich unwissentlich einen in seine Wohnung geholt, dann gibt es auch Möglichkeiten, diesen schnellstmöglich wieder loszuwerden. Das spezielle Verfahren der Urkundenklage hilft zunächst dabei, die rückständige Miete einzuklagen. Wenn der Mieter das vorläufige Urteil erhalten hat, sollte er dem Schuldner das Konto sperren lassen. Diese Vorgehensweise ist so radikal, dass der Mietpreller möglicherweise bald von der Bildfläche verschwindet, um sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Ein anderer Ausweg ist ein Vertragsabschluss, in welchem man sich darauf einigt, dass dem Mieter die Mietschulden erlassen werden.
4 Zwar bleibt der Vermieter bei dieser Methode auf seinen Schulden sitzen, dennoch ist diese Variante häufig günstiger als ein weiterer Mietausfall oder die Kosten einer Klage. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter vorsätzlich die Miete schuldig bleibt, also bereits beim Einzug nicht vorhatte, die Unterkunft zu bezahlen, liegt nach 263 StGB der Sachverhalt des Betrugs vor. In dem Fall kann der Vermieter Strafanzeige erstatten. Dies bewegt den Mieter in der Regel zur Handlung. Sind diese Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft, sollte der Vermieter sich für die kostspielige Räumungsklage entscheiden, um weiteren Mietausfall abzuwenden.
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