Herausgeber: KPS WB IBFW OTA Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie Weiterbildung Pflege in der Onkologie Pflege in der Onkologie umfasst die Unterstützung, Übernahme und Wiederherstellung der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) bei krebskranken Menschen mit manifesten Störungen im körperlichen, geistigen und psychischen Bereich und unter Miteinbeziehung der Familie des Kranken im sozialen Bereich. Sie umfasst eine ganzheitliche, patientenorientierte Pflege, die sich mit der Behandlung des Tumorkranken, der supportiven Betreuung aber auch mit den Problemen von bleibender Behinderung, chronischem Krankheitsverlauf und dem Sterben und Tod eines Menschen befasst. Die Pflege berücksichtigt diese Probleme unter Erfassung der Ressourcen des Kranken, um es dem Patienten so zu ermöglichen, unter bestmöglicher Lebensqualität mit seiner Erkrankung weiterleben zu können. Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger bzw. Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger mit den vielfältigen Aufgaben der Pflege in der Onkologie vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Grundlage eines engen Theorie- Praxis- Bezuges, vermitteln. Am Ende der Weiterbildung sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Lage sein, Pflegemaßnahmen zu analysieren, begründet anzuwenden und auf ihre Wirksamkeit hin zu beurteilen. Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Gesundheits-und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für die Pflege in der Onkologie vom 20. September 2011 durchgeführt. Nach einem erfolgreichen Abschluss des zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildungslehrganges erhalten die Teilnehmerinnen * die Erlaubnis zur folgenden Berufsbezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflegerin/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ -pfleger für die Pflege in der Onkologie (DKG). Lehrgangsbeginn Alle 2 Jahre, jeweils am 1. Juni * Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die weibliche Form gewählt, die männlichen Kollegen sind grundsätzlich eingeschlossen. FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 1
Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheitsund Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, eine abgeschlossene Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz von 2003 sowie eine sechsmonatige Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich der Weiterbildung. Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Laut der DKG- Empfehlung müssen in der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung 720 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden angeboten werden. Der Weiterbildungslehrgang Pflege in der Onkologie bietet ca. 750 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden à 45 Minuten an. Der Unterricht gliedert sich in ein- und zweiwöchige Unterrichtsblöcke. Veranstaltungsort ist die Weiterbildungsstätte für Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie des Universitätsklinikum Münster. Der Unterricht wird gemäß den Bestimmungen der o. g. DKG Empfehlung ausgerichtet. Seminare mit bestimmten Themenschwerpunkten z.b. Kommunikation, Basale Stimulation in der Pflege, Umgang mit Sterben und Tod werden zusammenhängend angeboten. Die Weiterbildungsteilnehmerin hat die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung eigenverantwortlich zu dokumentieren. Die Nichtteilnahme am Unterricht muss aus Gründen der Nachweispflicht der Lehrgangsleitung umgehend mitgeteilt werden. FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 2
Unterrichtsinhalte: Tabelle:1 Lernbereiche und er in der Weiterbildung Pflege in der Onkologie Lernbereich I Lernbereich II Lernbereich III Lernbereich IV Kernaufgaben in der Onkologie 180 Pflege von Menschen mit onkologischen Erkrankungen 330 der Institution Krankenhaus kennen und in ihrem Kontext handeln 60 Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen 0 1 Bei der Diagnostik und Therapie mitwirken 90 Entscheidungsfindung und Eigenverantwortung kommunikativ unterstützen 90 unter Beachtung rechtlicher Das eigene Lernen planen, durchführen und evaluieren 40 2 Krebs- und therapie-bedingte Auswirkungen einschätzen 30 Krebs- und therapiebedingte Auswirkungen zielorientiert beeinflussen 0 unter Beachtung von gesundheits- und sozialpolitischen Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 35 3 Belastungen durch die Krebserkrankung einschätzen 60 Bewältigungsstrategi en entwickeln, um den Belastungen durch die Krebserkrankung entgegenzuwirken 90 unter Beachtung von Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität Aus verschiedenen Rollen heraus im Team zusammenarbeit en 30 4 unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Berufliches Selbstverständni s entwickeln 30 5 Mit komplexen sozialen und pflegerischen Situationen umgehen FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 3
