II. Grundsätze der Zusammenarbeit

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Transkript:

Memorandum über die Kooperationen von Stiftungen und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in Deutschland

Präambel Die Gesellschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Der demografische Wandel, die Energiewende, die Krise der öffentlichen Haushalte, die besonders in den Kommunen spürbar wird, zugleich die globale Wirtschaftskrise, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft sowie die Integration und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund verlangen nach zukunftsweisenden Antworten. Den Herausforderungen steht eine engagierte und selbstbewusster werdende Bürgergesellschaft gegenüber. Die Bereitschaft zur Übernahme bürgerschaftlicher Mitverantwortung ist dabei hoch. Über 23 Millionen Menschen in Deutschland sind bürgerschaftlich engagiert. Engagementfördernde Stiftungen in Deutschland und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Folgenden die Unterzeichner genannt erkennen das bürgerschaftliche Engagement als einen wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie und als wichtigen Beitrag zur Solidarität in der Gesellschaft an. Das Engagement der Menschen in unserem Land ist ein besonders schützenswertes Gut, das sie aktiv fördern wollen. 1

I. Ziele Die Förderung von Engagement wird dann besonders erfolgreich sein, wenn sie von gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren gemeinsam getragen wird. Eine abgestimmte Engagementpolitik des Staates und strukturierte, zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Stiftungen wird die Wirkung vieler Maßnahmen verstärken. Die Unterzeichner wollen sich gemeinsam für eine Kultur der Mitverantwortung in Deutschland einsetzen. Ihr gemeinsames Ziel ist eine deutliche Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements durch eine Kultur der Wertschätzung, durch eine zielgenaue Unterstützung wirksamer Ansätze mit einer starken Partizipation der Engagierten bei der Entwicklung von Umsetzungsschritten. 2 Die Unterzeichner sind sich einig, dass Engagementbereitschaft als Lernen von gelebter Solidarität in allen biografischen Bildungsabschnitten ermöglicht und möglichst früh gefördert werden muss. Individuelles Engagement muss während der gesamten Biographie ins Leben passen. Eine zukunftsgerichtete Engagementförderung muss deshalb auch die Veränderungen individueller Lebensläufe berücksichtigen, z. B. durch fragmentierte Berufsverläufe und zeitlich befristete Fenster für Engagement. Den besonders großen Potenzialen bürgerschaftlichen Engagements nach dem Ende der Berufstätigkeit soll eine besondere Aufmerksamkeit gelten.

II. Grundsätze der Zusammenarbeit Die Unterzeichner verständigen sich auf die folgenden Grundsätze ihrer Zusammenarbeit: 1. Bürgerschaftliches Engagement wird als freiwilliger, nicht auf finanziellen Nutzen ausgerichteter, gemeinwohlorientierter und öffentlich wirksamer Beitrag des Einzelnen zur Entwicklung der Gesellschaft verstanden. Dazu zählen auch ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. in Vereinen oder Projekten, sowie Stiften, Spenden oder sonstige Formen sozialer Investitionen von Privatpersonen, gemeinnützigen Institutionen oder Unternehmen. 2. Ein Engagement in der Bürgergesellschaft ist immer von Mitsprache und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement sind nicht getrennt voneinander zu denken. Die Engagement förderung der Unterzeichner hat in diesem Sinne gemeinnütziges Handeln und zugleich gesellschaftspolitische Partizipation im Blick. 3. Die Unterzeichner suchen die Kooperation auf Augenhöhe, ohne die jeweilige Unabhängigkeit aufzugeben. Im regelmäßigen Dialog und in der gegenseitigen Beratung wollen sie eine sinnvolle Arbeitsteilung nach ihren spezifischen Möglichkeiten entwickeln. 4. Die Unterzeichner betrachten die Engagementförderung als einen gemeinsamen Verantwortungsraum, in dem sie auch strategische Partnerschaften eingehen wollen. 5. Vor gemeinsamen engagementfördernden Maßnahmen sollen Bedarfsermittlungen in enger Abstimmung mit Akteuren der Bürgergesellschaft erfolgen. 3

6. Die Unterzeichner wollen es sich zur gemeinsamen Aufgabe machen, einen öffentlichen Diskurs über den Selbstwert der Gesellschaft und die bürgerschaftliche Verantwortung des Einzelnen zu führen und dabei die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten. Sie wollen eine neue Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement entwickeln, die über die Vergabe von Preisen für Engagement hinausgeht. 7. Die Unterzeichner wollen sich bei Projektförderungen in Zukunft stärker abstimmen. Sie wollen bei Projekten schon früh bedenken, wie modellhafte Initiativen zu selbsttragenden Bewegungen entwickelt werden können. 8. Die Unterzeichner betrachten die Projektförderung nur als ein Instrument neben anderen und suchen den Dialog über eine konzertierte und strukturelle Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. 9. Die Unterzeichner zielen in ihrer Zusammenarbeit auf soziale Innovation und Qualität und wollen zum Transfer und zur Verbreitung wirkungsvoller Ansätze beitragen. III. Handlungsfelder der Zusammenarbeit 4 1. Die Unterzeichner wollen dazu beitragen, dass Institutionen und Organisationen, in denen bürgerschaftliches Engagement stattfinden, gut aufgestellt sind, um engagementbereiten Menschen passgenaue Zugänge zum Engagement zu schaffen und sie ggf. zu langfristigem Engagement zu motivieren. Die Unterzeichner wollen eine innovative Organisationsentwicklung und Öffnung

