GAS - HAUSANSCHLUSS -



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Transkript:

GAS TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN TAB Gas GAS - HAUSANSCHLUSS - - 16 -

Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 Versorgungsgebiet Gas SWP K1 2 Begriffsdefinitionen 2 3 Allgemeiner Aufbau des Hausanschlusses 3 4 Bauausführung 4 4.1 Absperrung und Ausschilderung des Baustellenbereiches 4 4.2 Einbezug der Öffentlichkeit 4 4.3 Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Hausanschlusses 5 4.4 Rohrlagerung an der Baustelle (Hausanschlussstelle) 5 4.5 Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung 5 4.6 Errichtung des Hausanschlusses (Außenbereich) 6 4.6.1 Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Polyethylen (PE) 6 4.6.1.1 Verlegen der Gasleitung aus PE 6 4.6.1.2 Rohrverbindungen 7 4.6.2 Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Stahl 7 4.6.2.1 Verlegen der Gasleitung aus Stahl 7 4.6.2.2 Rohrverbindungen 8 4.7 Anbohrung von Gasleitungen 8 4.8 Gasströmungswächter (GS) 8 4.9 Hauseinführung 10 (1) Gebäude mit Unterkellerung 11 (2) Ohne Unterkellerung HAE innerhalb des Gebäudes 11 (3) Ohne Unterkellerung HAE außerhalb des Gebäudes 12 4.10 Vermessung und Kennzeichnung der Hausanschlussteile 13 5 Druckprüfung 13 5.1 Druckprüfverfahren 13 5.2 Abnahme und Inbetriebnahme 14

1 Vorwort Im Folgenden sollen die wichtigsten Aspekte und Richtlinien für die Entstehung, Verwaltung und Instandhaltung eines Hausanschlusses im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Prenzlau (SWP) dargestellt werden. Der Hausanschluss für die Versorgung mit Gas, im folgenden HA genannt, stellt das Verbindungsglied zwischen dem Tarifkunden und dem Gasversorgungsunternehmen (GVU), der SWP, dar. Der HA beginnt mit dem Abgang von der Versorgungsleitung und endet am Anfang der Kundenanlage, in Form einer Hauptabsperreinrichtung (HAE) und eventuell nach dem Gasdruckregelgerät (GDR). Durch die SWP wird am HA, gemeint ist der Eintrittspunkt in die Kundenanlage, ein Versorgungsdruck von 22 mbar bereitgestellt. Art, Zahl und Lage von Hausanschlüssen sowie deren Änderungen werden vom GVU, also der SWP, bestimmt. Der HA ist nach seiner Errichtung durch die SWP oder durch ein von der SWP beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen Eigentum der SWP. Die Errichtung des Hausanschlusses muss nach den anerkannten Regeln der Technik und den entsprechenden DVGW-Richtlinien erfolgen, dies ist im Prozessablauf einer innerbetrieblichen BA TIN 01 dargestellt. Die Herstellung eines HA ist schriftlich bei der SWP zu beantragen und nach Prüfung der Sachverhalte durch das GVU erfolgt der Vertragsabschluss. Vertragspartner sind das Gasversorgungsunternehmen und der Antragsteller. Der Antragsteller, bezeichnet als Tarifkunde, muss Grundstückseigentümer sein. Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Herstellung des Hausanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Die durch Errichtung des HA entstandenen Kosten werden vom GVU gedeckt, wodurch der HA zum Eigentum des GVU wird. Da der Tarifkunde dieses Eigentum der SWP nutzt kann durch sie eine Kostenbeteiligung, in Form eines Pauschalpreises für die Errichtung des HA, verlangt werden. Dieser Pauschalpreis ist im Vertrag zwischen GVU und Tarifkunden niedergeschrieben und somit vom Tarifkunden bindend zu erstatten. Grundlage dieser Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bilden die Richtlinien des DVGW, anerkannten Regeln der Technik, die Festlegungen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die Leitsätze der AVBGasV. Die genannten Richtlinien und Verordnungen wurden auf die Bedürfnisse des Gasversorgungsunternehmens hin modifiziert, soweit dies zulässig war. Besondere Schwerpunkte dieser TAB bilden folgende Richtlinien und Verordnungen: (1) 4 Abs. 6 und 10 Abs. 1, 2, 3 und 4 AVBGasV (2) DVGW G 600 TRGI 86/96( allg. Definitionen etc.) (3) DVGW G 459 / I (Gas Hausanschlüsse) Einbezug des Beiblattes (2003) und der Anlagen (Bauskizzen) zum Teil 1 (4) DVGW G 459 / II (Gas Druckregelung) (5) DIN 2425 / I (Planwerke für die Versorgungswirtschaft) - 1 -

