Verpackungen für prüfpflichtige Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe Dr.-Ing. Steffen Komann Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Fachbereich 3.3 Sicherheit von Transportbehältern Berlin ERFA-Verpackungen 12.09.2012 in Berlin Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 1
Gliederung 1. Intention 2. BAM-Fachbereich 3.3 3. Gesetzliche Grundlagen 4. Vorschriften Klasse 7 5. Aufgaben der BAM 6. Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 2
BAM-Fachbereich 3.3 Abteilung 3 Gefahrgutumschließungen Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Fachbereich 3.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik Fachbereich 3.3 Sicherheit von Transportbehältern (Klasse 7) Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbereich Experimentelle Behälteruntersuchungen Transportbehälter für radioaktive Stoffe Zulassungspflichtige Versandstücke Radioaktive Stoffe in besonderer Form; Sonderfragen Transportversandstücke Prüfpflichtige Versandstücke Fachbereich 3.4 Sicherheit von Lagerbehältern (für radioaktive Stoffe) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 3
Regelwerk IAEO Internationale Atomenergie Organisation (IAEA International Atomic Energy Agency) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 4
Gesetzliche Grundlagen Quelle, BfS: Anforderungen an Endlagerbehälter zur Klassifizierung als Versandstücke für den Transport, Ch. Fasten und M. König, Bundesamt für Strahlenschutz, 5. Sitzung des ERFA QM Konrad-Behälter, 8. November 2011, BAM Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 5
Gesetzliche Grundlagen ADR Straße international: Agreement for the Transport of the Dangerous Goods by Road 1.7 Allgemeine Vorschriften Klasse 7 1.7.3 Qualitätssicherung (s.a. 306 Quality Assurance IAEA TS-R-1) Qualitätssicherungsprogramme, die auf internationalen, nationalen oder anderen Standards basieren und durch die zuständige Behörde akzeptiert sind, sind für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Verwendung, Wartung und Inspektion von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und Versandstücken sowie für alle Vorgänge bei der Beförderung und Zwischenlagerung mit der Zielsetzung zu erstellen und umzusetzen, die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften des ADR zu gewährleisten... Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 6
Gesetzliche Grundlagen Auszug aus GGVSEB, Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist zuständige Behörde für 4. und für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion von prüfpflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe nach Kapitel 6.4 in Verbindung mit Abschnitt 1.7.3 ADR/RID/ADN; Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 7
Anforderungen (Q-System) Vorschriften Klasse 7 Versandstücktypen Q - Quantity - Freigestelltes Versandstück - Industrieversandstück des Typs 1 (Typ IP-1 Versandstück) - Industrieversandstück des Typs 2 (Typ IP-2 Versandstück) - Industrieversandstück des Typs 3 (Typ IP-3 Versandstück) - Typ A-Versandstück - Typ B(U)-Versandstück nicht Zulassungspflichtig prüfpflichtig - Typ B(M)-Versandstück - Typ C-Versandstück zulassungspflichtig (Versandstücke die spaltbare Stoffe oder Uranhexafluorid enthalten unterliegen zusätzlichen Vorschriften) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 8
