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2 Kultur macht stark! Bündnisse für Bildung ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 230 Mio. Euro Fördersumme durch das BMBF 5 Jahre Förderzeitraum ( ) 163 bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung haben sich beworben 35 Konzepte von Verbänden und Initiativen wurden von einer Jury ausgewählt. Alle geförderten Konzepte finden Sie unter

3 Die Förderrichtlinie des BMBF Ziele und Voraussetzungen

4 Ziele Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen

5 Förderungswürdige Maßnahmen auf lokaler Ebene können sein: Kurse, Seminare und Veranstaltungen Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien Patenschafts- und Mentorenprogramme

6 Voraussetzungen: Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Risikolagen: - Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile - geringes Familieneinkommen - bildungsfernes Elternhaus Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher möglich, sofern es der Zielerreichung dient. Im Bereich der Behindertenarbeit kann das Höchstalter in Gruppen in Einzelfällen auch überschritten werden.

7 Formale Bündnis-Voraussetzungen: lokale Kooperationen von wenigstens drei Partnern gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner (schriftlicher Kooperationsvertrag)

8 MusikLeben! Konzept des Verbands deutscher Musikschulen e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark! Bündnisse für Bildung

9 Welche Zielgruppen gibt es im VdM-Konzept?

10 Vier Zielgruppen im VdM-Konzept MusikLeben! 1a) Kinder im Vorschulbereich 1b) Kinder und Jugendliche in allgemeinbildenden Schulen 2) Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen, ebenfalls mit Fokus auf soziale Brennpunkte, auf Quartiere im Wandel und auf strukturschwache Gebiete 3) Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten und Risikolagen, auch unter dem Aspekt Migrationshintergrund 4) Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention und psychischer Belastung / Erkrankung; Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Krankenhäusern, Krebs-Stationen, Hospizen; Jugendliche im Jugendstrafvollzug

11 Welche Maßnahmenformate gibt es?

12 Maßnahmenportfolio Für die jeweiligen Zielgruppen bietet der VdM elf Maßnahmenformate an, darunter Kurse, (Wochenend-)Freizeiten, Patenschaften und Mentoring Die Formate können auch an die eigenen Konzepte angepasst werden (mit Erläuterung/Begründung!): Gruppengröße Mehrdimensionalität ( Mischformen ) Regelmäßigkeit (z. B. wöchentliche / zweiwöchentliche Treffen) Die Richtwerte für die Formate dienen der Orientierung für die Kalkulation zuwendungsfähiger Ausgaben. Die Richtwerte sind keine Pauschalen.

13 1a) Maßnahmen im Vorschulbereich Inhalte: Grunderfahrungen im gemeinsamen Singen / Sprechen Instrumentalspiel und Bewegung erste Wahrnehmungsschulung und Klangerlebnisse in spielerischer Form Rhythmus und Musik als Ausdrucksform erleben Format 1: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) Format 2: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage) extern Richtwert: 9.140,00 bei 15 Teilnehmern Richtwert: 8.800,00 bei 15 Teilnehmern

14 1b) Maßnahmen im Bereich allgemeinbildender Schulen Fokus auf Schulformen wie Hauptschule, (ggf. Gesamtschule und Realschule), Förderschule und Sonderschule Fokus außerdem auf Grundschulen, da über Grundschulen grundsätzlich alle Kinder angesprochen werden können Fokus weniger im Schulformbereich des Gymnasiums, jedoch z. B. in strukturschwachen Gebieten nicht auszuschließen Zu bedenken: um benachteiligte Kinder und Jugendliche zu erreichen, sind die Schulen mögliche Kooperationspartner; jedoch als Orte, an denen die zusätzlichen, außerschulischen Angebote stattfinden, eignen sie sich für die Zielgruppe nicht grundsätzlich (Stichwort: Schulverweigerer)

