Bündnisse für Bildung

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Transkript:

Musikschulkongress 2015 8.-10. Mai 2015 MusikLeben Erbe.Vielfalt.Zukunft Messe und Congress Centrum Halle Münsterland Bündnisse für Bildung Referentinnen: Kerstin Hübner / Lydia Betker / Dirk Mühlenhaus P 2, Freitag, 8. Mai 2015 VdM, Bonn

1 08.05.2015, Münster P2 Bündnisse für Bildung 2 08.05.2015, Münster P2 Bündnisse für Bildung Ablauf: Einleitung: bundesweites Förderprogramm Kultur macht stark allg. Ziele und die Rolle des VdM als einer von 33 Programmpartnern Dirk Mühlenhaus, VdM Bewertung der Chancen und Risiken des Förderprogramms auf Bundesebene durch den Dachverband Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Kerstin Hübner, BKJ Kurzpräsentation des Förderkonzeptes MusikLeben! des VdM Inhalte und Fördervoraussetzungen Dirk Mühlenhaus, VdM 3 4 Allgemeine Ziele des Förderprogramms Kultur macht stark Förderung des BMBF für bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen Allgemeine Voraussetzungen: Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Auszug der Förderrichtlinie: Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus. 5 6 Teilnehmende Verbände (23): Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland e.v. ASSITEJ Bundesrepublik Deutschland e.v. Bund Deutscher Amateurtheater e.v. Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte e.v. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.v. Bundesverband der Schulfördervereine e.v. Bundesverband Freier Theater e.v. Bundesverband Museumspädagogik e.v. Bundesverband Tanz in Schulen e.v. Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.v. Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.v. Deutscher Bibliotheksverband e.v. / Stiftung Digitale Chancen Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester Deutscher Bundesjugendring e.v. Deutscher Museumsbund e.v. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. Deutscher Volkshochschul-Verband e.v. Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.v. Türkische Gemeinde in Deutschland - Almanya Türk Toplumu Verband deutscher Musikschulen e.v. Zirkus macht stark/ Zirkus für alle e.v. Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.v. Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.v. Teilnehmende Initiativen (10): Arbeitsgemeinschaft Kino-Gilde deutscher Filmkunsttheater e.v. Arbeitskreis für Jugendliteratur e.v. Borromäusverein e.v. Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise e.v. Bundesverband Jugend und Film e.v. Bundesverband Popularmusik e.v. Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.v. JAS - Jugend Architektur Stadt e.v. Stiftung Lesen Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum e.v.

7 8 Kultur macht stark Bündnisse für Bildung Bewertung der Chancen und Risiken des Förderprogramms durch die Bundesebene (BKJ Kerstin Hübner) Bewertung der Chancen und Risiken des Förderprogramms durch die Bundesebene (BKJ Kerstin Hübner) Chancen (Wirkungen): - Erreichung von Zielgruppen in bildungsbenachteiligenden Lebenslagen - Konzeptionelle Weiterentwicklung Kultureller Bildung, z. B. in Hinsicht Sozialraum - Methodische Weiterentwicklung Kultureller Bildung, z. B. in Hinsicht Diversität/Inklusion - Wie formuliere ich ein attraktives außerschulisches Bildungsangebot? - Projektcharakter bietet Erprobungschancen und Transfermöglichkeiten Viele Chancen!!! 9 10 Bewertung der Chancen und Risiken des Förderprogramms durch die Bundesebene (BKJ Kerstin Hübner) Chancen (Strukturell - Organisatorisch): - Öffnung von Kultur- und Bildungseinrichtungen - Weiterentwicklung von Kooperationsfähigkeit und Qualitätsentwicklung von Kooperationen - Einbindung neuer Akteure (Sozialraumorientierung) - Einbindung zivilgesellschaftlicher Expertise und Perspektive - Qualifizierungseffekte auch für die Fachkräfte - Verbandliche Organisationsentwicklung (Bund (Länderebene) Vor-Ort) Viele Chancen!!! Bewertung der Chancen und Risiken des Förderprogramms durch die Bundesebene (BKJ Kerstin Hübner) Risiken und Herausforderungen (Inhaltlich - Strukturell - Organisatorisch): - Programm ist aber wenig flexibel in Hinsicht auf Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und Bedarf vor Ort (u. a. juristische Grenzen). - Programm braucht im Sinne der Förderziele und -kriterien Offenheit für Anforderungen der Praxis. - Nachhaltigkeit ist durch Projektorientierung und mangelnde Strukturperspektive schwer zu erreichen. - Administrative und formale Anforderungen erschweren flächendeckende Wirksamkeit und Einbindung bestimmter Akteure. - Programm stellt in Hinsicht auf Zusätzlichkeit Abgrenzungsanforderungen an ein projektorientiertes und mischfinanziertes Feld. - Programm ist unentschieden in Hinsicht auf Breiten- und/oder Tiefenwirkung. - Das Feld der Kulturellen Bildung muss sich in Hinsicht auf die Erreichung der Ziele und deren Nachhaltigkeit weiter beweisen! 11 12 Kultur macht stark Bündnisse für Bildung Förderübersicht Seit März 2013 (1. Förderrunde): 909 Anträge im Projektbüro eingegangen (Erstanträge, Anschlusszuwendungen, Aufstockungen etc.) ca. 680 Maßnahmen gingen bislang in Förderung, die für ca. 22.000 Kinder und Jugendliche geplant wurden 191 Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen

