Das burgenländische KMU- Maßnahmenpaket Eine gemeinsame Aktion des Landes Burgenland/ WiBAG, der Wirtschaftskammer und der burgenländischen Banken (Durchführungsbestimmungen und Maßnahmen zur raschen Umsetzung)
Zielsetzung des KMU-Maßnahmenpaketes Bereitstellung der erforderlichen Liquidität für KMUs in den Bereichen: I. Investitionsfinanzierung II. Betriebsmittelfinanzierung
Aktuelle Problemfelder angesichts der Finanzmarktkrise 1. Mangelnde Sicherheiten für zusätzliche Kreditgewährungen 2. Zu geringe Eigenkapitalausstattung 3. Verfahrenszinssatz bei Haftungsübernahmen 4. Dauer der Antragsabwicklung
KMU-Maßnahmenpaket 1) Ausweitung des Haftungsrahmens auf 100 Mio. Euro für neue Investitions- und Betriebsmittelkredite 2) Bereitstellung von Risikokapital des Landes Burgenland bis in der Regel 100.000 Euro (in Ausnahmefällen bis max. 200.000 Euro) 3) Risikokapitalfonds NEU mit Beteiligung der WiBAG und der Banken im Burgenland Stärkung der burgenländischen Wirtschaft
1) Ausweitung des Haftungsrahmens auf 100 Mio. Euro für Investitions- und Betriebsmittelkredite Haftungen des Landes Burgenland Zielsetzung Alle Arten der Krediterhöhung, welche der der Finanzierung von Investitionen, der Markterschließung und der Sicherstellung der Betriebsmittelfinanzierung dienen Förderart bis zu 80% Haftungsquote für Investitions- und Betriebsmittelkredite Haftungsvolumen Laufzeit bis zu einem Gesamtausmaß von 1,5 Mio. Euro pro Unternehmen bis zu 10 Jahre Kosten - 0,5% einmaliges Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag - risikoabhängiges Haftungsentgelt vom verbürgten Kreditteil ab 0,5% p.a. für Investitionskredite und ab 1,0% p.a. für Betriebsmittelkredite Einreichung vor Durchführung des Projektvorhabens bei der Wirtschaftsservice Burgenland AG WiBAG 7000 Eisenstadt, Marktstraße 3 email: office@wibag.at internet: www.wibag.at
2) Bereitstellung v. Risikokapital durch das Land Burgenland Risikokapital des Landes Burgenland Förderart Bereitstellung von eigenkapitalstärkenden Mitteln in Form von Risikokapital Volumen Laufzeit Verzinsung Eigenschaften Einreichung in der Regel bis 100.000 Euro (in Ausnahmefällen bis max. 200.000 Euro) zwischen 5 und 7 Jahren grundsätzlich Basisverzinsung oder Gewinnbeteiligung, auch Mischform mit niedrigerer Basisverzinsung möglich Nachrangigkeit im Insolvenzfall und somit als Eigenkapital(-ersatz) zu qualifizieren Keine Sicherheiten notwendig Rückzahlung am Laufzeitende oder in Tranchen vor Durchführung des Projektvorhabens bei der Wirtschaftsservice Burgenland AG WiBAG 7000 Eisenstadt, Marktstraße 3 email: office@wibag.at internet: www.wibag.at
3) Risikokapitalfonds NEU mit Beteiligung der WiBAG und der Banken im Burgenland Athena Burgenland II in Gründung Fondsgesellschaft Fondskapital Investoren Investitionsstrategie Beteiligungshöhe Burgenländische Risikokapitalbeteiligungs AG (BRB AG) 25 Mio. Euro 10 Mio. Euro WiBAG (EFRE-Mittel) 15 Mio. Euro Banken im Burgenland KMUs in der Gründungs- und Expansionsphase (Wachstum), Betriebsansiedlungen, Betriebsnachfolgen (MBO, MBI, spin-off), Weiterführung nach Restrukturierung In der Regel bis 1,0 Mio. Euro (in Ausnahmefällen bis max. 1,5 Mio. Euro), Minderheitsbeteiligungen Finanzierungszusage der Banken Spätestens bis 15. Dez. 2008