15 1b) Maßnahmen im Bereich allgemeinbildender Schulen Inhalte: Musizieren mit Stimme, Instrument und Körper Verbinden von Musik mit anderen Ausdrucksformen Klingendes durch sprachliche und grafische Symbol(systeme) verstehen u. benennen Wahrnehmen und Hören als umfassender Zuwendungsmodus zur Musik Format 3: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) Format 4: Freizeit (Laufzeit 7 Tage) extern Format 5: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage) extern Richtwert: 9.540,00 bei 25 Teilnehmern Richtwert: ,00 bei 25 Teilnehmern Richtwert: ,00 bei 25 Teilnehmern

16 Die Maßnahme müssen außerschulisch bzw. außerunterrichtlich stattfinden: (Letzt)-Zuwendungsempfänger und Veranstalter der Maßnahme auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, nicht die beteiligte Schule. Die Maßnahme findet außerhalb der regulären Unterrichtszeiten statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme ist freiwillig. Die Maßnahme wird verantwortlich von dem außerschulischen Träger geplant und durchgeführt. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung gefördert werden.

17 2) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Inhalte: musikalische Grundausbildung / Elementare Musikerziehung durch Rhythmik und andere Angebote im Bereich Musik und Bewegung Orff-Spielkreis, instrumentaler Gruppenunterricht Ensembles von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gemeinsame Aufführungen Format 6: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) Richtwert: ,00 bei 10 Teilnehmern Format 7: Kurs (Laufzeit 1/2 Jahr 20 Wochen) Richtwert: 8.820,00 bei 10 Teilnehmern

18 3) Maßnahmen im Bereich soz. Brennpunkt / Risikolagen / Migration Inhalte: Erwerb von kognitiven und sozialen Kompetenzen, Erweiterung des Persönlichkeitsprofils, z.b. bei Workshops, Schnupper- und Orientierungsangeboten, Bandcoachings Sammeln eigener musikalischer Erfahrungen, unabhängig von Sprachkenntnissen Einbeziehung verschiedener Musikkulturen Format 8: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) Format 9: Freizeit (Laufzeit 7 Tage) extern Format 10: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage) extern Richtwert: 5.500,00 bei 10 Teilnehmern Richtwert: ,00 bei 15 Teilnehmern Richtwert: 8.800,00 bei 15 Teilnehmern

19 4) Maßnahmen im Bereich Suchtprävention / psych. Belastung / Kinderheimen, Krankenhäusern, Hospizen, Jugendstrafvollzug Inhalte: situationsbezogene Maßnahmen in Einzel- und Tandembetreuung Stärken stärken durch aktive Teilnahme an musikalischen und instrumentalen Gruppenerfahrungen Einbeziehung von Sprache und Bewegung als Ausdrucksmittel Format 11 (Laufzeit 1/2 Jahr 20 Wochen) Richtwert: 5.450,00 bei 8 Teilnehmern Mögliche Maßnahmen im Format 11: Freizeiten, Gruppenangebote im Kursformat, Mentoren- oder Patenschaften

20 Welche Ausgaben können gefördert werden?

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25 Wer kann Bündnispartner sein?

26 Bündnispartner: Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen Kompetenzen erforderlich. Die Zusammensetzung der Bündnisse wird nach folgendem Muster empfohlen: Jeweils mindestens ein Träger der kulturellen Bildung (= Musikschule) ein formaler Bildungsort (z. B. Kita, allgemeinbildende Schule, Einrichtung beruflicher Bildung ein sozialräumlicher Partner (z.b. sozialräumlich arbeitender Verein, Jugendeinrichtung oder -verband, Jugend- und Schulsozialarbeit, Einrichtung der Wohlfahrtspflege, kirchliche Institution oder Migrantenselbstorganisation) Einzelpersonen können nicht den Status eines Bündnispartners haben! Die Förderung eines Bündnisses aus öffentlicher Musikschule und zwei oder mehr allgemeinbildenden Schulen des gleichen oder ähnlichen Typs ist nicht möglich.

