Eichstädter Chaussee 4 in Oberkrämer OT Vehlefanz. Brandenburg. Oberhavel. Oberkrämer OT Vehlefanz. Bieterverfahren.

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Transkript:

Autohof/Tankstelle Eichstädter Chaussee 4 in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz Eckdaten Bundesland: Landkreis: Ort: Brandenburg Oberhavel Oberkrämer OT Vehlefanz Grundstücksfläche: 30.272 m² Mietfläche: ca. 1.742 m² Vergabeart:: Provision: Ansprechpartner: Bieterverfahren provisionsfrei Udo Teschner Telefon: +49 30 25441-401 Seite 1 von 21

Makroökonomische Daten (Landkreis Oberhavel) Einwohnerzahl (30.06.2012) 203.857 Fläche (ca.) 1.795 km² Prognose Entwicklung Einwohner 2030 zu 2009 + 9,0 % Kaufkraft pro Kopf (2012) 19.364 Kaufkraftindex (2012) 94,2 Arbeitslosenquote (12/2013) 8,7 % Steuersätze (Gemeinde Oberkrämer) Gewerbesteuerhebesatz 321 % Grundsteuer A 200 % Grundsteuer B 350 % Seite 2 von 21

Makrostandort Oberkrämer ist eine aus sieben Ortsteilen bestehende amtsfreie Gemeinde mit rund 10.730 Einwohnern. Sie liegt direkt an der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring) im Südwesten des Landkreises Oberhavel ca. 10 km nordwestlich von Berlin. In dem im engeren Verflechtungsraum Berlin/Brandenburg gelegenen Landkreis Oberhavel sind neben dem Dienstleistungssektor und industrieller Landwirtschaft auch industrielle Ansiedlungen wie etwa Transporttechnik in Hennigsdorf oder Pharmaindustrie in Oranienburg vertreten. Der Landkreis grenzt unmittelbar an den Wirtschaftsstandort Oranienburg-Hennigsdorf-Velten; einen der 15 Regionalen Wachstumskerne des Landes Brandenburg, in dem ausgewählte, zukunftsorientierte Branchen gefördert werden. Die Gemeinde Oberkrämer am Rande des Berliner Speckgürtels hat sich in den vergangenen Jahren demografisch und wirtschaftlich positiv entwickelt und ist aufgrund ihrer Lage unmittelbar an der Bundesautobahn A 10 hervorragend an das bundesdeutsche Autobahnnetz in alle Richtungen angeschlossen. Zusätzlich profitiert Oberkrämer von seiner Nähe zu Berlin, was über die A 111 in 20 Minuten zu erreichen ist. Ein Anschluss an das Regionalbahnnetz der Deutschen Bahn besteht über den Haltepunkt Bärenklau, der 4 km vom Autohof entfernt ist. Eine Reihe von Buslinien stellt die Verbindung innerhalb des Landkreises sicher. Eine Anbindung an das Bundeswasserstraßennetz ist über den ca. 10 km entfernten Hafen in Velten gegeben. Von dort aus besteht eine Anbindung an den Oder-Havel-Kanal, die Havel-Oder-Wasserstraße sowie den Oranienburger und den Ruppiner Kanal. Die nächsten Flughäfen sind 27 km (Berlin Tegel (20 Autominuten)) bzw. 60 km (Berlin Schönefeld (40 Autominuten) entfernt. Seite 3 von 21

