Kurzkonzept KiEl Bethanien

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Transkript:

KiEL Bethanien 8051 Zürich Telefon 043 268 51 74 kiel@bethanien.ch Kurzkonzept KiEl Bethanien Stand Februar 2015

1. Angebot Das KiEl Bethanien ist eine stationäre Einrichtung welche betreutes und teilbetreutes Eltern-Kind- Wohnen anbietet. Es werden Familien aufgenommen die sich in einer schwierigen psychosozialen Situation befinden, ungeachtet ihrer Nationalität, Religion oder Herkunft. Dabei ist die Sicherung des Wohls und der Rechte des Kindes das übergeordnete Ziel des Aufenthalts. Das KiEl Bethanien ist ein Betrieb der Diakonie Bethanien, der 1994 eröffnet wurde. Seit Januar 2012 hat das KiEl Bethanien eine kantonale Bewilligung und ist beitragsberechtigt. In der Wohngemeinschaft können acht Bewohnerinnen mit ihren Kindern aufgenommen werden. In einer späteren selbständigeren Phase ist ein Übertritt in eine der zehn Aussenwohnungen möglich. Die Betreuung kann den Bedürfnissen entsprechend flexibel angepasst werden. Es besteht eine bedarfsorientierte 24-Stunden Abdeckung, Wir bieten Betreuung und Beratung zu folgenden Themen: Orientierung in einer vorübergehenden schwierigen Situation Schutz nach körperlicher und seelischer Gewalt Unterstützung bei Erschöpfung oder Überbelastung Begleitung bei der Erziehung und Förderung des Kindes Stabilisierung in der Schwangerschaft oder rund um die Geburt Beobachtung des Kindswohls Unterstützung von Müttern mit einer psychischen Störung Unterstützung bei leichten körperlichen und kognitiven Einschränkungen Begleitung von Migrantinnen bei der Integration in die Schweiz Unterstützung von Eltern im Methadonprogramm oder mit einer Suchtvergangenheit 2. Zielgruppe 2.1 Bewohnerinnen Indikation Eltern-Sein in schwierigen psychosozialen Situationen Beobachtung des Kindswohls Gewalt in der Beziehung der Eltern Abklärung und Rückplatzierung von fremdplatzierten Kindern Voraussetzungen Bereitschaft zu einem Arbeitsverhältnis mit dem KiEl Bethanien Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen bei Ämtern und Beratungsstellen Bereitschaft zur Einhaltung der Kinderrechte Bereitschaft zur Psychotherapie Fähigkeit, in Notsituationen Hilfe anzufordern 2.2 Kontraindikatoren akute psychische Erkrankung / akute Suizidgefährdung aktuelle Sucht von harten Drogen und Alkohol akute Bedrohung durch Partner oder Familie jünger als 16 Jahre 2.3 Kinder Kinder werden nur gemeinsam mit ihren Müttern aufgenommen; wobei das KiEl Bethanien keine schwer behinderten Kinder betreuen kann. 2

2.4 Väter / Partner Im Rahmen des systemischen Grundgedankens pflegt das KiEl Bethanien eine enge Zusammenarbeit mit den Kindsvätern, wenn immer dies möglich ist. Es finden regelmässige Elterngespräche mit der Bezugsperson statt, bei denen das Eltern-Sein, Entwicklungsthemen des Kindes sowie die Besuchsregelung im Vordergrund stehen. Bei bestehender Paarbeziehung sind Übernachtungen des Kindsvaters/ Partners im KiEl Bethanien möglich je nach individueller Vereinbarung. Ausserdem stellt das KiEl Bethanien drei Elternwohnungen zur Verfügung, in denen auch die Kindsväter miteinziehen können. 3. Aufnahme/Auftrag/Aufenthaltsvereinbarung Falls sich beide Seiten für einen Eintritt entscheiden, stellt das KiEl Bethanien einen Antrag auf Kostengutsprache an die Sozialbehörde. Dieser enthält die Tagestarife der Klientin und des Kindes (darin sind zwei Tage KiTa-Betreuung enthalten) sowie allfällige weitere KiTa-Kosten. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle (Beiständin / Sozialarbeiterin) der Auftrag geklärt und schriftlich festgehalten. Die Aufnahme erfolgt anhand einer von der Bewohnerin, der zuweisenden Stelle und dem KiEl Bethanien unterschriebenen Aufenthaltsvereinbarung, welche die Einhaltung der Hausordnung und der Wohnregeln beinhaltet. Nach bewilligter Kostengutsprache und erfolgter Auftragsklärung kann der Eintritt organisiert werden. Eine Aufnahme kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Schritte Tätigkeiten Involvierte Personen 1 Anfrage telefonische oder schriftliche Anfrage anfragende Institution interessierte Klientin 2 Unverbindliche Besichtigung Grobabklärung des Angebotes des Hauses für Eltern und Kind Klientin mit/ohne Vertretung zuweisende Stelle 3 Erstgespräch Anamnese Klientin mit Vertretung zuweisende Stelle 4 Bedenkzeit 5 Kostengutsprache Einholen weiterer Informationen Abklärung des Fits potentielle Bewohnerin Haus für Eltern und Kind Einschätzung und Erstellen des Gesuches um Kostengutsprache Einholen der Kostengutsprache bei der Sozialbehörde Klientin Sozialpädagogin KiEl Bethanien Sozialpädagogin KiEl Bethanien 6 Aufnahmegespräch Auftragsklärung Erstellen des Auftrages mit der zuweisenden Stelle Unterschrift der individuellen Vereinbarung mit Klientin Klientin zuweisende Stelle Bezugsperson 7 Aufenthaltsvereinbarung 8 Vorbereitung Eintritt Unterschrift der Aufenthaltsvereinbarung inkl. Auftrag, Hausordnung und Wohnregeln Vorbereiten des Zimmers Auswahl der Bezugsperson Bewohnerin zuweisende Stelle Leitung KiEl und Diakonie Bethanien Bezugsperson KiEl Bethanien 3