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29 Anforderungen an die Bündnispartner Keine Vorgaben, jedoch Empfehlungen gemäß Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe des VdM Inwiefern passen die Bündnispartner in folgenden Bereichen zueinander bzw. ergänzen sie sich oder überschneiden sich? Rahmenbedingungen, Strukturen und Systeme (Infrastruktur, Vorschriften bezüglich Sicherheit und Aufsichtspflicht) pädagogische und künstlerische Ziele und Strategien Arbeitsbedingungen und Abläufe Arbeitsweise Personal (Berufskompetenz, persönlichen Ebene) Ziele und Ansprüche der Eltern hinsichtlich des Angebotes der Einrichtungen

30 Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag beim VdM?

31 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: 1. Antragsberechtigt ist ein Bündnis für Bildung gemäß Förderrichtlinien des BMBF, in dem eine öffentliche Musikschule als Antragssteller fungiert. 2. Die Antragssteller sollen möglichst über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der kommunalen Bildungs- und Kulturlandschaft verfügen und in Angebot und Struktur in fachlicher und qualitativer Hinsicht Kontinuität gewährleisten können. 3. Als Qualitätsmerkmal wird vom VdM die Verfasstheit der lokalen Bündnispartner angesehen.

32 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: 4. Die Bündnisse sollen auf Dauer angelegt sein und klare Aufgaben und Zuständigkeiten definieren. 5. Die Kompetenzen der Bündnispartner sollen sich sinnvoll ergänzen. Empfohlene Zusammensetzung: Bündnispartner aus dem formalen Bildungsbereich + sozialräumlicher Bündnispartner + außerschulischer/kultureller Bündnispartner + ggfs. weitere Partner. 6. Ein Bündnispartner soll die Kompetenz haben und sich verantwortlich dafür zeichnen, dass die jeweiligen Zugangswege für die Zielgruppe erschlossen werden und erreichbar sind. 7. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein. Es gelten die Qualitätsstandards für Kooperationen des VdM.

33 Wie funktioniert das Antragsverfahren?

34 Antragsverfahren Antragsberechtigung besteht für Maßnahmen, die sich innerhalb des Maßnahmenportfolios im VdM-Konzept MusikLeben! bewegen. Der Antrag wird im zweistufigen Verfahren geprüft und beschieden. 1.) Antragsskizze erstellen Registrierung in der Förderdatenbank Erstellen und Hochladen der Anlage Projektkalkulation Antragsskizze ausfüllen (insbesondere Kurzbeschreibung unter 1.14 mit Beschreibung von Vorhaben, Bündnis, Format, Zielgruppe, Alter, Anzahl) und Einreichen der Antragsskizze inklusive Anlage in der Förderdatenbank

35 Antragsverfahren 2.) Antrag vervollständigen Vervollständigung des Antrags in der Förderdatenbank (weitere Informationen zu Bündnispartnern, Zahlungsverkehr sowie genaue Maßnahmenbeschreibung mit Angaben zur Zielgruppe, deren Erreichbarkeit, zum Sozialraum, zum pädagogischem Konzept sowie zu Qualifizierung der Fachkräfte, Ehrenamtlichkeit und Nachhaltigkeit) Einreichen des Antrages in der Förderdatenbank Anschließend: Prüfung durch VdM-Auswahlgremium Bei positivem Votum wird Förderung auf den Weg gebracht

36 Die Maßnahmenbeschreibung

37 Die Maßnahmenbeschreibung muss Angaben zu folgenden Punkten enthalten: 1. Zusammensetzung der Bündnispartner 2. Zielgruppe 3. Erreichbarkeit der Zielgruppe / Zugangswege 4. Darstellung der sozialräumlichen Gegebenheiten 5. Inhalt 6. Ziel 7. Pädagogisches Konzept 8. Kreativer Aspekt im pädagogischen Konzept 9. Rezeptiver Aspekt im pädagogischen Konzept 10.Qualifizierung des Personals (nur Fachkräfte, nicht Betreuer und Ehrenamtliche) 11.Ehrenamt 12.Nachhaltigkeit 13.Eigenleistungen 14.Format und ggf. Erklärungen für Abweichung von vorgegebenen Formaten

