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Transkript:

Jahrgang 99 Ausgegeben am 8. März 99 5. Stück 59. Verordnung: Änderung der Planstellenbesetzungs-Verordnung 98 0. Verordnung: Erfassung von Diagnosen und Leistungen in Krankenanstalten 59. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Planstellenbesetzungs-Verordnung 98 geändert wird Auf Grund des Abs. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 979, BGBl. Nr., zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. / 99, und des a Abs. des Vertragsbedienstetengesetzes 98, BGBl. Nr. 8, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. /99, wird verordnet: Die Planstellenbesetzungs-Verordnung 98, BGBl. Nr. 8, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 8/99, wird wie folgt geändert:. lautet:. Die Zustimmung zur Besetzung von Planstellen für Richter gemäß 5 RDG gilt für die Ernennung eines Richteramtsanwärters, Richters oder Staatsanwaltes zum Richter der Gehaltsgruppe I als erteilt, soweit das Ernennungsrecht vom Bundespräsidenten delegiert worden ist.". 8 lautet: 8. Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.". Die Anlage l lautet: Anlage l Bezeichnung jener Bereiche in den Bundesministerien, für die gemäß l Abs. Z die Zustimmung zur Besetzung von Planstellen gemäß Abs. l nicht als erteilt gilt:. BUNDESKANZLERAMT Planstellenbereich 00 Statistisches Zentralamt" EDV-Bereich. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES Planstellenbereich 0 Bundespolizei" Werkstätten, Kfz-Betreuung, Tankstellen Planstellenbereich 0 Bundesgendarmerie" Werkstätten, Kfz-Betreuung, Tankstellen. BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTER- RICHT UND KUNST Auslandsschulen Planstellenbereich Bundesschullandheime und Schulsportveranstaltungen" Schullandheime Planstellenbereich 7 Konvikte und Schülerheime (Allgemeinbildende)" Planstellenbereich 88 Konvikte, Internate und Schülerheime (Berufsbildende)". BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSEN- SCHAFT UND FORSCHUNG Planstellenbereich Wissenschaftliche Anstalten" Wetterdienste Planstellenbereich Bundes-Versuchsund Forschungsanstalt Arsenal (betriebsähnliche Einrichtung)" 5. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Planstellenbereich 550 Landesarbeitsämter" Planstellenbereich 57 Bundesstaatliche Prothesenwerkstätten (betriebsähnliche Einrichtungen)". BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUND- HEIT, SPORT UND KONSUMENTEN- SCHUTZ Planstellenbereich 9 Bundeshebammenlehranstalten" Planstellenbereich 797 Bundessportheime und Sporteinrichtungen" Sportheime 7 BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Planstellenbereich 050 Bewährungshilfe" 8. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDES- VERTEIDIGUNG Planstellenbereich 00 Militärpersonen und Heeresverwaltung" EDV-Bereich Wetterdienst 98

5. Stück - Ausgegeben am 8. März 99 - Nr. 0 9. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINAN- ZEN Planstellenbereich 5070 Bundesrechenamt" EDV-Bereich 0. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Planstellenbereich 05 Pflanzenbauliche Bundesanstalten" Planstellenbereich 057 Bundesanstalten für Tierzucht" Planstellenbereich 058 Wasserwirtschaftliche Bundesanstalten" Planstellenbereich 080 Wildbach- und Lawinenverbauungsdienst" Planstellenbereich 09 Bundesgärten" Planstellenbereich 095 Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften" Planstellenbereich 099 Bauhöfe". BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRT- SCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN Planstellenbereich 05 Kurheime" " Vranitzky 0. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz betreffend die Erfassung von Diagnosen und Leistungen in Krankenanstalten Auf Grund des e Abs. des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. /957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 80/99, wird verordnet: Art und Formatierung der Datenträger. () Die Träger von Krankenanstalten haben den Bericht nach e KAG auf Magnetband, Magnetbandkassette oder Diskette zu erstatten. () Die Formatierung der Datenträger hat der Anlage l zu entsprechen, der Blockungsfaktor ist anzugeben. Datensatzaufbau. Der Datensatzaufbau des im e KAG vorgesehenen Berichtes besteht aus zwei en. Diese haben mit den gemäß e Abs. KAG zu meldenden Daten der Anlage zu entsprechen.. () Vor dem Füllen der Datenfelder der einzelnen en ist der gesamte Datensatz mit Leerzeichen zu initialisieren. () Alphae Felder, die durch Daten nicht zur Gänze aufgefüllt werden, sind linksbündig, e Felder sind rechtsbündig zu füllen. Der Rest ist jeweils mit Leerzeichen zu ergänzen. () Numerische Felder sind in gezonter Form ohne Vorzeichen anzugeben. Merkmale der einzelnen Datenfelder. Die Merkmale der einzelnen Datenfelder haben den Anlagen und zu entsprechen. Inkrafttreten 5. () Diese Verordnung tritt mit. März 99 in Kraft. () Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst betreffend die Erfassung von Diagnosen und Leistungen in Krankenanstalten, BGBl. Nr. 8/988, in der Fassung BGBl. Nr. 78/990 tritt mit Ablauf des 8. Februar 99 außer Kraft. Ausserwinkler Anlage l (Formatierung der Datenträger) Kennung Beschreibung A (l 00) Magnetband in EBCDIC (Extended Binary Coded Decimal Interchange Code), 9 Spuren, 00 BPI (Bytes per Inch) Schreibdichte, Satzformat: fix geblockt Blockungsfaktor: frei wählbar A ( 50) Magnetband in EBCDIC, 9 Spuren, 50 BPI, Satzformat: fix geblockt Blockungsfaktor frei wählbar B Magnetbandkassette in EBCDIC, 8 Spuren, 8 000 BPI, Satzformat: fix geblockt