TAB Gas-Installation Karte 1 Versorgungsgebiet SWP (Stadtgebiet und umliegende Ortschaften) SWP 2005 25 K1

2 Begriffsdefinitionen Fachkraft GVU HAE GDR SAV Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Tätigkeit und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der ihnen im Rahmen der Errichtung und Prüfung übertragenen Aufgaben besitzen. Gasversorgungsunternehmen Hauptabsperreinrichtung Bildet die so genannte Tarifgrenze (Abgrenzung der Verantwortung) zwischen GVU und Tarifkunden. Ist Bestandteil der Hausanschlussleitung. Gas-Druckregelgerät Bauelement der Gas-Druckregelung, das die selbsttätige Reduzierung des in der vorgeschalteten Leitungsanlage herrschenden Gasdruckes auf einen konstanten, im nachfolgenden Teil der Gasanlage erforderlichen Betriebsdruck bewirkt. Sicherheitsabsperreinrichtung. Sicherungsarmatur, die eigenes Bauteil darstellt oder meistens integriert im Gasdruckregelgerät vorliegt. Ist Bestandteil einer Hausanschlussleitung. Gasmangel- Eine Sicherungsarmatur, die bewirkt das bei Unterschreiten des Ansprechsicherung druckes die Gaszufuhr selbsttätig abgesperrt wird. Sie gibt die Gaszufuhr selbsttätig frei, wenn auf der Ausgangsseite der Ansprechdruck wieder erreicht wird. GS Gasströmungswächter Sicherheitsarmatur, die den Gasdurchfluss selbsttätig sperrt, wenn der Schließdurchfluss überschritten wird. Die neuste Generation der GS ist so konstruiert das bei erreichen des Betriebszustandes, nach dem Auslösen des GS, eine selbstständige Öffnung gewährleistet ist. Ist Bestandteil einer Hausanschlussleitung. - 2 -

3 Allgemeiner Aufbau des Hausanschlusses Anlage SWP-HA Kundenanlage - Gasinstallation (1) Hauptversorgungsleitung mit Anbohrarmatur für die Hausanschlussleitung. Anbohrarmatur beinhaltet die Abzweigung der Hausanschlussleitung sowie eine Bodenkappe zum absperren des Stranges per integrierter Absperrarmatur (Schieber oder Ventil) (2) Gasströmungswächter nach VP 305-2, GS X (X = Typenkennzeichnung) Der GS, als selbsttätig schließendes Bauteil, ist möglichst nahe am Abzweig von der Versorgungsleitung in die Hausanschlussleitung einzubauen. Durch diese Anordnung, nah der Anbohrung sollen größere unkontrollierte Gasausströmungen aus dem nachgeschalteten System, infolge mechanischer Beschädigung(Bsp. Baggerarbeiten), verhindert werden. Der Gasströmungswächter, so wie er durch die SWP genutzt wird, ist in einer Elektroschweißmuffe integriert. Weitere Aussagen über die Auswahl und Montage der jeweiligen GS im Einsatzgebiet der SWP sind Bestandteil des Kapitels 4.8. (3) Hauseinführung (Mauerdurchbruch) Aufgrund der unterschiedlichen Bauformen der einzelnen Grundstücke entstanden über die Zeit auch verschiedenste Arten der Hauseinführung. Dies ist jedoch Inhalt des Kapitels 4.9. (4) Hauptabsperreinrichtung (HAE) Ist immer am Ende einer Hausanschlussleitung einzubauen. Es sind des Weiteren 2 Bauvarianten zulässig: oder (a) Unmittelbar hinter der Einführung in das Gebäude an leicht zugänglicher Stelle, wobei bei der Planung eine höhere thermische Belastbarkeit (HTB) berücksichtigt werden muss (b) Vor der Einführung in das Gebäude an leicht zugänglicher Stelle im Erdreich, Schacht, Schrank oder Anschlusskasten (siehe Kapitel 5) und eine HTB ist auch erforderlich. - 3 -

