FAQ Häufig gestellte Fragen zu Wege ins Theater! Antragsstellung. Stand

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1 1 FAQ Häufig gestellte Fragen zu Wege ins Theater! Stand Die hier aufgelisteten Fragen und Antworten werden kontinuierlich ergänzt. Falls Fragen aufkommen, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an Anna Eitzeroth ( Tel.: ) Antragsstellung Kann ein Antragssteller mehrere Anträge stellen? Ein Antragssteller kann mehrere Anträge bei der ASSITEJ stellen, pro Ausschreibungsfrist sollte jedoch höchstens ein Antrag pro Projektformat gestellt werden. Wenn dasselbe Konzept mit verschiedenen Bündnispartnern durchgeführt wird, können pro Konzept maximal fünf Anträge pro Ausschreibungsfrist gestellt werden. Können Folgeanträge zu demselben Konzept gestellt werden? Folgeanträge zu demselben Konzept sind möglich und erwünscht. Welche Besonderheiten gibt es, wenn der Antragssteller eine GbR ist? Eine GbR muss als Anlage zum Antrag einen schriftlichen und von allen Gesellschaftern unterzeichneten Gesellschaftsvertrag vorlegen und einen Geschäftsführer bestimmen, der die Gesellschaft rechtswirksam vertritt. Gesellschafter einer antragsstellenden GbR dürfen nicht als Honorarkräfte eingesetzt werden. Können die verschiedenen Projektformate Besuch, Gegenbesuch und Scouts unabhängig voneinander beantragt werden? Ja, alle Projekte können unabhängig voneinander beantragt werden. Es ist auch möglich, ein Projektformat wiederholt zu beantragen. Für das Projektformat Besuch wird empfohlen, ein Anschlussformat zu planen, das im Theater stattfindet. Können mehrere Projektformate in einem Antrag zusammengefasst werden? Es ist möglich, mehrere verschiedene Projektformate gemeinsam zu beantragen, wenn ihnen ein gemeinsames Konzept zugrunde liegt. Wenn z.b. geplant ist, innerhalb eines Bewilligungszeitraumes das Projektformat Besuch durchzuführen und das Projektformat Gegenbesuch direkt anzuschließen, können beide Projekte gemeinsam beantragt werden.

2 2 Bündnisse Warum müssen für das Programm Bündnisse gebildet werden? Das Programm der ASSITEJ hat das Ziel, das Engagement für Kulturelle Bildung im Bereich Theater durch die Bildung von Bündnissen auf breitere Füße zu stellen. Wenn unterschiedliche Partner ihre Perspektiven und Kompetenzen in ein Projekt einbringen, kann das Projekt dadurch inhaltlich und konzeptionell gestärkt werden. Die Bündnispartner können unterschiedliche Zugänge zur Zielgruppe mitbringen und dadurch der besondere Herausforderung der Ansprache dieser Zielgruppe besser gerecht werden. Die Bildung von Bündnissen bedeutet aber auch ein Mehr an Kommunikation, Aufwand, und manchmal auch Überzeugungsarbeit. Wenn jedoch dadurch gemeinsames Engagement, inhaltliche Überzeugung und Begeisterung entsteht, lohnt sich der zusätzliche Aufwand. Wer kann Bündnispartner sein? Das antragstellende Theater benötigt für die Umsetzung der Projekte mindestens zwei Bündnispartner. Alle drei Bündnispartner müssen sich für das Projekt engagieren und Eigenleistungen einbringen. Ein Bündnispartner soll im Bildungsbereich angesiedelt sein, der andere Bündnispartner kann z.b. ein Unternehmen oder ein Verein sein, der das Projekt unterstützt, einen besonderen Zugang zur Zielgruppe gewährleisten kann, über infrastrukturelle Voraussetzungen oder besondere Kompetenzen verfügt. Die Bündnisse sollen möglichst mittel- bis langfristig angelegt sein. Kann ein bewilligter Antragssteller als Bündnis oder als Bündnispartner wieder zurücktreten? Eine Bewilligung hat eine bindende Wirkung, ebenso der Kooperationsvertrag zwischen den Bündnispartnern. Ein Rücktritt muss mit der Bewilligungsstelle (ASSITEJ) geklärt werden. Beispiele für Bündnispartner aus dem Bildungsbereich: Schulen, Kitas, Jugendkunstschulen, soziale Träger mit Bildungsangebot, Hochschulen, Einrichtungen beruflicher Bildung, Musikschulen usw. Beispiele für 3. Bündnispartner: Sportvereine, Migrantenvereine, Jugendmigrationsdienste, kirchliche Organisationen, Jugendzentren, soziokulturelle Zentren, Fitness-Studios, Bibliotheken, Jugend- oder Sozialarbeit, Tafeln, Elternvereine, ÖPNV, etc.

