Vertrag -Brandschutz- RifT-Muster B221.2 Bund Fassung: August «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» Vertrag Brandschutz

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Transkript:

Vertrag -Brandschutz- RifT-Muster B221.2 Bund Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Vertrag Brandschutz Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das [...] vertreten durch die diese vertreten durch das Oberfinanzdirektion Karlsruhe Abteilung Bundesbau - Betriebsleitung Moltkestraße 50 76133 Karlsruhe (Fachaufsichtführende Ebene) «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» (Baudurchführende Ebene) - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / den «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» vertreten durch [...] [...] [...] [...] - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. B_M221_2.dot

Bund Seite 2 von 8 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für 1.1.1 das bestehende Gebäude [...] 1.1.2 den Erweiterungsbau [...] 1.1.3 den Neubau [...] 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Dem Vertrag liegen zugrunde: 2.1.1 Die öffentlich rechtlichen Anforderungen. 2.1.2 Die allgemein anerkannten Regel der Technik. 2.1.3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Grundsätze für einen späteren wirtschaftlichen Betrieb der baulichen Anlage. 2.1.4 Die aktuelle vfdb-richtlinie 01/01 Brandschutzkonzept, (einsehbar unter http://www.vbbd.de/filez/regelwerke/brandschkon-vfdb01-01.pdf). 2.1.5 Die Allgemeine Baubeschreibung. 2.1.6 Lagepläne, Stand [...]. 2.1.7 Geschosspläne, Stand [...]. 2.1.8 Flucht- und Rettungswegpläne, Stand [...]. 3 Beauftragung 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeiführung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in 4 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen. 3.2 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 4.1. 3.3 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere der in 4 vereinbarten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Bund Seite 3 von 8 3.5 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.3 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. 3.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen persönlich oder mit hierfür geeignetem Personal seines Büros zu erbringen. 3.7 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmern, zu vertreten. 3.8 Der Auftragnehmer darf keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. 4 Leistungen des Auftragnehmers 4.1 Leistungen in der Vorplanungsphase 4.1.1 Begehen des Gebäudes und Erfassen der brandschutztechnischen Mängel. 4.1.2 Brandschutztechnische Bewertung des bestehenden Gebäudes (Soll-/Ist- Vergleich). 4.1.3 Erarbeiten von Vorschlägen zur Beseitigung festgestellter Mängel. 4.1.4 Erarbeiten der Grundzüge eines Brandschutzkonzeptes. 4.1.5 Berücksichtigen der Wechselwirkung zwischen baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 4.1.6 Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen. 4.1.7 Dokumentation der Vorplanungsergebnisse. 4.2 Leistungen in der Entwurfsphase 4.2.1 Erarbeiten eines wirtschaftlichen Brandschutzkonzeptes. 4.2.2 Konkretisieren der Anforderungen. 4.2.3 Einstufen der Mängel nach ihrem Gefahrenpotential (Prioritätsliste zur Mängelbeseitigung unter Berücksichtigung des Bauablaufes) 4.2.4 Dokumentation der Entwurfsplanung. 4.3 Leistungen in der Genehmigungsphase 4.3.1 Erstellen eines schlüssigen und nachvollziehbaren Brandschutzkonzeptes. 4.3.2 Tabellarische Zusammenstellung der Abweichungen vom Baurecht mit Erläuterung und Begründung, dass gegen die Abweichungen keine Bedenken bestehen. 4.3.3 Visualisierung des Brandschutzkonzeptes (Brandschutzpläne). 4.3.4 Prüfen der Architektenpläne auf vollständige Einarbeitung des Brandschutzkonzeptes. 4.4 Leistungen in der Ausführungsphase 4.4.1 Festlegen besonderer Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt. 4.4.2 Dokumentation der Maßnahmen unter 4.4.1.