Mikrostandort Der Autohof verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Er liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Oberkrämer der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring), die über die Landesstraße L 17 die umliegenden Ortschaften anbindet und ist von der Anschlussstelle in einer Autominute zu erreichen. Durch seine zentrale Lage zwischen den Autobahndreiecken Havelland und Oranienburg (je 6,5 km) und die Nähe zum Autobahndreieck Schwanebeck (35 km) liegt der Autohof auf der Route des gesamten aus östlicher und südlicher Richtung kommenden Verkehrs der Bundesautobahnen A 11, A 12, A 13 und A 111 in Richtung Rostock/Schwerin/Hamburg. Das Objekt liegt direkt am Eingang des voll erschlossenen Gewerbeparks Vehlefanz, in dem sich bereits Unternehmen der regenerativen Energieerzeugung niedergelassen haben und der sich aktuell einer steigenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken erfreut. Direkt angrenzend an das Verkaufsobjekt befinden sich in dem Gewerbegebiet Arrondierungsflächen, die eine Erweiterung bzw. Ergänzung der Nutzung des Autohofes ermöglichen. Der Standort bezieht seine besondere Attraktivität aus der Anbindung an das Autobahnnetz und die damit einhergehende hohe Verkehrsfrequenz, wovon die gute Auslastung der LKW- Stellplätze durch Kraftfahrer zeugt, die hier ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten verbringen. Diese Frequenz wird perspektivisch noch deutlich zunehmen, wenn der sechsspurige Ausbau der A 10 abgeschlossen ist. Die nächsten Autohöfe befinden sich in Richtung Berlin an der A 111 in Stolper Heide (15 km), in Richtung Hannover bzw. München auf dem Berliner Ring in Groß Kreuz (50 km), in Richtung Rostock/Hamburg an der A 24 in Herzsprung (63 km), und in Richtung Frankfurt/Oder an der A12 in Spreenhagen (85 km). Seite 4 von 21

Objektbeschreibung Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um einen zwischen 1996 und 1999 errichteten Autohof mit einer Tankstelle (inkl. Shop), einer Service-/Waschhalle für LKW und PKW sowie einem Restaurant. Insgesamt verfügt der Autohof über eine Mietfläche von ca. 1.742 m². Die Tankstelle wurde 1996 als eingeschossige mit einem Flachdach versehene Gebäude aus Kalksandsteinen errichtet. Sie verfügt über 3 Pkw-Mehrfachzapfsäulen und 3 Lkw- Hochleistungszapfsäulen. Neben dem Shop mit ca. 116 m² Verkaufsfläche sind im Tankstellengebäude auch Lager-, Büro- und Personalräumlichkeiten untergebracht. Die ebenfalls eingeschossige 1996 errichtete Waschhalle umfasst einen etwa 170 m² (LKW- Waschhalle) und einen rund 45 m² großen Raum (PKW-Waschhalle). Das Restaurantgebäude wurde 1999 in Mauerwerksbauweise in Stahlbetonstützenkonstruktion errichtet. Das Dach wurde als Satteldach in Brettbinderkonstruktion und einer Eindeckung aus Betondachziegeln hergestellt. Das Gebäude ist unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Gastraum und einem Wintergarten (insgesamt ca. 60 Sitzplätze) auch eine Küche, ein Truckerraum, sowie Lager- und Sozialräume. Im Kellergeschoss sind Technikräume sowie weitere Sozial- und Lagerräume untergebracht. Das Objekt weist eine für die Nutzungsart Autohof/Tankstelle übliche Ausstattung auf. Die Wärmeversorgung wird über eine eigene Heizungsanlage garantiert. Anschlüsse für Elektroenergie und ein zentrales Wasser-/Abwassersystem sind vorhanden. Mit ca. 84 PKW- Freiflächenstellplätzen, ca. 78 LKW- und 5 Bus-Stellplätzen stehen auf dem 30.272 m² großen Grundstück ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Mietverhältnisse Sowohl die Tankstelle als auch die Waschhalle sind vermietet. Als zusätzliches Potenzial steht eine Restaurantfläche zur separaten Vermietung zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Mietverhältnissen erhalten Sie nach Abgabe der als Anlage zu diesem Informationsmemorandum beigefügten Vertraulichkeitserklärung. Seite 5 von 21