3 3 Was können Eigenleistungen der Bündnispartner sein? Die Eigenleistung vor Ort kann typischerweise sein: Bereitstellung von festangestelltem Personal für die organisatorische und administrative Durchführung des Projektes, für die Teilnehmerakquise sowie für die fachliche und pädagogische Betreuung des Projektes Bereitstellung von Räumen - Werden z.b. Probebühne, Workshopräume, Klassenzimmer, Turnhalle, Mehrzweckraum o.ä. für die Durchführung der Maßnahmen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welchem Umfang? Bereitstellung von Infrastruktur - Typischerweise ist hier die Nutzung von Büroräumen inkl. vorhandener Ausstattung wie Telefon, PC, Kopierer gemeint, dieser Punkt kann aber auch z.b. die Nutzung eines Fahrzeugs oder einer Werkstatt beinhalten Ehrenamtliches Engagement Bereitstellung von Theaterkarten für Theaterbesuche beim Antragssteller. Können Einzelpersonen Bündnispartner sein? Einzelpersonen (natürliche Personen) und Personengruppen können nicht den Status eines offiziellen Bündnispartners haben. Es muss eine Rechtsform vorliegen. Ausgaben Was sind förderfähige Ausgaben? Die Finanzierung der Projekte erfolgt auf Ausgabenbasis. Das heißt: Alle Ausgaben, die direkt mit dem Projekt und seiner Durchführung im Zusammenhang stehen, werden zu 100 % finanziert. Anteilige Kosten, allgemeine Gemein- oder Strukturkosten bzw. Eigenbelege sind nicht zuwendungsfähig. Antragssteller können entsprechend keine Raummiete oder sonstige Kosten im Rahmen ihrer Strukturen etc. in Rechnung stellen. Alle Ausgaben werden geprüft. Alle Einzelbelege müssen im Original eingereicht werden. Sind Aufstockungen nach Antragsstellung möglich? Die bewilligte Gesamtsumme der Förderung darf nicht überschritten werden. Sollte im Projektverlauf deutlich werden, dass die Ausgaben den geplanten Rahmen übersteigen, kann bei der Projektleitung angefragt werden, ob es möglich ist, einen Antrag auf Aufstockung einer Zuwendung zu stellen. Eine Aufstockung sollte jedoch in keinem Fall eingeplant werden. Anträge auf Aufstockung müssen ebenfalls über das Informations- und Antragstool des Gesamtprogrammes Kultur macht stark! Bündnisse

