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Transkript:

Infobrief der Rückkehrberatungsstellen für Flüchtlinge in Bayern Nr. 2 / Juli 2016 ComingComing Home Home Allgemeines Inhalt Allgemeines 1 Coming Home 3 ZRB Süd 5 ZRB Süd-Ost ZRB Nord 8 Freiwillige Rückkehr Pakistan Ab sofort können ausreisewillige pakistanische Staatsangehörige wieder über das REAG/GARP-Programm, das bundesweit freiwillige Rückkehr finanziell unterstützt und von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt wird, gefördert werden. Vorrangig werden alle bisher bereits eingereichten Anträge bearbeitet, gefolgt von Personen in Besitz von gültigen Reisepässen und zuletzt Personen mit Passersatzpapieren. Bei Fragen zum genauen Ausreiseprozedere wenden Sie sich bitte an die zuständige Rückkehrberatungsstelle. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen Impressum: Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Büro für Rückkehrhilfen Coming Home Werinherstraße 83 89 Haus 24a / 1. Stock 81541 München Tel.: (089) 233 40619 reintegration@muenchen.de www.muenchen.de/reintegration Nach aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) erstatten die Sozialämter Kosten, die durch die Mitwirkung im Asylverfahren oder in ausländerrechtlichen Verfahren entstehen ( 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Es handelt sich hierbei um die sog. Erfüllung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten. Im Rahmen der freiwilligen Ausreise von Flüchtlingen werden u.a. die Fahrtkosten zu allen Beratungsgesprächen der vom StMAS anerkannten Rückkehrberatungsstellen sowie Fahrtkosten für notwendige Inlandsreisen übernommen, z.b. Fahrt zum Flughafen (s. Anhang). Wir bitten die zuständigen Behörden um Kooperation und Abstimmung mit den Rückkehrberatungsstellen bei der Vorbereitung der freiwilligen Ausreise.

IntegPlan-Fachtagung Am 23. und 24.06.2016 fand in Bremerhaven die jährliche Fachtagung des Projektes für Integrierte Rückkehrplanung (IntegPlan) statt. Rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland kamen im Deutschen Auswandererhaus zusammen, um sich gemeinsam mit den aktuellen Entwicklungen in der Rückkehrpolitik zu befassen und unterschiedliche Aspekte zu diskutieren. Zu den Teilnehmenden gehörten neben zahlreichen Beraterinnen und Berater auch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Landesministerien, IOM, BAMF sowie des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Vorgestellt wurde unter anderem die Arbeit der Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement im BAMF, insbesondere die geplante Hotline für Auskünfte rund um das Thema freiwillige Rückkehr. Im Rückblick auf die abgeschlossene SOLID-Fonds Phase wurde betont, dass auch in den kommenden Jahren mit Prüfungen einzelner Projekte zu rechnen ist. Die nächste Ausschreibung für Rückkehrprojekte im AMIF wird erst 2017 erfolgen. In einer Diskussion mit den Vertretern des AA und des BMZ wurde seitens der Rückkehrberatungsstellen der Wunsch nach engerer Zusammenarbeit betont. Zu diesem Thema sind weitere Treffen mit Vertretern dieser Ministerien geplant. 2

UMZUG in der Zeit vom 11. - 15.07.2016 Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Büro für Rückkehrhilfen Coming Home Werinherstraße 83 89 Haus 24a / 1. Stock 81541 München Tel.: (089) 233 40619 Fax: (089) 233 40797 reintegration@muenchen.de Das Büro für Rückkehrhilfen, Coming Home, wird während des Umzugs nur eingeschränkt erreichbar sein. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Neue Hausadresse: Werinherstraße 83 89 Haus 24a / 1. Stock 81541 München S3 / S7, Haltestelle: St.-Martin-Str. Zugang über St.-Martin-Str. 76 (s. Anhang) Weitere Anfahrtsmöglichkeiten: U2 Haltestelle: Giesing Bus 54, Haltestelle: Ungsteiner Straße Die Postadresse bleibt vorläufig: Franziskanerstr. 8, 81669 München Weitere Kontaktdaten unter: www.muenchen.de/reintegration Länderkundeseminar Afghanistan Zuständigkeitsbereich Landeshauptstadt München Landkreise: Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Miesbach München Starnberg Weilheim-Schongau Im vergangenen Jahr erreichten ungefähr 150.000 Menschen aus Afghanistan die Bundesrepublik Deutschland. Seit Oktober 2015 wenden sich vermehrt afghanische Staatsbürger an unser Büro, um in ihr Herkunftsland zurückkehren zu können. Das Büro für Rückkehrhilfen griff das aktuelle Thema auf und organisierte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Migrationssozialdiensten, Rückkehrberatungsstellen sowie Ausländerbehörden eine länderkundliche Fortbildung. Die Referentin, Frau Angela Parvanta, informierte über die aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Situation in Afghanistan. Weitere Themen waren Fluchtursachen und die Lage der Frauen. Aufgrund der großen Nachfrage fand das Länderkundeseminar vier Mal im Amt für Wohnen und Migration statt, insgesamt nahmen 124 Personen an der Fortbildung teil. 3

