Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter- Bodenpersonal

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Transkript:

Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter- Bodenpersonal

Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein. Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe. Instruktionen und Sicherheitskontrollen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Bei Unklarheiten fragen wir nach. Droht Gefahr für Leben und Gesundheit, sagen wir STOPP! In solchen Fällen haben alle das Recht und die Pflicht, die Arbeit zu unterbrechen. Sicherheitsmängel beheben wir sofort. Wenn dies nicht möglich ist, melden wir sie dem Vorgesetzten und warnen die Arbeitskollegen und -kolleginnen. Sind die Mängel behoben, setzen wir die Arbeit fort. Diese Regeln stimmen mit den Grundsätzen der «Sicherheits- Charta» überein. In der Charta setzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Planer gemeinsam dafür ein, dass an den Arbeitsplätzen die Sicherheitsregeln eingehalten werden. www.sicherheits-charta.ch

1. Wir sprechen den Einsatz und die Zusammenarbeit mit den beteiligten Betrieben ab. Vertreter der Helikopterfirma: Ich spreche den Einsatz und die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den beteiligten Betrieben ab. Ich vereinbare die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Flughelfer: Ich bringe mein Wissen und meine Erfahrung in Fragen der Sicherheit ein.

2. Wir schlagen die Last sicher an. Flughelfer: Ich setze für den Einsatz geeignetes Flugbetriebsmaterial (Lastaufnahmemittel) ein, das dem Stand der Technik entspricht, und wende dieses richtig an. Zugeteilte Person*: Ich befolge die Anweisungen des Flughelfers. *Zugeteilte Personen sind Mitarbeiter des Auftraggebers wie Forst-, Bau-, Montage- oder Landwirtschaftspersonal.

3. Wir führen ein Briefing durch. Flughelfer: Ich bin während des Helikoptereinsatzes für die Sicherheit der Personen innerhalb des Gefahrenbereichs verantwortlich. Vor dem Einsatz führe ich ein situationsbezogenes Briefi ng durch. Zugeteilte Person: Ich befolge konsequent die vom Flughelfer instruierten Verhaltensregeln.

4. Wir kommunizieren während des Einsatzes aktiv. Flughelfer: Ich stelle sicher, dass ich während des Helikoptereinsatzes mit den zugeteilten Personen kommunizieren kann. Ich überwache die Arbeiten während des Einsatzes und gebe Anweisungen. Zugeteilte Person: Ich halte Sichtkontakt zum Flughelfer und befolge seine Anweisungen.

5. Wir tragen die Persönliche Schutzausrüstung. Flughelfer: Ich stelle sicher, dass die zugeteilten Personen die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Ich selber trage sie ebenfalls. Zugeteilte Person: Ich trage während des Einsatzes die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

6. Wir kontrollieren den Zugang zum Lastaufnahmeund Lastablageort. Flughelfer: Ich kontrolliere bei jedem Einsatz den Zugang zum Lastaufnahme- und -ablageort. Ich beurteile die möglichen Gefahren und treffe wenn nötig zusätzliche Massnahmen. Zugeteilte Person: Ich bringe mein Wissen und meine Erfahrung in Fragen der Sicherheit ein.

7. Wir vermeiden jeden unnötigen Aufenthalt im Gefahrenbereich. Flughelfer: Ich setze nur so viele zugeteilte Personen ein wie nötig. Unbeteiligte weise ich aus dem Gefahrenbereich weg. Zugeteilte Person: Ich befolge die Anweisungen des Flughelfers. Werde ich während des Einsatzes nicht benötigt, verlasse ich den Gefahrenbereich.

8. Wir achten auf Gefahren durch die schwebende Last. Flughelfer und zugeteilte Person: Ich halte mich nicht in der An- oder Abfl ugachse des Helikopters auf. Ich positioniere mich so zur Last, dass ich weder eingeklemmt werde noch abstürze. Wenn immer möglich halte ich mir einen Rückzugsweg frei.

9. Wir achten auf die vom Rotorabwind (Downwash) verursachten Gefahren. Flughelfer und zugeteilte Personen: Ich sorge für einen sicheren Stand. Lose Gegenstände entferne oder sichere ich.

Weit mehr als bloss Regeln. Neun Lebensretter. 1. Zusammenarbeit absprechen. 2. Last sicher anschlagen. 3. Briefing durchführen. 4. Kommunikation sicherstellen. 5. Schutzausrüstung tragen. 6. Zugang zum Gefahrenbereich kontrollieren. 7. Unnötigen Aufenthalt im Gefahrenbereich vermeiden. 8. Auf Gefahr durch schwebende Last achten. 9. Auf Gefahr durch Rotorabwind achten. Damit wir am Abend gesund nach Hause zurückkehren.

Die Suva will Leben bewahren. Bei Helikoptereinsätzen kann es zu schweren Arbeitsunfällen mit gravierenden Folgen kommen. Das können wir vermeiden! Indem wir bei der Arbeit die neun Regeln in diesem Prospekt einhalten. Die «Neun lebenswichtigen Regeln für das Helikopter-Bodenpersonal» wurden in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen erarbeitet: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Swiss Helicopter Association SHA Schweizerischer Baumeisterverband SBV Waldwirtschaft Schweiz WVS Zu den neun Regeln in diesem Prospekt ist auch eine Instruktionsmappe erhältlich. Sie unterstützt die Vorgesetzten/Flughelfer bei der Instruktion der zugeteilten Personen. Suva-Bestellnummer 88819.d

Suva Arbeitssicherheit, Bereich Gewerbe und Industrie Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 55 33 Bestellungen www.suva.ch/waswo Tel. 041 419 58 51 Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: Oktober 2014 Bestellnummer 84050.d