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2 Ein Förderprogramm des BMBF 230 Mio. Euro maximale Fördersumme durch das BMBF 5 Jahre Förderzeitraum ( ) 163 bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung haben sich beworben 35 Konzepte von Verbänden und Initiativen wurden von einer Jury ausgewählt

3 mit bis zu 3 Millionen Euro werden gefördert: 17 bundesweite Verbände und Initiativen mit bis zu 6 Millionen Euro werden gefördert : Bundesverband Tanz in Schulen e.v. Bundesverband Popularmusik Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.v. Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.v. (CJD) Deutsche Sportjugend im DOSB e.v. (dsj) Deutscher Museumsbund e.v. Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.v. Stiftung Lesen

4 mit bis zu 10 Millionen Euro werden gefördert : Deutscher Bundesjugendring e.v. (DBJR) Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Schulfördervereine e.v. (BSFV) Bundesverband Museumspädagogik e.v. Deutscher Bibliotheksverband e.v. (DBV ) Deutscher Chorverband e.v. Paritätischer Gesamtverband

5 mit bis zu 20 Millionen Euro gefördert werden: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.v. (BKJ) Deutscher Volkshochschul-Verband e.v. (DVV) Verband deutscher Musikschulen e.v. (VdM) Alle geförderten Verbände und Initiativen finden Sie unter:

6 Ziele (gemäß Förderrichtlinie): Unterstützung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen, zur Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher in ihrer Entwicklung, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen

7 Förderungswürdige Maßnahmen auf lokaler Ebene können sein (gemäß Förderrichtlinie): Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig), Patenschafts- und Mentorenprogramme

8 Voraussetzungen (gemäß Förderrichtlinie): Maßnahmen insbesondere für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht: - Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile - geringes Familieneinkommen - bildungsfernes Elternhaus Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher möglich. Im Bereich der Behindertenarbeit soll das Höchstalter in Gruppen in Einzelfällen auch überschritten werden können (VdM).

9 Formale Voraussetzungen (gemäß Förderrichtlinie): Die Maßnahmen müssen im Rahmen von sog. lokalen Bündnissen für Bildung, d.h. lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnern, durchgeführt werden. Die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden.

10 MusikLeben! Konzept des Verbands deutscher Musikschulen e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark! Bündnisse für Bildung

11 Maßnahmenportfolio 1. Maßnahmen für alle Kinder, vornehmlich in sozialen Brennpunkten, in Quartieren im Wandel ( Potenzialquartieren ) und in strukturschwachen Gebieten, a) im Vorschulbereich Maßnahmenformate: hauptsächlich Kursformate, aber auch Freizeiten in der Ferienzeit

12 Maßnahmenformate für Kinder im Vorschulbereich: (Laufzeiten und Teilnehmerzahl als Orientierungsgrößen) Format: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) f. Kinder im Vorschulbereich (15 Teilnehmer) Format: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage extern stattfindende Maßnahme) f. Kinder im Vorschulbereich (15 Teilnehmer)

13 1. Maßnahmen für alle Kinder und Jugendliche b) in allgemein bildenden Schulen mit dem Fokus auf Schulformen wie Hauptschule, (ggf. Gesamtschule u. Realschule), Förderschule und Sonderschule, aber auch mit einem Schwerpunkt in den Grundschulen, da man hierüber alle Schüler erreichen kann. Maßnahmen sind hier weniger im Schulformbereich des Gymnasiums zu erwarten, sicherlich jedoch nicht auszuschließen (z.b. in strukturschwachen Gebieten). Maßnahmenformate: Kurse, Freizeiten

14 Maßnahmenformate für Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen: (Laufzeiten und Teilnehmerzahl als Orientierungsgrößen) Format: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) f. Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen (25 Teilnehmer) Format: Freizeit (Laufzeit 7 Tage extern stattfindende Maßnahme) f. Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen (25 Teilnehmer) Format: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage extern stattfindende Maßnahme): f. Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen (25 Teilnehmer)