(5) Gas-Druckregelgerät (GDR) Der Einbau eines GDR mit HTB-Zulassung ist erforderlich wenn die Versorgung der Kundenanlage über ein Mitteldruck- bzw. Hochdruckversorgungsnetz (MD-Netz 0,1 1,0 bar u. HD-Netz 1,0 4,0 bar) des GVU erfolgt. (6) Hausanschlusssicherung Erfolgt durch das setzen einer Steckscheibe nach dem Losflansch der HAE bzw. GDR und dem Gegenflansch mit Stopfen. Losflansch und Gegenflansch werden mit 4 Schrauben, von denen jeweils 2 als Sicherungseinrichtungen (RMA Manipulationssicherungen passive Manipulationserschwernis) vorgesehen sind. Alle hier aufgeführten Armaturen und Verbindungselemente der Hausanschlussleitung werden durch die SWP geplant, errichtet (bzw. in Auftrag gegeben) und verwaltet, und sind so Eigentume der SWP. 4 Bauausführung Die Planung, Konstruktion, Bauausführung sowie die Überwachung des Bauvorhabens erfolgen durch die SWP oder durch ein von ihm beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen nach den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik. Werden die Arbeiten durch Dritte erbracht, welche dazu durch das GVU beauftragt wurden, so sind die SWP dazu verpflichtet die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zu fordern. Die Bauaufsicht erfolgt durch Fachkräfte des GVU oder durch eine Fachkraft des von ihm beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Alle notwendigen Zertifikate und Berechtigungen der Rohrleitungsbauunternehmen sind vor Beginn der Arbeiten, ohne weitere Aufforderungen durch das die SWP, vorzuweisen. Hausanschlüsse, einschließlich aller Formstücke und Armaturen, sowie die Verbindungen werden verschweißt und müssen dicht und so beschaffen und eingebaut sein, dass sie den bei bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Die für die Errichtung des Hausanschlusses notwendigen Armaturen, wie Anbohrarmaturen, Muffen, Hauseinführung, GDR und Hausanschlusssicherungen werden dem Rohrleitungsbauunternehmen durch die SWP zur Verfügung gestellt 4.1 Absperrung und Ausschilderung des Baustellenbereiches Zu beachten sind Richtlinien/Empfehlungen des DVGW und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Der Baustellenbereich ist durch das ausführende Unternehmen, SWP oder Rohrleitungsbauunternehmen, so ab zu sichern, dass eine Gefährdung von Außenstehenden oder dem eigenen Arbeitspersonal vermieden wird. Des Weiteren erfolgt eine Absperrung der Baustelle immer allseitig. Weitere Grundsätze und Vorschriften sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und dem DVGW-Regeilwerk nachzulesen und dann anzuwenden. 4.2 Einbezug der Öffentlichkeit Die Errichtung eines Hausanschlusses dient der Versorgung des Kunden mit Erdgas und somit der Deckung einiger grundlegender Bedürfnisse des Kunden (Grundlagensicherung). Die Aufgabe der Informationsweitergabe liegt beim ausführenden Unternehmen. - 4 -

Sollte es zur teilweisen zeitlichen Stilllegung eines Versorgungsabschnittes kommen, aufgrund der Errichtung/Arbeiten des Hausanschlusses, ist es die Aufgabe des ausführenden Unternehmen den Kunden und die davon betroffene Bevölkerung rechtzeitig zu informieren. 4.3 Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Hausanschlusses Zu beachten ist die DVGW G 472 Bei der Trassierung von Gasleitungen sind die örtlichen Gegebenheiten und die absehbare zukünftige Nutzung des Trassenbereiches zu berücksichtigen. Die Überbauung von Gasleitungen ist im Allgemeinen nicht zulässig, besondere Ausnahmen sind den DVGW- Richtlinien zu entnehmen. Die Wahl der Trasse und deren spezifischen Ausrichtung unterliegt allein dem GVU, der SWP. Wünsche des Kunden können mit dem GVU besprochen werden und werden ggf. berücksichtigt durch das GVU. 4.4 Rohrlagerung an der Baustelle (Hausanschlussstelle) Zu beachten sind: DIN 8075 u. Beiblatt / DVGW-VP 605 / DVGW-VP 608 Rohre und andere Verbundmaterialien die für das Bauvorhaben vorgesehen sind müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bereits bei der Anlieferung der Werkstoffe ist darauf zu achten, dass die Werkstoffe einwandfrei sind und dass bei der Entladung keine Mängel an den Materialien entstehen. Rohre und Rohrleitungsteile im Baustellenbereich sind nach Angaben des Herstellers zu lagern und vor materialschädigenden Medien zu schützen. Vor Einbau der Werkstoffe in die entstehende Hausanschlussleitung müssen nochmals alle Punkte zur Qualitätssicherung und Funktionstüchtigkeit durch das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen überprüft werden, sprich den einwandfreien Zustand der Rohrmaterialien überprüfen und bestätigen. 4.5 Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung Die Rohrgräben und Baugruben sind entsprechend dem Verlegeverfahren und der Rohrabmessung unter Beachtung von DIN 4124 herzustellen. Die Grabensohle muss so hergestellt werden, dass die Rohrleitung gleichmäßig aufliegt. Im Regelfall gelten folgende Maße: 0,6 m ca. 1,0 m 0,3 m 0,1 m (Breite d. Grabens) (Tiefe d. Grabens) (steinfreier Boden) (Sandbett) Abmessungen beim Rohrgraben Die Rohrdeckung muss den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, sollte also einen Wert von 0,8 m nicht unterschreiten bzw. überschreiten. An örtlich begrenzten Stellen kann die Überdeckung auch geringer ausfallen, soweit es keine unzulässigen Spannungen / Einwirkungen auf die Rohrleitung gibt. - 5 -