Stärken und Chancen der Immobilie attraktiver Standort (Lage am Eingang zu einem aufstrebenden Gewerbegebiet in der Nähe von Berlin) sehr gute Verkehrsanbindung Lage unmittelbar an der Anschlussstelle Oberkrämer der künftig sechsspurigen Bundesautobahn A 10 nur rund 20 km vom Berlin entfernt positives Standortimage gutes Angebot an Stellplätzen keine Restriktionen bezüglich Denkmalschutz, WEG, Erbbaurechten etc. verfügbare Arrondierungsflächen (mit Baurecht), unmittelbar an das Grundstück angrenzend, ermöglichen eine Erweiterung bzw. Ergänzung der Nutzung Bebaubarkeit Gemäß dem bestehenden Bebauungsplan Gewerbepark Vehlefanz der Gemeinde Oberkrämer liegt das Grundstück in einem Sondergebiet (SO) gemäß 11 BauNVO. Zulässig sind Hotel- und Raststättengewerbe, Tankstellen und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit max. 10% zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortiment. Hotels sind bis zu 150 Betten zulässig. GRZ: 0,8 GFZ: 2,0 BMZ: 10,0 Anzahl der Vollgeschosse: 5 Bauweise: offen Erschließung Das Grundstück ist vollständig erschlossen und erschließungsbeitragsfrei. Seite 6 von 21

Lageplan Seite 7 von 21

Flurkartenauszug Seite 8 von 21

Objektfotos Seite 9 von 21

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Datenblatt Eigentümer Adresse Verwaltung Peter Wagner KG GHG Fonds, Berlin Eichstädter Chaussee 4 in 16727 Oberkrämer Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh Grundstücksfläche 30.272 m² Objekttyp Baujahr Autohof/Tankstelle Tankstelle, Waschhalle:1996; Restaurant:1999 Mietfläche ca. 1.742 m² davon Leerstand Anzahl Mieteinheiten ca. 589 m² (Restaurant) 3 (Tankstelle, Restaurant, Waschhalle) Stellplätze ca. 167 Dach Außenwände Fundamente Art des Energieausweises Endenergiebedarfswert wesentliche Energieträger Baurecht WEG vorhanden Sanierungsgebiet Denkmalschutz Baulasten Altlasten (bekannt) Lage Tankstelle, Waschhalle: Flachdach; Restaurant: Satteldach Tankstelle, Waschhalle: aus Kalksandsteinen; Restaurant: Mauerwerksbauweise in Stahlbetonstützenkonstruktion Beton, Stahlbeton Bedarfsausweise Tankstelle: 442 kwh/(m² a); Rasthof: 730 kwh/(m² a) Tankstelle: Heizöl EL; Rasthof: Erdgas H Bebauungsplan Gewerbepark Vehlefanz Sondergebiet (SO) nein nein nein ja (beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Betreiben einer Gaststätte sowie einer Tankstelle für die TOTAL Deutschland GmbH (ehemals FINA Deutschland GmbH)) nein an der Autobahnanschlussstelle Oberkrämer der A 10 (Berliner Ring) Seite 15 von 21

Informationsmemorandum Der Peter Wagner KG GHG Fonds (nachfolgend Verkäuferin) als Eigentümerin des Autohofs/Tankstelle hat die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh exklusiv beauftragt, das Objekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern. Das vorliegende Informationsmemorandum soll möglichen Investoren zu Informationszwecken über den Transaktionsgegenstand dienen. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der in dem Memorandum dargestellten Informationen wird nicht gegeben. Es ist Sache des Investors zu entscheiden, ob er einen eigenen Due Diligence-Prozess durchführen will. Durch den Erhalt des Informationsmemorandums begründet sich kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung in den späteren Phasen des Bieterverfahrens. Es gelten ferner die ausgeführten Haftungsbeschränkungen. Seite 16 von 21

