Leistungsbeschreibung für den Sprachtelefondienst - Fernsprechanschluss (LB Fernsprechanschluss)



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Transkript:

Leistungsbeschreibung für den Sprachtelefondienst - Fernsprechanschluss (LB Fernsprechanschluss) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 2. Mai 2011. Die am 16. Juli 2007 veröffentlichte LB Fernsprechanschluss wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angewendet. Die A1 Telekom Austria erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Sprachtelefondienst-Fernsprechanschluss nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 Telekom Austria für die Inanspruchnahme der Telefondienste und damit im Zusammenhang stehende Leistungen (AGB Telefon) in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden, samt allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen. 1. Grundleistung Abhängig von den technischen und betrieblichen Möglichkeiten kann die Realisierung des Fernsprechanschlusses auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgen. Die tatsächliche Realisierung auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM ist abhängig von der Bestellung des Kunden und den konkreten örtlichen Gegebenheiten am vom Kunden gewünschten Standort des Fernsprechanschlusses, wobei der Fernsprechanschluss GSM nur subsidiär hergestellt wird. Kann die gewünschte Realisierungsform aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht hergestellt werden, lehnt A1 Telekom Austria die Bestellung des Kunden ab und teilt ihm mit, welche Realisierungsart möglich ist. Wenn die Realisierung auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgt, wird der Kunde vor Vertragsabschluss außerdem ausdrücklich auf die damit vorhandene Leistungseinschränkung im Vergleich zu einem Fernsprechanschluss POTS hingewiesen. 1.1. Fernsprechanschluss Die A1 Telekom Austria überlässt ihrem Kunden am vom Kunden gewünschten Standort einen Fernsprechanschluss auf Basis POTS, NGV oder auf Basis GSM (Einzelanschluss, Amtsleitung zu Nebenstellenanlage [nur bei POTS]) in einem Vermittlungsstellenbereich des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes und teilt dem Anschluss eine Rufnummer zu. Besteht an einem Standort bereits ein Teilnehmeranschluss der A1 Telekom Austria, so ist A1 Telekom Austria nicht verpflichtet, ebendort weitere Anschlüsse herzustellen. Verfügt ein Kunde über eine entbündelte Teilnehmeranschlussleitung, hat er keinen Anspruch auf Kommunikationsdienste, insbesondere auf die Erbringung von Universaldienstleistungen, durch A1 Telekom Austria. Der Fernsprechanschluss besteht bei einem Einzelanschluss oder bei einer Amtsleitung zu einer Nebenstellenanlage (nur bei POTS) aus einer Anschalteeinrichtung, die als Abschluss des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes (Netzabschlusspunkt) durch eine Teilnehmer- Anschlussleitung mit einem von der A1 Telekom Austria definierten Abschluss Seite 1