4 4 für Bildung gestellt werden. Zwischen ASSITEJ und Zuwendungsempfänger muss ein Aufstockungsvertrag geschlossen werden. Was ist, wenn Ausgaben geringer ausfallen als im Kostenplan veranschlagt? Wenn sich abzeichnet, dass Ausgaben geringer anfallen als geplant, sollte die Projektleitung unverzüglich informiert werden, damit die Mittel an andere Projekte verausgabt werden können. Dürfen Gelder von einem Posten in den anderen verschoben werden? Wenn ein Posten aus dem Finanzierungsplan höher oder niedriger ausfällt als geplant, kann diese Differenz durch einen anderen Posten ausgeglichen werden, sofern die Abweichung nicht mehr als 20% des Postens beträgt. Wann und wie werden die Zuwendungen ausgezahlt? Die Zuwendungsempfänger geben jeweils bis zum 20. eines Monats an, wie viel Geld sie zum Termin der Mittelabrufe benötigen. Die Gelder müssen bis vier Wochen nach der Auszahlung ausgegeben worden sein. Wenn sich abzeichnet, dass der Zuwendungsempfänger das Geld nicht bis vier Wochen nach Erhalt ausgeben kann, muss unmittelbar die Projektleitung informiert werden. Wenn nach vier Wochen ein positiver Kassenbestand für das Projekt vorliegt, fallen dafür Zinsen an, die der Zuwendungsempfänger zahlen muss. Zuwendungsempfänger können in Vorleistung treten, und die ausgegebenen Mittel zu einem nachfolgenden Termin abrufen. Die ASSITEJ behält 20% des jeweiligen Gesamtvolumens ein, bis der Verwendungsnachweis geprüft wurde. Müssen / Dürfen Eigen- oder Drittmittel in das Projekt eingebracht werden? Da 100% der Ausgaben durch das Programm Kultur macht stark! Bündnisse für Bildung finanziert werden, sind weder Eigenmittel noch Drittmittel vorgesehen. In das Projekt dürfen keine weiteren öffentlichen Mittel einfließen. Was muss im Verwendungsnachweis dargestellt werden? Mit dem Verwendungsnachweis müssen voraussichtlich folgende Unterlagen eingereicht werden: Gesamtabrechnung des Projektes Originalbelege über alle Ausgaben inkl. Verträge mit Honorarkräften und Stundendokumentation, Nachweis der Qualifikation der Honorarkräfte Teilnehmerlisten mit Unterschriften der Teilnehmer Sachbericht über den Verlauf des Projektes

5 5 Dokumentationsmaterial in Form von Fotos, Videos, Pressematerial, schriftlichen Aufzeichnungen ist mit den Nutzungsrechten für Web und Print zur Verfügung zu stellen. Die ASSITEJ behält 20% des Förderbetrags ein, bis der Verwendungsnachweis geprüft ist. Honorarausgaben Welche Personalausgaben können über das Projekt finanziert werden? Es können ausschließlich Honorare an freie Mitarbeiter über das Projekt finanziert werden, die nicht angestellt sind (auch nicht in Teilzeit). Für freiberufliche Künstler und Techniker, die z.b. im Rahmen von Aufführungen im Sozialraum an dem Projekt beteiligt sind, können Gagen (die Höhe der Gagen ist in der Ausschreibung festgelegt) gezahlt werden. Fest angestellte Künstler und Techniker können nicht über das Projekt bezahlt werden. Honorare können ausschließlich auf Stundenbasis mit entsprechenden Nachweisen gezahlt werden. Können Minijobs über das Projekt finanziert werden? Beschäftigungen auf 450 -Basis dürfen nicht über das Projekt finanziert werden, da es sich auch bei einem Minijob um ein Anstellungsverhältnis handelt. Wie hoch sind Honorare anzusetzen? Der Honorarsatz für das Projekt liegt bei 40 pro Stunde. Er darf nur in begründeten Fällen unterschritten werden. Eine Überschreitung ist nicht möglich. An freischaffende Künstler und Techniker, die im Rahmen von projektbezogenen Aufführungen für das Projekt arbeiten, können Gagen gezahlt werden. Wer kann als Theatervermittler (Honorarkraft) eingesetzt werden? Vermittler sind in erster Linie die Theaterpädagogen, die als Honorarkräfte an den Theatern bereits tätig sind oder für die Durchführung des Projekts engagiert werden. Es können aber auch sein: Schauspieler, Regisseure, Dramaturgen, Techniker,, die nicht fest angestellt sind und entweder Vermittlungserfahrung haben oder in Zusammenarbeit mit der Zielgruppe einen besonderen Zugang gewährleisten können (z.b. über einen Workshop zu Lichtdesign, eine Textwerkstatt mit Eltern usw.). Für alle Vermittler gilt ein standardisierter Honorarsatz von 40 / Stunde. Die entsprechende Qualifikation der Vermittler ist in der Dokumentation (Anlage zum Verwendungsnachweis) nachzuweisen. Die im Antrag angegebene Projektleitung kann nicht als Honorarkraft beauftragt werden, da sie die fachliche Aufsicht über das Projekt behalten soll. Der