13 14 52 51 55 30 Anzahl der geförderten Projekte 3 3 16 14 9 9 9 69 79 103 79 79 Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Hessen Sachsen Baden-Württemberg Brandenburg Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Saarland Berlin Thüringen Sachsen-Anhalt Bayern Bremen Mecklenburg-Vorpommern Hamburg 1% 1% 1% 2% 2% 4% 5% 7% 8% 8% 9% 1% Anteil an der Fördersumme in % 20% 12% 10% 9% Nordrhein-Westfalen Hessen Niedersachsen Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Berlin Thüringen Bremen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Bayern Sachsen-Anhalt Hamburg 15 16 Bündnisse für Bildung, Stand 02.03.2015 Bundesland Anzahl der Projekte Musikschulen bewilligte Mittel Nordrhein-Westfalen 103 32 1.704.265,25 Niedersachsen 79 21 822.531,00 Hessen 79 24 640.136,00 Sachsen 79 8 998.485,40 Baden-Württemberg 69 29 711.437,00 Brandenburg 55 8 768.494,17 Schleswig-Holstein 52 13 658.488,80 Rheinland-Pfalz 51 10 815.276,00 Saarland 30 3 188.570,00 Berlin 16 6 352.966,00 Thüringen 14 5 406.881,89 Sachsen-Anhalt 9 2 93.296,00 Bayern 9 5 97.008,40 Bremen 9 2 197.874,00 Mecklenburg-Vorpommern 3 3 105.769,00 Hamburg 3 2 43.117,00 Summe 660 173 8.604.595,91 MusikLeben! Konzept des Verbands deutscher Musikschulen e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung 17 18 Vier Zielgruppen im VdM-Konzept MusikLeben! bildungsbenachteiligte Kinder / Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren Fokus auf soziale Brennpunkte, Quartiere im Wandel und strukturschwache Gebiete 1) a) Vorschulbereich 1b) allgemeinbildende Schulen 2) Behinderungen geistiger, körperlicher und kognitiver, sozialer, emotionaler Art Vier Zielgruppen im VdM-Konzept MusikLeben! bildungsbenachteiligte Kinder / Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren Fokus auf soziale Brennpunkte, Quartiere im Wandel und strukturschwache Gebiete 3) in sozialen Brennpunkten und Risikolagen, insb. unter dem Aspekt Migrationshintergrund und Flüchtlingsbiografie 4) im Kontext von Suchtprävention und psychischer Belastung / Erkrankung; Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Krankenhäusern, Krebs-Stationen, Hospizen; Jugendliche im Jugendstrafvollzug