Die verlegte Gasleitung muss in einer ausreichenden Schichtdicke allseitig mit Bodenmaterial umgeben sein, dass im Hinblick auf die mechanische Widerstandsfähigkeit der Rohre zur Einbettung der Gasleitung geeignet ist. Bei Vertiefungen, welche durch das Einbetten der Leitung (Last) entstehen kann, muss eine Unterstopfung erfolgen, um eine Setzung zu vermeiden. In Gefällstrecken der Trasse sind Maßnahmen gegen eine Drainagewirkung des Rohrgrabens zu treffen und im Gegensatz bei Berghängen sind Maßnahmen gegen das Abrutschen des Bodens unter/mit der Gasleitung vorzunehmen. Die Hausanschlussleitung ist mit einem gelben Warnband zu versehen, dessen Beschriftung auf eine Gasleitung verweist ( Achtung Gasleitung ). Das Warnband sollte eine Breite von 80 mm aufweisen und in einer Tiefe von 30-40 mm (GOK) unterhalb der Oberfläche, oberhalb der Leitung, verlegt werden. Gelbes Warnband 0,2 m Rohrleitungen parallel Rohrgraben Sich kreuzende Rohrleitungen 0,4 m [ in Ausnahmefällen-GVU-0,2m] 4.6 Errichtung des Hausanschlusses (Außenbereich) 4.6.1 Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Polyethylen (PE) Zu beachten sind die Technischen Regeln des Arbeitsblattes DVGW G 472 (2000) und die damit verbundenen DVGW Richtlinien und DIN EN-Normen. 4.6.1.1 Verlegen der Gasleitung aus PE Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 472, Kap. 4.9, und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Die Verlegung der Anschlussrohre der HA bei Temperaturen unterhalb von 0 C ist nicht zulässig (Ausnahmen siehe DVGW G 472). Sollte es bei den Arbeiten an der Hausanschlussleitung zu Unterbrechungen kommen sind die Rohrenden so zu verschließen, dass das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten vermieden wird. Weitere Grundsätze der Verlegung sind den Merkblättern des DVGW zu entnehmen und zu befolgen. - 6 -