Vorschriften Klasse 7 Ziel der Regelwerke Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt vor Strahlungseinflüssen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe Erreicht durch: - Umschließung oder Begrenzung des radioaktiven Inhalts - Kontrolle der Oberflächen- und Abstandsdosisleistung - Verhinderung der Kritikalität - Verhinderung von Schäden durch Hitze Q-System (Quantity limits) A 1 und A 2 Werte (Radionuklidwerte [TBq]) Abgestufter Ansatz zu Begrenzung der Inhalte für Versandstücke und Aufstellen von Standards zur Aktivitätsfreisetzung- und Dosisleistungsbegrenzung in Abhängigkeit von der Menge des radioaktiven Inhalts Aufstellen von Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb der Versandstücken und die Instandhaltung der Verpackung Forderung administrativer Kontrollen (Versandstückzulassung, QM, WKP) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 9
Beförderung radioaktiver Stoffe schließt ein: - Auslegung, Herstellung, Wartung und Instandsetzung der Verpackung - Vorbereitung, Versand, Verladen, Beförderung, Entladen des Versandstücks Anforderungen an qualitätssichernde Maßnahmen 3 Schweregrade für die Leistungsvorgaben des Regelwerkes - RBB Routine-Beförderungsbedingungen (zwischenfallfrei) - NBB Normale Beförderungsbedingungen (kleine Zwischenfälle) - UBB Unfall-Beförderungsbedingungen (schwere Unfälle) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 10
UBB NBB RBB Vorschriften Klasse 7 Freigestelltes Versandstück Allgemeine Vorschriften Industrieversandstück des Typs 1 (Typ IP-1 Versandstück) Industrieversandstück des Typs 2 (Typ IP-2 Versandstück) Industrieversandstück des Typs 3 (Typ IP-3 Versandstück) Typ A-Versandstück Typ B(U)-Versandstück Typ B(M)-Versandstück Typ C-Versandstück (z.b. Pfützenbildung, Dekontaminierbarkeit, Dynamische Belastung, Temperatur und Drücke unter RBB) Allgemeine Vorschriften + Fallprüfung + Stapeldruckprüfung u.a. Allgemeine Vorschriften + Wassersprühprüfung + Fallprüfung + Stapeldruckprüfung + Durchstoßprüfung u.a. Flüssigkeiten/Gase Fallprüfung 9m s.a. Prüfungen gemäß UBB Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 11
Vorschriften Klasse 7 Vorschriften für ein IP-2 Versandstück: Ein Typ IP-2 Versandstück muss, wenn es den Prüfungen der Unterabschnitte. unterzogen wird, folgendes verhindern: a) den Verlust oder die Verstreuung des radioaktiven Inhalts b) einen Anstieg der höchsten Dosisleistung an irgendeiner Stelle der äußeren Oberfläche des Versandstücks von mehr als 20% Vorschriften für VS und Stoffe Klasse 7 aber alternative Vorschriften für IP-2 und IP-3 VS möglich Schutzziele - Umschließung des radioaktiven Inhalts - Kontrolle der äußeren Dosisleistung VS - Versandstück Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 12
Vorschriften Klasse 7 Alternative Vorschriften für IP-2 und IP-3 Versandstücke: Versandstücke dürfen unter folgenden Voraussetzungen als IP-2 Versandstücke verwendet werden: a) b) sie sind so ausgelegt, dass die für die Verpackungsgruppe I oder II genannten Vorschriften des Kapitels 6.1 erfüllt werden, und c) Folgendes verhindern: Container mit den Eigenschaften einer dauerhaften Umschließung dürfen unter folgenden: Voraussetzungen ebenfalls als Typ IP-2 oder Typ IP-3 Versandstücke verwendet werden: a) b) c) sie sind so ausgelegt,., dass die ISO-Norm 1496-1: 1990 Series 1 Freight Containers und die späteren Änderungen erfüllt werden. Folgendes verhindern:.. Schutzziele Klasse 7 den Verlust oder die Verstreuung des radioaktiven Inhalts und einen Anstieg der höchsten Dosisleistung an irgendeiner Stelle der äußeren Oberfläche des Versandstücks von mehr als 20% Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 13
Q-System Vorschriften Klasse 7 Klasse 7 Vorschriften Alternative Vorschriften Bauartprüfung gemäß Vorschriften Klasse 7 Bauartprüfung gemäß Alternativvorschriften IP-2: IP-3: Fallprüfung Stapeldruckprüfung Wassersprühprüfung Fallprüfung Stapeldruckprüfung Durchstoßprüfung Erfüllung Schutzziele: - Integrität - Abschirmung dürfen als IP-2 oder IP-3 verwendet werden: z.b. Prüfung gem. Kapitel 6.1 oder ISO 1496-1 Qualitätssichernde Maßnahmen Ableitung von QS-Maßnahmen aus Prüfanforderung 1. Gleichwertigkeit der QS-Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele 2. Ist Nachqualifikation möglich (Überwachung QS-Maßnahmen)??? Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 14