Rückmeldungen von Teilnehmenden: Sehr gewinnbringend, freue mich schon auf vergleichbare Länderkundeseminare! Das Seminar war sehr abwechslungsreich mit verschiedenen Medien gestaltet. Interaktive Vortragsweise war sehr ansprechend und auflockernd. Weiter so und alles Gute für Ihre Arbeit!. 4

Aktuelles Derzeitige Beraterinnen der ZRB Süd und Süd-Ost und ihre Beratungsschwerpunkte Zentrale Rückkehrberatung Südbayern & SüdOstbayern Lange Gasse 4 86152 Augsburg Tel.: (0821) 5089 632 Fax: (0821) 5089 633 info@zrb-suedbayern.de Kirchenplatz 5 84453 Mühldorf Tel.: (08631) 3763 34 Tel.: (0821) 5089 632 beratung.ost@zrb-suedbayern. de Metzgergasse 16 94469 Deggendorf Tel.: (0991) 2966 0312 beratung.ost@zrb-suedbayern. de Weitere Kontaktdaten unter: www.zrb-suedbayern.de Zuständigkeitsbereich ZRB Süd in Augsburg Schwaben, gesamt Landkreise: Eichstätt Ingolstadt Landsberg am Lech Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen an der Ilm ZRB Süd-Ostbayern in Mühldorf Landkreise: Altötting Berchtesgadener Land Mühldorf am Inn Rosenheim Traunstein Augsburg Fr. Natalie Wachowski: Russischsprachige Länder, Afghanistan, Irak Fr. Sonja Förg: Afrika Fr. Salome-Maria Maxeiner: Arabischsprachige Länder Deggendorf Fr. Xenia Weigert: Alle Nationalitäten Mühldorf Fr. Susanne Tusche-Jordan: Bis 19.07.2016 Vertretung: ZRB Süd in Augsburg, info@zrb-suedbayern.de Eingeschränkte Öffnungszeiten im August Die ZRB Süd ist aufgrund von Urlaub und personeller Unterbesetzung vom 08.08. bis einschließlich 15.08.2016 geschlossen. In dieser Zeit können keine Anfragen bearbeitet werden. Informationsbroschüre für Helfer Aufgrund mehrerer Anfragen von Ehrenamtlichen hat die ZRB Süd im Juni 2016 eine Informationsbroschüre für Helfer herausgebracht. Sie soll ehrenamtlichen Helfern einen ersten Überblick über das breitgefächerte Angebot der ZRB Süd verschaffen und bei gesetzlichen Neuerungen als Diskussionsgrundlage dienen. Die Broschüre finden Sie auf der Homepage der ZRB Süd: www.zrb-suedbayern, Stichwort: downloads Außentermin der ZRB Süd Am 06.07.2016 fand ein Treffen zwischen dem BAMF Augsburg und der ZRB Süd statt. Hierbei wurden aktuelle Informationen ausgetauscht und Synergien im Dialog diskutiert. ZRB Süd-Ostbayern in Deggendorf Niederbayern 5

Rückkehrhilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden Schwaben Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Augsburg ist ebenfalls für die freiwillige Rückkehr im Einzugsgebiet der Regierung von Schwaben zuständig. Syrische Staatsangehörige, die sich für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien entscheiden oder innerhalb der EU per Dublin-Rücküberstellung in ein anderes Europäisches Land freiwillig ausreisen, können dort bearbeitet werden. Ebenso können Personen, die eine schnelle Ausreise wünschen und nicht auf einen Termin bei der ZRB Süd warten wollen, über die ZABH unterstützt werden. Die dort zur Verfügung stehenden Mittel umfassen ausschließlich Leistungen des REAG&GARP-Programms (Flugticket, Reisebeihilfe, Starthilfe) oder lediglich das Flugticket ins Herkunftsland. Diese Regelung gilt nur für den Landkreis Schwaben. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie über die Homepage der ZRB: www.zrb-suedbayern.de. Die ZRB Süd besuchte am 30.06.2016 die ZABH Augsburg, um sich über die Betreuung von Klientinnen und Klienten bei der freiwilligen Rückkehr auszutauschen und abzusprechen. U.a. wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die Unterschiede der jeweiligen Angebote besprochen. Niederbayern Die ZABH Deggendorf ist für Niederbayern zuständig. Soweit der ZRB Süd bekannt ist, werden dort in Einzelfällen auch syrische Staatsangehörige bei einer freiwilligen Ausreise in ihr Herkunftsland unterstützt. Ob Dublin-Fälle bearbeitet und die Flugkosten hierfür übernommen werden, ist der ZRB Süd nicht bekannt. Die ZRB Süd steht für eine Rückkehr in Würde und eine ergebnisoffene Beratung. Im Einzelgespräch wird gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten entschieden, welche Möglichkeiten bezüglich einer Förderung zur Verfügung stehen. Dabei reichen die zusätzlichen Fördermöglichkeiten der ZRB Süd von Existenzgründung, über Medikamentenzuschuss, Überbrückungshilfe, Nachbetreuung bis hin zur medizinischen Flugbegleitung. Diese zusätzliche Hilfen unterscheiden uns wesentlich vom Angebot der ZABH bei einer freiwilligen Rückkehr. Weiterhin hat der Klient jederzeit die Möglichkeit, das Beratungsgespräch zu beenden und sich gegen eine freiwillige Rückkehr mit den Wohlfahrtsverbänden zu entscheiden. Die Beratung innerhalb der ZABH sieht diesbezüglich anders aus. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände kann eine "ergebnisoffene" Beratung somit nur schwer geleistet werden. Bei Personen mit besonderem Beratungsbedarf, bitten wir Sie daher, sich mit der ZRB Süd als Fachstelle für die freiwillige Rückkehr in Verbindung zu setzen. 6

Aktuelles aus der ZRB Süd-Ost Deggendorf Für den Standort Deggendorf ist eine Aufstockung in der Beratungsarbeit geplant. Es ist zu hoffen, dass Fr. Weigert zeitnah Unterstützung vor Ort erhalten wird. Das Qualifizierungsangebot für Rückkehrerinnen und Rückkehrer soll im Herbst weiterhin angeboten werden. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit Fr. Weigert auf: x.weigert@zrb-suedbayern.de Mühldorf Aufgrund eines vollständigen Personalwechsels können ab dem 19.07.2016 in Mühldorf leider bis auf weiteres keine neuen Fälle angenommen werden. Laufende Fälle werden derzeit von dem Beratungsteam in Augsburg koordiniert und in Absprache mit der ZRB in Deggendorf weiter bearbeitet. Neue Anfragen aus dem Einzugsgebiet Mühldorf können derzeit nur eingeschränkt durch den Standort Augsburg bearbeitet werden. Dies gilt jedoch nicht für Notfälle. Die ZRB Süd ist derzeit bemüht, bis September 2016 diese Stellen zu besetzen und die Außenstelle aufzustocken. Entsprechende Neuigkeiten werden unverzüglich auf der Homepage der ZRB aktualisiert. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aktuelles aus der ZRB Süd Bereits im ersten Halbjahr hat die ZRB Süd an ihren Standorten weiterhin viel Publikumsverkehr zu verzeichnen. Dieser ist ähnlich hoch wie im vergangenen Jahr. Von Januar bis 20. Juni 2016 besuchten über 400 Klienten aus mehr als 20 Ländern die Büroräume der ZRB Süd und nutzen das kostenlose und ergebnisoffene Beratungsgespräch zum Thema "Rückkehr und freiwillige Ausreise". In diesem Zeitraum sind über 240 Personen ausgereist. Insgesamt lässt sich im Vergleich zum Vorjahr beobachten, dass die zu beratenden Fälle zunehmend komplizierter und beratungsintensiver werden. Z. B. Hat sich die Anzahl an medizinischen Flugbegleitungen für erkrankte Rückkehrerinnen und Rückkehrer verdreifacht. Diese Fälle verlangen den Beraterinnen ein besonderes Feingespür ab, da ständig der Gesundheitszustand des Klienten im Auge behalten werden muss und die Ausreise in Rücksprache mit MELONET kurzfristig angepasst werden muss. Die Wartezeiten bezüglich eines Ersttermins betragen derzeit ca. 4 Wochen für Deggendorf und Augsburg. 7