15 2. Maßnahmen mit geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen Auch im Sinne der Inklusion. Ebenso hierbei mit dem Fokus auf soziale Brennpunkte, auf Quartiere im Wandel ( Potenzialquartiere ) und auf strukturschwache Gebiete. Auch altersgemischte Gruppen mit Teilnehmern über 18 Jahre. Maßnahmenformate: Förderkurse, Patenschaften

16 Maßnahmenformate für geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen : (Laufzeiten und Teilnehmerzahl als Orientierungsgrößen) Format: Kurs (Laufzeit ½ Jahr 20 Wochen) f. geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche (8-10 Teilnehmer) Format: Kurs (Laufzeit 1 Jahr 40 Wochen) f. geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche (8-10 Teilnehmer)

17 3. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Risikolagen sowie mit Migrationshintergrund soziale Risikolage, finanzielle Risikolage, Risiko der Bildungsferne, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, in sozialen Brennpunkten, Potenzialquartieren und strukturschwachen Gebieten, gerade auch jenseits der Orte formaler Bildungskontexte Maßnahmenformate: Workshops, Schnupper- und Orientierungsangebote und Kurse in Form von Bandcoaching

18 Maßnahmenformate für Kinder und Jugendliche in Risikolagen sowie mit Migrationshintergrund: (Laufzeiten und Teilnehmerzahl als Orientierungsgrößen) Format: Kurs (Laufzeit ½ Jahr 20 Wochen) f. Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten, Risikolagen sowie Migrationshintergrund (10 Teilnehmer) Format: Freizeit (Laufzeit 7 Tage extern stattfindende Maßnahme) f. Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten, Risikolagen sowie Migrationshintergrund (15 Teilnehmer) Format: Wochenendfreizeit (Laufzeit 3 Tage extern stattfindende Maßnahme) f. Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten, Risikolagen sowie Migrationshintergrund (15 Teilnehmer)

19 4. Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention, aber auch für Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Krankenhäusern, Krebs-Stationen und Hospizen oder im Jugendstrafvollzug Maßnahmenformate: situationsspezifische Angebote von Einzel- und Tandembetreuungen, Freizeiten, Gruppenangeboten mit Kursformat oder Mentoren- oder Patenschaften

20 Maßnahmenformate für Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention, aber auch für Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Krankenhäusern, Krebs-Stationen und Hospizen oder im Jugendstrafvollzug : (Laufzeit und Teilnehmerzahl als Orientierungsgrößen) Format: Kurs/Freizeiten/Patenschaften/Mentoring (Laufzeit 1 Jahr 20 Wochen) f. Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention und psychischer Belastung/Erkrankung

21 Mögliche Bündnispartner: Bildungseinrichtungen (formale und non-formale): z. B. Kindertagestätten, Kindergärten, allgemein bildende Schulen, Förderschulen, Jugendkunstschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Orchester, Musik- und Kunsthochschulen, Fach- und Fortbildungsakademien Verbände, Organisationen und Institutionen aus Kunst und Kultur, freie Kulturszene aus dem Themenfeld der musikalisch-kulturellen Bildung: z. B. Jugendkunstschulen, freie Theater, private Musikerzieher im DTKV (Ortsgruppen), Laienchöre und -orchester, Berufsorchester, professionelle Chöre und Ensembles, soziokulturelle Zentren

22 Mögliche Bündnispartner: Soziale Dienste und Einrichtungen, Vereine und Initiativen auch jenseits der primären Bereiche Kultur und Bildung: z. B. Behindertenwerkstätten, Drogenberatungsstellen, Sportvereine, Volkshochschulen, Einrichtungen der Offenen Tür, Sozialverbände (z.b. AWO), Familienstützpunkte, Migrantenorganisationen, Kinderheime, Jugendsozialdienste, Elterninitiativen, Fördervereine, Jugendzentren, Kirchen, Hospizvereine Institutionen aus Wirtschaft und Verwaltung: z. B. Instrumentenhersteller, Jobcenter, Jugendämter, Stiftungen Medienpartner: z. B. Zeitungen, Lokaler Rundfunk, Internetradio