(Kabelausmündung) des bereits bestehenden Teiles des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes verbunden ist. Die technische Ausführung des Fernsprechanschlusses bleibt der A1 Telekom Austria vorbehalten. Der Standort eines Fernsprechanschlusses wird im Allgemeinen durch Angabe einer Anschrift (allenfalls Parzelle) und der Räumlichkeiten des Kunden (Stiege, Stock, Türnummer usw.) bezeichnet. Werden die Räumlichkeiten des Kunden, in denen von der A1 Telekom Austria Einrichtungen überlassen werden sollen, durch Räumlichkeiten, über die er kein Verfügungsrecht hat, getrennt, wobei dies durch eine unterschiedliche Bezeichnung (z.b. bei Hausnummer, Stiege, Stock, Türnummer usw.) zum Ausdruck kommt, so liegen unterschiedliche Standorte vor. 1.2. Herstellung des Fernsprechanschlusses Die A1 Telekom Austria installiert in Absprache mit dem Kunden an einer geeigneten und für eine allfällige Entstörung leicht zugänglichen Stelle bei einem Einzelanschluss oder bei einer Amtsleitung zu einer Nebenstellenanlage (nur bei POTS) eine Anschalteeinrichtung. Bei der Überlassung von mehr als zwölf Amtsleitungen (nur bei POTS) hat der Kunde einen entsprechenden Verteiler als Anschalteeinrichtung bereitzustellen oder die Kosten für dessen Errichtung zusätzlich zu tragen. Die Schnittstellenbedingungen sind in den jeweils gültigen Netzabschlussbedingungen der A1 Telekom Austria angeführt. Abgesehen von den Schnittstellenbedingungen bleibt die Gestaltung der Anschalteeinrichtung der A1 Telekom Austria überlassen. Der Kunde hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Beistellung einer Anschalteeinrichtung in bestimmter Ausführung. Die Herstellung des Fernsprechanschlusses - insbesondere die Leitungsführung im festen öffentlichen Telekommunikationsnetz und die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung - erfolgt entsprechend den bei der A1 Telekom Austria zur Zeit der Ausführung geltenden Regeln für die Standardinstallation (d.h. von der Kabelausmündung bis zum Teilnehmer mit oberirdischer Leitungsführung oder Oberputzmontage bzw. Einziehen in bestehende Verrohrungen und Abschluss der Leitung). Bei POTS werden insbesondere Nebenstellenanlagen nur über zweiadrige Amtsleitungen angeschlossen. Die Kosten für allenfalls notwendige Schutzmaßnahmen gegen Fremdspannungsbeeinflussung hat der Kunde zu tragen, falls er Verursacher derselben ist. Liegt der Standort in einem erhöht blitzgefährdeten Gebiet und ist sohin der Einbau eines von der A1 Telekom Austria beizustellenden Überspannungsschutzes erforderlich, so hat der Kunde für diesen eine Potentialausgleichsleitung und - sofern von der A1 Telekom Austria überlassene Einrichtungen einen 220/230 V Stromanschluss benötigen - Ventilableiter in die Netzstromversorgung bei der Gebäudeeinführung (z.b. Hausanschlusssicherungskasten) durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen einbauen zu lassen. Wird innerhalb von Gebäuden die Führung der Teilnehmeranschlussleitung in Verrohrungen oder Kabelkanälen gewünscht oder ist dies aus anderen nicht von der A1 Telekom Austria zu vertretenden Gründen erforderlich (z.b. Auflage des Verfügungsberechtigten), so sind vom Kunden die entsprechenden Verrohrungen oder Kabelkanäle bereitzustellen. Die Teilnehmeranschlussleitung darf nicht mit anderen Leitungen (z.b. elektrischen Leitungen) gemeinsam in einer Verrohrung oder in einem Rohrzug eines Kabelkanals untergebracht werden. Wird außerhalb von Gebäuden die unterirdische Führung der Teilnehmer- Anschlussleitung gewünscht oder ist dies aus anderen nicht von der A1 Telekom Austria zu vertretenden Gründen erforderlich (z.b. Auflage der Gemeinde), so ist vom Kunden eine entsprechende Verrohrung beizustellen oder es sind vom Kunden die Kosten für die unterirdische Führung zusätzlich zu tragen. Seite 2

Kann die Teilnehmeranschlussleitung zur Gänze oder in Teilstrecken nicht von der A1 Telekom Austria bereitgestellt werden, so ist die Benützung von privaten Fernmeldekabeln (Übertragungswegen) gestattet, sofern die in der Beilage zu dieser Leistungsbeschreibung angeführten Schnittstellenbedingungen eingehalten werden. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Inhaber solcher Übertragungswege abzuschließen und dafür zu sorgen, dass die Übertragungswege ständig betriebsbereit gehalten werden. Ist die Bereitstellung des Fernsprechanschlusses unter Verwendung des bereits bestehenden Teiles des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes zum Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung möglich, so erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung des Fernsprechanschlusses umgehend oder an dem vom Kunden gewünschten Termin oder spätestens 15 Werktage (ausgenommen Samstage, 24. Dezember und 31. Dezember) nach Vorliegen aller vom Kunden zu erbringenden Voraussetzungen. Sind jedoch für die Herstellung des Fernsprechanschlusses Grabungsarbeiten von der A1 Telekom Austria durchzuführen, so verlängert sich diese Frist um den für die Durchführung dieser Arbeiten notwendigen Zeitraum. Im Falle der Nichteinhaltung der Herstellungsfrist wird dem Kunden eine Gutschrift (siehe EB Fernsprechanschluss) gewährt, sofern folgende Voraussetzungen zutreffen: Erstanschluss des Kunden in Standardbauweise, sowie Vorliegen aller kundenseitigen Voraussetzungen (vollständige Kundendaten), allfällige erforderliche Genehmigungen und Bewilligungen vorhanden, Terminvereinbarung mit dem Kunden innerhalb der Herstellungsfrist, wobei ein ausreichender Montage- und Rangierzeitraum eingeräumt werden muss, Termineinhaltung durch den Kunden gegeben, im Falle der fernmündlichen Bestellung liegt bei Herstellung des Anschlusses die unterfertigte Auftragsbestätigung am Standort des Anschlusses vor. 1.3. Fernsprechverbindungen Der Kunde kann mit Hilfe von angeschalteten und hierfür geeigneten Endgeräten oder anderen Telekommunikationsendeinrichtungen Verbindungen entgegennehmen oder von der A1 Telekom Austria zu anderen Anschlüssen herstellen lassen. Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland werden nur hergestellt, soweit mit ausländischen Verwaltungen oder ausländischen Betreibern entsprechende Vereinbarungen bestehen. Fernsprechanschluss POTS: Über Fernsprechverbindungen können sowohl Sprache als auch Nicht-Sprache- Signale (z.b. Datenübertragungen wie etwa im Telefax-Betrieb oder bei Onlineverbindungen) übermittelt werden. Sollte der Fernsprechanschluss für ADSL genutzt werden, so ist grundsätzlich die gleichzeitige Nutzung von ADSL und Fernsprechverbindungen möglich. Nähere Auskünfte auf Anfrage bei der kostenlosen Hotline der A1 Telekom Austria 0800 100 100. Die Übermittlung von Nicht-Sprache-Signalen kann jedoch aufgrund der technischen Gegebenheiten eingeschränkt sein. Innerhalb Österreichs steht für eine Fernsprechverbindung die Bandbreite von 3100 Hz (300-3400 Hz) zur Verfügung. Fernsprechverbindungen werden von der A1 Telekom Austria innerhalb Österreichs im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Aufgrund der Dimensionierung des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes ergibt sich, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. Seite 3