Existenzgründungsunterstützung Zentrale Rückkehrberatung Nordbayern Marienstraße 23 90402 Nürnberg Tel.: (0911) 2352 215 Fax: (0911) 2352 226 info@zrb-nordbayern.de Weitere Kontaktdaten unter: www.zrb-nordbayern.de Zuständigkeitsbereich Mittelfranken Oberfranken Oberpfalz In einem der letzten Infobriefe wurde von der ZRB Nord bereits eine erfolgreiche Existenzgründung vorgestellt. Das Interesse an Existenzgründungsunterstützung ist weiterhin groß. Immer wieder erhält die Rückkehrberatungsstelle in Nürnberg Anfragen bzgl. der Formen von Existenzgründungen, die seitens der ZRB unterstützt werden können. Auch unrealistische Geschäftsideen werden von Klientinnen und Klienten an die Beraterinnen der ZRB herangetragen, die weder finanzierbar noch umsetzbar wären. Hier ist es Aufgabe der Beraterin, die erfolgversprechenden Businesspläne zwischen den unrealistischen herauszufiltern, die Geschäftsidee gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten voranzutreiben und bei der konkreten Umsetzung zu unterstützen. Eine weitere erfolgreiche und nachhaltige Existenzgründungsunterstützung der ZRB Nord wird im Folgenden vorgestellt: Die Witwe Frau K. kam mit ihrer 11jährigen Tochter im September 2013 nach Deutschland. Seit einer Explosion in ihrem Herkunftsland Russland befinden sich in ihrem Körper Projektilreste, die ihr häufig Schmerzen bereiten. In Russland wurde ihr gesagt, dass ihre Beschwerden inoperabel seien und sie mit den Schmerzen leben müsse. Frau K. erhoffte sich in Deutschland eine erfolgreiche medizinische Behandlung. Aber auch hier wurde ihr lediglich eine Schmerztherapie und regelmäßige Röntgenkontrollen empfohlen. Nachdem Frau K. s Asylantrag abgelehnt wurde, entschied sie sich gemeinsam mit ihrer Tochter zu einer freiwilligen Ausreise. Da Frau K. früher schon als Bäckerin gearbeitet und eine Garage als kleine Backstube umfunktioniert hatte, entstand die Idee, daran anzuknüpfen und einen Existenzgründungsplan zu erstellen. Frau K. wollte die Garage renovieren und sich zu einer bereits vorhandenen Knetmaschine einen größeren Backofen kaufen, um sich damit als Bäckerin selbständig zu machen. Die Geschäftsidee erschien realistisch und gut umsetzbar, so dass die ZRB eine Unterstützung befürwortete. Zwei Wochen nach ihrer Ausreise im Oktober 2015 meldete sich Frau K. bei der ZRB: Sie sei gut angekommen, ihre Tochter besuche das Gymnasium. Für ihre Bäckerei habe sie Farbe für die Renovierung gekauft und schaue sich schon nach einem gebrauchten Ofen um. Nach weiteren zwei Wochen hatte Frau K. alle Anschaffungen getätigt und bekam gegen Vorlage der Quittungen von der ZRB ihre Auslagen erstattet. 8

Im Juni 2016 erhielt die ZRB erneut Rückmeldung von Frau K.: Sie sei nun Alleinverdienerin in der Familie, sie backe verschiedenes Brot und habe inzwischen viele Stammkunden. Ihr Vater sei inzwischen schwer krank, ihre Schwester müsse sich ausschließlich um die eigenen sechs Kinder kümmern und keinen Beitrag zum Familieneinkommen leisten. Frau K. sei körperlich sehr erschöpft, da sie die Bäckerei an sieben Tagen in der Woche betreibe. Trotz des schweren Lebens sei sie zufrieden mit ihrer kleinen Back-Garage, da sie die Familie mit dem Nötigsten versorgen und ihre Tochter eine weiterführende Schule besuchen könne. Frau K. sei sehr dankbar für die Unterstützung, die sie aus Deutschland bekommen hat. 9