Prüfungsreglement Biomedica Zürich
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 3 Prüfungszulassungen 3 Prüfungsgebühren 4 Prüfungsmodalitäten Gesamtabschlussprüfung (GAP) 4 Prüfungsmodalitäten Standortbestimmung (STABE) 7 Prüfungsbewertung und Zertifizierung 7 Vorgehen nach nicht bestandener Prüfung 9 Rechtsmittelbelehrung / Rekurs 9 Aufbewahrung der Prüfungsakten 10 Schlussbestimmungen 10 Prüfungsreglement Seite 2 von 10
Allgemeine Bestimmungen Prüfungsorganisation Die Prüfungsabnahme erfolgt durch die Biomedica Zürich und findet in deutscher Sprache statt. Standortbestimmungen (STABE) sind Bestandteil des Unterrichts. Die Gesamtabschlussprüfungen (GAP) müssen separat angemeldet werden. Sie sind öffentlich ausgeschrieben, jedoch für Publikum nicht zugänglich. Ziel der Standortbestimmungen (STABE) Durch das Bestehen der Prüfung erbringen die Absolventen der Ausbildungen den Nachweis, dass sie die geforderten Ausbildungsziele innerhalb des Kurses erreicht haben. Die Standortbestimmung (STABE) dient der Orientierung und der Vorbereitung im Hinblick auf die abschliessende Gesamtabschlussprüfung (GAP) der Schule oder eine externe Prüfung. Ziel der Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die Gesamtabschlussprüfung (GAP) dient zur Erlangung des Ausbildungsnachweises inkl. Zertifikat (für Medizinische Grundlagen und für Praktikumsabschluss) oder des Diploms (für Fachausbildung). Prüfungsorgan Die Prüfungskommission (PK) setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des Lehrkörpers sowie einem Mitglied der Geschäftsleitung zusammen. Die Gesamtabschlussprüfungen (GAP) sind jeweils auf der Webseite ausgeschrieben und werden durch das Sekretariat organisiert. Die Prüfungsexperten setzten sich aus Mitgliedern der Prüfungskommission oder dem Lehrkörper und / oder der Geschäftsleitung zusammen. Prüfungszulassung Zulassungsbedingungen für die Gesamtabschlussprüfung (GAP) Studierende, welche alle nötigen Kurse gemäss aktuellem Ausbildungsplan der Biomedica Zürich zu 80 % besucht haben, oder eine Akkreditierung der Inhalte anstreben (Kompetenzprüfung), sind zur Gesamtabschlussprüfung (GAP) zugelassen. Studierende, welche durch Anrechnung früherer Lernleistungen (AfL) gemäss aktuellem Ausbildungsplan der Biomedica Zürich den geforderten Inhalt sowie Stunden vorweisen können, sind zur Gesamtabschlussprüfung (GAP) zugelassen. Physiotherapierende und medizinisches Pflegepersonal, welche aufgrund der Bestimmungen von massgebenden Organisationen keine zusätzliche Schulabschlussprüfung nachweisen müssen, sich jedoch auf externe Prüfungen vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, die reguläre Gesamtabschlussprüfung (GAP) der Biomedica Zürich als Testprüfung, zu einem vergünstigten Tarif zu absolvieren. Korrektur durch Lehrperson, keine Nachbesprechung möglich. Prüfungsreglement Seite 3 von 10
Prüfungsgebühren Kosten Die Standortbestimmungen (STABE) und deren Nachbesprechung im Klassenverbund sind im Kurspreis inbegriffen. Wiederholungen siehe Beschreibung in diesem Reglement. Die Kosten für die Gesamtabschlussprüfungen (GAP) sind auf der Webseite ausgeschrieben und sind vor dem Prüfungstermin zur Zahlung fällig. Wiederholungen siehe entsprechendes Kapitel. Prüfungsmodalitäten Gesamtabschlussprüfung (GAP) Anmeldung Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die Anmeldung für die jeweils nächste Gesamtabschlussprüfung (GAP) hat über die Webseite oder auf einem anderen schriftlichen Weg zu erfolgen. Wer die Zulassungskriterien für die Prüfung erfüllt, wird zugelassen. Schriftliche Prüfungen: keine Beschränkung der TN-Zahl. Praktische Gesamtabschlussprüfungen: bei zu vielen Anmeldungen, wird ein zusätzliches Datum bekannt gegeben. Studierende anderer Schulen haben den schriftlichen und / oder praktischen Nachweis für eine Prüfungszulassung zu erbringen (Anrechnung). Abmeldung