Strukturiertes Bieterverfahren Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh ( Beauftragte ) ist von der Eigentümerin ( Verkäuferin ) exklusiv beauftragt, den Verkaufsprozess durchzuführen. Der Verkauf soll im Rahmen eines strukturierten offenen Bieterverfahrens erfolgen. Für dieses gilt nach dem derzeitigen Stand Folgendes: A. Verfahrensablauf 1. Kommunikation Die Korrespondenz und die Einreichung von Unterlagen in Bezug auf den Transaktionsprozess sollen ausschließlich an den Projektverantwortlichen Udo Teschner Tel: + 49 30 25441-529 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441-533 Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh Email: verkauf@berlinovo.de Hallesches Ufer 74-76 D-10963 Berlin erfolgen. Fristwahrend sind nur Unterlagen, die an den Projektverantwortlichen adressiert und innerhalb der jeweiligen Frist dem Projektverantwortlichen zugegangen sind. Unterlagen können im Original, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Die direkte Ansprache von Mitarbeitern oder Organen der Verkäuferin können zu einem Ausschluss vom Bieterprozess führen. Angebote sind im Original mit dem Vermerk persönlich/vertraulich zu versenden. 2. Phase 1: Indikative Angebote Interessenten, die am Bieterverfahren teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit auf Grundlage des Informationsmemorandums ein indikatives, nicht bindendes Kaufpreisgebot abzugeben. Dieses Angebot sollte Angaben zu folgenden Punkte enthalten: Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder, sowie die Struktur des Konsortiums selbst) Benennung der Ansprechpartner auf Bieterseite sowie der etwa beauftragten externen Berater einschließlich deren vorgesehenen Funktion im Transaktionsprozess sowie Telefonnummern und E-Mail Adressen aller benannten Personen Nennung eines indikativen Kaufpreisangebotes für das schuldenfreie Objekt Darlegung der Grundzüge der beabsichtigten Finanzierungsstruktur und Finanzierungsquellen Darlegung, wie und in welchem Zeitraum die Finanzierung sichergestellt werden kann Darstellung etwa notwendiger interner Gremienzustimmungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Kaufvertrages über das Objekt auf Seiten des Bieters und des dafür notwendigen Zeitraumes. Seite 17 von 21

Es wird davon ausgegangen, dass die Informationen, die sich aus dem Verkaufsmemorandum ergeben, ausreichen, um ein indikatives Angebot abgeben zu können. Sofern dies im Memorandum vermerkt ist, besteht die Möglichkeit der Überlassung weiterer Informationen (insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmendaten) gegen Abgabe einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung. Die entsprechenden Informationen können per E-Mail unter verkauf@berlinovo.de angefordert werden. 3. Phase 2: Due Diligence Die Beauftragte wird die ihr ausreichend detailliert und attraktiv erscheinenden indikativen Angebote auswählen und den betreffenden Bietern die Teilnahme an der Phase 2 anbieten. Die Verkäuferin behält sich vor, die Teilnahme an der Phase 2 von der Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung abhängig zu machen. Es ist geplant, den an der Phase 2 teilnehmenden Bietern in einem Zeitraum von zwei Wochen einen detaillierten Einblick in die, für den Objekterwerb relevanten Unterlagen zu gewähren (Due Diligence). Diese Detailinformationen werden in geeigneter, von der Verkäuferin festgelegter Weise (physischer Datenraum, elektronischer Datenraum oder Unterlagenversand) zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Due Diligence soll den Bietern Gelegenheit gegeben werden, in einem strukturierten Frage-und-Antwort-Prozess nach der Due Diligence etwa noch offenen Punkten weiter nachzugehen. Die Einzelheiten zum Verfahren des Frage-Antwort-Prozesses werden von der Beauftragten rechtzeitig festgelegt. Auf Wunsch erhalten die Bieter während des Zeitraumes der Due Diligence Gelegenheit zu einer geführten Objektbesichtigung. Dazu wird die Beauftragte rechtzeitig Terminvorschläge unterbreiten. Soweit möglich, wird dem jeweiligen Bieter die Gelegenheit gegeben, vorab individuelle Besichtigungsschwerpunkte festzulegen. 4. Verbindliches Angebot Bieter, die nach der Phase 2 ein verbindliches Angebot abgeben wollen, erhalten von der Verkäuferin einen Vorschlag für den Text eines Kaufvertrages. Das verbindliche Angebot sollte Folgendes beinhalten: Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder, sowie die Struktur des Konsortiums selbst) Verbindliches Kaufpreisangebot (unter Berücksichtigung, dass der Bieter sämtliche Transaktionsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuern, etc. trägt) Finanzierungsnachweis Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin mit markierten Änderungswünschen des Bieters Erklärung, dass etwa erforderliche interne Zustimmungen sämtlicher Gremien für den Kaufvertragsabschluss erteilt wurden Seite 18 von 21

