Zwischen Mensch und Profit Berufliche Teilhabe erfolgreich sicherstellen Diskussionsforum A 4: Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf?
Vorstellung der Referenten: Bernd Reinicke, Geschäftsführer der Lebenshilfe Oberhavel e.v., 1. Vorsitzender der LAG WfbM Brandenburg e.v. Bernd Conrad, Geschäftsführer der Lebenshilfe Detmold e.v.
UN-Konvention von 1948, Artikel 23: Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
Artikel 12 GG (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Behindertenrechtskonvention Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderung, um Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.
Definition Arbeit Der auf ein Ziel gerichtete, bewusste, der Befriedigung von Bedürfnissen oder der Verwirklichung von Werten dienende Einsatz körperlicher oder geistiger Kräfte
Arbeit Durch die Arbeit gestaltet der Mensch seinen Zusammenhang mit der außer- und mitmenschlichen Umwelt. Die Arbeit ist für den Menschen eine Notwendigkeit, da schon die meisten, die Erhaltung seines Lebens sichernden Güter der Natur, nur durch planvolle Tätigkeit abgewonnen werden können. Sie dient aber zugleich der Erfüllung des Wesens des Menschen, da die über die unmittelbaren Bedürfnisse hinausgehenden Werte, die ihm das Leben lebenswert machen, zu ihrer Verwirklichung, Erhaltung und Steigerung ebenfalls Arbeit erfordern. Die Arbeit hat also ethisches Gewicht und metaphysischen Sinn.
Arbeit Der Begriff Arbeit ist in der Heilpädagogik konsequent personenbezogen, am Selbstbewusstsein, an der Selbstachtung, der Selbstsicherheit und am Selbstwertgefühl des einzelnen Menschen orientiert.
Einbeziehung in das Leben der Gemeinschaft und das Arbeitsleben muss in einer demokratischen Gesellschaft eine menschengerechte Qualität erreichen, erst recht im Arbeitsleben: Freiheit ist dafür ein Synonym. Dabei besteht Freiheit für jeden Menschen im Rahmen der demokratischen Prinzipien nicht nur im Recht auf Teilhabe und Teilnahme am allgemeinen üblichen Leben, sondern: der Möglichkeit, zwischen Alternativen wählen zu können nicht zur Konformität gezwungen zu werden die eigene Persönlichkeit entfalten zu können die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln zu können die dafür notwendige Unterstützung und erforderlichen Leistungen beanspruchen und nutzen zu können
Der Wert der Werkstattarbeit (im ganzheitlichen Sinne) muss dargestellt werden können gegenüber den Beschäftigten und ihren Angehörigen, gegenüber den Leistungsträgern und gegenüber der interessierten Öffentlichkeit. Dieser Wert und die Ökonomie seiner Erstellung ist prozessualer Natur. Er wird nicht abgeliefert, er ist immateriell und nur begrenzt quantifizierbar.
Wann Arbeit glücklich macht Nicht Arbeit macht unzufrieden, sondern Arbeitslosigkeit. Wenn überhaupt, sind bloß noch Gesundheit und Familienfrieden wichtiger, die Erwerbstätigkeit kommt als Faktor für Lebenszufriedenheit gleich dahinter Als besonders unangenehm galt die Anfahrt zur Arbeit am Morgen, aber auch abends machte langes Pendeln ( ) unfroh. Die Verrichtung der oft simplen beruflichen Tätigkeiten wirkte im Schnitt negativ, aber die sozialen Beziehungen, Gespräche ( ) und Kantinenessen, steigerte die Zufriedenheit wieder. (aus: DIE ZEIT Nr. 44, 24. Oktober 2013, S. 21)
Arbeitsweltbezogene Betätigung (nach SITAS ) Ziel der arbeitsweltbezogenen Betätigung ist eine bewusste, zielorientierte Tätigkeit mit dem Ziel: Erwerb von Sach- und Methodenkompetenz zu arbeitsweltbezogenen Inhalten als kontinuierliches Bildungsangebot
Beispielhafte Beschreibung des Personenkreises: o Menschen mit multiplen Erkrankungen o Menschen mit einer erheblichen geistigen Behinderung o Menschen mit einer erheblichen geistigen Behinderung sowie zusätzlich einer seelischen Behinderung, z.b. bipolare Störung o Menschen mit autistischem Verhalten
Zugangsvoraussetzungen von Menschen mit erheblichem Hilfebedarf z.b. in Sachsen: o Menschen mit Behinderungen aus Wohnstätten, die vermeintlich nicht die Voraussetzungen gem. 136 Abs. 2 SGB IX erfüllen, finden auch keinen Zugang unter das verlängerte Dach der Werkstatt gem. 136 Abs. 3 SGB IX
Zugangsvoraussetzungen von Menschen mit erheblichem Hilfebedarf z.b. in NRW: o Menschen mit Behinderung haben unabhängig von Art oder Schwere ihrer Behinderung Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM mit allen SV- Ansprüchen in einem arbeitnehmerähnlichen Status
136 Abs. 2 SGB IX Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden.
Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung: Ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung wird dann erbracht, wenn das Ergebnis der Arbeitsleistung des behinderten Menschen für die WfbM wirtschaftlich verwertbar ist, also das Gesamtergebnis der WfbM, der Arbeitsleistung der WfbM insgesamt bereichert. Es reicht ein Minimum an Arbeitsleistung aus. (Dr. Cramer)
Arbeit ist auch für schwerstbehinderte Menschen möglich und befriedigend!
Beispiel Lebenshilfe Detmold Arbeiten für Menschen mit schwersten Behinderungen u.a.: o Verpackungsarbeiten, o Bedrucken von Stofftaschen, o Sortierarbeit o Konfektionierarbeiten o Erstellen von Grußkarten o Aufträge von anderen Arbeitsbereichen
o o o Beispiel Lebenshilfe Detmold Förderung mittels P-A-C (Progressive Assessment Chart). P-A-C ist ein Programm zur Förderplanung: Förderung kognitiver und psychomotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten Steigerung der sozialen Kompetenz Steigerung der Integrationsfähigkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!