23 Anforderungen an die Bündnispartner: Passen die Bündnispartner strategisch, inhaltlich, strukturell und organisatorisch zueinander? (Keine Vorgaben, jedoch Empfehlungen gemäß Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe des VdM) Wie gut passen unsere pädagogischen und künstlerischen Ziele zusammen? Wie ähnlich ist sich unsere Arbeitsweise oder wie können wir uns darin ergänzen? Wie stark überschneiden sich die Ziele und Ansprüche der Eltern hinsichtlich des Angebotes beider Einrichtungen? Wie gut passen unsere Rahmenbedingungen, Strukturen und Systeme, auch unsere Infrastruktur und die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Aufsichtspflicht zusammen? Wie ergänzt sich unser Personal hinsichtlich der Berufskompetenz, der Arbeitsbedingungen und Abläufe? Wie gut verstehen wir uns auf der persönlichen Ebene?

24 Wichtige Kriterien für Anträge und Maßnahmen: 1. Orientierung auf Zielgruppe 2. Bündnisgedanke unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten (auch schauen, was es schon vor Ort gibt) 3. Ein Antragsteller (öffentliche Musikschule) plus mind. zwei weitere Bündnispartner 4. Schriftliche Kooperationsvereinbarung 5. Bündnispartner keine Einzelperson

25 Wichtige Kriterien für Anträge und Maßnahmen: 6. Rechnungslegung: Rechnungen auf Antragssteller ausgestellt 7. Die Maßnahmen müssen neu und zusätzlich sein. Sie sind von anderweitigen (aus)laufenden Förderungen abzugrenzen. Eine Kofinanzierung durch andere öffentliche Mittel ist nicht erlaubt. 8. Kommunale Ebene kann nur über einzelne Einrichtungen Bündnispartner sein 9. Nur Honorare können gezahlt werden, sozialversicherungspflichtige Vergütungsbestandteile können nicht einfließen!

26 Möglichkeiten zum Umgang mit dem Honorarproblem Poolbildung Lehrkräfte (z.b. über Landesverband): als Nebentätigkeit bzw. Honorartätigkeit bei benachbarter Musikschule? Klare Abgrenzung zwischen der hauptamtlichen Tätigkeit und der projektbezogenen Tätigkeit (arbeitsrechtliche Vorprüfung)? Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale? Intention des BMBF: Einbeziehung Ehrenamtlicher und Stärkung bürgerschaftlichen/zivilgesellschaftlichen Engagements (Elternvereine, sonst. Vereinigungen, Laienmusikverein, Bürgerverein, Migrantenorganisation, Kirche, AWO )

27 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: Antragsberechtigt ist ein Bündnis für Bildung gemäß Förderrichtlinien des BMBF, in dem eine öffentliche Musikschule als Antragssteller fungiert. Die Antragssteller sollen möglichst über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der kommunalen Bildungs- und Kulturlandschaft verfügen (Kindertagesstätten, allgemein bildende Schulen, Kultureinrichtungen, Musikvereinigungen, Kirchen oder sozialen Einrichtungen) und in Angebot und Struktur in fachlicher und qualitativer Hinsicht Kontinuität gewährleisten können. Als Qualitätsmerkmal wird vom VdM die Verfasstheit der lokalen Bündnispartner angesehen; Einzelpersonen können nicht den Status eines offiziellen Bündnispartners haben.

28 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: Antragsberechtigung besteht für Maßnahmen, die sich innerhalb des Maßnahmenportfolios im VdM-Konzept bewegen. Der Antrag wird im zweistufigen Verfahren geprüft und beschieden: 1. Einreichung eines Konzepts über eine zentrale Datenbank des BMBF (s. spätere Folie) mit inhaltlicher Beschreibung und Darstellung des Ausgabevolumens für die Auswahl durch die Jury. 2. Einreichung des formalen Antrags und Prüfung und Bescheid durch den VdM nach positivem Juryvotum.