38 Die Förderdatenbank

39 Datenbank des BMBF Das BMBF stellt eine Datenbank zur Erfassung, Prüfung, Bewilligung und Abrechnung von Förderanträgen bereit: Die Datenbank enthält folgende Tools: - Antragssystem für Bündnisse - Dokumentation der Maßnahmen - Finanzabwicklung - Berichtswesen für Verbände/Initiativen und die lokalen Bündnisse Alle Anträge an den VdM werden nur über diese Datenbank bearbeitet! Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über ein Logbuch. Alle Informationen über die lokalen Bündnisse und die bewilligten Maßnahmen werden in der Datenbank abgebildet.

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43 Wie wird gefördert?

44 Mittelbewirtschaftung / Wie wird gefördert? Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis (nicht Kostenbasis) ist Förderungsgrundlage; Anteilfinanzierung möglich bis zu 100% der Ausgaben Es sind von den Bündnissen Teilnehmer- bzw.- Anwesenheitslisten der durchgeführten Maßnahmen zu führen Die Referenten, Fachkräfte und Betreuer müssen ihre Mitarbeit in den Maßnahmen durch Stundenaufschreibung dokumentieren. Die Honorarvergütungen können nur auf der Basis der Stundenaufschreibungen erfolgen Es sind Beleglisten zu führen Die Maßnahmen und Projekte müssen von den Bündnispartnern in geeigneter Weise dokumentiert werden. Die Zuwendungen werden im Wege des Abrufverfahrens bereitgestellt. (Näheres in den ANBest-P bzw. BNBest-BMBF 98)

45 Was ist nicht förderfähig? bestehende Maßnahmen Maßnahmen, die durch weitere öffentliche Mittel kofinanziert werden Konzeptions- und Verwaltungskosten sozialversicherungspflichtige Vergütungsbestandteile, d.h. hauptamtlich angestelltes Personal (es können ausschließlich Honorare gezahlt werden)

46 Das Verwendungsnachweisverfahren Rechnungen sind auf den Antragssteller (Musikschule) im Bündnis auszustellen. Die Frist für die alsbaldige Verwendung der Mittel beträgt vorhabenbezogen 6 Wochen. Bündnisse müssen fristgerecht nach Abschluss des Kalenderjahres (oder Maßnahmenende innerhalb des Jahres) Verwendungsnachweise als Zwischen- bzw. Gesamtverwendungsnachweis einreichen. Verwendungsnachweise werden u.a. durch Einreichung der Originalbelege (Pflicht) durch die MitarbeiterInnen des Projektbüros und der Bundesgeschäftsstelle zeitnah geprüft. Ergänzungen und Erläuterungen werden ggf. eingefordert.

47 Das Verwendungsnachweisverfahren Auszahlung der letzten Rate für die jeweilige Maßnahme an die Bündnisse erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Einreichung der Verwendungsnachweise. In den Verwendungsnachweisen enthalten sind neben dem Sachbericht die notwendigen Nachweise im Rahmen des Online-Tools des BMBF (z.b. Ausgabenaufstellung, Beleglisten, Durchführungsnachweise, Teilnehmerliste). Ein Rückforderungs- und Mahnverfahren wird vom VdM festgelegt.

48 Eigenleistungen und Eigenmittel

49 Welche (geldwerte) Eigenleistungen der Bündnisse sind zu erbringen? Angemessene Eigenleistungen sind im Antrag darzustellen: Einsatz von hauptamtlichem Personal für Organisation und Koordination der Maßnahmen, für deren Durchführung und Nachbereitung, Einsatz von hauptamtlichem Personal der weiteren Bündnispartner Musikpädagogen / Lehrer / Erzieher etc. (soweit leistbar), Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Bündnisse durch Freiwillige und Ehrenamtliche, eigene Schulung der Freiwilligen und ehrenamtlich Tätigen; Einbringen von Infrastruktur und Sachleistungen (z.b. Räumlichkeiten, Instrumente, Versicherungen etc.). Eigenleistungen sind aufzulisten und nicht mit Beträgen zu beziffern. Hier ist kein Geldfluss vorhanden. Hier werden Leistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, z. B. Personal, Räume, Instrumente etc.

