POLIZEIPRÄSIDIUM STUTTGART REFERAT PRÄVENTION Polizeipräsidium Stuttgart Postfach 102923 70025 Stuttgart An die Datum 01.04.2015 Präsidenten/Vorsitzenden/Jugendleiter Name Thomas Schneider der Stuttgarter Sportvereine Durchwahl 0711 8990 1212 E-Mail stuttgart.pp.praevention@polizei.bwl.de Aktenzeichen Prävention-1212-842/2015 (Bitte bei Antwort angeben) Hinweise von Polizei und Sportkreis zum 77. Stuttgarter Frühlingsfest (18. April 10. Mai 2015) Sehr geehrte Damen und Herren, das Stuttgarter Frühlingsfest steht wieder bevor. Das Polizeipräsidium Stuttgart und der Sportkreis Stuttgart mit seiner Sportkreisjugend möchten Sie mit diesem Schreiben bitten, die nachstehenden Informationen innerhalb Ihres Vereins insbesondere an die Übungsleiter und Übungsleiterinnen weiterzugeben. Das Phänomen des Alkoholmissbrauchs durch junge Menschen bis hin zum sogenannten Komasaufen oder Binge-Drinking ist leider immer wieder im polizeilichen Alltag festzustellen. Sowohl im Bereich der Party- und Eventszene im Stuttgarter Innenstadtbereich, als auch bei Veranstaltungen auf dem Cannstatter Wasen wird die Polizei regelmäßig mit den unangenehmen Folgen des Alkoholmissbrauchs konfrontiert. So müssen wir regelmäßig betrunkene Kinder und Jugendliche zu ihrem eigenen Schutz in Gewahrsam nehmen und den Eltern oder dem Rettungsdienst übergeben. In manchen Fällen kommt diese Hilfe aber zu spät und die jungen Menschen werden Opfer von Straftaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur das Handy und Bargeld gestohlen wird, oder sogar jemand körperlich zu Schaden kommt. Die Gefahr, selbst Opfer einer Straftat zu werden, erhöht sich mit steigendem Alkoholpegel.
2 Problemfelder aus Sicht der Polizei Die Polizei hat in den vergangenen Jahren feststellen müssen, dass immer mehr junge Menschen bereits auf der Anfahrt zum Frühlings- und Volksfest deutlich angetrunken und dadurch entsprechend aggressiv und enthemmt waren. Ebenso wurde festgestellt, dass Jugendliche zum Teil ihre Ausweise fälschen oder Ausweise älterer Personen verwenden, um über ihr tatsächliches Alter hinwegzutäuschen und sich so mit Alkohol zu versorgen oder Zutritt in die Festzelte zu verschaffen. Hierbei machen sich nicht nur die Jugendlichen strafbar, sondern auch diejenigen Personen, die ihren Ausweis zu diesem Zweck überlassen. Die Taschendiebstahlszahlen sind beim Frühlingsfest 2014 gegenüber dem Vorjahr zwar zurückgegangen im Stadtgebiet stieg die Anzahl der Taschendiebstahlsdelikte jedoch um über 36 Prozent. Die Täter nutzen die Feierstimmung und Alkoholisierung der Opfer, um Handys oder Geldbörsen unbemerkt zu entwenden. Präventionsaktivitäten Anlässlich des bevorstehenden Frühlingsfestes wird das Polizeipräsidium Stuttgart zusammen mit der Landeshauptstadt Stuttgart und weiteren Partnern über die Gefahren des Alkoholkonsums aufklären. Zudem wird durch verschiedene Maßnahmen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überwacht. Sie können sich an den Präventionsmaßnahmen direkt beteiligen und Plakate zum Thema Alkohol, Taschendiebstahl und Jugendschutz an geeigneten Orten anbringen. Am Ende dieses Schreibens finden Sie eine Übersicht der Motive. Bei Interesse können Sie die Plakate und Bierdeckel kostenfrei über den Sportkreis Stuttgart für Ihren Sportverein anfordern. Weitere Informationen über die Präventionskampagnen finden Sie im Internet unter www.polizei-bw.de und www.staygold.eu. Facebook Beim Stuttgarter Frühlingsfest werden Tipps des Polizeipräsidiums Stuttgart zur Verhinderung von Straftaten auch über Facebook angeboten. Ab 18.04.2015 werden dort auch Veranstaltungshinweise zu unseren Präventionsaktivitäten veröffentlicht. Damit wollen wir dazu beitragen, dass junge Menschen geschützt werden, auf dem Frühlingsfest Opfer von Straftaten zu werden, oder sich selbst strafbar zu machen.
3 Neben der Information soll diese Facebook-Seite zur Diskussion im sozialen Netzwerk anregen. Die Adresse zu unserem Facebook-Auftritt lautet: http://www.facebook.com/polizeipraesidiumstuttgart Der QR-Code zu dieser Seite ist in der Anlage Plakat Frühlingsfest. Dieses Plakat liegt der E-Mail als Anlage bei und könnte von den Vereinen ausgedruckt und in einem Aushang zur Kenntnis gegeben werden. Polizeiverordnung Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen gekommen ist, möchten wir auf folgende Punkte der Polizeiverordnung Stuttgarter Frühlingsfest und Cannstatter Volksfest besonders hinweisen: Es ist nicht erlaubt, während des Frühlingsfestes Gegenstände oder Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mitzuführen. Dazu gehören insbesondere auch Reizgassprühgeräte, Pfeffersprays oder Elektroschockgeräte. Von 01:30 bis 06:00 Uhr ist Unbefugten der Aufenthalt auf dem Festgelände untersagt. Kindern unter 14 Jahren ist ab 20:00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur noch in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies ab 22:00 Uhr. Sportvereine Alkohol zählt in Deutschland zu den legalen Drogen, der Konsum gehört zu unserer Gesellschaft und spielt auch in Sportvereinen eine Rolle. In den Stuttgarter Vereinen sind zahlreiche junge Menschen Mitglied. In der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen weist die Statistik über 14.000 Mitglieder aus. Vereinsfunktionäre, Trainerinnen und Trainer sind für diese jungen Menschen oftmals Vorbilder. Deshalb ist es für uns wichtig, Sie als Ansprechpartner zu gewinnen. Wir bitten Sie, das Polizeipräsidium Stuttgart bei seinen Präventionsbemühungen zu unterstützen und insbesondere die jungen Vereinsmitglieder für einen verantwor-
4 tungsvollen Umgang mit dem Genussmittel Alkohol zu sensibilisieren. Sprechen Sie das Thema an und helfen so dabei, dass junge Sportlerinnen und Sportler die Grenze zwischen Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch erkennen und nicht überschreiten. Für Anregungen und Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und bedanken uns bei Ihnen bereits vorab. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sauter Polizeipräsidium Stuttgart Referat Prävention Dominik Hermet Sportkreis Stuttgart Geschäftsführung
Übersicht der Plakatmotive 5
6 Motiv 1 DIN A1 Motiv 2 DIN A1
7 Motiv 3 DIN A1 Motiv 4 DIN A1
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