Aufgaben der BAM TRV 006 Technische Richtlinien über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) und - überwachung (QÜ) für Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe Mit Einführung der BAM-GGR 011 nur noch gültig für Verpackungen nicht-zulassungspflichtiger Versandstücke Verpackungen für nicht-zulassungspflichtige Versandstücktypen: Prüfpflichtige Versandstücke Freigestellte Versandstücke Typ IP-1-Versandstücke Typ IP-2, IP-3-Versandstücke Typ A-Versandstücke Gemäß Kap. 5.2 der TRV 006 von der Qualitätsüberwachung ausgenommen Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 15
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Problem: Detaillierte Regelungen an die Anforderungen für die Anerkennung/Überwachung von QS-Maßnahmen für nicht zulassungspflichtige Verpackungen (Klasse 7) fehlen TRV 006 (1991) nimmt Bezug auf zurückgezogene TRV 001 Neue BAM-GGR Anforderungen an die Qualitätssicherung nicht zulassungspflichtiger Verpackungen (Arbeitstitel) - Entwurfserstellung bei der BAM - Hilfestellung für Hersteller von Verpackungen nicht- zulassungspflichtiger Versandstücke durch detaillierte Regelungen Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 16
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Aktuelle Erfahrungen Hersteller mit großer Produktpalette oder bereits existierender BAM Anerkennung Andere Hersteller - Anforderungen an QS-Maßnahmen sind bekannt - Begutachtung durch BAM ist bekannt, d.h. wenig Schwierigkeiten bei Anerkennung und Überwachung der QS-Maßnahmen - vor und während der Einreichung der Unterlagen ist Beratung erforderlich - Zahl der Revisionszyklen - Prozess der Überwachung der QS- Maßnahmen erforderlich Bestätigung der Qualifikation zur Herstellung von Verpackungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 17
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Unklar, ob alle Hersteller von nicht zulassungspflichtigen Verpackungen die Anerkennung/Überwachung der QS-Maßnahmen bei der BAM beantragen! Pflicht des Absenders (vgl. ADR, Absatz 5.1.5.2.3) (s.a. 801 IAEA TS-R-1) 5.1.5.2.3 Für Versandstückmuster, für die kein Zeugnis der zuständigen Behörde erforderlich ist, muss der Absender auf Anfrage für die Überprüfung durch die zuständige Behörde Aufzeichnungen, die die Übereinstimmung des Versandstückmusters mit allen anwendbaren Vorschriften nachweisen, zur Verfügung stellen. Anforderung vs. Praxis Sanktionsmöglichkeit Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 18
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen 1. Hersteller muss über ein Qualitätsmanagement-System (QM-System) verfügen Basis für die Begutachtungstätigkeit der BAM (in Übereinstimmung mit QM-Plan) Bei Nichtvorliegen eines zertifizierten QM-Systems erfolgt Begutachtung durch die BAM 2. Hersteller führt Bauartprüfung in Eigenverantwortung durch Die Bauartprüfung muss die Übereinstimmung der Bauart mit den Regelwerksanforderungen zeigen (IP-2, Typ A-Anforderungen) Dokumentation der Bauartprüfung erfolgt in einem Sicherheitsbericht. 3. Hersteller erstellt einen Qualitätsmanagement-Plan (QM-Plan) Beinhaltet qualitätssichernde Maßnahmen für die Herstellung und den Betrieb einer spezifischen Verpackung. Muss der BAM zur Begutachtung vorgelegt werden und durch die BAM freigegeben werden (in Übereinstimmung mit QM-System) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 19