von Institutionen für bürgerschaftliches Engagement bewirken und begleiten. Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Entwicklung einer lokalen Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement. Dabei sind sowohl Stiftungen als auch die öffentlichen Hände wichtige Partner, Förderer, Entwickler und Moderatoren. Vereine, aber z. B. auch Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäuser, Bürgerstiftungen und lokale Netzwerke des Engagements sind wertvolle lokale Akteure, die eine stabile Struktur vor Ort schaffen können. Die richtige Aufgabenteilung zwischen öffentlicher Hand, Wirtschaft und Stiftungen ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig und gemeinsam zu klären. 2. Die Zusammenarbeit bei der Förderung, Initialisierung und Finanzierung von geeigneten Verfahren und Initiativen der Bürgerbeteiligung als wichtiger Ausdruck einer engagierten Bürgergesellschaft ist ein gemeinsames Handlungsfeld der Unterzeichner. 3. Eine gute Engagementförderung kann nur auf der Basis guter Vorbilder und gesicherten Wissens über die Entwicklung von Engagementbereitschaft und deren gesellschaftliche Grundlagen gelingen. Die Unterzeichner wollen deshalb den internationalen Wissenstransfer sowie die Engagementforschung voranbringen. 5

IV. Vereinbarungen über die gemeinsame Information und Kommunikation Die Unterzeichner vereinbaren den Informationsaustausch zu ihren Aktivitäten im Bereich der Engagementförderung. Um diesen Austausch zu sichern, vereinbaren die Unterzeichner die Teilnahme an mindestens einem jährlichen Treffen. Das BMFSFJ stellt sicher, dass je nach Zuständigkeit auch andere öffentliche Akteure einbezogen werden. Bei diesen Treffen sollen Jahresarbeitsthemen, eine konkrete Vorhabenplanung sowie die Strukturen und Steuerung der gemeinsamen Arbeit entwickelt werden. V. Gemeinsame Maßnahmen und finanzielle Verpflichtungen Grundsätzliche finanzielle Verpflichtungen sind mit diesem Memorandum nicht verbunden. Konkrete Kooperationen und möglicher Mitteleinsatz werden stets zwischen Partnern im Einzelfall vereinbart. Nicht alle Unterzeichner müssen an allen Aktivitäten partizipieren, aber alle Aktivitäten orientieren sich an den hier vereinbarten Grundsätzen. 6

VI. Öffnung der Zusammenarbeit für weitere Mitglieder Der Kreis der Unterzeichner des Memorandums kann mit Zustimmung aller Partner durch schriftlich erklärten Beitritt zu diesem Memorandum erweitert werden. Zu- und Abgänge im Kreis der Unterzeichner werden durch entsprechende Anhänge zu diesem Memorandum kenntlich gemacht. VII. Zeitraum Das Memorandum wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder der Partner hat die Möglichkeit, durch schriftliche Mitteilung an die anderen Partner die vereinbarte Kooperation zu beenden. In diesem Fall behält das Memorandum in Bezug auf die verbleibenden Unterzeichner seine Gültigkeit. 7

VIII. Unterzeichner Das Memorandum wurde gemeinsam vom BMFSFJ und Mitgliedern des Forum Engagementförderung im Bundesverband Deutscher Stiftungen erarbeitet. Es wurde namentlich verfasst und unterzeichnet von: Dr. Lothar Dittmer Mitglied im Vorstand, Körber-Stiftung Dr. Christof Eichert Geschäftsführender Vorstand, Herbert Quandt-Stiftung Prof. Dr. Hans Fleisch Generalsekretär, Bundesverband Deutscher Stiftungen Wolfgang Klenk Geschäftsleitung, Breuninger Stiftung GmbH Dr. Hermann Kues Parlamentarischer Staatssekretär, BMFSFJ Brigitte Manke Geschäftsführerin, Thüringer Ehrenamtsstiftung Winfried Ripp Geschäftsführer, Bürgerstiftung Dresden Dr. Mark Speich Geschäftsführer, Vodafone Stiftung Deutschland Bettina Windau Director, Programm Zukunft der Zivilgesellschaft, Bertelsmann Stiftung 8

Vertreter engagementfördernder Stiftungen, insbesondere andere Mitglieder des Forum Engagementförderung, sind herzlich eingeladen, das Memorandum über die Kooperation von Stiftungen und BMFSFJ namentlich mit zu unterzeichnen. Das Forum Engagementförderung im Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet Experten und Entscheidungsträgern aus Stiftungen, die bürgerschaftliches Engagement fördern, eine Vernetzungsplattform. Leiterin des Forums ist Karin Haist, Leiterin Bereich Gesellschaft, Körber-Stiftung. Weitere Informationen zum Forum und eine laufend aktualisierte Liste der Unterzeichner des Memorandums unter: www.stiftungen.org/engagementfoerderung Ansprechpartner Bundesverband Deutscher Stiftungen Nina Leseberg Mauerstraße 93 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-74 Fax -71 nina.leseberg@stiftungen.org Impressum Herausgeber: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.v. Mauerstraße 93 10117 Berlin www.stiftungen.org V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Hans Fleisch Auflage: 1.000 Exemplare Gestaltung: Christian Mathis stickfish productions Druck: trigger.medien.gmbh