Verbindungen zu Anschlüssen anderer Netze sind möglich, jedoch können sich dabei die Übertragungsart und der Frequenzbereich ändern. Fernsprechanschluss NGV Bei einem Fernsprechanschluss auf Basis NGV wird dem Kunden ein Telefonservice auf einer Anschlussleitung am Kundenstandort zur Verfügung gestellt, bei dem der Transport der Sprache über paketvermittelte Technologie erfolgt. Bei NGV handelt es sich somit um eine Transportdienstleistung zum Transport sowohl von Sprache als auch von Nicht-Sprache-Signalen (z.b. Fax). Der Fernsprechanschluss NGV kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit im Einzelfall realisiert werden. Die Leistungen sind nur entsprechend den Netzgegebenheiten und ausbaumöglichkeiten von A1 Telekom Austria verfügbar. Sollte der Fernsprechanschluss NGV für ADSL genutzt werden, so ist grundsätzlich die gleichzeitige Nutzung von ADSL und NGV Telefonie möglich. Nähere Auskünfte dazu, sowie zu Kombinierbarkeiten mit anderen Produkten auf Anfrage bei der kostenlosen Hotline der A1 Telekom Austria 0800 100 100. Fernsprechverbindungen werden von der A1 Telekom Austria im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Aufgrund der Dimensionierung des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes ergibt sich, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. WICHTIGE HINWEISE: Für die Funktionalität der Endgeräte (Modem, Telefon etc.) ist deren Stromversorgung plus deren Einschaltung notwendig. Fernsprechanschluss GSM Bei einem Fernsprechanschluss auf Basis GSM wird dem Kunden ein Telefonservice auf einem auf GSM-Funktechnologie basierenden Anschluss hergestellt. Hierzu wir dem Kunden ein GSM-POTS-Konverter zur Verfügung gestellt, an den handelsübliche POTS-Telefonapparate angeschlossen werden können. Bei einem Fernsprechanschluss auf Basis GSM handelt es sich somit um eine Transportdienstleistung zum Transport sowohl von Sprache als auch von Nicht-Sprache-Signalen (z.b. Fax). Der Fernsprechanschluss GSM kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen und betrieblichen Machbarkeit im Einzelfall realisiert werden. Die Leistungen sind nur entsprechend den Netzgegebenheiten und ausbaumöglichkeiten von A1 Telekom Austria verfügbar. GSM Netzabdeckung ist vorausgesetzt, andernfalls kann der Fernsprechanschluss GSM nicht hergestellt werden. Fällt nach Vertragsabschluss die Netzabdeckung weg, kann der Kunde jederzeit aus dem Vertragsverhältnis aussteigen und es werden keine Restentgelte verrechnet. Der Fernsprechanschluss GSM funktioniert ausschließlich an dem vom Kunden angegebenen Standort. Der Kunde erhält auf die Dauer des Vertragsverhältnisses von A1 Telekom Austria einen Festnetz-Router überlassen, der als ortsfester Netzabschlusspunkt fungiert. Dem Kunden ist jegliche Manipulation an der Übertragungseinrichtung untersagt. Der Festnetz-Router darf nur am bei Vertragsunterzeichnung bekanntgegebenen Standort aufgestellt und verwendet werden. Seite 4