50 Eigenmittel Finanzielle Eigenmittel (z.b. durch Sponsoren) sind nicht unbedingt erforderlich, können aber eingebracht werden. Ohne finanzielle Eigenmittel können die Ausgaben bis zu 100 % gefördert werden. Bei der Beantragung der Förderung ist unbedingt der Unterschied zwischen Eigenleistung und Eigenmittel zu beachten!

51 Zusammenfassung

52 Zusammenfassung der wichtigsten Kriterien für den Antrag: Orientierung auf Zielgruppe Bündnisgedanke unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten ein Antragsteller (öffentliche Musikschule) plus mind. zwei weitere Partner schriftliche Kooperationsvereinbarung (erst in der 2. Antragsphase) Maßnahmen müssen neu und zusätzlich sein Rechnungen müssen auf Antragssteller ausgestellt sein kommunale Ebene kann nur über einzelne Einrichtungen Bündnispartner sein sozialversicherungspflichtige Vergütungsbestandteile können nicht einfließen

53 Veranstaltungen

54 Begleitende Veranstaltungen Qualifizierung durch auf das Förderprogramm bezogene Workshops, Fachtagungen und Konferenzen ab Herbst 2013: Workshops sind auf bestimmte abgegrenzte Themen innerhalb des Förderprogramms ausgerichtet (z. B. Anschlussfähigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen, Inklusion im Rahmen der Bündnisse für Bildung) oder stellen neue Aspekte innerhalb der Förderprogramms vor (z. B. Musik und Neue Medien innerhalb der Bündnisse für Bildung), geplant für 7./8. November 2013 in Bonn Fachtagungen sind spezifisch auf eine jeweilige Zielgruppe gemäß VdM-Konzept angelegt und dienen der Qualifizierung zur fachlichen Arbeit (z.b. neue Zugangswege und Wirkungsweisen, Strukturvergleiche zwischen Stadt und Land oder sozialstrukturelle Unterschiede), 6. September 2013 in Leipzig, 13. September 2013 in Dortmund

55 Konferenzen dienen einem bundesweiten Erfahrungsaustausch z. B. im Bereich der Kooperationspraxis geplant für 2015 und 2017 Informationsveranstaltungen - Zur Mobilisierung der Bündnisse finden in ganz Deutschland Informationsveranstaltungen statt. Dezember 2012: Bonn, Berlin Januar 2013: Rendsburg, Potsdam (LKJ) März 2013: Ingelheim April 2013: Bamberg Mai 2013: Leer Juli 2013: Stuttgart September 2013: Leipzig Oktober 2013: Mecklenburg-Vorpommern März 2014: Brandenburg

56 Wie geht es weiter?

57 Zeitlicher Ablauf (wird ggf. noch angepasst) Aug. / Sept ab Herbst 2013 Maßnahmenbeginn für die 2. Ausschreibungsrunde auf lokaler Ebene; Beginn 3. Ausschreibungsrunde Fachtagungen/Konferenzen/Workshops 18. Oktober 2013 Antragsfrist 3. Ausschreibung Okt./Nov Februar 2014 März 2014 Prüfung und Auswahlverfahren der Anträge Maßnahmenbeginn für die 3. Ausschreibungsrunde Beginn 4. Ausschreibung 11. April 2014 Antragsfrist 4. Ausschreibung Fortlaufend für Folgejahre (2 Ausschreibungen pro Jahr; Fristen je Mitte April und Oktober) Februar 2017 November 2017 letzter Maßnahmenbeginn Abschlusskonferenz

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61 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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