29 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: Es kann eine ganzjährige Förderung gewährt werden, Folgeanträge sind möglich. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Verwendungsnachweis muss den Fördervorgaben entsprechen (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis mit Belegen). Die Förderung der Bündnisse für Bildung darf keine Finanzierung bestehender Maßnahmen ersetzen. Eine Kofinanzierung der Maßnahmen durch weitere öffentliche Mittel ist ausgeschlossen. Die Maßnahmen und Projekte müssen von den Bündnispartnern in geeigneter Weise dokumentiert werden. Dies soll über die Datenbank des BMBF erfolgen.

30 Voraussetzungen für Anträge beim VdM: Die Bündnisse sollen auf Dauer angelegt sein und klare Aufgaben und Zuständigkeiten definieren. Die Kompetenzen der Bündnispartner sollen sich sinnvoll ergänzen: Bündnispartner aus dem formalen Bildungsbereich + sozialräumlicher Bündnispartner + außerschulischer/kultureller Bündnispartner + ggfs. weitere Partner Ein Bündnispartner soll die Kompetenz haben und sich verantwortlich dafür zeichnen, dass die jeweiligen Zugangswege für die Zielgruppe erschlossen werden und erreichbar sind. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein. Es gelten die Qualitätsstandards für Kooperationen des VdM

31 Welche Ausgaben können finanziert werden? Honorar für Referenten einschl. KSK Abgabe -pro Stunde á 45 min. 75 (In den Honoraren für die Maßnahmen sind die Vor-und Nachbereitung, die Sitzung und Fahrtkosten mit abgegolten) Honorar für Betreuer - pro Stunde 20 Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche: pauschal pro Kurstag 10 (zuzügl. Fahrtausgaben) Mieten (Eigenleistung - zulässig nur, wenn keine Räume zur Verfügung stehen) Publikationen/Dokumentation/Printmaterial (Druck von Flyern/Postern und/oder Druck von Dokumentationen der Maßnahme) 200

32 Welche Ausgaben können finanziert werden? Geschäftsbedarf 150 Material(z. B. Miete von Notenmaterial/Leasing von Instrumenten) pro Person 15 (pauschal 15 pro Person/Halbjahr/Freizeit 3 pro Tag /Pers.) Sonstige Ausgaben (Versicherung/Eintrittsgelder) pro Person 10 Bei außerschulischen Maßnahmen müssen für die Maßnahmen entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden - 5 pro TN Eintrittsgelder für Besuche von Konzerten o.ä. -5 pro Teilnehmer (TN/ Referent/Betreuer/ehrenamtliche Kraft)

33 Welche Ausgaben können finanziert werden? Nur bei externen Maßnahmen: Fahrtausgaben Referenten/Betreuer 110 Fahrtausgaben Teilnehmer ggf. Leihfahrzeuge/Transporter 100 Unterkunft/Verpflegung Referenten pro Tag und Pers. (Durchschnittspreis einer Jugendherberge/Akademie) 50 Unterkunft/Verpflegung Betreuer/Ehrenamtl. pro Tag und Pers. (Durchschnittspreis einer Jugendherberge/Akademie) 50 Unterkunft/Verpflegung Teilnehmer pro Tag und Person (Durchschnittspreis einer Jugendherberge/Akademie) 35

34 Welche Eigenleistungen der Bündnisse sind zu erbringen? Angemessene Eigenleistungen sind im Antrag darzustellen. Dies kann sein: Einsatz von hauptamtlichem Personal für Organisation und Koordination der Maßnahmen, für deren Durchführung und Nachbereitung, Einsatz von hauptamtlichem Personal der weiteren Bündnispartner Musikpädagogen / Lehrer / Erzieher etc. (soweit leistbar; grundsätzlich ist bei Musikschulen davon auszugehen, dass musikpädagogisches Personal nur auf Ausgabenbasis einzusetzen ist); Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Bündnisse durch Freiwillige und ehrenamtliche Helfer/innen; eigene Schulung der Freiwilligen und ehrenamtlich Tätigen; Einbringen von Infrastruktur und Sachleistungen (z.b. Räumlichkeiten, Instrumente, Versicherungen etc.)