Leistungsnachweise (gemäß Abs. 7, 16 Abs.4, 17 Absatz 2 der DKG-Empfehlung): Schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren, 1 Hausarbeit) Mündliche Leistungsnachweise (Referat, Fortbildung, Präsentation der Hausarbeit) Praktische Weiterbildung unter Anleitung Pflichteinsatzzeiten der Teilnehmerinnen Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.800 Stunden. Diese gliedern sich in festgelegte Pflicht- und Wahlpflichteinsätze. Pflichteinsätze: Ein Einsatz in der internistischen Onkologie Ein Einsatz in der chirurgischen Onkologie Ein Einsatz in der radiologischen Onkologie (inklusive Strahlenambulanz) Wahlpflichteinsätze: In mindestens zwei der folgenden Bereiche: Gynäkologie Urologie Onkologische Ambulanz KMT-Einheit Onkologische Rehabilitation Hospiz/Palliativstation Onkologische Praxis Selbsthilfegruppen HNO Kieferchirurgie Neurologie Es müssen mindestens fünf onkologische Bereiche in mindestens vier Abteilungen durchlaufen werden. Die Pflichteinsätze müssen in mindestens zwei verschiedenen Bereichen durchgeführt werden. Die praktische Weiterbildungszeit ist dokumentationspflichtig, sie wird fachbereichsbezogen nachgewiesen. Die Teilnehmerin führt eigenverantwortlich einen Arbeitszeitnachweis über die praktische Weiterbildungszeit, dieser wird am Ende des Einsatzes von der Mentorin / Praxisanleiterin und /oder von der Stationsleitung kontrolliert und gegengezeichnet. FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 4
Praktische Anleitung der Weiterbildungsteilnehmerin Praxisanleitung Die praktische Weiterbildung wird aus dem Blickwinkel der Erwachsenenbildung gesehen, d.h., die bisher erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmerin werden in die Anleitung integriert. Es wird erwartet, dass die Weiterbildungsteilnehmerin selbst initiativ und verantwortlich mit den Angeboten und Anforderungen der Praxisanleitung umgeht. Lernende und Lehrende nutzen dieselben qualitätssichernden Kriterien, sowohl für die Durchführung der Anleitung, als auch für die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmer. Die Anleitung im jeweiligen Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin erfolgt durch Praxisanleiter / Mentoren und qualifizierte Mitarbeiter des therapeutischen Teams. Der Rahmen des Konzeptes für die praktische Anleitung wird durch einen - zu Beginn des Lehrganges ausgehändigten - Tätigkeitskatalog vorgegeben. Leistungsnachweise (gemäß 17 Abs.2 der DKG-Empfehlung): Praktische Zwischenprüfung Beratungs- und Anleitungsgespräch Fortbildungsveranstaltung Praxisanleiter-/Mentorentätigkeit Für jeden Einsatzort der Weiterbildungsteilnehmerin sollte mindestens eine Mentorin benannt werden. Erwartet wird hier eine Mitarbeiterin mit abgeschlossener Fachweiterbildung und Weiterbildung zur Mentoren- oder Praxisanleitertätigkeit. Mentoren oder Praxisanleiter übernehmen die praktische Anleitung im Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin. Die genannten Personen sind Ansprechpartner der Weiterbildungsstätte und koordinieren die Planung und Durchführung der Anleitung. Eine wichtige Aufgabe der Mentorin bzw. der Praxisanleiterin ist es, mit ihrer Tätigkeit dazu beizutragen, dass ein enger Theorie-Praxis-Bezug hergestellt wird. Um den Informationsaustausch zwischen den praktischen Einsatzorten und der Weiterbildungsstätte zu gewährleisten, sind regelmäßige Mentoren-/ Praxisanleitertreffen notwendig. In den Sitzungen werden zusätzlich Unterrichtsinhalte, Methoden der Anleitung und Informationen zur Prüfung besprochen. FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 5
Urlaub/ Fehlzeiten Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub gemäß BAT) der Weiterbildungsteilnehmerin darf nicht während der Blockzeiten angetreten werden. Ebenso hat die Weiterbildungsteilnehmerin eigenverantwortlich ihre Urlaubsplanung so zu organisieren, dass die fachbereichsbezogenen Mindestzeiten der praktischen Weiterbildung erreicht werden. Neben dem tariflich festgelegten Urlaub können Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft bis zu acht Wochen angerechnet werden. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles können weitergehende Fehlzeiten auf Antrag bei der Weiterbildungsstätte angerechnet werden, soweit das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Abschlussprüfung Der Weiterbildungslehrgang endet nach zwei Jahren mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin berechtigt den folgenden Titel zu führen: Gesundheits- und Krankenpflegerin/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ -pfleger für die Pflege in der Onkologie (DKG). FO_Rahmenkonzept Onkologie_Rev.1_Februar 20 6