6 6 bevollmächtigte Unterzeichner des Antragsstellers kann ebenfalls nicht als Honorarkraft eingesetzt werden. Werden Honorare für die Vor- und Nachbereitung gezahlt? Bei der Planung der Honorarstunden sind Vor- und Nachbereitung (je 1 Std. pro Termin und Vermittler) sowie Stunden für Konzeption / Reflexion (3 Std. pro Vermittler bis max. 8 Std. pro Vermittler, je nach begründetem Aufwand) einzuplanen. Wie hoch sind die Gagen für Künstler und Techniker, die im Rahmen des Projektes an Aufführungen beteiligt sind, anzusetzen? Im Rahmen der Maßnahmeformate sind künstlerischere Beiträge als Theatererlebnis / Einblick in das Theater möglich. Die Gage kann zwischen 450 und für die beteiligten Künstler und Techniker liegen. Berechnungsgrundlage sind die Mindestgagen des Nationalen Performance Netzes. Kosten für fest angestellte Künstler und Techniker können nicht abgerechnet werden. Wer ist Inhaber der Rechte an z.b. künstlerischen Werken, die aus den Projekten hervorgehen? Wenn innerhalb eines Projektes Aufträge vergeben werden, aus deren Umsetzung den Auftragnehmern Rechte entstehen, müssen sie diese Nutzungsrechte vertraglich abtreten. Sachausgaben Was sind Verbrauchsmaterialien? Materialien sind immer Verbrauchsmaterialien, die direkt für das Projekt benötigt werden und im Verlauf des Projektes verbraucht werden. Das heißt: Es ist nicht möglich, Materialien oder Ausstattungsgegenstände anzuschaffen, die über das Projekt hinaus (Nutz-)Wert haben. Verbrauchsmaterialien können sein: Materialien für die theaterpädagogische Arbeit Bewirtungskosten (z.b. für ein gemeinsames Frühstück der Scouts) Für die Erstattung von Bewirtungskosten ist das Bundesreisekostengesetz anzuwenden (Tagespauschale maximal 6 Euro pro Teilnehmer bei einer Tagesveranstaltung). Können indirekte Kosten, wie z.b. das Gewähren von freiem Eintritt in Vorstellungen vom Antragssteller oder von einem Bündnispartner, erstattet werden?

7 7 Da es sich um eine Ausgabenbasierte Förderung handelt, können keine indirekten Kosten erstattet werden. Der Einsatz von fest angestelltem Personal und das Bereitstellen von Eintrittskarten gelten als Eigenleistung des Bündnispartners. Können Eintrittskarten für Theater und Kulturveranstalter, die nicht Bündnispartner sind, erstattet werden? Eintrittskarten für Theaterbesuche und Kulturveranstaltungen, die nicht von einem Bündnispartner durchgeführt werden, können bis zu einem Preis von 6 pro Person erstattet werden. Eintrittskarten für Theaterbesuche beim Zuwendungsempfänger oder bei einem Bündnispartner können nicht erstattet werden. Die Teilnehmer/innen sollen kostenlosen Eintritt zu Veranstaltungen erhalten, die innerhalb der Maßnahme besucht werden. Reisekosten Grundsätzlich ist das Bundesreisekostenrecht anzuwenden. Fahrtkosten für Bündnispartner / Referenten werden demnach wie folgt übernommen: KFZ-Kosten = 0,20 / km bis max. 130,00 (Dies gilt auch für Transportkosten) Bahnfahrt 2. Klasse Ggf. Mietwagenkosten (hier müssen drei Angebote vorliegen und ein Vergabevermerk die Entscheidung begründen, auch muss die Notwendigkeit begründet werden) Oder - in der Regel bei lokalen Projekten - Kosten für den öffentlichen Nahverkehr Werden die Fahrtkosten für die Teilnehmer übernommen? Die Fahrtkosten für Teilnehmer werden bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Diese ist abhängig vom Format: Besuch: Hier sind Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen vorgesehen, da die Aktivitäten im Sozialraum der Kinder / Jugendlichen stattfinden. Ausnahmen sind z.b. möglich, wenn im ländlichen Raum Fahrtkosten zum Treffpunkt im Sozialraum anfallen. Gegenbesuch: Die Fahrtkosten, die bei Fahrten ins Theater entstehen, sind abhängig von der Verortung (Zielgruppe/Spielstätte) und den Transportmöglichkeiten. Die Fahrtkosten sollten nach Möglichkeit vollständig übernommen werden. Scouts: Für die ehrenamtlichen Scouts solle ein Budget von 25 /Scout für Fahrtkosten eingeplant werden (Abrechnung nach Originalbelegen).