5. Phase 3: Vertragsverhandlungen und Abschluss des Vertrages Die Beauftragte wird die abgegebenen verbindlichen Angebote nach freiem Ermessen bewerten und ggf. mit einer geringen Anzahl von ausgewählten Bietern in abschließende Vertragsverhandlungen eintreten. Bei der Bewertung der Angebote sind die Höhe des angebotenen Kaufpreises, die Finanzierungssicherheit und das Ausmaß an Änderungswünschen zum Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin von wesentlicher Bedeutung. B. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Verkäuferin und die Beauftragte sind dazu berechtigt, die unter A. dargestellte Verfahrensweise jederzeit in allen Punkten nach freiem Ermessen abzuändern - ohne dies begründen zu müssen - und den Bietern diese Änderungen durch einseitige Erklärung bekanntzugeben. Die Verkäuferin und die Beauftragte sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Bieterangebot anzunehmen, das Bieterverfahren mit bestimmten Bietern fortzusetzen oder das Bieterverfahren bis zum Abschluss eines Verkaufsvertrages durchzuführen. Verkäuferin und Beauftragte behalten sich ausdrücklich vor, das weitere Verfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem, mehreren oder allen Bietern abzubrechen sowie außerhalb dieses Bieterverfahrens mit anderen Parteien zu verhandeln und einen Verkaufsvertrag über das Objekt abzuschließen, unabhängig davon, ob die jeweilige Partei am Bieterverfahren teilgenommen hat oder nicht. Machen die Verkäuferin und die Beauftragte von den vorstehenden Rechten Gebrauch, so begründet dies unter keinem in Betracht kommenden rechtlichen Aspekt irgendwelche Ansprüche der Bieter, insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die Teilnahme an diesem Bieterverfahren verursacht worden sind. Sämtliche während des Transaktionsprozesses an die Bieter erteilten Informationen - unabhängig davon, ob sie durch die Beauftragte oder die Verkäuferin, deren Mitarbeiter, Berater oder sonstige von ihnen betraute Personen erfolgen - dienen ausschließlich dem Zweck, den Bieter bei seiner eigenen und selbstständigen Prüfung des Objektes zu unterstützen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Informationen übernehmen daher weder die Beauftragte noch die Verkäuferin, noch ihre Mitarbeiter, Berater oder ihre sonstigen Beauftragten irgendeine Haftung, Gewährleistung oder Garantie. Sollten sich irgendwelche erteilten Informationen als nicht vollständig und/oder nicht richtig herausstellen, so begründet dies für den Bieter unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt Rechtsansprüche. Die Verkäuferin und die Beauftragte haften nur insoweit, wie sie eine solche im Rahmen von Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder durch sonstige Vereinbarungen im abgeschlossenen Kaufvertrag selbst übernehmen. Kontakt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh Udo Teschner Tel: + 49 30 25441-529 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441-533 Hallesches Ufer 74-76 Email: verkauf@berlinovo.de D-10963 Berlin www.berlinovo.de Seite 19 von 21