4. Aufenthalt Der Aufenthalt im KiEl Bethanien ist durch ein dreistufiges Modell gegliedert. Die jeweilige Dauer der Stufen ist individuell. Der Stufenplan wird zusammen mit der Bewohnerin erarbeitet und kontinuierlich evaluiert und aktualisiert. Durch die individuelle Entwicklungsplanung wird für das KiEl Bethanien- Team, die Bewohnerin sowie für die zuweisende Stelle der Prozess transparent. Ausserdem werden durch die Anpassung der Betreuungsintensität die Kosten transparent gestaltet und möglichst niedrig gehalten. Die Bewohnerin und ihr Kind wohnen zuerst in der betreuten Wohngruppe (Orientierungsstufe und Lernstufe) und dann nach Möglichkeit, meist in der Eigenständigkeitsstufe, in einer begleiteten Aussenwohnung. Orientierungsstufe Lernstufe Eigenständigkeitsstufe 4.1 Orientierungsstufe Eintrittsphase In der Eintrittsphase ist Raum und Zeit für das Kennenlernen der betreuten Mutter-Kind- Wohngemeinschaft und für die Vertrauensbildung mit den Mitbewohnerinnen und Teamfrauen. Diese Phase dient zur Klärung der Mutterrolle und des Beziehungssystems. Die Eintrittsphase dauert ca. zwei Monat. Stabilisierungsphase In dieser Phase steht die gesundheitliche und psychische Stabilisierung von Bewohnerin und Kind im Vordergrund. Ziele sind das Erreichen eines geregelten Tagesablaufes mit den Kindern (Essen, Schlafen, Spielen) und die Bewältigung des Alltags (Wohnen, Termine). Die Stabilisierungsphase dauert drei bis sechs Monate. 4.2 Lernstufe In dieser Stufe steht der alltägliche Umgang mit dem Kind im Vordergrund. Die Arbeitsinstrumente sind auf den zehn Grundrechten und Grundbedürfnissen des Kindes nach UNICEF aufgebaut. Die thematisch strukturierten Raster dienen der Beobachtung der Mutter-Kind-Interaktionen und der Einschätzung des Kindswohls. Ein weiteres Ziel dieser Phase bilden die selbstständige Tages- und Wochenstruktur. Je nach Alter des Kindes sowie der Ressourcen und der Lebenssituation der Bewohnerin wird eine Ausbildung oder Arbeitsintegration angestrebt. Weitere Themen dieser Stufe sind der verantwortungsvolle Umgang mit Terminen, Finanzen, Ämtern, administrativen Angelegenheiten und das Erlernen der Haushaltsführung. Die Lernstufe dauert in der Regel sechs Monate bis zu zwei Jahren. Je nach Situation kann frühestens in der Lernstufe der Umzug in eine Aussenwohnung stattfinden. 4.3 Eigenständigkeitsstufe, Wohnen in der Aussenwohnung Umsetzungsphase Während der Eigenständigkeitsstufe wohnen die Bewohnerin und ihr Kind nach Möglichkeit in einer der teilbetreuten Aussenwohnungen. Es finden weiterhin regelmässige Gespräche statt, wobei sich der Fokus zunehmend auf die Selbstständigkeit sowie auf das Leben nach dem Aufenthalt im KiEl 4