35 Datenbank des BMBF: Das BMBF stellt eine Datenbank zur Erfassung, Prüfung, Bewilligung und Abrechnung von Förderanträgen bereit. Alle Anträge an den VdM werden über diese Datenbank bearbeitet. Sämtliche für eine Weiterleitung erforderlichen standardisierten Dokumente wird das BMBF zur Verfügung stellen (Antrag, Kooperationsverträge, Nebenbestimmungen, Weiterleitungsvertrag u.a.) Alle Informationen über die lokalen Bündnisse und die bewilligten Maßnahmen werden in der Datenbank abgebildet. Die Datenbank enthält folgende Tools: - Antragssystem für Bündnisse - Dokumentation der Maßnahmen - Finanzabwicklung - Berichtswesen für Verbände/Initiativen und die lokalen Bündnisse Die Datenbank wird voraussichtlich ab Ende Februar vom BMBF bereitgestellt werden.

36 Antrags- und Zuwendungsverfahren Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis ist Förderungsgrundlage (nicht Kostenbasis); Anteilfinanzierung (bis zu 100% der Ausgaben) Konzeptkosten sind nicht förderfähig, können Bestandteil der Eigenleistung sein Nur Honorare können gezahlt werden, sozialversicherungspflichtige Vergütungsbestandteile können nicht einfließen! Finanzielle Eigenmittel (z.b. durch Sponsoren) sind nicht unbedingt erforderlich, können aber eingebracht werden.

37 Verfahren Mittelbewirtschaftung Es sind von den Bündnissen Teilnehmer- bzw.- Anwesenheitslisten der durchgeführten Maßnahmen zu führen. Die Referenten, Fachkräfte und Betreuer müssen ihre Mitarbeit in den Maßnahmen durch Stundenaufschreibung dokumentieren. Die Honorarvergütungen können nur auf der Basis der Stundenaufschreibungen erfolgen. Eine Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung der Maßnahmen auf lokaler Ebene ist ausgeschlossen. Die Zuwendungen werden im Wege des Abrufverfahrens bereitgestellt. (Näheres hierzu in den AN Best-P bzw. BNBest-BMBF 98) Die Frist für die alsbaldige Verwendung der Mittel beträgt vorhabenbezogen 6 Wochen. Rechnungen sind auf den Antragssteller im Bündnis auszustellen. Es sind Beleglisten zu führen.

38 Verwendungsnachweisverfahren Bündnisse müssen fristgerecht nach Abschluss des Kalenderjahres (oder Maßnahmenende innerhalb des Jahres) Verwendungsnachweise als Zwischen- bzw. Gesamtverwendungsnachweis einreichen. Verwendungsnachweise werden u.a. durch Einreichung der Originalbelege (Pflicht) durch die MitarbeiterInnen des Projektbüros und der Bundesgeschäftsstelle zeitnah geprüft. Ergänzungen und Erläuterungen werden ggf. eingefordert.

39 Verwendungsnachweisverfahren Auszahlung der letzten Rate für die jeweilige Maßnahme an die Bündnisse erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Einreichung der Verwendungsnachweise. In den Verwendungsnachweisen enthalten sind neben dem Sachbericht die notwendigen Nachweise im Rahmen des online-tools des BMBF (z.b. Ausgabenaufstellung, Beleglisten, Durchführungsnachweise, Teilnehmerliste). Ein Rückforderungs- und Mahnverfahren wird vom VdM festgelegt.