Anlage - Vertraulichkeitserklärung Der Interessent verpflichtet sich gegenüber der zur Verschwiegenheit. (Firmen-)Name) (Adresse) (Land) - nachfolgend Interessent genannt - Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh Hallesches Ufer 74-76 10963 Berlin - nachfolgend berlinovo genannt - Vorbemerkung Der Interessent ist grundsätzlich am Erwerb (unabhängig von der Struktur nachfolgend Transaktion genannt) der Gewerbeimmobilie (Autohof/Tankstelle) in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, Eichstädter Chaussee 4 ( Transaktionsobjekt ) von dem Verkäufer Peter Wagner KG GHG Fonds, Berlin ( Verkäufer ) interessiert. Die Verkäuferin ist ein geschlossener Immobilienfonds und hat berlinovo exklusiv beauftragt, das Transaktionsobjekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern. Zur rechtlichen Absicherung der Vertraulichkeit aller dem Interessenten zugänglich gemachten Informationen gibt der Interessent folgende Erklärung ab: Ziffer 1 Vertrauliche Informationen (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen mit Bezug zum Transaktionsobjekt und/oder zur Verkäuferin, welche dem Interessenten oder seinen Repräsentanten (Ziffer 1 Absatz 3) im Zusammenhang mit der Transaktion ausgehändigt, mitgeteilt oder auf andere Weise bekannt werden. (2) Nicht zu den Vertraulichen Informationen gehört eine Information, für die der Interessent nachweisen kann, dass sie (a) vor Offenlegung im Zusammenhang mit der Transaktion öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt war oder (b) dem Interessenten bereits vor diesem Zeitpunkt bekannt war und keiner Vertraulichkeitsbindung unterlag. (3) Repräsentanten im Sinne dieser Erklärung sind die Mitglieder der Organe des Interessenten, seine Mitarbeiter, Berater und sonstigen Beauftragten. Seite 20 von 21

Ziffer 2 Verschwiegenheitspflicht (1) Die Vertraulichen Informationen werden von dem Interessenten streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Evaluierung einer möglichen Transaktion verwendet. Der Interessent verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Vertraulichen Informationen keine Kenntnis erlangen. (2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt unabhängig davon, ob der Interessent ein indikatives Angebot abgibt, und gilt auch für den Fall fort, dass er an den sich anschließenden Phasen des Verkaufsprozesses nicht teilnehmen sollte oder es nicht zu einem Vertragsschluss über das Transaktionsobjekt kommt. (3) Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen ist nur gestattet, wenn die berlinovo der Weitergabe unter konkreter Bezeichnung der zur Weitergabe bestimmten Angaben und Unterlagen zuvor schriftlich zugestimmt hat. (4) Die etwaige Verpflichtung des Interessenten zur Offenlegung einer Vertraulichen Information aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung bleibt unberührt. Im Falle einer solchen Verpflichtung wird der Interessent unverzüglich die berlinovo informieren und sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen vornehmen, um eine Veröffentlichung der betreffenden Information zu verhindern oder sicherzustellen, dass sie so vertraulich wie möglich behandelt wird. Ziffer 3 - Durchführung der Einsichtnahme (1) Die Vertraulichen Informationen dürfen nur solchen Repräsentanten zugänglich gemacht werden, die in die Beurteilung und Durchführung der Transaktion eingebunden werden müssen und für die der Interessent sicher stellt, dass sie die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einhalten, als wären sie diesen selbst unmittelbar unterworfen. (2) Alle schriftlich übermittelten Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien der Vertraulichen Informationen werden von dem Interessent gesondert aufbewahrt und gegen den Zugang von nicht mit der Evaluierung befassten Repräsentanten gesichert. Nach Beendigung der Evaluierung werden diese Unterlagen auf Verlangen der berlinovo dieser unverzüglich zurückgegeben oder vernichtet. Das gleiche gilt, wenn der Interessent sein Interesse an der Verfolgung der Transaktion aufgibt, die berlinovo die Transaktion mit dem Interessent abbricht oder diese aus anderen Gründen nicht weiter durchgeführt wird. (3) Soweit der Interessent personenbezogene Daten erhält oder im Zusammenhang mit der Transaktion erhebt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und das Datengeheimnis zu wahren. Ort / Datum Interessent Seite 21 von 21