Sozial benachteiligte junge Menschen künftige Entwicklung der Förderstrukturen

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1 Sozial benachteiligte junge Menschen künftige Entwicklung der Förderstrukturen 1

2 Gesamtzusammenhang neuer ESF-Förderzeitraum mit veränderten Rahmenbedingungen dadurch Auswirkungen auf Kofinanzierung dadurch erforderliche Veränderungen der Landesmittelförderung unter Berücksichtigung der Auflagen des Obersten Rechnungshofs 2

3 Ziele Nachhaltige Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen unter 25 Jahren durch passgenaue Hilfen zur Eröffnung von Chancen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Aufholen von Rückständen, Erlernen sozialer Umgangsformen etc. Absicherung der bewährten Struktur zur Förderung sozial benachteiligter junger Menschen durch Verbund der Aufgaben nach SGB II, SGB III und SGB VIII 3

4 Ziele 4 Gemeinsame Verantwortung aller Akteure: Vermeidung von Verschiebebahnhöfen stattdessen gemeinsame Verantwortungsübernahme im jeweiligen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich Minimierung von Schnittstellen, Optimierung der Übergänge einzelner Zuständigkeitsbereiche, Schaffung kompatibler Finanzierungsmöglichkeiten, Verwaltungsvereinfachung durch einheitliche Verfahrensabläufe und Fördergrundlagen

5 Neuer ESF-Förderzeitraum Aufgrund der begrenzten Fördermittel (Reduzierung von rd. 62 Mio. auf 45 Mio. ) Schwerpunktsetzung erforderlich. Künftig strikte Trennung von verschiedenen Projekten erforderlich (z.b. Ausbildungs- und ABM-Projekte). Priorität: Maßnahmen mit Fokus auf Ausbildung und Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Vorschaltmaßnahmen zur Flankierung der Ausbildungsprojekte (sinnvoll dabei v.a. ABM- und EQJ-Projekte). Mikroprojekte: neben den von den Trägern durchgeführten Projekten Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen (z.b. Job- Patenschaften). Bei Vorhandensein ausreichender Mittel weitere Qualifizierungsmaßnahmen möglich (ehemaliges Sonderprogramm). 5

6 Neuer ESF-Förderzeitraum Kooperationspartner wichtig: Gemeinsames Ziel muss sein: ESF-Mittel umfassend für nachhaltige Projekte in Bayern zu binden. Entscheidend hierfür: Ausreichende Ko-Finanzierung (z.b. Mittel von Arbeitsverwaltung, Kommunen, StMAS) bzw. sonstige Unterstützung (institutionelle Förderung z.b. durch (Teil-)Übernahme von Kosten, die nicht ESF-zuwendungsfähig sind). Konkretisierung dabei vor Maßnahmebeginn erforderlich. 6

7 Folgen für die Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Aufbau einheitlicher, transparenter und miteinander kompatibler Förderstrukturen Harmonisierung der ESF-Förderung mit der Landesmittelförderung 7

8 8 Eckpunkte der geplanten Neuausrichtung Verbesserte Kompatibilität von Maßnahmen und Finanzierungen Stärkerer Einsatz von Landesmitteln bei ESF- Kofinanzierung Schwerpunktsetzung bei Projektauswahl mit Focus auf Ausbildung einschließlich Vorschaltmaßnahmen Förderung von Mikro-Projekten mit Focus auf Job-Patenschaften Wegfall der Förderung für Beratungsprojekte ab

9 Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im Vollzug Handreichung für die Praxis Kooperationsvereinbarung auf Landesebene 9

10 Inhalt der Handreichung: Präambel Darstellung der Zielgruppe Darstellung der Instrumente mit Aussagen zur Förderfähigkeit mit Landesmitteln Priorität haben: Ausbildungsprojekte, ABM, EQJ, Agh in der Entgeltvariante, Mikroprojekte Kosten Gütesiegel 10

11 Förderfähige prioritäre Maßnahmen: Ausbildungsprojekte Qualifizierende Beschäftigungsmaßnahmen (ABM, EQJ, agh-entgeltvariante) Mikro-Projekte 11

12 Ausbildungsprojekte Förderung reiner Ausbildungsprojekte Einjährige Ausbildungsprojekte, die alle Lehrjahre, alle Gewerke umfassen Bei Ausbildungen über mehrere Projektjahre gilt: Teilnehmer U 25 zu Beginn des 1. Lehrjahrs Teilnehmer aus Vorschaltmaßnahmen können in Ausbildungsprojekte übertreten (z.b. ABM, EQJ) Finanzierung insbesondere durch: ESF, Landesmittel, Kommunale Mittel (Deckung zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Kosten), Leistungen der Arge/ Agentur (nicht regelhaft, aber z.b. Sonderprogramme), Eigenmittel, Drittmittel, Erlöse 12

13 ABM-Projekte Förderung reiner ABM-Projekte Einjährige bzw. bei Vorliegen von Absichtserklärungen über die weitere Kofinanzierung bis zu dreijährig konzipierte Projekte Modulare Konzeption erleichtert Nachbesetzung und ermöglicht Übernahme von Teilnehmern ins Folgeprojekt Teilnehmer aus ABM Projekten können in Ausbildungsprojekte übertreten Finanzierung insbesondere durch: ESF, Leistungen der Arge/ Agentur (Teilkostenzuschüsse), Kommunale Mittel, Eigenmittel, Erlöse 13

14 Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) Einjährige EQJ-Projekte, die alle EQJ-Teilnehmer aller Gewerke umfassen Teilnehmer aus EQJ-Projekten können in Ausbildungsprojekte übertreten Finanzierung insbesondere durch: ESF, Landesmittel, Leistungen der Arge/ Agentur 14

15 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante Förderung reiner agh-entgeltvariante-projekte Einjährige bzw. bei Vorliegen von Absichtserklärungen über die weitere Kofinanzierung bis zu dreijährig konzipierte Projekte Modulare Konzeption erleichtert Nachbesetzung und ermöglicht Übernahme von Teilnehmern ins Folgeprojekt Teilnehmer aus agh-entgeltvariante-projekten können in Ausbildungsprojekte übertreten Finanzierung insbesondere durch: ESF, Leistungen der Arge/ Agentur (Teilkostenzuschüsse), Kommunale Mittel, Eigenmittel, Erlöse 15

16 Mikroprojekte Förderung von ehrenamtlichen Akteuren auf lokaler Ebene Grundsätzlich förderfähig sind insbesondere Patenschaften für junge Menschen am Übergang ins Arbeitsleben Finanzierung insbesondere durch: ESF, Landesmittel Einfaches Antragsverfahren, professionelle Begleitung der Initiativen 16

17 Weitere Schritte Klärung von Detailfragen zur Förderung Erarbeitung der Richtlinie für Landesmittelförderung In-Kraft-Treten geplant Erarbeitung von Fördergrundlagen für den ESF Vorbereitung einer Kooperationsvereinbarung Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Umstellung 17

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