5. Stück - Ausgegeben am 8. März 99 - Nr. 0 Kennung Beschreibung --- C (0) C ( 00) - D (70) D ( 0) Blockungsfaktor: frei wählbar 5/Zoll Diskette in ASCII (American Standard Code of Information Interchange), Formatierung mit 0 Kilobytes, 5/Zoll Diskette in ASCII, Formatierung mit, Megabytes, /Zoll Diskette in ASCII, Formatierung mit 70 Kilobytes, /Zoll Diskette in ASCII, Formatierung mit, Megabytes, : Position Länge in Byte Datenformat Krankenanstaltennummer Leerzeichen Aufnahmezahl Geburtsdatum Geschlecht Staatsbürgerschaft ordentlicher Wohnsitz Staat Postleitzahl Aufnahmeart Verlegung (5mal vorzusehen) Funktionscode Subcode Aufnahmedatum Entlassungsart Entlassungsdatum Hauptdiagnose Hauptgruppe Untergliederung Untergliederung zusätzliche Diagnosen (9mal vorzusehen) Hauptgruppe Untergliederung Untergliederung ausgewählte medizinische Einzelleistungen (9mal vorzusehen) medizinische Einzelleistung Anzahl kostentragender Sozialversicherungsträger 7 7 5 9 8 9 5 7 9 0 8 7 78 85 59 0 8 8 8 7 99

5. Stück - Ausgegeben am 8. März 99 - Nr. 0 Sauart (Prüfsatz): Position Länge in Byte Datenformat Trägernummer Jahr Leerzeichen laufende Nummer Anzahl der Sätze Rest 0 0 5 Anlage (Merkmale der Datenfelder) : Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl Geburtsdatum Geschlecht Staatsbürgerschaft Ordentlicher Wohnsitz Staat Ordentlicher Wohnsitz Postleitzahl Dieses Feld unterscheidet zwischen Diagnosenbericht, Korrektur des Diagnosenberichtes und- Prüfsatz. Es ist bei Meldung des Diagnosenberichtes mit einem Leerzeichen, bei Nachlieferung oder Korrektur bereits vom Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz übernommener Diagnosenberichte mit dem Buchstaben K und bei Prüfsätzen mit dem Zeichen $ zu versehen. Dieses Feld hat die vom Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz zugewiesene Krankenanstaltennummer zu enthalten. Dieses Feld hat den stationären Fall eindeutig zu identifizieren. Dieses Feld enthält das Geburtsdatum des in stationäre Behandlung aufgenommenen Patienten in der Form Jahr (stellig), Monat (stellig) und Tag (stellig). Die Untergliederung Monat" hat die Werte 0 bis zu beinhalten, die Untergliederung Tag" hat dem Monat und dem Jahr entsprechende Werte zu beinhalten. Sind bei Patienten sowohl Staatsbürgerschaft als auch ordentlicher Wohnsitz unbekannt, kann dieses Feld frei bleiben. Für männliche Patienten ist das Kennzeichen M", für weibliche das Kennzeichen W" einzutragen. Diese Felder sind mit dem jeweiligen Länderkennzeichen gemäß einer vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz herausgegebenen, dem aktuellen Stand laufend angepaßten Liste von Länderkennzeichen zu versehen. Darüber hinaus ist im Feld Staatsbürgerschaft bei Staatenlosen das Zeichen SL", bei unbekannter Staatsbürgerschaft das Zeichen UBK" sowie im Feld Ordentlicher Wohnsitz Staat bei unbekanntem ordentlichem Wohnsitz das Zeichen UBK" zu setzen. Dieses Feld hat kein Länderkennzeichen zu enthalten und kann bei Patienten, deren ordentlicher Wohnsitz nicht in Österreich liegt oder unbekannt ist, frei bleiben.

