1 1. ist das mangement ihres unternehmens von der bedeutung einer vorschriftskonformen zollabwicklung vollständig überzeugt? 2. sind in ihrer firma zuständigkeiten und verantwortlichkeiten für die einzelnen aufgaben im abwicklungsprozess der außenhandelsgeschäfte in prozessbeschreibungen umschrieben und personell klar zugeordnet? 3. kennen sie bei der preisgestaltung die bestimmungen der einzelnen handelsklauseln «incoterms 2010» und deren konsequenzen? 4. haben sie alle möglichkeiten geprüft, durch vereinfachte abfertigungsverfahren im import- und exportverkehr massive, administrative erleichterungen in der zusammenarbeit mit der zollbehörde zu erzielen? 1
2 5. sind sie mit den administrativen formalitäten im export- und importverkehr vertraut und mit deren einschlägigen tarifen und vorschriften ausreichend bekannt? 6. haben sie probleme mit der einreihung ihrer waren in den zolltarif? gleiche waren müssen immer mit denselben zolltarifnummern abgefertigt werden, damit die glaubwürdigkeit ihrer zollanmeldungen gewährleistet ist! mittels einer tarifierung des artikelstammes ihrer produkte kann eine einheitliche einreihung ihrer waren in den zolltarif erreicht und somit die rechtmäßigkeit der zollanmeldungen gewahrt werden. haben sie gewusst, dass es die möglichkeit gibt, verbindliche zolltarifauskünfte einzuholen? diese sind grundsätzlich gebührenfrei und stehen 6 jahre in geltung. 7. sind sie sicher, dass der zollwert ihrer waren immer richtig berechnet wird? käufer und verkäufer der ware dürfen nämlich grundsätzlich nicht miteinander verbunden sein (z.b. die muttergesellschaft liefert an die selbständige tochterfirma) falls das doch der fall sein sollte, muss dies in der zollanmeldung angegeben werden, da eine preisbeeinflussung stattfinden könnte! die höhe der frachtkosten für 2
3 den transport ihrer waren muss korrekt angeführt werden! unrichtige angaben können schwerwiegende rechtliche folgen nach sich ziehen. werden beistellungen (z.b. werkzeuge) dem drittländischen verkäufer unentgeltlich oder zu einem geringen preis zur verfügung gestellt, um damit die zu importierenden waren herzustellen, so hat der zollanmelder einen zuschlag zum zollwert hinzuzurechnen. lizenzgebühren, die sie bei der erzeugung ihrer waren entrichten, sind in den zollwert mit einzubeziehen, da sie den warenwert mitbestimmen! wird ein agent für den verkäufer aus dem drittland tätig und zahlen sie als importeur diese provision, so hat auch in diesem fall ein zuschlag zum zollwert zu erfolgen! auch nachverrechnungen seitens ihres drittländischen geschäftspartners müssen bei der zollwertberechnung berücksichtigt werden! ferner haben sie zu bedenken, dass etwaige transportversicherungen in die berechnung des zollwertes miteinbezogen werden müssen! 8. nützen sie die möglichkeit der zollfreien rücksendung ihrer waren? hauptgründe der rücksendung von waren aus dem drittland sind die schadhaftigkeit und der umstand, dass die waren nicht den vertragsbedingungen entsprachen. gemäß art 185 abs 1 ZK können rückwaren einfuhrabgabenfrei in das zollgebiet der EG 3
4 wiedereingeführt werden, wenn es sich ursprünglich um gemeinschaftswaren handelte, diese aus dem zollgebiet der EG ausgeführt wurden, innerhalb einer 3-jahres-frist wieder ins zollgebiet eingeführt werden und in den zollrechtlich freien verkehr übergeführt werden. 9. sind sie sich unsicher, was die archivierung der dokumente ihrer zollanmeldungen anbelangt? die archivierung der für die anmeldung relevanten dokumente wurde vom zoll zum wirtschaftbeteiligten ausgelagert. originaldokumente, wie z.b. ursprungs- und präferenznachweise, müssen auch bei nachgelagerten zollprüfungen noch vorliegen! 10. erkundigen sie sich regelmäßig, ob ihre abnehmer im drittland in der terrorismusverordnung angeführt sind? untersagt sind inzwischen sämtliche geschäftskontakte zu einzelnen personen und organisationen, die auf den anti-terrorlisten aufscheinen. da sich diese personen / organisationen überall auf der welt befinden können und immer wieder ihre namen und aufenthaltsorte bzw. standorte ändern, werden die listen fortwährend aktualisiert! ein verstoß gegen die anti-terrorlisten kann schwerstwiegende folgen für ihr unternehmen nach sich ziehen. 4