8 8 Konzept Können Theaterproduktionen für Kinder und Jugendliche mit Bildungsbenachteiligung im Rahmen des Programms finanziert werden? Die Finanzierung von professionellen Theaterproduktionen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, da Vermittlung und Rezeption im Vordergrund stehen. Können Projekte gefördert werden, die schon einmal oder mehrmals durchgeführt wurden? Nein. Das Programm fördert zusätzliche Angebote, die nicht das Regelangebot oder bestehende Förderungen ersetzen. Es ist jedoch möglich, mit bereits vorhandenen Bündnispartnern die Zusammenarbeit zu erweitern und bereits erprobte Methoden Vorgehensweisen in das Programm einzubringen. Wie ist außerschulisch definiert? Schulen können Teil eines Bündnisses für Bildung sein und somit Kooperationspartner bei außerschulischen bzw. außerunterrichtlichen Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Sinne des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Dabei ist Folgendes zu beachten: (Letzt-)Zuwendungsempfänger und Veranstalter des Projekts auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger hier das antragstellende Theater nicht die beteiligte Schule. Das Theater ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des Projektes. Die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeit statt. Die Teilnahme der Schüler_innen ist freiwillig Projektwochen und Projekttage von Schulen können nicht im Rahmen des Programmes durchgeführt werden. Pädagogische Grundsätze für die Maßnahmen Die Maßnahmen gehen von den Stärken und Potenzialen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen aus. Die Maßnahmen orientieren sich an den individuellen Interessen und Bedürfnissen, beziehen die persönlichen Fragestellungen und die Herausforderungen aus dem direkten sozialen Umfeld der beteiligten Kinder und Jugendlichen ein.

