Snedwinkela-Realschule



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Snedwinkela-Realschule Friedrich-Bülten-Straße 15 Telefon 05973/3136 Telefax 05973/3662 E-mail: swr-nk@neuenkirchen.de Internet: www.snedwinkela-realschule.de S w R Schülerpraktikum 48485 Neuenkirchen, Januar 2015 Sehr geehrte Eltern, wie Sie gewiss schon von Ihrem Sohn/Ihrer Tochter erfahren haben, wird die Snedwinkela-Realschule Neuenkirchen für die Schüler/innen der Klasse 9 ein Praktikum durchführen, und zwar in der Zeit vom 11.01. - 28.01.2016. Sinn und Aufgabe des Praktikums ist es, die Schüler/innen zur Wirtschafts- und Arbeitswelt hinzuführen. Die Schüler/innen sollen erste Erfahrungen über sachliche Anforderungen der modernen Arbeitswelt gewinnen und sich mit der erfahrenen sozialen Wirklichkeit auseinandersetzen. Der Einblick kann auch der Berufsorientierung dienen und den Schüler(n)/innen helfen, ihre Entscheidungen sachgerecht zu treffen. Das Praktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar. Es besteht also kein Anspruch auf Bezahlung. Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, sind die Schüler während dieser Zeit durch die Schule versichert (Unfall- und Haftpflichtversicherung im Betrieb und auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb). Die Betriebe wissen, dass die Schüler/innen in der Praktikumsstelle unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes beschäftigt werden müssen. Das Praktikum soll 32-35 Stunden in der Woche umfassen. Die tägliche Arbeitszeit darf 7 Stunden nicht überschreiten. Soweit das Praktikum in Betrieben des Lebens- und Genussmittelgewerbes oder in Gemeinschaftseinrichtungen, die im 17 u. 18 des Bundesseuchengesetzes aufgeführt sind (Krankenhäuser, Kindergärten, Altentagesstätten etc.), durchgeführt wird, werden die teilnehmenden Schüler/innen 3 Monate vor Beginn des Praktikums dem zuständigen Gesundheitsamt zur ärztlichen Untersuchung von der Schule gemeldet. Bestimmte Pflichtimpfungen werden anhand der Impfpässe in der Schule nachgeprüft. Die Schüler/innen suchen selbständig die Betriebe aus, bei Fragen wenden sie sich an die betreuende Lehrkraft. Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar (bis ca. 30 km) erreicht werden können. Während des Praktikums werden die Schüler/innen von Lehrern betreut, die die Betriebe besuchen und Wünsche und Anregungen entgegennehmen. Deshalb sind die Schule und die betreuenden Lehrer auch während dieser Zeit für alle Fragen zuständig. Wenden Sie sich bitte nicht an die Praktikumsstelle, sondern in allen Fällen an die Schule. Nur bei Krankheit Ihres Sohnes/Ihrer Tochter sollte der Betrieb zusätzlich benachrichtigt werden. Nach Beendigung des Betriebspraktikums können die Schüler/innen, deren Hinfahrt zum Praktikumsbetrieb und Heimfahrt jeweils über 3,5 km liegen, Fahrtkostenerstattungsanträge bei der Schule einreichen. Bis zu einer Entfernung von 30 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrkosten (Verfg. Bez.Reg. vom 12.12.2011). Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrten mit dem Fahrrad, Mofa/Roller oder Bus erfolgen. Bei Busfahrten sind Wochen- bzw. Monatskarten (keine Einzelfahrkarten) vorzulegen. Dabei ist immer die günstigste Alternative zu wählen. Autofahrten werden nicht erstattet. Ihre Einverständniserklärung erbitte ich umgehend zurück. Mit freundlichen Grüßen (Eckrodt-Schmeing, Schulleiterin) - 1 -

Snedwinkela-Realschule 48485 Neuenkirchen, Januar 2015 Merkblatt für Eltern u. Schüler/innen 1. Sinn und Aufgabe des Praktikums Nach dem Erlass des Ministeriums für Schule u. Weiterbildung vom 21.10.2010 sind in der Oberstufe der Realschule Schülerpraktika vorgesehen. Ziel dieser Praktika ist es, den Schülern Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln und ihnen aufgrund eigener Erfahrungen eine kritischproduktive Auseinandersetzung mit diesen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Da das Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, entfällt eine Vergütung. 2. Gesetzliche Bestimmungen 2.1 Jugendarbeitsschutzgesetz Nach dem o. a. Erlass ist das Praktikum Unterrichtsveranstaltung und fällt unter die Ausnahmebestimmungen des 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hieraus ergibt sich, dass bei der Teilnahme an einem Praktikum nicht das Alter, sondern die Zugehörigkeit des Schülers zu der Klasse, in der das Praktikum durchgeführt wird, maßgebend ist. Die Arbeitszeit der Schüler soll zwischen 32 und 35 Stunden in der Woche betragen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 2.2 Versicherungsschutz Die Schüler unterliegen durch die Schule der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Praktikanten entstehen können, besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz durch den Schulträger. Das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Betriebes ist verboten. 3. Durchführung Die Betriebe werden gebeten, für die Durchführung des Praktikums einen verantwortlichen Betreuer zu ernennen, mit dem die Schule Kontakt halten kann. Er wählt - nach Möglichkeit mit den beteiligten Lehrern - geeignete Arbeitsplätze aus. Während des Praktikums besucht eine den Schüler betreuende Lehrkraft den Betrieb. Vor Beginn des Praktikums stellen sich die Schüler auf Wunsch im Betrieb vor. Die Schüler werden unverzüglich und wiederholt über die Unfallbestimmungen des Betriebes unterrichtet und unterliegen der Betriebsordnung. 4. Auswertung Die Erfahrungen der Praktikanten sollen später im Unterricht ausgewertet werden. Die Schüler erhalten darum vor Beginn des Praktikums bestimmte Aufgaben zugewiesen (Festhalten von Beobachtungen, Bearbeitung eines Fragebogens, Abfassen von Berichten...). Bei der Lösung der gestellten Aufgaben ist die Hilfe der Betreuer erwünscht. Seite - 2