Überblick: Bereitstellung von Risikokapital im Burgenland Bereitstellung von Risikokapital durch das Land Burgenland (rund 6 Mio. Euro bis zum Jahr 2013) Wachstums-/Investitionsprojekte sowie Finanzoptimierung Eigenkapital: bis max. 200.000 Euro Burgenländ. Risikokapitalfonds NEU (Start Anfang 2009) geplantes Fondvolumen: 25 Mio. Euro 10 Mio. Euro WiBAG (EFRE-Mittel) und 15 Mio. Euro Banken im Burgenland Athena Burgenland (bestehender Fonds seit 2003) Fondsvolumen: 30 Mio. Euro 14 Mio. Euro WiBAG (EFRE-Mittel) und 16 Mio. Euro Banken Betriebsgründer (Start-up), Expansionen und Übernahmen, Betriebsnachfolge, Weiterführung nach Restrukturierung Eigenkapital: 200.000 Euro bis max. 1,5 Mio. Euro Technologie- und Forschungsbetriebe mit hohen Wachstumspotential Eigenkapital: 500.000 bis 2,5 Mio. Euro
Risikokonforme Anpassung des Verfahrenszinssatzes für behaftete Kredite Zusammensetzung aus 2 Teilen: 1. Teil: fixer Aufschlag für Anteil mit Landeshaftung 2. Teil: variabler Aufschlag gemäß Rating
Risikokonforme Anpassung des Verfahrenszinssatzes für behaftete Kredite Beispielberechnung für Verfahrenszinssatz: 50%ige Landeshaftung Ratingklasse sehr gut fixer Aufschlag 0,375 x 50% 0,1875 variabler Aufschlag 1,20 x 50% 0,60 80%ige Landeshaftung Ratingklasse mangelhaft fixer Aufschlag 0,375 x 80% 0,30 variabler Aufschlag 4,60 x 20% 0,92 zulässiger Aufschlag 0,7875 zulässiger Aufschlag 1,22 Basis: 3-Monats-EURIBOR gemäß AWS
Rasche und zeitnahe Abwicklung von Haftungsanträgen Antragseingang Vollständigkeit 30 Tage Vollständigkeit Beschlussfassung 34 Tage Beschlussfassung Ausfertigung der Haftungserklärung 96 Tage Förderwerber Antragseingang-Vollständig Vollständig Beschlussfassung Bearbeitung WiBAG Genehmigungslauf Beschlussfassung Ausfertigung/Annahme A... GmbH 88 Tage 5 Tage 9 Tage 114 Tage F... GmbH 0 Tage 30 Tage 42 Tage 78 Tage G... GmbH 0 Tage 54 Tage 16 Tage Offen H... GmbH 97 Tage 1 Tag 18 Tage Offen N... GmbH 15 Tage 1 Tag 22 Tage Offen S... GmbH 8 Tage 2 Tage 27 Tage Offen T...C... 0 Tage 2 Tage 7 Tage Offen im Durchschnitt 30 Tage 14 Tage 20 Tage 96 Tage
Maßnahmen zur Beschleunigung in der Abwicklung o Bevorzugte Bearbeitung von Haftungsanträgen o Bearbeitung von Haftungsanträgen i. Standardisiertes Antrags- und Prüfverfahren - Haftungsantrag gem. Formular (inkl. Beilagen) - positives Bilanzbild und positives Rating - positive Stellungnahme der Bank zum Haftungsantrag (inkl. kurze Darstellung des Unternehmens, Projektes und der Mittelverwendung) ii. Genehmigungsverfahren - Haftungsübernahmen bis 200.000 Euro im Eigenpouvoir oder Umlaufbeschluss - Haftungsübernahmen über 200.000 Euro durch die BK o Koordinierung einer gemeinsamen Besprechung von Haftungsanträgen (Teilnehmer: Bank, Förderwerber und WiBAG) durch die Bank
Zusammenfassung - Umsetzungsmaßnahmen WiBAG I. Bevorzugung von Haftungsanträgen II. III. IV. Standardisiertes Prüfverfahren Beantragung eines Eigenpouvoirs des Vorstandes bzw. Umlaufbeschlussfassung durch die BK Anpassung des Verfahrenszinssatzes für Haftungen V. Bereitstellung von Risikokapital ihv. 10 Mio. Euro Banken I. (federführende) Unterstützung des Förderwerbers bei der Antragstellung II. III. IV. Standardisierte Stellungnahme der Bank zum Haftungsantrag Bankansprechpartner für raschen Informationsaustauch Abstimmung hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ratingklassen V. Beteiligung am geplanten Risikokapitalfonds im Ausmaß von 15 Mio. Euro