der Gesamtabschlussprüfung (GAP) Alle Absagen oder Umbuchungen müssen dem Sekretariat schriftlich vorliegen. Die Abmeldegebühr orientiert sich nach dem Zeitpunkt der Absage und der Begründung. Es gelten die AGB der Schule. Wird die Absenz durch ein Arztzeugnis belegt, werden die bereits verrechneten Prüfungsgebühren gutgeschrieben, resp. auf ein separates Datum oder auf die nächste Prüfung umgebucht. Es fallen in jedem Fall Bearbeitungsgebühren von CHF 50. an. Andere gewichtige Gründe (Todesfall in der Familie, schwere Erkrankung von Familienmitglieder, etc.) werden durch die Schulleitung situativ begutachtet. Je nach Entscheid werden die bereits verrechneten Prüfungsgebühren gutgeschrieben. Kosten können anfallen. Prüfungsreglement Seite 4 von 10
Prüfungsmaterial Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die notwendige Infrastruktur wird den Kandidaten zur Verfügung gestellt. Schreibutensilien sind alle erlaubt. Gültig sind ausschliesslich Antworten und Markierungen mit Kugelschreiber oder Filzschreiber. Antworten mit Bleistift werden nicht akzeptiert. Unklare oder mehrfache Markierungen oder Antworten werden als falsch bewertet. Persönliche Mappen, Taschen, Jacken etc. sind im dafür vorgesehenen Raum zu deponieren. Wertsachen können dem Sekretariat abgegeben werden. Abschauen, Mogeln, Spicken führt zu einem sofortigen Abbruch der Prüfung. Die Prüfung wird als "nicht bestanden" taxiert. Eine Wiederholung ist an der nächsten regulären GAP (zum vollen Preis) möglich. Jegliche elektronische Apparaturen müssen vor der Prüfung abgegeben werden (Mobile, Tablet, Laptop etc.). Eine Uhr befindet sich im Raum. Prüfungsablauf Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die Prüfungsaufgaben für die Gesamtabschlussprüfung (GAP) werden zu Beginn von den Aufsichtspersonen verteilt oder sind bereits im Raum verteilt. Auf dem Prüfungsdeckblatt sind alle wichtigen Informationen zu Dauer und Inhalt lesbar. Die Antworten sind auf der Prüfung zu notieren. Notizpapier wird von der Biomedica zur Verfügung gestellt. Am Ende werden alle Papiere abgegeben, auch leere Notizblätter. Ausführung der Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die Lösungen der Aufgaben müssen handschriftlich gemacht werden. Der Raum darf während der Prüfung nur für den Toilettenbesuch verlassen werden. Die Aufsicht sorgt dafür, dass jeweils nur eine Person den Raum verlässt. Für die Lösung der Aufgaben steht die Zeit gemäss Prüfungsdeckblatt zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit darf an der Prüfung nichts mehr geändert werden. Wer früher fertig ist, gibt seine Prüfung und alle Notizblätter ab und verlässt leise den Raum. Die Prüfungen werden am Ende durch die Aufsicht eingesammelt. Prüfungsreglement Seite 5 von 10
Inhalt Gesamtabschlussprüfung (GAP) / Modulabschlüsse Methode / Fach / Modul Abkürzung OdA schriftlich MC schriftlich offen praktisch mündlich separate Anmeldung nötig Akupunktur M2 X - X X X Tuina M2 X - X X X Chinesische Arzneimittel M2 X - X X X Ernährung - X - X X - Westliche Kräuter nach TCM - X - - - X Medizinisches Qi Gong - - - X - - Gesundheit und Ethik M3 - X - - - Arbeit als Therapeut M4 - X - X - Management M5 - X X - Fussreflexzonen - X - X - X Manuelle Lymphdrainage - X - X - X Medizinische Grundlagen 150 - X - - - X Medizinische Grundlagen 350 - X - - - X Medizinische Grundlagen 600 - X - - - X Medizinische Grundlagen 700 M1 X - X X X Tronc Commun Nothilfe, Reanimation 1 MG1 X - - - X Biologie, Anatomie, Physiologie MG2 X - - - X Klienten / Therapeutensicherheit MG3 X - - X - Gesundheitsverständnis, Ethik BG1 - X - - - Berufsidentität, Praxisführung BG2 - X - X - Psychologie, Kommunikation SG - X - X - 1) In MG2 integriert Prüfungsstoff ist auf der Webseite, unter GAP Informationen ersichtlich oder wird durch die Lehrperson frühzeitig mitgeteilt. TCM: bei Abschlüssen für 2. oder 3. Methode, siehe Voraussetzungen im Praktikumskonzept. Prüfungsort Gesamtabschlussprüfung (GAP) Der Prüfungsort wird mit der Anmeldebestätigung / Rechnung für die Gesamtabschlussprüfung (GAP) bekannt gegeben und ist in der Regel am Sitz der Biomedica Zürich. Ausnahmen werden schriftlich Kommuniziert. Prüfungsreglement Seite 6 von 10