Bund Seite 4 von 8 4.4.3 Prüfen der Ausführung auf prinzipielle Übereinstimmung mit der Planung. 4.4.4 Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen auf Vollständigkeit prüfen. 4.4.5 Bestätigung, dass die Brandschutzmaßnahmen umgesetzt sind. 4.5 Leistungen Dokumentation 4.5.1 Aktualisierung der Brandschutzpläne, um Änderungen während der Bauausführung zu berücksichtigen. 4.5.2 Erstellen der Flucht- und Rettungswegpläne. 4.5.3 Erstellen der Feuerwehrpläne. 5 Änderungs- und Zusatzleistungen 5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des beauftragten Leistungsumfangs, die eine Erweiterung oder Wiederholung des Leistungsinhalts bzw. der erbrachten und freigegeben Leistungen enthalten, und Änderungen des Leistungsziels, der Vertragsziele oder des Leistungsablaufs sowie zusätzliche Leistungen anzuordnen. 5.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, solche Leistungsänderungen, Leistungserweiterungen oder Zusatzleistungen auszuführen, es sei denn, das Büro des Auftragnehmers ist auf solche Leistungen nicht eingerichtet. 5.3 Die Vergütung richtet sich nach 8.4 dieses Vertrages. 6 Vorzulegende Unterlagen 6.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Dokumentationen sind dem Auftraggeber wie folgt zu übergeben: Papierform in [...]-facher Ausfertigung, davon je einmal in kopier- /pausfähiger Ausführung. Digitale Form im pdf-format. Pläne zusätzlich im DXF- oder DWG-Format. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen und Pläne als "Verfasser" zu unterzeichnen. 7 Termine und Fristen 7.1 Für die nach 3.2 übertragenen Leistungen gelten folgende Termine bzw. Fristen: [...]. Weitere Termine und Fristen werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.3 vereinbart. 7.2 Soweit keine Termine bzw. Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Bau-

Bund Seite 5 von 8 maßnahme nicht aufgehalten werden. 8 Vergütung und Zahlungen 8.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen folgende Vergütung: *) 8.1.1 Für die Leistungen nach 4.1 pauschal [...] 8.1.2 Für die Leistungen nach 4.2 pauschal [...] 8.1.3 Für die Leistungen nach 4.3 pauschal [...] 8.1.4 Für die Leistungen nach 4.4 pauschal [...] 8.1.5 Für die Leistungen nach 4.5 pauschal [...] 8.2 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) 8.2.1 Pauschal [...] / [...] v.h. des Nettohonorars. *) Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) Vervielfältigen der Unterlagen, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter. 8.2.2 Auf Nachweis folgende Kosten: [...] [...]. 8.3 Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 8.4 Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 5 weitere Leistungen an, die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze: für den Auftragnehmer [...] für den Mitarbeiter [...] technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen [...] ein zusätzliches Honorar, wenn er vor Ausführung der Leistung durch Vorausschätzung des Zeitaufwandes und unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ein annehmbares Honorarangebot unterbreitet hat. Das Honorar ist grundsätzlich als Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren. 8.5 Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v. H. der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen sind binnen 18 Werktagen nach Zugang des prüfbaren Nachweises zu leisten.

Bund Seite 6 von 8 8.6 Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Alle Rechnungen (einschließlich der Nachweise für Nebenkosten) sind im Original einzureichen. 8.7 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.h. über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 9 Auskunftspflicht des Auftragnehmers 9.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist. 10 Herausgabeanspruch des Auftraggebers 10.1 Der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen - Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger - dem Auftraggeber zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. 11 Urheberrecht 11.1 Soweit urheberrechtliche Leistungen vorliegen, verbleibt das Urheberrecht bei den Beteiligten. Dem Auftraggeber wird die Nutzung übertragen. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Benennung der beteiligten Urheber zu veröffentlichen 12 Kündigung 12.1 Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Baumaßnahme nicht durchgeführt oder nicht weitergeführt wird.

Bund Seite 7 von 8 12.2 Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Die Mängel- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 12.3 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche der Vertragsparteien aus den 9, 10 und 11 unberührt. 13 Haftung und Verjährung 13.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 13.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche des Auftraggebers beginnt nach Erbringung der letzten vertraglich geschuldeten Leistung. 14 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 14.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in 13.4 genannten Deckungssummen besteht. 14.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. 14.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen und nachzuweisen. 14.4 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: Für Personenschäden [...], für sonstige Schäden [...]. 15 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Schriftform 15.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers. 15.2 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die dem Auf-

Bund Seite 8 von 8 traggeber unmittelbar vorgesetzte Behörde anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen. 15.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. 15.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 16 Ergänzende Vereinbarungen *) 16.1 Der Auftragnehmer hat die anteiligen Kosten am gemeinsamen Bauschild zu tragen. 16.2 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): [...] 16.3 [...] Auftraggeber: «Amt» «OrtAmt» Auftragnehmer: «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «OrtAmt» «Ort» Ort Datum Ort Datum Unterschrift Unterschrift