4.6.1.2 Rohrverbindungen Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 472, siehe Kap. 4.5, und die damit verbundenen DIN-Normen. Alle Verbindungen sind als Schweißverbindungen möglichst spannungsfrei auszuführen. Vor der Verarbeitung der Rohre in der Hausanschlussleitung, also der Verbindung der einzelnen Rohre, sind die Rohrenden gemäß den geltenden Bestimmungen zu reinigen und senkrecht entlang der Rohrachse zu trennen, gestutzt auf die entsprechende Länge. Verbindungsformen/-arten: - Schweißverbindungen Zu beachten sind die Bestimmungen des DVS-Merkblattes 2207-1 und 2208-1, sowie deren Beiblätter und die entsprechenden DIN-Normen und Hinweise des Herstellers 4.6.2 Errichtung des Hausanschlusses mit dem Rohrwerkstoff Stahl Zu beachten sind die Technischen Regeln des Arbeitsblattes DVGW G 462-1 (1976) und die damit verbundenen DVGW Richtlinien und DIN EN-Normen. 4.6.2.1 Verlegen der Gasleitung aus Stahl Zu beachten ist das DVGW-Merkblatt G 462, Kap. 4.9, und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Die Rohre und sonstige Rohrleitungsteile des Hausanschlusses sind vor dem Einbringen in den Rohrgraben innen und außen zu säubern, sowie auf sichtbare Schäden zu überprüfen (eventuell entstanden durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung). Sollte es bei den Arbeiten an der Hausanschlussleitung zu Unterbrechungen kommen sind die Rohrenden so zu verschließen, dass das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten vermieden wird. Zum absenken der Rohre der Hausanschlussleitung sind Hebezeuge zu verwenden, um ein stoßfreies und gleichmäßiges Senken der Rohre zu gewährleisten. Um eine Beschädigung des Außenschutzes zu vermeiden, ist beim absenken äußerste Vorsicht geboten und der Einsatz spezieller Hilfsmittel gefordert. Bei der Verfüllung des Rohrgrabens ist des Weiteren zu beachten, dass keine unnötigen hohen Spannungen an der Gasleitung auftreten infolge von kurzzeitig erhöhten Temperaturdifferenzen. Bei der Verwendung des Werkstoffes Stahl für die Gasleitung ist besonders auf den Korrosionsschutz zu achten, den dieser ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt (Lebensdauer) und die Sicherheit der Versorgungsleitung. Der Korrosionsschutz wird im Wesentlichen erreicht durch eine Rohrumhüllung und ggf. durch den kathodischen Korrosionsschutz. Zum Ersteren ist zu sagen, dass jede erdverlegte Gasleitung aus Stahl eine Rohrumhüllung aufweisen muss, welche den zu erwartenden mechanischen und korrosiven Beanspruchungen angepasst ist. Der kathodische Schutz ist in kleineren Versorgungsnetzen eher selten. Sollte es jedoch erforderlich sein solch eine Schutzmaßnahme zu errichten, muss diese unter Berücksichtigung der DVGW Arbeitsblätter GW 10 und GW 12 geplant und ausgeführt werden. - 7 -

4.6.2.2 Rohrverbindungen Alle Verbindungen sind als Schweißverbindungen möglichst spannungsarm auszuführen. Die Schweißarbeiten dürfen nur von Fachkräften (Schweißer) ausgeführt werden, welche der DIN 8560 (Gruppe R II) entsprechen und in dem angewandten Schweißverfahren geprüft sind. Die gültigen Prüfbescheinigungen sind ohne weitere Aufforderung dem GVU vor Beginn der Arbeiten an der Hausanschlussleitung vorzuzeigen. Fertiggestellte Schweißverbindungen(Nähte) sind stichprobenweise zu kontrollieren und nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 1 zu beurteilen. Um ein bessere Übersicht über die verrichteten Schweißarbeiten zu erlangen, sind nach jedem einzelnen Leistungsabschnitt die Namen der Schweißer, Name der Aufsichtsperson, Name des bauausführenden Rohrleitungsbauunternehmens und der Zeitraum der Verlegung zu dokumentieren. Als Schweißverbindungen kommen Stumpfstoß- oder Muffennahtverbindungen zum Einsatz. 4.7 Anbohrung von Gasleitungen Zu beachten sind die Anforderungen der VP 304, der DIN 3543 und die Angaben des Herstellers Die Anbohrung der Gasleitung dient zum Anschluss von Anbohrarmaturen und somit der Verknüpfung und Absperrung einzelner Rohrabschnitte. Beim Einbau von Armaturen ist sicherzustellen, dass die Rohrleitung nicht unzulässig beansprucht wird. Erforderlichenfalls sind die Armaturen gegen Setzung bzw. Verdrehung zu sichern. 4.8 Gasströmungswächter (GS) Zu beachten sind die entsprechenden überarbeiteten DVGW-Richtlinien und die Hinweise/Montageanleitungen des Herstellers/Anbieters. Ein Gasströmungswächter hat die Funktion einer aktiven Manipulationssicherung und ist in jedem Abzweig der Versorgungsleitung, also einer Hausanschlussleitung, ein fest vorgeschriebener Bestandteil. Im Versorgungsgebiet der SWP wir der GS vom Typ Z für den Druckbereich 35 mbar bis 5 bar, der Firma Mertik Maxitrol, eingesetzt. Der GS dieser Marke ist anhand des gelben allgemeiner Aufbau eines GS Typenschildes, welche die wichtigsten Daten aufweist, eindeutig zu erkennen. Zum Einsatz kommt diese Form des Gasströmungswächters bei den SWP nur in den Versorgungsabschnitten mit Mitteldruck- und Hochdruckstufen (MD- / HD-Netz). - 8 -