40 Qualifizierung der Bündnisse Qualifizierung durch auf das Förderprogramm bezogene Workshops, Fachtagungen, Konferenzen und Informationsveranstaltungen: Die Workshops sollen auf bestimmte abgegrenzte Themen innerhalb des Förderprogramms ausgerichtet sein. Hier werden Themen wie Anschlussfähigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen diskutiert, einzelne Bereiche in den Fokus genommen (z.b. Inklusion im Rahmen der Bündnisse für Bildung) oder aber auch neue Aspekte innerhalb der Förderprogramms vorgestellt (z.b. Musik und Neue Medien innerhalb der Bündnisse für Bildung). Dementsprechend werden bei den Workshops Themen-spezifische Bündnisse innerhalb des VdM-Konzepts angesprochen.

41 Qualifizierung der Bündnisse Die Fachtagungen dienen zum Informationsaustausch und sind spezifisch auf eine jeweilige Zielgruppe gemäß VdM-Konzept angelegt. Sie dienen der Qualifizierung zur fachlichen Arbeit, zum Erfahrungsaustausch. So können bspw. neue Zugangswege und Wirkungsweisen behandelt werden oder strukturvergleichende Zirkel gebildet werden (Stadt vs. Land; sozialstrukturelle Unterschiede). Die Fachkonferenzen können hierbei die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bündnisse berücksichtigen.

42 Qualifizierung der Bündnisse Die Konferenzen haben einen übergeordneten Ansatz. Sie dienen einem bundesweiten Erfahrungsaustausch z. B. aus dem Bereich der Kooperationspraxis. Zur Mobilisierung der Bündnisse finden deutschlandweit Informationsveranstaltungen statt. Weder die Workshops, noch die Fachtagungen und Konferenzen dürfen der Vernetzung lokaler Akteure dienen.

43 Best-Practice-Wettbewerb Best-Practice Sammlung von Maßnahmen in Form eines Wettbewerbs. Dieser wird unter den teilnehmenden Bündnissen ausgeschrieben. Eine Jury bewertet die eingesandten Maßnahmen. Die Gewinner werden mit einer Urkunde ausgezeichnet, die Maßnahmen in einer Best-Practice-Sammlung dokumentiert und präsentiert.

44 Zeitlicher Ablauf (wird ggf. noch angepasst) Februar 2013: Einrichtung eines Projektbüros, Einstellung des Projektpersonals (eine ProjektreferentIn, zwei SachbearbeiterInnen) Februar 2013 Mobilisierung der Bündnisse durch den VdM (Informationsveranstaltungen, Homepage, Rundschreiben, s) und 1. Ausschreibungsrunde März 2013: Einsendeschluss für 1. Ausschreibung; Prüfung und Auswahlverfahren der Konzeptanträge April 2013: Sitzung des Auswahlgremiums; Antragsfrist der formalen Anträge (Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Aufgabenbasis = AZA); Prüfung der AZA und Auswahlverfahren April 2013: 2. Ausschreibungsrunde Mai 2013: frühestmöglicher Maßnahmenbeginn für die 1. Ausschreibungsrunde auf lokaler Ebene

45 Zeitlicher Ablauf (wird ggf. noch angepasst) Mai 2013: Einsendeschluss 2. Ausschreibung; Sitzung des Auswahlgremiums; Prüfung und Auswahlverfahren der Konzeptanträge Juni 2013: Antragsfrist der formalen Anträge (AZA); Sitzung des Auswahlgremiums; Prüfung der AZA und Auswahlverfahren Juni 2013: 4 Konferenzen für Beratung und Austausch September 2013: Maßnahmenbeginn für die 2. Ausschreibungsrunde auf lokaler Ebene; 3. Ausschreibungsrunde Fortlaufend für Folgejahre (2 Ausschreibungen pro Jahr) Februar 2017: Letzter Maßnahmenbeginn November 2017: Abschlusskonferenz

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