5 11. kennen sie handelshemmnisse der EU / schweiz gegenüber anderen ländern (z.b. handelsembargo)? 12. haben sie sichergestellt, dass sie bei ihren ausfuhren nicht gegen das usexportkontrollrecht verstoßen? güter mit US-ursprung dürfen an gelistete unternehmen teilweise nur mit ausfuhrgenehmigung, manchmal auch gar nicht exportiert werden. verstöße gegen diese bestimmungen können bedeuten, dass ihr unternehmen selbst auf diese listen gesetzt wird! 13. kennen sie schon die vorteile der elektronischen ausgangsbestätigungen? das ECS (export control system) wird mit juli 2007 anlaufen dieses erlaubt es den zollbehörden, die ausgangsbestätigung direkt an der ausgangszollstelle elektronisch zu erteilen. das neue system bringt für sie wesentliche vorteile beim handling der austrittsbestätigten ausfuhranmeldungen für umsatzsteuerzwecke. falls nach 90 tagen noch keine bestätigung vorliegt, wird die exportanmeldung von der zollbehörde für ungültig erklärt. haben sie schon einen verlässlichen partner, der sie rechtzeitig darüber informiert, dass noch keine ausfuhrbestätigung vorliegt? 5
6 14. kennen sie die länder, mit denen die EU / schweiz freihandelsverträge abgeschlossen hat? 15. sind sie auf dem gebiet ursprung / präferenzen genügend informiert? stammen die verwendeten vormaterialien ihres produkts aus einem abkommensstaat, können sie lieferantenerklärungen zur ursprungsbegründung heranziehen, die ihnen als exporteur wiederum als nachweis dienen, wenn sie einen präferenznachweis beantragen oder ausstellen. die lieferantenerklärungen müssen jedoch genauen formalen vorgaben entsprechen, da sie sonst ungültig sind und sich dieser umstand in der folge auf ihre ursprungserklärungen und präferenznachweise erheblich auswirken kann! ebenso müssen ursprungsangaben genauen inhaltlichen kriterien entsprechen! eine erleichterung verschafft ihnen der status des ermächtigten ausführers, der bei den zollbehörden beantragt werden kann. besitzt die importierte ware freiverkehrseigenschaft (v.a. türkische waren) bzw. ursprungseigenschaft und wird sie ordnungsgemäß in den freien verkehr übergeführt, kann es zur zollermäßigung bis hin zur zollfreiheit kommen! für den großteil der präferenzregelungen ist das prinzip der ursprungseigenschaft einer ware ausschlaggebend: waren mit ursprung im land der jeweiligen präferenzpartei werden 6
7 bevorzugt! das neue system im bereich der kumulierungen, die paneuromed-kumulierung, eröffnet neue perspektiven bei der anrechnung von vormaterialien aus vielen mittelmeerländern zur ursprungsbegründung! die paneuromedkumulierung kann dann angewendet werden, wenn das land der endproduktion und das bestimmungsland mit allen ländern, in denen die eingearbeiteten vormaterialien ihren ursprung haben, abkommen mit denselben ursprungsregeln abgeschlossen haben. 16. verfügen sie über lückenlose informationen bezüglich wertanteile aus ihrer eigenen wertschöpfung und der von ihnen integrierten fremdprodukte? 17. sind sie mit den ursprungsbestimmungen, die für den anspruch auf ein ursprungszeugnis ihrer zuständigen IHK / kantonalen handelskammer erforderlich sind, vertraut? bitte um kontaktaufnahme! es besteht interesse für: eine persönliche beratung ein schulungskonzept operative lösungen firma name vorname email telefon anschrift 7