Im Folgenden sind die wichtigsten Grundlagen zur Auswahl des richtigen GS beim Einbau in die Hausanschlussleitung für das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen oder die SWP aufgeführt. Nenndurchfluss: Für die markierten Durchmesser werden bei den SWP GS eingesetzt und verbaut Öffnungszeiten der Gasströmungswächter: Prinzip d. Absperrung durch den GS (+ Reaktivierung) Die angegebenen Werte sind als Nährungswerte zu betrachten für die angegebenen Netzdrücke und eine Dichte des Erdgases von 0,6. - 9 -

4.9 Hauseinführung Zu beachten sind die Musterskizzen des DVGW Arbeitsblattes G459-1, Anlage 1, und die entsprechenden DIN-Normen Die Hauseinführung kann mit oder ohne Mantelrohr(Schutzrohr) eingebaut werden. Eine Hausanschlussleitung aus PE darf ins Gebäude geführt werden, wenn der Werkstoffübergang in einer metallenen Rohrkapsel, dem so genannten Schutzrohr, nach DVGW VP 601 vorgenommen wird. Das Schutzrohr muss die Außen- und Innenseite der Wand oder der Bodenplatte überragen (siehe Bild 1) und dicht sein, sowohl innerhalb des Rohres (Zwischenraum Schutzrohr Leitung) als auch außerhalb (Schutzrohr Außenwand). Wird bei einem PE-Hausanschluss auf ein Schutzrohr verzichtet, so sollte der Übergang zwischen PE-Rohr und metallenem Rohr möglichst nahe vor dem Gebäude liegen (sonst Gefahr von Blindströmen). Stellt die Hauseinführung einen Festpunkt dar, so ist auf eine kraftschlüssige Verbindung zur Wand zu achten. Die Art der Hauseinführung ist zum einen abhängig von der Bauweise des zum Anschluss vorgesehenen Hauses und zum anderen von der Entscheidung des GVU. Mit Bauweise ist in diesem Fall gemeint, ob das Haus eine Unterkellerung aufweist oder nicht. Nach Analyse der vorliegenden Fakten entscheiden die SWP, welche spezielle Form der Hausführung gewählt wird. Im Folgenden sind die üblichsten Arten der Hauseinführung zeichnerisch aufgeführt (Auszug aus der Anlage 1 zum DVGW-Merkblatt G 459-1), weitere Arten der Einführung sind den Richtlinien der DVGW zu entnehmen. Legende zu den Zeichnungen: - 10 -

(1) Gebäude mit Unterkellerung Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 1 u. Bild 2 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * * Hauseinführung aus Stahl HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl * GDR Einbau eines GDR hinter der HAE bei Versorgung aus NDoder MD-Netz. Verschiebung der Eigentumsgrenze gilt bei jeder Einbauvariante des GDR (2) Ohne Unterkellerung HAE innerhalb des Gebäudes Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 10 u. Bild 11 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * * HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl (Festpunkt in der Bodenplatte) HA-Leitung aus PE und Einführung aus Stahl (Festpunkt in der Wand) - 11 -

(3) Ohne Unterkellerung HAE außerhalb des Gebäudes Siehe Anlage 1 DVGW G 459-1, Bild 7 u. Bild 8 entnommen, einarbeiten der Legende beachten. * HA-Leitung aus PE oder Stahl HAE im Anschlussschrank * HAE in einem Mauerkasten * Tarifgrenze zwischen GVU und Kunden, gleichzeitig die Grenze zwischen Hausanschlussleitung, welche durch die SWP erstellt wird, und der Kundenanlage, welche auf Kosten des Kunden durch ein eingetragenes Installationsunternehmen errichtet werden muss. - 12 -