Prüfungsmodalität Standortbestimmung (STABE) Am letzten Kurstag eines Kurses findet eine Standortbestimmung (STABE) zur eigenen Orientierung statt. Diese ist integrierter Bestandteil des Unterrichts und des Kursgeldes. Bei Fernbleiben der Standortbestimmung (STABE) wird kein Preisnachlass gewährt. Die Abwesenheit zählt zur Absenzzeit. Prüfungsstruktur der Standortbestimmung (STABE) Die Standortbestimmung (STABE) dient den Studierenden als Orientierung. Gleichzeitig bereitet sie die TN auf die Inhaltstiefe und Fragestellung der Gesamtabschlussprüfung (GAP) vor. Die Prüfung wird nach Ablauf der Lösungszeit gemäss Anleitung der Lehrperson korrigiert, nachbesprochen und eingesammelt. Eine spätere Einsicht oder Nachbesprechung ist nicht möglich. Ziel ist, dass die Studierenden ihre Stärken und Schwächen unmittelbar nach der Prüfung erkennen und gezielt mit eigenständigem Aufarbeiten die Lücken schliessen können. Die Prüfung dient ausschliesslich dem Lerneffekt und ist nicht selektiv. In Ausnahmefällen, z.bsp. bei nicht erfüllter Präsenzzeit, kann das Absolvieren und Bestehen der Standortbestimmung (STABE) von der Schulleitung vorausgesetzt oder gefordert werden. Bewertung: ohne Noten. Sie gilt ab 70% korrekter Antworten als bestanden. Zulassung an die Standortbestimmung (STABE) Alle Studierenden, die einen Kurs (wenn Teil einer Ausbildung) absolvieren, nehmen zum Schluss automatisch an der Standortbestimmung (STABE) teil. Bei Quereinsteigern, kann eine Standortbestimmung (STABE) angeordnet werden um vorhandenes Wissen abzufragen. Prüfungsbewertung und Zertifizierung Beurteilungsmodalitäten der Gesamtabschlussprüfung (GAP) Schriftliche Prüfung Es müssen mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Die Prüfung wird von einem, im Zweifelsfall von zwei Prüfungsexperten korrigiert. Die Prüfung wird mit "bestanden" / "nicht bestanden", ohne Noten, taxiert. Die Prüfungskommission beurteilt die Prüfungsergebnisse, sollte bei einem Kandidaten eine schwierige Entscheidung anstehen. Praktische Prüfung Die Beurteilung findet unmittelbar nach der Prüfung statt. Die Prüfung wird mit "bestanden" / "nicht bestanden", ohne Noten, taxiert. Prüfungsreglement Seite 7 von 10
Prüfungsergebnisse Gesamtabschlussprüfung (GAP) Schriftliche Prüfung Die Prüfungsergebnisse (bestanden/nicht bestanden) der schriftlichen Prüfung werden nach der Korrektur per E-Mail von der Biomedica ZH mitgeteilt, sofern eine Mailadresse hinterlegt wurde. Eine Mitteilung an Dritte wird nicht abgegeben. Auf das Nachfragen, ob die ganze Klasse bestanden hat, wird keine Auskunft erteilt. Der schriftliche Bescheid, sowie allfällige Dokumente werden spätestens 3 Wochen nach der Prüfung per Post zugestellt. Jede Gesamtabschlussprüfung kann innert 30 Tagen nach der Prüfung im Sekretariat eingesehen werden. Die Terminvereinbarung erfolgt auf schriftlichem Weg. Während der Einsicht dürfen Prüfungsfragen nicht abgeschrieben oder fotografiert werden. Ein Regelverstoss zieht eine Busse von CHF 500. nach sich. Die Prüfungseinsicht muss schriftlich angekündigt werden. Vor der Einsicht muss die Vereinbarung Prüfungs-Einsicht-Regeln unterzeichnet werden. Praktische Prüfung Den Kandidaten wird unmittelbar nach der praktischen Prüfung das Resultat mündlich mitgeteilt. Der schriftliche Bescheid erfolgt innert 3 Wochen. Die Dokumente (Ausbildungsnachweis, Zertifikat oder Diplom) werden nach bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung aller Kurse und Prüfungsgebühren versendet. Dokumente nach der Gesamtabschlussprüfung (GAP) Methode / Fach / Modul Ausbildungsnachweis Zertifikat Diplom Praktikumsnachweis nach Praktikum Bemerkungen TCM Methode X - X X gem. Praktikumskonzept Fussreflex / Man. Lymphdrainage X - X - Medizinische Grundlagen X X - - Tronc Commun X X - - gesamter TC Prüfungsreglement Seite 8 von 10