E i n v e r s t ä n d n i s e r k l ä r u n g zur Vorlage bei der Snedwinkela-Realschule (Rückgabe bis zum 04.02.2015) Wir sind damit einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn Schüler/in der Kl. am Betriebspraktikum vom 11.01. - 28.01.2016 teilnimmt., den (Unterschrift ggf. beider Erziehungsberechtigter erforderlich) Seite - 3 E i n v e r s t ä n d n i s e r k l ä r u n g zur Vorlage bei der Snedwinkela-Realschule (Rückgabe bis zum 04.02.2015) Wir sind damit einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn Schüler/in der Kl. am Betriebspraktikum vom 11.01. - 28.01.2016 teilnimmt., den (Unterschrift ggf. beider Erziehungsberechtigter erforderlich) Seite - 3

Snedwinkela-Realschule Friedrich-Bülten-Straße 15 Telefon 05973/3136 Telefax 05973/3662 E-mail: swr-nk@neuenkirchen.de Internet: www.snedwinkela-realschule.de S w R 48485 Neuenkirchen, Januar 2015 Bescheinigung zur Abgabe bei den Praktikumsbetrieben Die Klassen 9 der Snedwinkela-Realschule Neuenkirchen führen in der Zeit vom 11.01. - 28.01.2016 aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Schule u. Weiterbildung vom 21.10.2010 ein Betriebspraktikum durch. Die Schüler/innen haben sich, wie es auch an anderen Realschulen üblich ist, selbst um einen Praktikumsplatz bemüht. Sie haben sich bereiterklärt, einen Praktikanten in Ihrem Betrieb aufzunehmen. Sie wirken damit an einem Vorhaben mit, das unseren Schüler(n)/ innen einen Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt ermöglicht. Wir glauben, dass die Schüler/innen während des Praktikums nützliche Erfahrungen für den späteren Übergang in das Berufsleben sammeln können. Wir möchten Sie bitten, ihnen bei den gestellten Aufgaben behilflich zu sein. Wir danken Ihnen herzlich und würden uns freuen, wenn wir auch im nächsten Schuljahr mit Ihnen zusammenarbeiten könnten. Die Schüler/ innen werden im Unterricht auf das Praktikum vorbereitet. Während des Praktikums werden sie von Lehrer(n)/innen betreut. Das Betriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Die Arbeitszeit der Schüler soll zwischen 32 und 35 Stunden in der Woche betragen. Die tägliche Arbeitszeit darf 7 Stunden nicht überschreiten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Teilnahme unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung nach 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b RVO. Der Betrieb, in dem das Praktikum durchgeführt wird, ist Unterrichtsort gem. 8 SchfkVO. Das Betriebspraktikum dient der Berufsorientierung, nicht der Lehrstellenvermittlung oder der Eignungsfeststellung für einen bestimmten Beruf. Da das Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, soll eine Entlohnung nicht erfolgen. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte unter der oben angegebenen Telefonnummer. Eckrodt-Schmeing, Schulleiterin Seite - 4

bis spätestens 02.09.2015 zurück an die Schule Snedwinkela-Realschule Neuenkirchen Friedrich-Bülten-Str. 15 48485 Neuenkirchen Bestätigung des Betriebes Hiermit wird bestätigt, dass die Schülerin/der Schüler Name des Praktikanten Kl. in der Zeit vom 11.01. - 28.01.2016 ihr/sein Betriebspraktikum im nachfolgend näher bezeichneten Betrieb durchführen kann. Betriebsdaten: Betriebsname: Adresse: Telefon: Branche: Praktikumsdaten: Dauer 11.01. - 28.01.2016 Praktikumsplatz als: Bezeichnung d. möglichen Ausbildungsberufes in folgender Abteilung: (falls abweichend von der Betriebsadresse,Praktikums- adresse bitte eintragen) Ansprechpartner/in: für den Praktikanten u. (Name) (Durchwahl) Betreuungslehrer Belehrung n. Infektionsschutzgesetz erforderlich ja nein Stempel (Betrieb) Ort, Datum Unterschrift (Betrieb) Seite - 5