Sollte der Fernsprechanschluss GSM für Internet genutzt werden, so ist eine gleichzeitige Nutzung von Sprach- und Faxservices nicht möglich. Datenservices (Internet) sind nur circuit switched GSM (9.600bps) und via GPRS (bis zu 85,6 kbit/s) über ein mitgeliefertes serielles Anschlußkabel möglich. Bei Nutzung des Fernsprechanschluss GSM für Internet gilt das für Selbstwählverbindungen Inland für Online (Bereich 0718) angeführte Verbindungsentgelt ausdrücklich als vereinbart. Nähere Auskünfte dazu, sowie zu Kombinierbarkeiten mit anderen Produkten auf Anfrage bei der kostenlosen Hotline der A1 Telekom Austria 0800 100 100. Fernsprechverbindungen werden von der A1 Telekom Austria im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Aufgrund der Dimensionierung des festen öffentlichen Telekommunikationsnetzes ergibt sich, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. WICHTIGE HINWEISE: Für die Funktionalität des notwendigen GSM-POTS-Konverters ist dessen Stromversorgung plus dessen Einschaltung notwendig. 1.4. Standardmäßige OES-TelefonServices für einen Fernsprechanschluss gemäß der gesonderten Leistungsbeschreibung OES-TelefonServices (LB OES-TS) 1.5. Entstörung 1.5.1. Servicepaket Standard gemäß LB und EB Netz-Service Das Servicepaket Standard ist standardmäßig im Anschluss enthalten. 1.5.2. Höherwertige Netz-Services werden gemäß den LB und EB Netz-Service erbracht. 2. Zusätzliche Leistungen Die A1 Telekom Austria erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: 2.1. Unentgeltliche Leistungen 2.1.1. Zuteilung einer Seriennummer oder Serienschaltung von Rufnummern (nur bei POTS) 2.1.2. Geographische Rufnummernportierung Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rufnummer bei Wechsel des Standortes innerhalb desselben Vorwahlbereiches beizubehalten. 2.2. Leistungen gegen gesondertes Entgelt 2.2.1. Ummontierung der Innenleitung der Teilnehmeranschlussleitung oder der Anschalteeinrichtung sowie Austausch der Anschalteeinrichtung am Standort des Fernsprechanschlusses 2.2.2. Änderung der Art der Führung der Innenleitung der Teilnehmeranschlussleitung 2.2.3. Verlegung oder Änderung von Außenleitungen oder Außenleitungsabschnitten der Teilnehmeranschlussleitung Seite 5

2.2.4. Installation des Fernsprechanschlusses am Standort in einer Weise, die von den Standard-Installationsregeln der A1 Telekom Austria abweicht (Sonderbauweise) 2.2.5. Zusätzliche Entdämpfungsmaßnahmen zur Erhöhung der Übertragungsqualität 2.2.6. Änderung der Rufnummer oder Rufnummerntausch Ein Rufnummerntausch zwischen zwei Anschlüssen ist nur bei ein und demselben Kunden und nur innerhalb desselben Vermittlungsstellenbereiches möglich. 2.2.7. Weitere Leistungen gemäß der Liste für Sonstige Dienstleistungen 2.3. Weitere OES-TelefonServices und Leistungen gemäß der gesonderten LB OES-TS. 3. Bereithaltung eines Fernsprechanschlusses Die A1 Telekom Austria hält dem Kunden gegen Entgelt die für einen Fernsprechanschluss in der Vermittlungsstelle notwendigen Einrichtungen und eine Rufnummer für die spätere Errichtung eines Anschlusses für längstens sechs Monate bereit. 4. Tarifumstellung Der Wechsel auf eine andere Tarifoption erfolgt innerhalb von längstens 6 Werktagen (ausgenommen Samstage, 24. Dezember und 31. Dezember) nach Einlangen der vollständigen Erklärung des Kunden. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen. Seite 6

Beilage zur Leistungsbeschreibung für den Sprachtelefondienst Fernsprechanschluss (LB Fernsprechanschluss) Allgemein Mittlere Verfügbarkeit: 99 v.h. im Jahresdurchschnitt Schnittstellenbedingungen: Gemäß den jeweils geltenden Netzabschlussbedingungen der A1 Telekom Austria in der jeweils gültigen Fassung Anzuschaltende Endgeräte müssen konform zu ES 203 021 sein (z.b. Sprachendgeräte, Faxendgeräte, analoges Wählmodem). Zweipolige Endgeräte, die Sprecheinrichtungen enthalten, dürfen nicht parallel an den Netzabschlusspunkt geschaltet werden. Seite 7