19 20 Personalausgaben Sachausgaben künstl.-päd. Fachkräfte 45,- / Stunde à 45 Min. inkl. KSK Betreuungspersonal 20,- / Stunde à 45 Min. Ehrenamtliche 10,- / Tag Achtung: Mit den Stundensätzen für Betreuer und Fachkräfte sind alle Aufwendungen wie Reisekosten, Teambesprechungen, Vor- und Nachbereitungen, Auftritte etc. abgegolten! 21 22 Ausgaben für Externe Formate (Freizeiten) Übernachtung / Verpflegung Teilnehmende Übernachtung / Verpflegung Erwachsene Fahrtkosten im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes, für Gruppenreisen Richtwert von max. 650,- für Busmiete 35,- / Übernachtung + Vollverpfl. 50,- / Übernachtung + Vollverpfl. MusikLeben!-Förderformate Für die jeweiligen Zielgruppen bietet der VdM elf Maßnahmenformate an, darunter Kurse, (Wochenend-)Freizeiten, Patenschaften und Mentoring Die Formate können auch an die eigenen Konzepte angepasst werden hinsichtlich: Gruppengröße Mehrdimensionalität ( Mischformen ) Regelmäßigkeit (z. B. wöchentliche / zweiwöchentliche Treffen) Alle Abweichungen von den Formaten nach oben müssen begründet sein! Die Richtwerte sind keine Pauschalen! 23 24 Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag beim VdM? Wichtigste Kriterien Antragsteller ist eine öffentliche Musikschule Angebot ist auf bildungsbenachteiligte Kinder / Jugendliche ausgerichtet Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten / Zugang zur Zielgruppe Angebot ist freiwillig für die Teilnehmenden, neu und zusätzlich Bündnisgedanke (öffentliche Musikschule plus mind. zwei weitere Partner) Vor-Ort-Gedanke (alle Bündnispartner müssen vor Ort angesiedelt sein) Inhaltliche / fachliche Ergänzung der Bündnispartner untereinander vor Projektbeginn: gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner (schriftlicher Kooperationsvertrag) Bündnis sollte auf Dauer angelegt sein (Nachhaltigkeit)

25 26 Was geht nicht? weitere Infos: www.vdm-musikleben.de Angebot existiert bereits Stadt oder Kommune sind Bündnispartner (nur über einzelne Einrichtungen der Stadt / Kommune, z.b. Jugendamt) Bündnispartner sind vom selben Typ (inhaltliche / fachliche Ergänzung nötig) zu hohe Zugangsvoraussetzungen für Teilnehmende Angebot an Stelle oder während des regulären Schulunterrichtes oder im gebundenen Ganztag (Außerschulisch- und Außerunterrichtlichkeit; auch keine Projekttage, -wochen!) Einrechnen sozialversicherungspflichtiger Vergütungsbestandteile und Konzept- und Verwaltungskosten (nur Honorarzahlungen für Betreuung und künstlerisch-pädagogische Tätigkeiten möglich) Kofinanzierung durch weitere öffentliche Mittel 27 28 Antragsverfahren Der Antrag wird im zweistufigen Verfahren geprüft und beschieden. 1. Stufe: Antragsskizze erstellen Registrierung in der Förderdatenbank Erstellen und Hochladen der Anlage Projektkalkulation (Excel-Formular) Berechnung von Honoraren, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben + Erläuterungen! Kurzbeschreibung des Projekte in der Datenbank unter 1.14 WAS musikalisches Angebot MIT WEM Bündniszusammensetzung FÜR WEN benachteilige Kinder, Anzahl, Alter WARUM Art der Benachteiligung WIE Wahl des Förderformats Antragsverfahren Der Antrag wird im zweistufigen Verfahren geprüft und beschieden. 2. Stufe: Antrag vervollständigen Vervollständigung des Antrags in der Förderdatenbank weitere Informationen zu Bündnispartnern, Zahlungsverkehr sowie genaue Maßnahmenbeschreibung Anschließend: Prüfung durch VdM-Auswahlgremium bei positivem Votum wird Förderung auf den Weg gebracht 29 30 Maßnahmenbeschreibung Zusammensetzung der Bündnispartner Zielgruppenerreichbarkeit / Zugangswege zur Zielgruppe Darstellung der sozialräumlichen Gegebenheiten Inhalt des Projekts Ziel des Projekts pädagogisches Konzept (kreativer und rezeptiver Aspekt) Ehrenamt Nachhaltigkeit Eigenleistungen Mittelbewirtschaftung Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis (nicht Kostenbasis) Finanzierung möglich bis zu 100% der Ausgaben! Teilnehmer- bzw.- Anwesenheitslisten sind zu führen Mitarbeit der Fachkräfte und Betreuer sind durch Stundenaufschreibung zu dokumentieren (Honorarvergütungen nur auf Basis der Stundenaufschreibungen) Beleglisten sind zu führen Projekte müssen von den Bündnispartnern in geeigneter Weise dokumentiert werden Mittel werden im Wege des Abrufverfahrens bereitgestellt 4-Wochen-Frist für Verausgabung; Möglichkeit, in Vorleistung zu gehen, existiert