Bethanien verlagert. Schritte während der Umsetzungsphase sind unter anderem die Vertiefung der Aussenkontakte, die Vernetzung mit externen Beratungsstellen, die allfällige Arbeitsintegration und die Wohnungssuche. Die Umsetzungsphase kann drei Monate bis mehrere Jahre dauern. Austrittsphase In der Austrittsphase steht die Wohnungssuche sowie Unterstützung beim Organisieren der Wohnungseinrichtung und des Umzugs im Zentrum. Falls nötig wird familienergänzende, ambulante Unterstützung installiert (sozialpädagogische Familienbegleitung, Krippe, Entlastungsfamilie). Die Dauer der Austrittsphase ist abhängig von der erfolgreichen Wohnungssuche. Stube (Symbolbild aus KiEl Bethanien) 5. Bewohnerin: Interventionen 5.1 Einzelinterventionen Erziehungsberatung Themen in der Erziehungsberatung sind: Entwicklungsstand des Kindes, z. B. trocken werden Die Mutter-Kind-Beziehung, z. B. Grenzen setzen, Rituale, Freizeitbeschäftigung Gesundheit, z. B. Hygiene, Ernährung Rolle, z. B. als Mutter und Wir als Eltern Freizeitbeschäftigung und Spielen Biografiearbeit (eigene Kindheitserlebnisse) Videoarbeit mit der Marte-Meo-Methode Bezugspersonengespräche In den Bezugspersonengesprächen werden Themen aus dem Alltag der Bewohnerin und deren Entwicklung zur Selbstständigkeit besprochen, angegangen und geübt: Alltagskompetenzen, wie Putzen und Kochen, soziale Vernetzung, Finanzen und Visionen der Zukunft. 5

Zielsetzungsgespräche Zielsetzungsgespräche finden alle drei Monate oder bei Bedarf zur Evaluierung und Neudefinition der Zielvereinbarungen gemäss Stufenplan und Kompetenzentwicklung mit der Bezugsperson statt. Die Ergebnisse dieser Gespräche fliessen beim Standortgespräch ein. Standortgespräche Standortbestimmungen mit der zuweisenden Stelle, der Bezugsperson des KiEl Bethaniens und evtl. weiteren Fachpersonen finden alle drei bis sechs Monate oder bei Bedarf statt. Sie dienen der Evaluation und Neudefinition der Zielvereinbarungen gemäss Stufenplan. 5.2 Gruppeninterventionen Elternbildung Die intern angebotene Elternschulung vermittelt Wissen zu Erziehungsthemen und Entwicklungspsychologie, zur Rolle der Eltern, Gestaltung des Lebens mit Kindern und Gesundheit. Ziel ist die Förderung der Erziehungskompetenz der Mütter. Gemeinsames Nachtessen Einmal die Woche wird in der Wohngemeinschaft ein gemeinsames Nachtessen geplant. Das Essen wird durch eine Bewohnerin mit Hilfe einer Mitarbeiterin gekocht. Gruppensitzung In der Wohngemeinschaft findet wöchentlich und in den Aussenwohnungen vier- bis sechsmal im Jahr eine Gruppensitzung statt, die für alle Bewohnerinnen obligatorisch ist. In den Gruppensitzungen werden zudem je nach Input von Team oder Bewohnerinnen aktuelle Themen besprochen, wie z. B. Kindererziehung, Gesundheit, Interkulturalität, Beziehungen, Sexualität und Verhütung, 6. Kinder: Ziele und Betreuung Die Sicherung des Wohls und der Rechte des Kindes ist das übergeordnete Ziel des Aufenthalts im KiEl Bethanien. 6.1 Teilziele Kinder physisch und psychisch gesunde Entwicklung dem Alter entsprechende Anregung und Förderung des Kindes Aufbau oder Erhalt der Beziehung zum Kindsvater / Grosseltern Erlernen von sozialen Kompetenzen im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen 6.2 Kinderbetreuung In der Kinderbetreuung wird zwischen der Betreuung durch die Teamfrauen und der Betreuung in der Kindertagesstätte unterschieden. Interne Kinderbetreuung durch Teamfrauen Für kürzere Entlastungsfrequenzen übernehmen die Teamfrauen die Kinderbetreuung. Bei der Betreuung wird auf eine altersadäquate Beschäftigung geachtet und die Kinder profitieren von Aktivitäten wie Einzelförderung, z. B. der Feinmotorik. Kindertagesstätte Bei regelmässiger Betreuung der Kinder wegen Abwesenheit der Mütter können die Kinder eine externe Kindertagesstätte besuchen. Indikationen sind: Abwesenheit der Mutter durch Arbeit oder Ausbildung oder zum Wohl des Kindes, z. B. bei fehlenden Ressourcen der Mutter oder fehlender sozialer Integration des Kindes.Im Kindertarif des KiEl Bethaniens sind zwei Tage KiTa-Betreuung inkludiert. Kosten für zusätzliche KiTa-Betreuung müssen durch die zuweisende Stelle übernommen werden. Grössere Kinder besuchen den Kindergarten oder die Schule des Quartiers. 6

7. Nachbetreuung Die Vorbereitung des Austritts und die Vernetzung sowie die sorgfältige Übergabe ist uns ein grosses Anliegen. Nach dem Austritt bietet das KiEl Bethanien eine sozialpädagogische Familienbegleitung an, welche solange dauert, bis die Begleitung durch die lokalen Vertreter übernommen werden kann. Die Familienbegleitung erfolgt nach Absprache mit den Behörden und der Freigabe einer Kostengutsprache. 7