9 9 Die Maßnahmen ermöglichen die Erfahrung der Selbstwirksamkeit, also sich nützlich und kompetent zu fühlen und erleben zu können, dass das eigene Tun wirkt und sinnvoll ist. Die Maßnahmen bieten den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen möglichst viele Gelegenheiten, den Projektverlauf, die konkreten Themen, Fragestellungen und die künstlerische Arbeit im Projekt mit zu gestalten. Die Maßnahmen ermöglichen ganzheitliches Lernen, das ergänzend zu den kognitivintellektuellen gerade auch körperliche sowie affektiv-emotionale Aspekte betont. Ganzheitliches Lernen ist durch den dynamischen Wechsel von geistiger und körperlicher Aktivität, von sprachlicher und nichtsprachlicher Interaktion, von Sinneseindrücken auf der einen und analytischer Durchdringung eines Problems auf der anderen Seite geprägt. In den Maßnahmen wird die Individualität der Teilnehmenden wertgeschätzt und in einer Kultur der Offenheit für unterschiedliche kulturelle, soziale oder religiöse Hintergründe, für die Bedürfnisse beider Geschlechter und unterschiedlicher Altersgruppen gefördert. Die an der konzeptionellen Ausarbeitung der Maßnahmen und deren Realisierung beteiligten Fachkräfte verfügen über künstlerische, pädagogische bzw. kulturpädagogische Ausbildung und Erfahrung. Können Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, die für das Projekt tätig sind, gezahlt werden? Im Konzept der ASSITEJ ist der Einsatz von Ehrenamtlichen nicht vorgesehen. In begründeten Fällen sind hier aber Ausnahmen möglich. Mitarbeiter, Praktikanten, FSJ ler etc., die für das Projekt arbeiten oder nicht bezahlte Überstunden leisten, können nicht als Ehrenamtliche bezeichnet werden. Die Entschädigungen sollen der Person und dem Aufwand angemessen sein. Die Grundidee des bürgerschaftlichen Engagements ist zu wahren. Zielgruppe Wie ist Bildungsbenachteiligung definiert? Zielgruppe der geplanten Projekte sind Kinder und Jugendliche mit Bildungsbenachteiligung im Alter zwischen 3 und 18 Jahren. Das BMBF beruft sich bei der Definition der Gruppe der Bildungsbenachteiligten auf den Nationalen Bildungsbericht 2010, der unterschiedliche Risikolagen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen können, benennt. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören demnach: Kinder aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil arbeitslos ist

10 10 Kinder mit einem Wohnort im ländlichen Raum oder in einem Stadtteil, der als sozialer Brennpunkt eingestuft wird Kinder aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Familien Kinder, die bei Alleinerziehenden leben Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund Die sozialräumliche Ausrichtung und Beschreibung der Aktivitäten dokumentiert und gewährleistet, dass diese Zielgruppe erreicht wird. Wie viele Teilnehmer müssen mindestens an einer Maßnahme teilnehmen? Die Mindestteilnehmerzahl für alle Maßnahmeformate ist: 10 Kinder / Jugendliche. Die maximale Teilnehmerzahl für Besuch / Gegenbesuch ist 50 Kinder / Jugendliche bzw. Erwachsene und Kinder. Die maximale Teilnehmerzahl für Scouts ist 20 Kinder / Jugendliche. Bei der Arbeit mit Erwachsenen kann die Gruppe größer sein. In begründeten Fällen können die Teilnehmerzahlen unterschritten werden (z.b. bei Maßnahmen im ländlichen Raum). Nach der Anzahl der Teilnehmer/innen richtet sich die Kalkulation der benötigten Honorarstunden. Können Teilnehmerbeträge erhoben werden? Teilnehmerbeträge widersprechen dem Fördergedanken des BMBF. Was ist bei der Arbeit mit Erwachsenen zu beachten? In allen Maßnahmeformaten ist es möglich, auch Erwachsene anzusprechen (Eltern, Multiplikatoren). Dies muss konzeptionell begründet sein. Bei Kindern im Vorschulalter ist z.b. die Arbeit mit Eltern oder mit Eltern und Erziehern denkbar, da so kleine Kinder noch nicht als Theaterscouts fungieren können. Bei der Arbeit mit Jugendlichen sind gemischte Gruppen (z.b. Jugendliche und Multiplikatoren) denkbar. Das Projektformat Scouts richtet sich an Ehrenamtliche und ist keine berufliche Weiterbildung. Wie soll nachgewiesen werden, dass die Zielgruppe erreicht wurde? Mit dem Verwendungsnachweis und dem Sachbericht sind Teilnehmerlisten mit Unterschriften der Teilnehmer einzureichen. Bei sehr jungen Teilnehmern (die z.b. noch nicht schreiben können) ist eine Unterschrift der Eltern oder einer Betreuungsperson (z.b. Erzieher) ausreichend. Bei Folgeveranstaltungen reicht die Unterschrift einer Betreuungsperson aus. Im Sachbericht wird dargelegt, welche Strategien zur Teilnehmerakquise vorgenommen wurden und wie erfolgreich diese (insbesondere bei der anvisierten Zielgruppe) waren.

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