31 32 MusikLeben!-Förderformate MusikLeben!-Formate Beispiel Standard-Format 3: Wöchentlicher Kurs im Bereich allgemeinbildender Schulen Laufzeit: ein Jahr mit 40 Kalenderwochen Angebot: pro Woche eine Doppelstunde (2 x 45 Min.) Richtwerte: 25 Teilnehmende, 1 Referent, 1 Betreuer, 1 Ehrenamtlicher Beispiel: Musikschule, örtliche Samba-Trommel-Gruppe, Jugendtreff und Hauptschule bieten einen Percussion-Kurs an: wöchentlicher Kurs im Bereich der allgemeinbildenden Schulen -> Format 3 Laufzeit: ein Jahr mit 40 Kalenderwochen (10 im Jahr 2016 und 30 im Jahr 2017) Angebot: pro Woche eine Doppelstunde (2 x 45 Min.) Abweichung: doppelt so viele Teilnehmende: 50 statt 25 -> Konsequenz: doppelter Personaleinsatz 33 Beispielrechnung Förderformat 3 Percussion-Kurs (Doppelstunde) mit 50 HauptschülerInnen 34 Für 2016: Okt./Nov./Dez.: 10 KW Honorare: 2 Fachkräfte x 10 KW x 2 UE x 45 = 1.800,- 2 Betreuer x 10 KW x 2 UE x 20 = 800,- Aufwandsentschädigungen: 2 Ehrenamtliche x 10 KW x 10 = 200,- Sachausgaben: Publikation/Dokum.: 90,- Geschäftsbedarf: 50,- Material (Leasing Instr.): 2.400,- (50 x 3 x 16 = 2.400) = 5.340 Für 2017: Jan. bis Juli: 30 KW Honorare: 2 Fachkräfte x 30 x 2 x 45 = 5.400,- 2 Betreuer x 30 x 2 x 20 = 1.600,- Aufwandsentschädigungen: 2 Ehrenamtliche x 30 x 10 = 600,- Sachausgaben: Publikation/Dokum.: 120,- Geschäftsbedarf: 150,- Material (Leasing Instr.): 7.200,- (50 x 9 x 16 = 7.200) = 15.070 Bündnispartner zusätzlich zur öffentlichen Musikschule als Antragsteller müssen mindestens zwei weitere Partner Teil des Bündnisses sein, darunter möglichst eine sozialräumliche Einrichtung z. B. Jugendeinrichtung oder -verband, Jugend- und Schulsozialarbeit, Einrichtung der Wohlfahrtspflege, kirchliche Institution oder Migrantenselbstorganisation und/oder ein formaler Bildungsort z. B. Kita, allgemeinbildende Schule, Einrichtung beruflicher Bildung ein weiterer Träger der kulturellen Bildung z. B. freie Theater, Volkshochschulen, Blasorchester etc. GESAMT: 20.410,- 35 36 Mögliche Bündnispartner Weitere Bündnispartner, die auf lokaler Ebene verankert sind

37 38 Zeitlicher Ablauf (wird ggf. noch angepasst) Begleitende Veranstaltungen 2015 voraussichtlich Anfang Juni 2015 Bekanntgabe Fortführung Förderung 2016/2017 voraussichtlich Mitte Juni 2015 Beginn Ausschreibung der 6. Förderrunde voraussichtlich 20. September 2015 Antragsfrist Skizzeneinreichung für 6.Förderrunde ab Rückmeldezeitpunkt VdM zur Skizze 5 Werktage Zeit, Antrag zu vervollständigen falls erneute Rückmeldung durch VdM 5 Werktage zur letztmaligen Antragsüberarbeitung letzte Novemberwoche 2015 Januar 2016 voraussichtlich 31.07.2017 November 2017 (Ferien werden bundeslandweit beachtet!) unverbindliche Mitteilung (per E-Mail) über Förderentscheidung durch die Jury frühester Förderbeginn für 6. Förderrunde Beendigung aller Förderprojekte Abschlusskonferenz 12. Juni Infoveranstaltung in Leipzig (Sachsen) allgemeine Informationen zum Programm 1./2. Oktober Halbzeit-Konferenz zum Förderprogramm in Bonn (NRW) Themenschwerpunkt: Rück- und Ausblick 6. November Fachtag zur Qualifizierung der Fördermittelempfänger (in Planung) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Themenschwerpunkt: Angebote für und Umgang mit bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen 39 40 Ihre Ansprechpartner im VdM-Projektbüro: inhaltlich-fachlich: Judith Glaser glaser@musikschulen.de 0228 / 95 706-94 Lydia Betker betker@musikschulen.de 0228 / 95 706-92 zahlenmäßig-administrativ: Markus Kaube kaube@musikschulen.de 0228 / 95 706-91 Andra Hoffmann hoffmann@musikschulen.de 0228 / 95 706-93 Ulrike Hamacher hamacher@musikschulen.de 0228 / 95 706-95 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!