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Qualitätsmanagement-System Alle unternehmensspezifischen Prozesse der Qualitätssicherung (Hersteller) Qualitätsmanagement-Plan Alle Aspekte der verpackungsspezifischen Qualitätssicherung Qualitätsmanagement-Handbuch Organisation des betrieblichen Ablaufs Zuständigkeiten / Verantwortung Technologische Voraussetzungen Organisationsstruktur, Qualifizierung, interne Audits Zusammenwirken von Entwicklung Fertigung, Qualitätskontrolle und Betrieb der Produkte (z.b. Feedback, Wartung) Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Behörden Fremdüberwachung der Fertigung Entwurf, Auslegung, zulässiger Inhalt Beschaffung Material / Komponenten Fertigung der Verpackung Qualitätskontrolle, Maßnahmen bei Abweichungen, Freigabe von Dokumenten, Unterlagenverzeichnis Abnahmebescheinigung Anweisungen für Bedienung, Wartung, wiederkehrende Prüfungen Aufstellung der Dokumente zur Übergabe an den Verwender Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 20
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Nach positiver Begutachtung durch die BAM erhält der Hersteller eine: Bestätigung der Qualifikation zur Herstellung von Verpackungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe Hiermit bestätigt die BAM, dass das Unternehmen XYZ GmbH Musterstr. 1, 12345 Musterstadt Die Voraussetzungen für die Entwicklung, die Fertigung und den Betrieb von ISO-Stahlcontainern Typ xxx als Verwendung für Versandstücke des Typs IP-2 beschrieben durch: Zeichnungsnummer: 12345678-123 Qualitätssicherungsprogram QSP-234, Rev. Z auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften erfüllt. Das Unternehmen hat durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen, dass es über qualifiziertes Personal, geeignete Einrichtungen und ein geeignetes Qualitätssicherungsprogramm verfügt. Damit sind die Voraussetzungen für die qualitätsgesicherte Herstellung von oben genannten Verpackungen des Typs für die Beförderung radioaktiver Stoffe gegeben. Diese Bestätigung gilt zunächst bis zum.. und setzt die jederzeitige Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften und der in den zum Transportbehälter gehörigen Unterlagen genannten Anforderungen voraus. Der Hersteller ist verpflichtet der BAM alle wesentlichen Änderungen im organisatorischen, personellen und Technologischen Bereich umgehend mitzuteilen. Die BAM ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Anforderungen zu überzeugen. Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 21
Anerkennung und Überwachung von QS-Maßnahmen Hersteller ist verpflichtet die Anerkennung des QS-Programms von prüfpflichtigen Verpackungen zu beantragen Die Erfahrung zeigt jedoch: zu spätes Erkennen, dass bestimmte Zertifikate/Bestätigungen erforderlich sind Fertigung ohne anerkanntes QS-Programm Schwierige Nachqualifikation erforderlich!!! Verantwortung des Absenders, auf das Vorhandensein entsprechender Unterlagen zu achten Pflicht des Absenders (vgl. ADR, Absatz 5.1.5.2.3; s.a. 801 IAEA TS-R-1) Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 22
Hersteller mit (zertifiziertem) Qualitätsmanagement-System Basis QM-System & QM-Plan Auslegung der Verpackung Bauartprüfung (eigenverantwortlich) Fertigung der Verpackung Fremdüberwacher Überwachung der Fertigung in Übereinstimmung mit QM-Plan, Anerkennung für Klasse 7 durch BAM notwendig, Überwachungsbericht an BAM Antrag zur Begutachtung QM-Plan Qualifikationszertifikat (positive Begutachtung QM-Plan) BAM Rechtliche Grundlage (GGVSEB, 8) TÜV Rheinland IS Prüfung QM-Plan Auditierung Hersteller Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 23
Verpackungen für prüfpflichtige Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe Dr.-Ing. Steffen Komann Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Fachbereich 3.3 Sicherheit von Transportbehältern Berlin ERFA-Verpackungen 12.09.2012 in Berlin Dr. Steffen Komann ERFA-Verpackungen 24