xxx Zwecks Dringlichkeit, per und FAX.

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Transkript:

xxx Zwecks Dringlichkeit, per E-Mail und FAX. E-Mail (Zentrale Mail-Posteingangsstelle) poststelle@fa-stuttgart4.bwl.de Fax (Hauptgebäude) 07 11 / 66 73-60 60 Finanzamt Stuttgart IV Frau xxx Seidenstr. 23, 70174 Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte/r Frau/Herr xxx, xxx, den 31.12.2013 der Pfändungs- und Einziehungsverfügung widerspreche ich aus folgenden Gründen: Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang). Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) wurde bestätigt, daß Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung (Überleitungsvertrag) entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin und der BRD in Bezug auf das Rechtsverhältnis gegenüber den 3 Mächten USA, vereinigtes Königreich von England / Irland und Frankreich (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben. Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz). Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt: Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Sie haben durch Ihre Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 01.08.2013 gegen geltendes Völker- und Kriegsrecht verstoßen. Weiterhin gelten für mich die Bestimmung des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a) des Übereinkommens für besondere Fragen in Bezug auf Berlin und der drei Mächte mit der BRD insgesamt (BGBl. II, S. 40 ff, 94). Danach ist eine Zuständigkeit Ihrer Behörde für mich nicht gegeben. Sollten Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang dieses Schreibens rückgängig machen und die Pfändungs- und Einzugsverfügung nicht aufheben, ergeht beim zuständigen Gericht in den Haag eine Anzeige. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen. Meine Rechte als Bürger in völkerrechtlicher Hinsicht wurden jedoch durch Sie in erheblichem Maße mißachtet. Ich, xxx bin zurzeit noch Harz IV Empfänger, habe ein PKonto und versuche auch mich wieder in beruflicher Hinsicht aufzubauen. Wir befinden uns im Jahreswechsel, an dem ich bereits jetzt schon kein Geld mehr besitze. Es wird mir entgegen der Düsseldorfer Tabelle das PKonto gepfändet bzw. im Moment der Zugriff verweigert! So kann ich im jetzt tatsächlich nichts einkaufen und habe an Silvester weder zu Essen noch zu Trinken. Sie müssen zugeben, daß dies unmenschlichen Umständen entspricht. Frohes 2014! Deshalb bitte ich um die sofortige Einstellung Ihrer Maßnahme der Pfändung, da es um das Überleben eines Menschen geht und dies auch aus rechtlichen Gründen insbesondere respektive der völkerrechtlich tatsächlich weiterhin existierenden Rechtslage für die BRD, also des noch bestehenden Besatzerstatus (Anhang Bundesjustizministerium, das u.a. vom Finanzgericht Stuttgart bereits in einem anderen Fall durch einen Richter verifiziert und bestätigt wurde), nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen xxx

NSA: Immer noch ein besetztes Land Bei allen berechtigten Klagen gegen die NSA- Spionage wird ignoriert, dass Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten hat, d.h. auch heute noch ein besetztes Land im Kriegszustand unter Waffenstillstand ist. Dies verdanken wir der Weigerung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, der bei der Wiedervereinigung die ausstehende Verfassung verweigerte, die Voraussetzung für einen Friedensvertrag war. Wahrscheinlich war ihm das Ergebnis der dann zwingend notwendige Volksabstimmung zu unsicher. In diesem Fall wäre nämlich offenbar geworden, dass die Bundesrepublik kein eigener Staat, sondern nur ein Verwaltungskonstrukt gemäß der Haager Landkriegsordnung ist, d.h. alle Deutschen sind auch heute noch Bürger des Deutschen Reiches. Nie als Verfassung gedacht. Ebenso ist das Grundgesetz nur eine Rechtsvorschrift, die die Besatzer gemäß den Forderungen der Haager Landkriegsordnung installiert haben. Das Grundgesetz war nie als Verfassung gedacht, wie Carlo Schmid (SPD) als einer der Gründer damals ausdrücklich betont hatte. Paradoxerweise hat das Grundgesetz bei der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verloren, da der damalige US Außenminister James Baker in der Pariser Konferenz (17.6.1990) die Streichung des räumlichen Geltungsbereich in Artikel 23 Grundgesetz (GG) gefordert hat, was durch irgend ein Geschwurbel über Europa ersetzt wurde. Mit diesem fehlenden Geltungsbereich ist das Grundgesetz aus juristischer Sicht sinnlos. Bei der NSA- Affären stellt sich deshalb zunächst allein die Frage, ob die noch heute für Deutschland wirksame Haager Landkriegsordnung Spionage der Besatzer zulässt. Klaus J. Uttendorf, Mannheim