4.10 Vermessung und Kennzeichnung der Hausanschlussteile Zu beachten sind die DIN-Normen 4065 / 4069 und die BA TIN 01 der SWP Vor dem vollständigen verfüllen des Grabens erfolgt die endgültige Vermessung und Erfassung der Hausanschlussleitung durch Fachkräfte der SWP oder dafür zuständige Fachkräfte des beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Diese Arbeit wird festgehalten in einem Bestandsplan. Von großer Bedeutung ist die Erfassung wichtiger Eckdaten, wie Gefälle, Position von außenliegenden Absperrarmaturen, Position der Anbohrung an die Versorgungsleitung, Verlauf anderer Leitungen oder Ort und Art der Hauseinführung. Die Lage der für den Betrieb notwendigen Armaturen ist durch Schilder zu kennzeichnen. Nach Anfertigung des Bestandsplanes ist dieser dem GVU zu übergeben und geht in dessen Eigentum über. Beschilderung erfolgt: (1) Hinweisschild für Absperrarmaturen und GS am Gebäude bzw. an einem Hinweispfahl (2) Setzen einer gelben Plakette am Gebäude, an der Stelle wo sich die Hauseinführung befindet (3) Anbringung eines Gasstop - Hinweises an der HAE vor dem GDR 5 Druckprüfung Die Druckprüfung der Hausanschlussleitung erfolgt nach der Fertigstellung des HA durch die SWP oder durch beauftragte Fachkräfte des Rohrleitungsbauunternehmens. Die Prüfung der Anlage kann entweder zusammenhängend oder abschnittsweise erfolgen, muss dabei den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes 469 Druckprüfverfahren für Leitungen der Gasversorgung, in beiden Fällen. Die Prüfung ist in der Regel als Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen, wobei der Druck des Prüfmediums mindestens 2 bar höher sein muss als der zulässige Betriebsdruck, die SWP fordern einen allgemeinen Prüfdruck von 6,0 bar. Wird PE als Rohrwerkstoff verwendet, so sollte man auf eine längere Beruhigungszeit achten um das Kriechverhalten des Werkstoffes sachgemäß beurteilen zu können. 5.1 Druckprüfverfahren Zu beachten ist das DVGW Arbeitsblatt G 469 und G459-1, Kap. 5.2, und des Weiteren die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Es wird empfohlen, von seitens des DVGW und des SWP, das Druckdifferenzmessverfahren mit Luft C 3 oder das Druckmessverfahren mit Luft B3 anzuwenden. Die Feinheiten und Unterschiede der einzelnen Messverfahren für die Prüfverfahren sind im DVGW-Arbeitsblatt 469 zusammengefasst. Die genaue Abfolge der einzelnen Prüfschritte ist durch das ausführende Unternehmen genausten einzuhalten und zu dokumentieren. Ist eine Druckprüfung nach den niedergeschriebenen Verfahren im DVGW-Arbeitsblatt nicht möglich, z.b. bei der Einbindung von Gasleitungen, so kann diese Gasleitung, wenn vorher - 13 -

die SWP informiert und die Zustimmung erteilt wurde, auch mit Betriebsgas unter dem jeweiligen Netzdruck nach dem Verfahren A 4 geprüft werden. 5.2 Abnahme und Inbetriebnahme Die Abnahme der Anlage erfolgt durch eine Fachkraft der SWP bzw. durch eine Fachkraft des Rohrleitungsbauunternehmens und gilt als abgeschlossen, wenn die Fachkraft des GVU die Abnahmebescheinigung bescheinigt und aushändigt. Mit der Aushändigung der Abnahmebescheinigung wird die ordnungsgemäße Verlegung und Errichtung des Hausanschlusses nach den anerkannten Regeln der Technik durch das ausführende Rohrleitungsbauunternehmen bestätigt und garantiert. Die Bestätigung der Abnahme durch die SWP bzw. durch das Rohrleitungsbauunternehmen erfolgt nur bei erfolgreich bestandener Druckprüfung, um so eine ordnungsgemäße Versorgung der Kundenanlage sicherstellen zu können und des Weiteren die Herstellung der Gasreinheit zu garantieren. Danach ist die Leitung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und der DVGW- Richtlinien zu entlüften. Fertiggestellte und nicht mit der Gas-Hausinstallation verbundene Hausanschlüsse sind mit einer Sicherungseinrichtung, bestehend aus Losflansch, Steckscheibe, Gegenflansch mit Stopfen und 4 Schrauben ( von denen 2 als Sicherheitsschrauben vorliegen [Manipulationserschwernis] ), zu verwahren. In allgemein zugänglichen Räumen hat dies in Form von passiven Sicherungsmaßnahmen zu erfolgen, sofern vorgelagert keine aktiven Maßnahmen (z.b. GS) installiert sind. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten nicht als dichter Verschluss. - 14 -