Verbraucherverhalten auf digitalen Märkten: Implikationen für Wettbewerbspolitik und Kartellrecht. Prof. Dr. Justus Haucap Bonn, 6.10.

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Transkript:

Verbraucherverhalten auf digitalen Märkten: Implikationen für Wettbewerbspolitik und Kartellrecht Prof. Dr. Justus Haucap Bonn, 6.10.2016

Allgemein: Wettbewerb und Verbraucherschutz Klassische Sichtweise: Wettbewerb und Verbraucherschutz gehen Hand in Hand: Wettbewerb führt zu mehr Auswahl, niedrigen Preisen, besserem Service etc. Aber: Bei Liberalisierungsprozessen (Telekommunikation, Energie, Bahn, Post) stimmt das nicht immer für alle Verbraucher, da auch unseriöse Geschäftsmodelle auftauchen (TelDaFax, Mypengo/Net Mobile AG). Diese unseriösen Anbieter gefährden die Liberalisierung von Märkten, da (a) politisch die Unterstützung und (b) die Wechselbereitschaft der Kunden schwindet. Ergo: Verbraucherschutz ist wichtig, um offene Märkte zu flankieren und die politische/gesellschaftliche Unterstützung zu sichern. Bsp: Ausbeutungsmissbrauch Arbeitskreis Kartellrecht 2 6.10.2016

Dynamische und personalisierte Preise Big Data ermöglicht bessere Prognosen und damit eventuell mehr Produktdifferenzierung (maßgeschneiderte Produktion, 3D-Drucker ), vor allem aber mehr Preisdifferenzierung Preisdifferenzierung nach Tageszeiten (siehe Tankstellen) und nach Kunden(gruppen) dynamische und personalisierte Preissetzung Prognose: Im stationären Handel werden personalisierte Preise sich eher durchsetzen als im Internet, denn: Wechselkosten sind dort höher. Kartellrecht: Frage der Marktabgrenzung: Marktabgrenzung nach Tageszeiten und nach Kundengruppen? Verzicht auf Marktabgrenzung? Arbeitskreis Kartellrecht 3 6.10.2016

Dynamische und personalisierte Preise Der Wettbewerb verliert seine Schutzfunktion, wenn alle/viele Kunden unterschiedliche Preise zahlen: Waren träge Verbraucher bisher durch die Schnäppchenjäger geschützt, wird dies zunehmend weniger der Fall sein. Neid und das Gefühl, nicht mehr als andere zahlen zu wollen, werden das Ausmaß der Preisdifferenzierung begrenzen. Allerdings ist das auch eine Frage des Marketings: Rabatte kommen gut an, Zuschläge weniger gut Arbeitskreis Kartellrecht 4 6.10.2016

Dynamische und personalisierte Preise Allerdings kann Preisdifferenzierung auch wohlfahrtssteigernd sein. Wettbewerbspolitisch sollten wir mit Verboten und selbst zu strikten Transparenzverpflichtungen vorsichtig sein. Arbeitskreis Kartellrecht 5 6.10.2016

Preisdifferenzierung in der EU Preisdifferenzierung in der EU soll nach Brüsseler Vorstellungen möglichst unterbunden werden (z.b. Geoblocking-Verordnung). Ob das den Binnenmarkt befördert, ist nicht klar. Land A Land B Gemeinsamer Markt p M c c c 0 0 0 X X X Arbeitskreis Kartellrecht 6 6.10.2016

Daten als Zahlungsmittel Das Privacy-Paradox beschreibt die Beobachtung, dass in Umfragen und persönlichen Gesprächen der Schutz der Privatsphäre als extrem wichtig angegeben wird. Gleichzeitig aber führt das nur in seltensten Fällen dazu, dass Menschen auch nur das Geringste dafür tun. Experimentelle Evidenz zeigt, dass sehr vielen Menschen (rund 80%) viele ihrer Daten/ihre Ungestörtheit selbst kaum etwas wert ist. Diese Individuen zahlen mit etwas, das ihnen (a) nichts wert und (b) beliebig oft duplizierbar ist. Einzelne Daten sind zudem für den Datenempfänger nichts wert, erst die Menge und Kombination von Daten macht sie wertvoll. Datenschutz ist keine Aufgabe des Kartellrechts. Arbeitskreis Kartellrecht 7 6.10.2016

Weitere Themen der digitalen Wirtschaft Plattformverbote etc. Sonderfall Luxusgüter (Statussymbole): Verbraucher wünschen geradezu einen hohen Preis. Wer wird nun durch die Untersagung von Wettbewerbsbeschränkungen auf wessen Kosten geschützt? Marktabgrenzung bei (unentgeltlichen) Plattformen Bsp: Google gibt es einen Markt für allgemeine Suchanfragen? Arbeitskreis Kartellrecht 8 6.10.2016

Verbraucherschutz als Alibi Verbraucherschutz (und Sicherheit) werden sehr oft vorgeschoben, um Wettbewerb zu unterbinden oder zu schwächen. Beispiel: Taxi-Branche (mafiöse Strukturen) Weitere Beispiele: AirBnB, freie Berufe, Seelotsen etc. Arbeitskreis Kartellrecht 9 6.10.2016

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Professor Dr. Justus Haucap Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) Heinrich-Heine-University of Düsseldorf Universitätsstr. 1 D-40225 Düsseldorf, Germany haucap@dice.hhu.de www.dice.hhu.de Twitter: @haucap und @DICEHHU Arbeitskreis Kartellrecht 10 6.10.2016