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen Vorgehen nach nicht bestandener Standortbestimmung (STABE) Werden mehrere Standortbestimmungen (STABE) hintereinander ungenügend abgeschlossen, wird auf schriftlichem oder mündlichem Weg beim Studierenden nachgefragt. Je nach Begründung werden Lösungen angeboten. Verpasste oder nicht bestandene Standortbestimmungen (STABE) können durch den Studierenden freiwillig nachgeholt/wiederholt werden. Die Prüfung muss in der Schule absolviert und danach wieder abgegeben werden. Die Korrektur wird durch den Studierenden vorgenommen, ausser die STABE dient einer selektiven Prüfung, aufgrund einer vorliegenden Vereinbarung. Vorgehen nach nicht bestandener Gesamtabschlussprüfung (GAP) Gesamtabschlussprüfung (GAP) kann zum regulär ausgeschriebenen Preis, an den online veröffentlichten Daten wiederholt werden. In Ausnahmefällen (Blackout an letzter Prüfung), kann die Gesamtabschlussprüfung (GAP) an einem ausserordentlichen Termin, innerhalb 30 Tagen ab Briefdatum Prüfungsresultate nachgeholt werden. Das Prüfungsdatum ist dasjenige der letzten Prüfung. Kosten: 50% der regulären Prüfung. Dieser Antrag muss der Schulleitung in schriftlicher Form zugestellt werden. Zwischen der Prüfungseinsicht und der Wiederholung müssen mind. 2 Wochen liegen. Wird diese Prüfung erneut nicht bestanden, hat sich der Prüfungsteilnehmende für eine weitere Anmeldung an die regulär ausgeschriebenen Daten und Preise zu halten. Nach zweimaligem Nichtbestehen derselben Prüfung an den offiziellen Prüfungsdaten, erlaubt sich die Schulleitung, eine Auflage festzulegen (z.bsp. gezielte Prüfungsvorbereitung oder eine Wiederholung des betreffenden Schulstoffs) Rechtsmittelbelehrung / Rekurs Rekurs Gesamtabschlussprüfung (GAP) Die Biomedica Zürich setzt sich für einen friedvollen Weg ein. Sollten dennoch unüberwindbare Differenzen zwischen einem Studierenden und der Prüfungskommission auftreten, kann gegen den Entscheid der Prüfungskommission, schriftlich begründet und eingeschrieben, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen (Datum Poststempel) nach Erhalt des Prüfungsresultats erfolgen. Es gilt das Datum des vom Versand bestanden/nicht bestanden E-Mail. Es wird eine Rekursgebühr von CHF 1'500. erhoben, welche im Voraus zu entrichten ist und in keinem Fall zurück erstattet wird. Prüfungsreglement Seite 9 von 10
Rekursinstanz Gesamtabschlussprüfung (GAP) Für alle Kandidaten ist die Rekursinstanz die Geschäftsleitung der Biomedica Zürich. Der Entscheid der Geschäftsleitung der Biomedica Zürich ist endgültig und abschliessend. Aufbewahrung der Prüfungsakten Prüfungsakten Gesamtabschlussprüfung (GAP) Sämtliche mit der Prüfung in Zusammenhang stehende Dokumente sind Eigentum der Biomedica Zürich. Die Dokumente werden fünf Jahre archiviert und vertraulich behandelt. Dritte erhalten kein Einsichtsrecht. Davon ausgenommen sind in Ausnahmefällen: das Erfahrungs Medizinische Register (EMR), die ASCA, die Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin (SBO-TCM), der kantonsärztliche Dienst, eduqua (nur zur Qualitätsüberprüfung, ohne Namen) und die OdA AM und KT. Standortbestimmungen (STABE) Standortbestimmungen (STABE) werden im Sekretariat erfasst und danach vernichtet. Eine spätere Einsicht ist nicht möglich. Schlussbestimmungen Geltungsbereich des Prüfungsreglements Das Reglement tritt am 01.01.2010 in Kraft. Revidiert am 19.06.2010, 28.04.2011, 19.09.2011, 09.12.2013, 01.10.2014, 15.05.2015, 13.06.2016 Biomedica Zürich Marina Tobler Schulleitung Prüfungsreglement Seite 10 von 10