5. Stück - Ausgegeben am 8. März 99 - Nr. 0 5 Aufnahmeart Verlegung Verlegung Funktionscode Verlegung Subcode Verlegung Aufnahmedatum Entlassungsart Entlassungsdatum Hauptdiagnose Zusätzliche Diagnosen Ausgewählte medizinische Einzelleistungen Es ist das Zeichen A" zu setzen, es sei denn, es liegt ein Transfer von einer anderen Krankenanstalt oder eine Wiederaufnahme vor. In diesen Fällen ist das Zeichen T" bzw W" zu setzen. Eine Wiederaufnahme liegt nur dann vor, wenn innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung eine neuerliche Aufnahme des Patienten mit derselben Hauptdiagnose erfolgt. Dieses Feld gliedert sich in den Funktionscode, Subcode und das Aufnahmedatum, wobei aus der ersten Eintragung die aufnehmende Abteilung und das Aufnahmedatum hervorgehen. Die letzte Eintragung der Verlegung gibt zugleich die entlassende Abteilung an. Kommt es zu mehr als vier Verlegungen, ist nach der dritten Verlegung (= vierte Eintragung) nur noch die entlassende Abteilung mit dem entsprechenden Aufnahmedatum einzutragen. Dieses Feld enthält den Funktionscode gemäß einer vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz herausgegebenen, dem aktuellen Stand laufend angepaßten Liste von Funktionscodes. Der Subcode ist eine allfällige : Untergliederung des Funktionscodes. Datum der Aufnahme in die Krankenanstalt bei erster Eintragung bzw Verlegungsdatum in eine andere Abteilung bei Verlegung innerhalb der Krankenanstalt. Es ist die Form Jahr (stellig), Monat (stellig) und Tag (stellig) zu verwenden. Die Untergliederung Monat" hat die Werte 0 bis zu beinhalten, die Untergliederung Tag" hat dem Monat und dem Jahr entsprechende Werte zu beinhalten. Es ist das Zeichen E" zu setzen, es sei denn, es liegt ein Transfer zu einer anderen Krankenanstalt oder ein Sterbefall vor. In diesen Fällen ist das Zeichen T" bzw S" zu setzen. Dieses Feld enthält das Datum der Entlassung in der Form Jahr (stellig), Monat (stellig) und Tag (stellig). Die Untergliederung Monat" hat die Werte 0 bis zu beinhalten, die Untergliederung Tag" hat dem Monat und dem Jahr entsprechende Werte zu beinhalten. Als Hauptdiagnose gilt jene Krankheit, die nach Abschluß der Untersuchungen als Hauptgrund für den stationären Krankenhausaufenthalt festgestellt wird. Die Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der Klassifikation der Krankheiten gemäß d KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu erfolgen. Dieses Feld beinhaltet mögliche Nebenerkrankungen, Komplikationen und die Klassifikation externer Ursachen. Die Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der Klassifikation der Krankheiten gemäß d KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu erfolgen. Zur Meldung von ausgewählten medizinischen Einzelleistungen auf der Grundlage des vom

5. Stück - Ausgegeben am 8. März 99 - Nr. 0 Medizinische Einzelleistung Anzahl Kostentragender Sozialversicherungsträger Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz unter Anpassung an den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft herauszugebenden Leistungskataloges sind die Träger öffentlicher Krankenanstalten der im Abs. Z und KAG bezeichneten Art, mit Ausnahme der. Pflegeabteilungen der öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie, sowie die Träger privater Krankenanstalten der im Abs. Z KAG bezeichneten Art, die gemäß KAG als gemeinnützig geführte Krankenanstalten zu betrachten sind, verpflichtet. Die übrigen Träger von Krankenanstalten sind zur Meldung von ausgewählten medizinischen Einzelleistungen nicht verpflichtet; unterbleibt die Meldung, bleiben die für die Leistungsmeldung vorgesehenen Felder frei. In diesem Feld ist die im Zuge des stationären Krankenhausaufenthalts erbrachte ausgewählte medizinische Einzelleistung einzutragen. Die Verschlüsselung der Leistung hat auf der Grundlage des Kataloges ausgewählter medizinischer Einzelleistungen vierstellig zu erfolgen. In diesem Feld ist einzutragen, wie oft die jeweilige Leistung im Rahmen des stationären Krankenhausaufenthaltes erbracht wurde. In diesem Feld ist der kostentragende Sozialversicherungsträger gemäß einer vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz herausgegebenen, dem aktuellen Stand laufend angepaßten Liste von Sozialversicherungsträgern in verschlüsselter Form einzutragen. Darüber hinaus ist das Zeichen ÜB" für den Fall zu setzen, daß der kostentragende Sozialversicherungsträger unbekannt ist. Weiters ist das Zeichen KS" für den Fall einzutragen, daß kein kostentragender Sozialversicherungsträger vorliegt. Anlage. (Merkmale der Datenfelder) : Trägernummer Jahr Laufende Nummer Anzahl der Sätze Dieses Feld ist mit $ zu füllen. Dieses Feld hat die vom Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz zugewiesene Nummer für den Träger der Krankenanstalt zu beinhalten. Dieses Feld beinhaltet das Jahr der erfaßten Daten in Form des vierstelligen Jahres. Bei abschnittweiser Meldung des Diagnosenberichtes ist eine laufende Nummer zu vergeben, die mit 0 beginnt. Dieses Feld beinhaltet die Anzahl der gemeldeten Datensätze der. Druck der österreichischen Staatsdruckerei